• Keine Ergebnisse gefunden

4. Tagung der II. Landessynode Drucksachen-Nr. 5/4 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 16. bis 19. November 2016 in Erfurt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "4. Tagung der II. Landessynode Drucksachen-Nr. 5/4 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 16. bis 19. November 2016 in Erfurt"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

4. Tagung der II. Landessynode Drucksachen-Nr. 5/4 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 16. bis 19. November 2016 in Erfurt

Beschluss der Landessynode zum Bericht Der Verfassungskommission (DS 5/1)

Die Landessynode hat am 19. November 2016 folgenden Beschluss gefasst:

1. Die Landessynode nimmt den Bericht der Verfassungskommission zur Kenntnis und gibt ihn für ein Stellungnahmeverfahren in der Zeit vom 1. Dezember 2016 bis 31. Mai 2017 frei.

2. Die Landessynode beauftragt die Verfassungskommission mit der Auswertung des Stellungnahme- verfahrens und der Erstellung eines Berichts für die Herbstsynode 2017 zur Vorbereitung des Ge- setzgebungsverfahrens zur Änderung der Kirchenverfassung der EKM.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Chancen und Möglichkeiten sieht die Landessynode auch darin, im Dialog mit anderen Religionen sich der eigenen Identität zu vergewissern und verstehen zu lernen, was Menschen

Die Landessynode dankt für die geleistete Arbeit zur Weiterentwicklung des Gemeindepädagogischen Dienstes insbesondere durch die Einbeziehung der Berufsgruppe

Die Landessynode unterstützt die Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Bundesteilhabegesetz und damit auch die Bremer Erklärung des Bundesverbandes Evangelischer

Beschluss der Landessynode über die Bestätigung der Gesetzesvertretenden Verordnung zur Abgabe einer Optionserklärung zur Anwendung des § 2 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz in der

mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zum Leiter des Diakonischen Werkes Evangelischer Kirchen in

Aus diesem Grund war Ende Oktober eine kleine Delegation aus Vertretern der EKM, der Diakonie Mit- teldeutschland und Brot für die Welt in Brasilien, um eine

An dieser Stelle ist ein neuer Begriff erforderlich, der im Gegensatz zu der bisher allgemeinen Formulierung, die Möglichkeit spezieller kirchlicher Positionen bietet. Es wird

Das Kirchengesetz dient vor allem der Rechtsvereinheitlichung hinsichtlich der kirchenaufsichtlichen Genehmigung arbeitsrechtlicher Maßnahmen. Bislang gab es in dem Gebiet