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Das Qualifikations- verfahren

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Academic year: 2022

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AUSBILDUNG

Sekundarstufe II / Berufsbildung

Leitfaden

Das Qualifikations- verfahren

Studiengänge für hauptberufliche Lehrpersonen in der Berufsbildung

Pädagogische Hochschule Zürich Prorektorat Ausbildung

Abteilung Sekundarstufe II / Berufsbildung Lagerstrasse 2, 8090 Zürich

T +41 43 305 65 55 sekundarstufe2@phzh.ch phzh.ch/sek2

(2)

Grundlagen ... 3

Allgemeine Hinweise ... 6

Leistungsnachweise in den einzelnen Modulen ... 7

Das Portfolio ... 8

Begleitung der Portfolioarbeit ... 8

Abgabe ... 8

Kernelemente des Portfolios ... 9

Erstellung des Portfolios ... 9

Beurteilungskriterien ... 10

Eigenständigkeitserklärung ... 10

Die Teilprüfungen der Diplomprüfung ... 11

Die mündliche Prüfung in Berufspädagogik... 11

Die mündliche Prüfung in Fachdidaktik ...12

Die berufspraktische Prüfung (Lehrprobe und Kolloquium) ...15

Lehrprobe und Kolloquium in den einzelnen Studiengängen für haupt berufliche Lehrpersonen ... 17

ABU-Studiengang ... 17

Studiengänge BK, IKA und W&G ...20

BM-Studiengang ... 23

Anhang ... 26

Handlungsfelder und Kompetenzen in den Studiengängen für Berufsfachschullehrpersonen ... 26

Inhalt

(3)

© Pädagogische Hochschule Zürich, Abteilung Sekundarstufe II / Berufsbildung

Für Interessierte stehen zusätzlich folgende Leit fäden zur Verfügung:

‒ Die berufspraktische Ausbildung

‒ Das Qualitätskonzept (nur elektronisch auf unserer Webseite verfügbar: phzh.ch/sek2)

6. Auflage, Frühjahr 2018

Grundlagen

Dieser Leitfaden stützt sich auf das Reglement zur Ausbildung von Be- rufsbildungsverantwortlichen im Haupt- und Nebenberuf an der Päd- agogischen Hochschule Zürich vom 1. Oktober 2019 und die zugehöri- gen Prüfungsanforderungen vom 27. November 2019.

Unsere Studiengänge und Qualifikationsverfahren setzen die Vorgaben um, die in den Rahmenlehrplänen (RLP) für Berufsbildungsverantwort- liche des Staats sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBRFI) ausgeführt sind. Ausführliche Informationen finden Sie auf:

www.sbfi.admin.ch > Themen > Berufsbildung > Eidgenössische Kom- mission für Berufsbildungsverantwortliche EKBV > Dokumente.

Die Studiengänge der PH Zürich sind kompetenzorientiert aufgebaut.

Die Curricula aller Studiengänge sind mit insgesamt 39 Kompetenzen in zehn typischen Handlungsfeldern von Berufsfachschullehrpersonen beschrieben. Im Verlauf ihrer Ausbildung erwerben die Studierenden Wissen und Fertigkeiten und erhalten Gelegenheit, ihre Haltungen zu reflektieren. Zwei Praktika erlauben es, die aufgebauten Ressourcen in der Praxis zu kombinieren und ihre Anwendung zu professionalisie- ren.

Die 39 Kompetenzen, an denen sich unsere Bildungsgänge orientieren, sind im Anhang dieses Leitfadens zu finden. Sie sind auch auf unserer Webseite www.phzh.ch/sek2 > Allgemeine Informationen > Zehn Handlungsfelder aufgeschaltet.

Die Studiengänge der PH Zürich für Berufsfachschullehrperso­

nen sind vom Staats sekretariat für Bildung, Forschung und Inno­

vation (SBFI) anerkannt. Unsere Diplome bestätigen den Ab­

schluss eines Bildungsgangs gemäss Artikel 46 der Berufs bil­

dungs verordnung (BBV).

