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Amtsblatt der Stadt Ratingen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Postfach 1 0 1 7 4 0 , 4 0 8 3 7 Ratingen. Tel. (02102) 550-0. V.i.S.d.P.: Nina Kammann. Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen. Der Versand erfolgt kostenlos als PDF-Datei per E-Mail. Das Amtsblatt ist auch beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform kostenlos erhältlich sowie unter www.stadt-ratingen.de einzusehen. Die Papierausgabe wird als die authentische im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 5 des „Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) angesehen. Druck: Eigendruck.

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ERAUSGEBER

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ÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 25

DATUM : 18.07.2017 INHALTSVERZEICHNIS

_______________________________________________________________________

Lfd. Nr. Bezeichnung

57 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Ratingen-Lintorf anlässlich des Lintorfer Handwerkermarktes/Dorffestes am 03.09.2017 -

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18.07.2017 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 25 / 2017 Seite 214

57 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Ratingen-Lintorf anlässlich des Lintorfer Handwerkermarktes/Dorffestes am 03.09.2017

Auf Grund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV.NRW. S 516 / SGV.NRW.7113) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 2013 (GV. NRW. S. 208) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 27.November 2012 (GV. NRW. S. 622 / SGV. NRW. 281) und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.

Mai 1980 (GV. NRW. S. 528 / SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1062) wird von der Stadt Ratingen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Ratsbeschluss vom 11.07.2017 für das nachfolgend definierte Gebiet bzw. konkret festgelegte Hausnummern innerhalb der Stadt Ratingen folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

§ 1

Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, 03.09.2017 geöffnet sein

in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rahmen des alljährlich stattfindenden Hand- werkermarktes/Dorffestes im Ortsteil Ratingen-Lintorf : Lintorfer Markt Nr. 5 (Buten- berg), 7 (Optik Kögler), Konrad-Adenauer-Platz Nr. 5 (Parfümerie Füsgen) , Speestr.

Nr. 6 (Reformhaus Beyer), 9 (Optik Meinhard), 11 (Juwelier Steingen), 12 (Viktor´s) , Speestr. 13 (Rossmann), 13a (Tedi), 20 (Vogelnest), 16 (Glassplitter), 28 (Hörgeräte Akustik Wittek) , 29 (Landhausideen), 32 (Mussaoui Concepstore), 35 (Buchhandlung Schlüter, Mensch und Hund, Nicci´s Salon), 37 (Moden König), 44 (Sofie Antoni) und am Kohlendey 1(Leib und Rebe)

§ 2

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Ver- kaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten bzw. außerhalb der fest- gelegten Hausnummern offen hält.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 Ladenöffnungsgesetz mit einer Geldbu- ße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Ratingen, 12.07. 2017 Stadt Ratingen

als örtliche Ordnungsbehörde Pesch

Bürgermeister

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