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Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis Gesetzeswerke, Gesetzessammlungen, Motive und sonstige Quellen Abkürzungsverzeichnis.

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IX

Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis XV Gesetzeswerke, Gesetzessammlungen, Motive und sonstige Quellen LVII Abkürzungsverzeichnis LXI

Einführung 1

A. Die Rechtslage seit Schaffung des § 217 StGB a.F. bis zu dessen

Aufhebung im Rahmen des 6. StrRG aus dem Jahr 1998 5 I. „Mensch" und „Leibesfrucht" in der Systematik des Gesetzes 5 II. Begriff der „Leibesfrucht" im Sinne des § 218 StGB 6 III. Die strafrechtliche Zäsur zwischen „Leibesfrucht" und

„Mensch": „Beginn der Geburt" 8 1. Positivgesetzliche Verankerung der Zäsur „Beginn der

Geburt" in § 217 StGB a.F 8 a) Herrschende Auffassung in Rechtsprechung und

Literatur 8 aa) Die Begründung der traditionellen Abgren-

zung „Beginn der Geburt" in § 217 StGB a.F 9 aaa) Die Rechtsprechung des Reichsgerichts 9 bbb) Die neuere Rechtsprechung 10 bb) Ergebnis 11 b) Mindermeinung in der Literatur 12 c) Ergebnis 14 2. Der Inhalt des Begriffs „Beginn der Geburt" 14 a) Das Einsetzen der Lungenatmung 16 b) Der Austritt eines Körperteils oder des ganzen Kör-

pers 17 c) Die zur Ausstoßung fuhrenden Wehen - Die Recht-

sprechung des Reichsgerichts 18 d) Die bis zur Aufhebung des § 217 StGB a.F. im

Rahmen des 6. StrRG aus dem Jahr 1998 herr-

(2)

X

sehende Auffassung in Rechtsprechung und

Rechtslehre 19 aa) Die Wehen als maßgebliches Kriterium 19 bb) Präzisierung des Zeitpunktes 21 aaa) Medizinische Einteilung der Wehen 21 bbb) Juristische Einordnung 22

(1) Beginn der Geburt mit den soge-

nannten Treib- und Presswehen 22 (2) Beginn der Geburt mit den Eröff-

nungswehen 23 cc) Sonderfälle 24 dd) Zusatzkriterium der Lebensfähigkeit 26 3. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Qualität des Schutzob-

jektes - Problematik der pränatalen Handlungen mit post-

natalen Folgen 27 a) Mögliche Anknüpfungspunkte 27

aa) Die Einwirkung auf das Tatobjekt als maß-

geblicher Zeitpunkt 28 bb) Der Eintritt des tatbestandlichen Erfolges (im

Sinne einer Vollendung) als maßgeblicher

Zeitpunkt 28 b) Pränatale Handlungen mit postnatalen Todesfolgen 29 aa) Vorsätzliches Handeln 29 bb) Fahrlässiges Handeln 31 c) Pränatale Handlungen mit nicht tödlichen postna-

talen Schadensfolgen 32 IV. Vergleich zwischen Zivilrecht und Strafrecht: Beginn der

Rechtsfähigkeit im Zivilrecht - Beginn des Menschseins im

Strafrecht 34 1. Der Begriff der Rechtsfähigkeit 35 2. Grundsätzliche Entscheidung des Zivilrechts: „Vollen-

dung der Geburt" (§ 1 BGB) 35 a) Grundsatz des § 1 BGB 35 b) Voraussetzungen des Begriffs „Vollendung der Ge-

burt" 37 3. Abweichungen des Zivilrechts vom Strafrecht 38 4. Ausnahmen zugunsten des Ungeborenen 39

(3)

B.

XI

V. Die Problematik der Zäsur „Beginn der Geburt" 43 1. Ausgangslage 43 2. Kritische Fälle aus der Rechtsprechung 44 a) Die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung 44

aa) „B"scopan"-Entscheidung des BGH, in: JR

1985, 332 ff 44 bb) Entscheidung des OLG Karlsruhe, in: NStZ

1985, 314 ff 44 cc) Entscheidung des OLG Bamberg, in: NJW

1988, 2963 f 45 b) Beschluss des BVerfG, in: NJW 1988, 2945 46 c) Ergebnis 46 3. Problem der Gleichrangigkeit in Notstands- und Pflich-

tenkollisionsfällen 47 4. Konsequenzen des strafrechtlichen Geburtsbegriffs bei

der Unterdrückung verfrühter Eröffnungswehen 48 VI. Gesamtergebnis zu A 50

Die Rechtslage nach Fortfall des § 217 StGB a.F 53 I. Die Ausgangssituation 53 II. Begründungsdefizit im Hinblick auf die Abgrenzung zwi-

schen „Mensch" und „Leibesfrucht" 53 III. Gesetzgeberische Motive und der „Wille des Gesetzgebers"

im Hinblick auf die ersatzlose Streichung des § 217 StGB

a.F 54 IV. Geschichtlicher Überblick in Bezug auf den Beginn des

Menschseins im Strafrecht in der Zeit vor Schaffung des

§217 StGB a.F 57 1. Geschichtliche Wurzeln des § 217 StGB a.F 57 2. Beginn des Menschseins im Sinne des Preußischen Straf-

gesetzbuches 58 3. Beginn des Menschseins in der Zeit vor 1851 61 a) Römisches Recht 61 b) Lehre und Recht der Kirche bis zum ausgehenden