(4)

Die Kompetenzen erstrecken sich über die folgenden zehn Handlungs- felder:

Handlungsfeld 1

Das Fach und seine Didaktik meistern

Die Lehrperson verfügt über fundiertes Fachwissen und versteht die zentralen Konzepte, Strukturen und Arbeitsweisen ihres Faches. Sie plant und schafft Lernsituationen, die alle diese Aspekte ihres Faches für die Berufslernenden bedeutsam machen.

Handlungsfeld 2

Entwicklung und Lernen unterstützen

Die Lehrperson ist mit der Situation von Berufslernenden vertraut und versteht, wie diese lernen und sich entwickeln. Sie gestaltet Lern- gelegenheiten, welche die intellektuelle, soziale und persönliche Ent- wicklung der Lernenden unterstützen. Bei Bedarf steht sie ihnen bera- tend zur Seite.

Handlungsfeld 3

Heterogenität berücksichtigen

Die Lehrperson versteht, wie sich Berufslernende in Bezug auf Lernen unterscheiden. Sie schafft Unterrichtssituationen, die den unter- schiedlichen Lernenden gerecht werden.

Handlungsfeld 4

Vielfältige Methoden zur Kompetenzförderung einsetzen

Die Lehrperson versteht und nutzt gezielt verschiedene Unterrichts- konzepte und eine Vielfalt von Methoden, um bei den Berufslernenden die Entwicklung von Kompetenzen zu fördern.

Handlungsfeld 5

Selbstgesteuertes Lernen fördern

Die Lehrperson verwendet ihr fundiertes Wissen über Motivation und Lernen zur Förderung von selbstgesteuertem Lernen.

Handlungsfeld 6

Wirkungsvoll kommunizieren

Die Lehrperson setzt ihr Wissen von wirkungsvollen verbalen, nonver- balen und medialen Kommunikationsformen ein, um Lernen, Zusam- menarbeit und einen unterstützenden Austausch zu fördern.

Handlungsfeld 7

Verschiedene Beurteilungsverfahren einsetzen

Die Lehrperson versteht und verwendet gezielt eine Vielfalt von Beur- teilungsverfahren, um bei den Berufslernenden die Entwicklung der Kompetenzen zu überprüfen.

Handlungsfeld 8

Berufliches Handeln reflektieren und weiterentwickeln

Die Lehrperson überprüft fortlaufend die Wirkung ihrer Entscheide und Handlungen und arbeitet an ihrer beruflichen Weiterentwicklung.

Handlungsfeld 9 Zusammenarbeit pflegen

Die Lehrperson arbeitet mit den Kolleginnen und Kollegen zusammen und leistet einen Beitrag zur Schulentwicklung. Sie pflegt den Kontakt zu den Lehrbetrieben und bei Bedarf auch zu Behörden, Verbänden und Fachstellen.

Handlungsfeld 10

Eine berufspädagogische Perspektive einnehmen

Die Lehrperson ist mit dem Berufsbildungssystem vertraut und kennt die Ausbildungsvorgaben der drei Lernorte. Sie plant, gestaltet und reflektiert ihren Unterricht auf diesen Grundlagen.

Die zehn Handlungsfelder sind im Anhang dieses Leitfadens noch de- tailliert beschrieben.

Die Dokumente mit den Prüfungsanforderungen «Berufspädagogik»,

«Fach didaktik» und «Berufspraktische Prüfung» finden Sie auf dem Studiweb der PH Zürich: https://stud.phzh.ch/de/sek2 > Rechtliche Grundlagen.

(5)

Allgemeine Hinweise

Das Qualifikationsverfahren der Studiengänge für Berufsfachschul- lehrpersonen im Hauptberuf umfasst drei Elemente:

‒ Die Leistungsnachweise in den einzelnen Modulen; sie werden mit «genügend» oder «nicht genügend» bewertet;

‒ Das Portfolio; es wird mit «genehmigt» oder «nicht genehmigt»

bewertet;

‒ Die Diplomprüfung, die aus den folgenden Teilprüfungen besteht:

• Mündliche Prüfung von 20 Minuten in Berufspädagogik; sie wird mit einer Note bewertet;

• Mündliche Prüfung von 30 Minuten in Fachdidaktik zu ausge- wählten Teilen des Portfolios; sie wird ebenfalls mit einer Note bewertet;

• Zwei Prüfungslektionen, zusammengefasst zu einer Lehrprobe von 90 Minuten (BM-Studiengang: nur eine Lektion von 45 Minuten), und ein mündliches Kolloquium (30 Minuten) im Anschluss an die Lehrprobe.

