Kantonsratsbeschluss
Vom 21.03.2018
Nr. SGB 0188/2017 PB 04
Legislaturplan 2017–2021 und Vollzugskontrolle zum Legislaturplan 2013–2017
Der Kantonsrat von Solothurn beschliesst:
Der Planungsbeschluss "Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung fördern" (B.3.1.11) wird erheblich erklärt.
Der Regierungsrat wird beauftragt, im Rahmen des Projektes Aufgabenentflechtung und Ver- teilschlüssel für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sowie für die Pflegekostenbeiträge das Sozialgesetz so anzupassen, dass der Kanton innovative Angebote für das selbstständige Wohnen und Arbeiten von Menschen mit Behinderung fördert und ein bedarfsgerechtes Ange- bot in diesem Bereich bereitstellt. Dabei sind neue Angebote vor allem durch eine bedarfsge- rechte Umverteilung der bestehenden Kapazitäten aufzubauen, um Mehrkosten zu vermeiden.
Im Namen des Kantonsrats
Urs Ackermann Dr. Michael Strebel
Präsident Ratssekretär
Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Referendum.
Verteiler
Departement des Innern Staatskanzlei (rol) Amt für Finanzen
Aktuarin Sozial- und Gesundheitskommission Kantonale Finanzkontrolle
Parlamentsdienste (1474/2018)