Mittelalter 64 c) Germanisches und Deutsches Recht im Mittelalter 67

(4)

XII

d) Peinliche Gerichtsordnung Karls V. aus dem Jahr

1532 69 e) Zahlreiche Partikularrechte in der Folgezeit der Ca-

rolina bis hin zum Zeitalter der Aufklärung 78 f) Zahlreiche Partikularrechte des 19. Jahrhunderts 79 g) Meinungsstand in der Literatur von der Carolina bis

zur Mitte des 19. Jahrhunderts, insbesondere die Zeit vom Anfang des Gemeinen Deutschen Rechts

bis zum Ende der Aufklärung 82 aa) Das Schrifttum in der Zeit nach der Carolina,

insbesondere zur Zeit des Gemeinen Deut-

schen Rechts 83 bb) Das Zeitalter der Aufklärung 86 cc) Ergebnis 96 h) Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen

Staaten von 1794 97 i) Mögliche Gründe für das mangelnde Problembe-

wusstsein 99 4. Ergebnis 100 V. Unterschiede zwischen Strafrecht und Zivilrecht im Hin-

blick auf Funktion und Begriffsbildung 103 1. Primäre Orientierung am Rechtsgüterschutz im Strafrecht 103 2. Bedürfnis nach Formalisierung im Zivilrecht 104 3. Ergebnis 106 VI. Die Rechtslage in anderen Ländern 106 1. Einteilung der Länder in verschiedene Gruppen 107

a) Länder ohne gesonderten Tatbestand der Kindestö-

tung 107 b) Länder mit gesondertem Tatbestand der Kindestö-

tung bzw. einer besonderen Privilegierung der

Mutter 108 aa) Der Beginn der Wehen als maßgebliches Ab-

grenzungskriterium zwischen Schwanger- schaftsabbruch und allgemeinen Tötungsde-

likten '. 108 bb) Der Beginn des Austritts bzw. der Teilaustritt

aus dem Mutterleib als maßgebliches Abgren- zungskriterium zwischen Schwangerschafts-

abbruch und allgemeinen Tötungsdelikten 110

(5)

XIII

VII.

cc) Der Beginn der selbständigen Atmung als maßgebliches Abgrenzungskriterium zwi- schen Schwangerschaftsabbruch und allge-

meinen Tötungsdelikten 110 dd) Die Vollendung der Geburt als maßgebliches

Abgrenzungskriterium zwischen Schwanger- schaftsabbruch und allgemeinen Tötungsde-

likten 111 c) Ergebnis 112 2. Vorliegen von Zwischenstufen in einzelnen Ländern 112 3. Die Rechtslage in sieben ausgewählten Ländern 114 a) Österreich 114 b) Schweiz 115 c) Frankreich 117 d) England 122 e) Kanada 126 f) Türkei 128 g) Israel 130 h) Ergebnis 131 4. Ergebnis zum gesamten Rechtsvergleich 132 Beginn des Menschseins de lege lata 132 1. Beginn der Geburt als Kriterium 133 a) Auslegung der §§211 ff StGB 133 aa) Wortlaut 133 bb) Entstehungsgeschichte 134 cc) Systematik 134

aaa) § 218 StGB (Begriff „Schwangerschaft"

bzw. „Schwangerschaftsabbruch") 134 bbb) § 219 Abs. 1 StGB („ungeborenes Le-

ben" bzw. „das Ungeborene") 135 dd) Sinn und Zweck 136 b) Ergebnis 136 2. „Vorverlegung" auf den Zeitpunkt der Lebensfähigkeit

der Leibesfrucht außerhalb des Mutterleibes 137 a) Das Kriterium der Lebensfähigkeit außerhalb des

Mutterleibes 137 b) Auslegung der §§211 ff StGB 138

(6)

XIV

aa) Wortlaut 139 bb) Entstehungsgeschichte 139 cc) Systematik 140 aaa) § 217 StGB a.F 140 bbb) §§ 218 ff StGB 141 dd) Sinn und Zweck 143 c) Ergebnis 143 3. Ergebnis zum Beginn des Menschseins de lege lata 143 VIII. Gesamtergebnis zu B 143 C. Überlegungen de lege ferenda 147

I. Legaldefinition für den Beginn des Menschseins im Sinne

der allgemeinen Tötungs- und Körperverletzungsdelikte 148 II. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Qualität des Schutzobjek-

tes - Problematik der pränatalen Handlungen mit postna-

talen Folgen 151 III. Schaffung eines zwischen dem Tatbestand des § 218 StGB

und den Tatbeständen der §§ 211 ff und § 222 StGB lie- genden Tatbestandes der Abtötung der außerhalb des Mutterleibes lebensfähigen Leibesfrucht in Anlehnung an

das englische Recht 153 IV. Textergänzung bei der Beschreibung der Tathandlung in

§ 218 Abs. 1 StGB 155 V. Berücksichtigung des Kriteriums der möglichen selbstän-

digen Lebensfähigkeit bei Verletzungen der Leibesfrucht 156 VI. Künftige Gesetzesfassungen der §§ 218,218 a, 218 d, 218 e

StGB 157 VII. Gesamtergebnis zu C 159 D. Zusammenfassendes Ergebnis der Untersuchung 161

Anhang 163

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