Die Lehrprobe und das Kolloquium werden je mit einer Note bewertet.

Für die Berechnung der Gesamtnote wird die Note der Lehrprobe doppelt und die Note des Kolloquiums einfach gewichtet.

Hinweis zum Studiengang BM: Die Lehrprobe umfasst eine Prüfungs- lektion von 45 Minuten im gewählten BM-Fach und ein Kolloquium von 30 Minuten. Die Berechnung der Gesamtnote erfolgt gleich wie in den anderen Studiengängen.

Die Diplomprüfung gilt als bestanden, wenn in allen Teilprüfungen eine genügende Note erzielt worden ist. Die Teilprüfungen der Diplomprü- fung können nur einmal wiederholt werden. Bei wiederholtem Nichtbe- stehen der Teilprüfung erfolgt der Ausschluss vom Studiengang.

Die Noten werden erst mitgeteilt, nachdem die Ergebnisse der Prü- fungen von der entsprechenden Instanz der PH Zürich erwahrt wor- den sind.

Leistungsnachweise in den einzelnen Modulen

Leistungsnachweise dienen der Kontrolle und Bewertung von Studi- enleistungen.

Leistungsnachweise können in unterschiedlicher Form verlangt wer- den: als schriftliche Arbeiten, Lernjournale, Referate, Unterrichtsskiz- zen, Fallstudien, praktische Umsetzungsarbeiten, schriftliche oder mündliche Prüfungen usw. Die Leistungsnachweise in den erziehungs- wissenschaftlichen und in den fachdidak tischen Modulen erstrecken sich inhaltlich über die Kompetenzen der Studiengänge für Berufs- fachschullehrpersonen der PH Zürich.

Die in den einzelnen Modulen geforderten Leistungsnachweise wer- den in den Modulausschreibungen definiert.

Die Leistungsnachweise werden mit «genügend» oder «nicht genü- gend» bewertet.

(6)

Im Verlauf ihres Studiums erstellen alle Studierenden ein Portfolio.

Es handelt sich dabei um eine zielgerichtete Sammlung von Doku- menten und Materialien (z. B. Übungen, Analysen, Fallstudien), wel- che die individuellen Entwicklungen der Studierenden auf einem oder mehreren Gebieten zeigen. Das Portfolio dient der selbstbestimmten Darstellung der eigenen Kompetenzen. Indem es Produkt und Prozess verbindet, erlaubt es der Verfasserin/dem Verfasser und der Leserin/

dem Leser, Lernprozess und Lernprodukt gemeinsam in den Blick zu nehmen.

Begleitung der Portfolioarbeit

Zu Beginn des Studiums werden die Studierenden in die Portfolioar- beit eingeführt. Insgesamt stehen den Studierenden drei Besprechun- gen zu ausgewählten Teilen des Portfolios zu. Die erste Besprechung findet in der Lerngruppe statt. Sie dient der vertiefenden Information und soll bestehende Unsicherheiten klären. Die zweite und die dritte Besprechung finden nur bei Bedarf statt.

Abgabe

Die Abgabe des Portfolios erfolgt gleichzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung im Bereich Fachdidaktik (Anmeldefristen: 15. November oder 15. Juni). Spätestens einen Monat nach der Abgabe des Portfolios bzw. nach Ablauf der Anmeldefrist erfährt die Studentin/der Student, ob das Portfolio genehmigt worden ist. Wird das Portfolio zur Überar- beitung zurückgewiesen, steht nochmals ein Monat zur Verbesserung zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist wird das Portfolio erneut be- urteilt. Einen Monat nach Abgabe des überarbeiteten Portfolios (neu- er Abgabetermin für das überarbeitete Portfolio: 15. Januar/15. Au- gust) teilt die Dozentin/der Dozent mit, ob das Portfolio genehmigt worden ist.

Wenn das Portfolio erneut zurückgewiesen werden muss, ist eine An- meldung zur Diplomprüfung im entsprechenden Semester nicht mehr möglich. Die Studentin/der Student muss sich dann im kommenden Semester erneut für die Prüfungen anmelden.

