• Keine Ergebnisse gefunden

Notenwechsel über die Gewährung von Vorrechten undBefreiungen an die italienischen Kulturinstitute

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Notenwechsel über die Gewährung von Vorrechten undBefreiungen an die italienischen Kulturinstitute"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Notenwechsel über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die italienischen Kulturinstitute

ItalKultInstVorRNotW

Ausfertigungsdatum: 12.07.1961 Vollzitat:

"Notenwechsel über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die italienischen Kulturinstitute vom 12.

Juli 1961 (BGBl. 1965 II S. 844)"

Fußnote

V v. 28.5.1965 II 843

Inkraft gem. Bek. v. 28.5.1965 II 847 mWv 1.6.1965

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

(2) Die IHRA genießt die in § 11 des Gaststaatgesetzes vorgesehenen steuerlichen Vergünstigungen, sofern die in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen erfüllt sind und solange

(2) Der Kreis der im Dienst des internationalen Büros für das gesetzliche Meßwesen stehenden Personen, auf die die Bestimmungen des Artikels VI des in Absatz 1 erwähnten

März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte, Europa, über die besonderen Bedingungen für die Einrichtung und den

November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. Juli 1961 in

(2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem die Satzung der Internationalen Kupferstudiengruppe für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft tritt. (3) Der Tag

November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (BGBl. 941) neu gefaßt wurde, verordnet die Bundesregierung

Die Bestimmungen des Artikels II des Abkommens über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. 639) finden sinngemäß auf die

Mai 1958 über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Nordatlantikvertrags-Organisation, die nationalen Vertreter, das internationale Personal und die für die