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Gerichtsverwaltungskommission GVK-Newsletter 15/2020 Erweitere Maskentragpflicht

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Gerichtsverwaltungskommission

GVK-Newsletter 15/2020 Erweitere Maskentragpflicht

Der Bundesrat hat per 29. Oktober 2020 weitere nationale Massnahmen beschlossen. Diese umfassen unter anderem die Arbeitswelt sowie eine ausgeweitete, schweizweite Masken- pflicht. Dieser Newsletter behandelt die Umsetzung dieser Massnahme im Gerichtsumfeld.

Durch die grosszügige Gewährung von Heimarbeit reduzieren sich die Kontakte und somit die Verbreitung des Virus. Wie im GVK-Newsletter vom 19. Oktober 2020 erwähnt, unter- stützt die GVK das von zu Hause aus arbeiten sehr. Für Arbeitnehmende, die nicht im Home-Office arbeiten können, gilt das Arbeitsgesetz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmenden mit entsprechenden Massnahmen zu schützen.

Nach Massgabe von Artikel 10 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26) muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten können.

Seit 19. Oktober 2020 muss jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Innenräumen eine Gesichtsmaske tragen, unter Vorbehalt der nachfolgenden Ausnahmen. Gestützt auf diese Vorgaben und die Pflicht des Arbeitgebers, zum Schutz der Gesundheit der Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer alle notwendigen und angemessenen Massnahmen zu treffen, ordnet die GVK bis auf Weiteres eine generelle Maskenpflicht in allen Ge- richtsgebäuden inklusive deren öffentlich zugänglichen äusseren Eingangsberei- chen an. Nur wer alleine in einem Büro arbeitet, muss keine Gesichtsmaske tragen. Weiter empfiehlt die GVK, auch in den Gerichtssälen eine Gesichtsmaske zu tragen. Ob im Gerichtssaal eine Gesichtsmaske getragen werden muss, entscheidet aber letztlich die Verhandlungsleitung. Werden keine Masken getragen, müssen die bekannten Abstände gewahrt oder Plexiglaswände eingesetzt werden.

Für den betrieblichen Bedarf können Masken bei der Kantonalen Drucksachenverwaltung bestellt werden.

Helfen wir alle mit, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen!

30. Oktober 2020 / hta

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