Das Portfolio

Das Portfolio wird mit «genehmigt» oder «nicht genehmigt» bewer- tet. Das genehmigte Portfolio ist eine Zulassungsbedingung für die halbstündige mündliche Prüfung in Fachdidaktik und die Lehrprobe.

Kernelemente des Portfolios

Das Portfolio besteht aus drei Kernelementen.

Im Zentrum steht die Dokumentation der Kompetenzentwicklung in sieben der zehn Handlungsfelder. Handlungsfeld 1: «Das Fach und sei- ne Didaktik meistern» ist vorgegeben. Die anderen sechs Handlungs- felder können frei gewählt, die Auswahl muss jedoch begründet wer- den. Die Liste mit allen zehn Handlungsfeldern und den entsprechen- den Kompetenzen befindet sich im Anhang dieses Leitfadens.

Die Dokumentation muss zeigen, wie das theoretische Wissen mit der Praxis verbunden wird.

Die Reflexion des eigenen Lehrens und Lernens ist dokumentiert.

Erstellung des Portfolios

Das Portfolio entsteht in drei Schritten:

‒ Dokumentation: In den Modulen, im Selbststudium und in den Praktika entstehen Arbeiten, Notizen, Lernjournale, Unterrichts- vorbereitungen usw.

‒ Materialsammlung: Diese Dokumente werden in einer Material- sammlung abgelegt.

‒ Portfolio: Aus der Materialsammlung wird ein Portfolio als

«Schaufenster» für die eigene Entwicklung während des Studiums erstellt. Das Portfolio besteht aus mindestens je einem Eintrag zu den gewählten Handlungsfeldern. Zusammen mit ergänzenden Reflexionen und Kommentaren zu den präsentierten Materialien weist das Portfolio nach, dass verschiedene Kompetenzen in den entsprechenden Handlungsfeldern entwickelt wurden.

(7)

Beurteilungskriterien

Das Portfolio wird nach den folgenden Kriterien beurteilt:

‒ Handlungsfeld 1 sowie weitere sechs Handlungsfelder sind abgedeckt. Verknüpfungen werden exemplarisch dargelegt.

‒ Die Auswahl der Handlungsfelder wird begründet.

‒ Das dokumentierte Wissen und Können steht in Bezug zu den Handlungsfeldern.

‒ Das Portfolio enthält kohärente Überlegungen zu Theorie und Praxis.

‒ Die Lernfortschritte sind dokumentiert.

‒ Das Portfolio ist sinnvoll strukturiert, die Darstellung ist übersicht- lich und lesefreundlich.

‒ Das Portfolio kann in vier Stunden gelesen werden.

Eigenständigkeitserklärung

Dem Portfolio muss eine handschriftlich unterzeichnete Urheber- schaftserklärung (Eigenständigkeitserklärung) beiliegen. Die Studie- renden bestätigen in diesem Dokument, dass sie ihre Arbeit selbst- ständig verfasst und dabei nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt haben. Arbeiten Dritter (auch Internetquellen), auf die sich die Arbeit stützt, müssen unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht werden.

Das Portfolio kann nur beurteilt und bewertet werden, wenn die Ei- genständigkeitserklärung beiliegt.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf dem Studiweb der PH Zürich: https://stud.phzh.ch/de > Digital Learning Center > Plagiat­

sprävention.

Die Teilprüfungen der Diplomprüfung

Die Diplomprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:

‒ Eine mündliche Prüfung in Berufspädagogik (20 Minuten)

‒ Eine mündliche Prüfung in Fachdidaktik (30 Minuten)

‒ Eine berufspraktische Prüfung (Lehrprobe und Kolloquium) Die mündliche Prüfung in Berufspädagogik

Zulassungsbedingungen

Für die Zulassung zur Prüfung im Bereich Berufspädagogik muss die Kandidatin/der Kandidat die Berufspädagogikmodule erfolgreich ab- solviert haben.

Inhalte

Die Studierenden werden zu den folgenden Inhalten befragt:

‒ Grundlagen der Berufs- und Wirtschaftspädagogik, insbesondere wesentliche Konzepte wie Arbeit und Beruf, Bildung und Erzie- hung;

‒ Didaktik der beruflichen Aus- und Weiterbildung, insbesondere die Vielfalt der Lehr- und Lernformen in Betrieb und Schule;

‒ Bedingungen und Strukturen beruflichen Lernens, insbesondere Institutionen und Institutionsenentwicklung im nationalen und internationalen Rahmen;

‒ Beispiele aus der Berufsbildungsforschung;

‒ Wissenschaftliche Studien zur Unterrichtspraxis.

Beurteilungskriterien

Die Prüfung wird nach den folgenden Kriterien beurteilt:

‒ Angemessene Kenntnisse und sachliche Richtigkeit;

‒ Kenntnisse der Bedingungen, unter denen die Kompetenzen in Schule und Betrieb eingesetzt werden;

‒ Reflexion: eigenständiges Weiterdenken;

‒ Stringenz und Konsistenz.

(8)

Anmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung in Berufspädagogik erfolgt über das Se- kretariat des entsprechenden Studiengangs (Anmeldefrist: 15. Juni/

15. November).

Die mündliche Prüfung in Fachdidaktik

Mündliche Prüfung in Fachdidaktik (mit Portfolio)

Zulassungsbedingung

Bedingung für die Zulassung zur halbstündigen mündlichen Prüfung im Bereich Fachdidaktik ist ein genehmigtes Portfolio.

Inhalt

Die Prüfung in Fachdidaktik besteht aus zwei Teilen:

‒ Die Studentin/der Student präsentiert einen Teil des eigenen Portfolios. Dabei räumt sie/er dem Inhalt bzw. dem Produkt (Wissen und Können) etwa gleich viel Platz ein wie der Reflexion des eigenen Lernprozesses.

‒ Der Studentin/dem Student werden vertiefende und ergänzende Fragen zu den anderen Teilen des Portfolios gestellt. Dabei sollen der Grad der Aneignung, die Tiefe des Verständnisses, die

Fähigkeit, Bezüge herzustellen, sowie die Reflexionsbereitschaft und -fähigkeit ausgelotet werden.

Beurteilungskriterien

Die Prüfung wird nach den folgenden fünf Kriterien beurteilt:

‒ Kenntnisse: angemessene Kenntnisse, sachliche Richtigkeit;

‒ Fertigkeiten: nachvollziehbarer Nachweis, wie die Kompetenzen in Schule und Unterricht umgesetzt werden;

‒ Reflexion: kritisches Beleuchten des eigenen Lernweges, eigenstän- diges Weiterdenken;

‒ Kreativität: Entwicklung eigener Ideen zur Schul- und Unterrichts- gestaltung;

‒ Stringenz und Konsistenz: schlüssige Argumentation.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung in Fachdidaktik erfolgt über das Sekreta- riat des entsprechenden Studiengangs (Anmeldefrist: 15. Juni/15. No- vember).

Mündliche Prüfung in Fachdidaktik (ohne Portfolio)

ABU-STUDIENGANG

Zulassungsbedingung

Zu dieser Prüfung sind nur Studierende zugelassen, die bereits über ein Lehrdiplom für die Sekundarstufe II verfügen und sich zum ABU-Er- gänzungsstudium eingeschrieben haben. Die Prüfung wird am Ende des Studiums abgelegt.

Aufgabenstellung

Die Studierenden erhalten eine Aufgabenstellung zum ABU (ersetzt Portfolio).

Beispiele:

‒ Zu einem Schullehrplanthema eine Unterrichtssequenz entwerfen, in der in ein neues Thema eingeführt wird (Schwergewicht:

Lernschritte).

‒ Entwicklung von Aufträgen zu vorgegebenen Unterrichtsmateria- lien, zum Beispiel zu Texten aus Lehrmitteln, Zeitungsartikeln, Fernsehbeiträgen (Schwergewicht: Verknüpfung der Lernberei- che).

Die Studierenden haben 60 Minuten Zeit, sich mit allen Unterlagen aus der ABU-Fachdidaktik vorzubereiten (open book). Anschliessend findet das Kolloquium statt, das mit einer Note bewertet wird.

Kolloquium (30 Minuten)

Die Studierenden stellen ihr Ergebnis vor (Handout, Powerpoint Prä- sentation).

A: 15 Minuten

Planung und Durchführung

‒ Die Studierenden erläutern und begründen ihre Absichten und Überlegungen.

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‒ Sie weisen auf mögliche Stolpersteine hin und entwickeln Strategien zu deren Überwindung.

‒ Sie entwickeln Möglichkeiten zur Weiterführung der Lektion.

B: 15 Minuten

‒ Die Studierenden beantworten Fragen zur ABU-Fachdidaktik.

Beurteilungskriterien

‒ Kenntnisse: angemessene Kenntnisse, sachliche Richtigkeit

‒ Fertigkeiten: nachvollziehbarer Nachweis, wie die Kompetenzen in Schule und Unterricht umgesetzt werden

‒ Reflexion: kritisches Beleuchten des eigenen Lernweges, eigen- ständiges Weiterdenken

‒ Kreativität: Entwicklung eigener Ideen zur Schul- und Unterrichts- gestaltung

‒ Stringenz und Konsistenz: schlüssige Argumentation

BM-STUDIENGANG Zulassungsbedingung

Zu dieser Prüfung sind nur Studierende zugelassen, die bereits über ein Lehrdiplom für die Sekundarstufe II verfügen und sich zum BM-Er- gänzungsstudium eingeschrieben haben. Die Prüfung wird am Ende des Studiums abgelegt.

Aufgabenstellung

Die Studierenden erhalten eine ihrem Fach entsprechende Aufgaben- stellung, die sie im Unterricht in einer Doppellektion umsetzen wollen.

Beispiele

‒ FD Deutsch: Gedichtinterpretation, Sachtexterschliessung

‒ FD Chemie: Einführungslektionen Katalysator mit Experiment/

Demonstration

‒ FD Englisch/Französisch: Grammatik, Leseverständnis

Die Studierenden haben 60 Minuten Zeit, um sich mit allen Unterla- gen aus der Fachdidaktik vorzubereiten (open book). Anschliessend findet das Kolloquium statt, das mit einer Note bewertet wird.

Kolloquium

Die Studierenden stellen ihr Ergebnis vor (Handout, Powerpoint Prä- sentation).

A: 15 Minuten

‒ Planung und Durchführung: Die Studierenden erläutern und begründen ihre Absichten und Überlegungen.

‒ Sie weisen auf mögliche Stolpersteine hin und entwickeln Strategien zu deren Überwindung.

‒ Sie entwickeln Möglichkeiten zur Weiterführung der Lektion.

B: 15 Minuten

‒ Die Studierenden beantworten Fragen zur BM-Fachdidaktik.

Beurteilungskriterien

‒ Kenntnisse: angemessene Kenntnisse, sachliche Richtigkeit

‒ Fertigkeiten: nachvollziehbarer Nachweis, wie die Kompetenzen in Schule und Unterricht umgesetzt werden

‒ Reflexion: kritisches Beleuchten des eigenen Lernweges, eigenstän- diges Weiterdenken

‒ Kreativität: Entwicklung eigener Ideen zur Schul- und Unterrichtsge- staltung

‒ Stringenz und Konsistenz: schlüssige Argumentation

Die berufspraktische Prüfung (Lehrprobe und Kolloquium) Zulassungsbedingung

Für die Zulassung zur berufspraktischen Prüfung muss das Portfolio genehmigt sein.

Umfang, Form und Organisation

‒ ABU, BK, IKA und W&G: Die beiden Prüfungslektionen werden zu einer Lehrprobe von 90 Minuten zusammengefasst.

‒ BM: Die Lehrprobe umfasst eine Prüfungslektion von 45 Minuten.

‒ Anschliessend an die Lehrprobe findet ein mündliches Kolloquium von 30 Minuten statt.

‒ Die Lehrprobe wird in der Regel mit der eigenen Klasse durchge- führt.

(10)

‒ Das Sekretariat erstellt den Prüfungsplan: Zeit, Ort, Klasse, Examinatorin/ Examinator und Expertine/Experte.

‒ Unmittelbar vor der Lehrprobe händigt die Kandidatin/der Kandidat die schriftlichen Unterlagen zur Lehrprobe in vierfacher Form der Examinatorin/dem Examinator aus. Diese Unterlagen enthalten:

• Knappe Angaben zu den Rahmenbedingungen: Klasse, Schule, Schullehrplan,

• Die Lernziele,

• Eine Analyse der Unterrichtsinhalte,

• Eine didaktische Analyse,

• Ein Verlaufsraster mit den Lehr- und Lernschritten, den Methoden und verwendeten Medien.

Die schriftlichen Unterlagen umfassen nicht mehr als fünf Seiten. Im Studiengang W&G wird die maximale Seitenzahl durch die Studien- gangleitung festgelegt.

Beurteilungskriterien

Bei der Lehrprobe und beim Kolloquium kommen zum Teil spezifisch auf jeden Studiengang zugeschnittene Beurteilungskriterien zur An- wendung. Genaueres dazu ist auf Seite 17 (ABU), Seite 20 (BK, IKA und W&G) und Seit 23 (BM) zu erfahren.

Anmeldung

Die Anmeldung für die berufspraktische Prüfung erfolgt über das Se- kretariat des entsprechenden Studiengangs (Anmeldefrist: 15. Ju- ni/15. November).

Lehrprobe und Kolloquium

in den einzelnen Studiengängen für haupt berufliche Lehrpersonen

ABU-Studiengang

Beurteilungskriterien bei der ABU­Lehrprobe

Die Beurteilung orientiert sich an einer Reihe von Kriterien, die in vier Beurteilungsfelder gegliedert sind: 1. Fach und Fachdidaktik ABU, 2. Handwerk, 3. Lernen und 4. Interaktion. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Kriterien:

1. Fach und Fachdidaktik ABU

Die Lehrperson wählt aufgrund der Lehrpläne geeignete Unterricht- sinhalte für ihre Klassen aus und unterrichtet diese sachlich korrekt.

‒ Präparation (Analyse): Die Präparation erfüllt die Vorgaben des Rahmen- und Schullehrplans und enthält die wichtigsten fachdi- daktischen Überlegungen.

‒ Verknüpfung der Lernbereiche: Die Lernbereiche «Gesellschaft»

und «Sprache und Kommunikation» werden in der Zielsetzung und im Unterricht gleichermassen berücksichtigt und sinnvoll ver- knüpft.

‒ Lernbereich Sprache und Kommunikation: Im Unterricht wird gezielt an den Sprachkompetenzen gearbeitet.

‒ Sachliche Richtigkeit: Die Lerninhalte sind sachlich und strukturell korrekt.

‒ Faktenwissen und Vernetzung: Die Lernenden erschliessen über das Faktenwissen hinaus auch relevante Zusammenhänge.

2. Handwerk

Die Lehrperson beherrscht das berufliche Handwerk.

‒ Präparation (Unterrichtsverlauf): Aufbau und Verlaufsplanung des Unterrichts sind klar und nachvollziehbar.

‒ Unterrichtseinstieg: Der Unterrichtseinstieg ist lern- und sachbezogen.

‒ Lernphasen: Der Unterricht ist rhythmisiert. Er ist in didaktisch sinnvolle Lernphasen gegliedert.

(11)

‒ Methoden/Sozialformen: Die Methode(n) und Sozialform(en) sind lern- und sachgerecht gewählt.

‒ Klarheit der Aufträge: Die Lehrperson erteilt klare Arbeitsaufträ- ge.

‒ Transparenz: Die Lehrperson macht die Lernziele und den Verlauf transparent.

‒ Medieneinsatz: Medien (Arbeitsmaterialien, technische Hilfsmittel usw.) werden kompetent eingesetzt.

3. Lernen

Die Lehrperson ermöglicht und begleitet selbstgesteuertes Lernen.

‒ Vorwissen: Das Vorwissen der Lernenden wird aktiviert.

‒ Niveaugerechtes Vorgehen: Das Vorgehen entspricht den Möglichkeiten der Lernenden.

‒ Selbstständiges Lernen: Die Lehrperson gibt hilfreiche Anstösse und initiiert Lernprozesse. Sie schafft Lerngelegenheiten, in welchen die Lernenden die Inhalte selbstständig erarbeiten und festigen.

‒ Lernunterstützung: Die Lehrperson begleitet die Lernprozesse ihrer Lernenden beratend und unterstützend.

‒ Verschiedene Zugänge ermöglichen: Im Unterricht werden verschiede- ne Zugänge zum Lerninhalt ermöglicht, z. B. indem gezielt verschiedene Sinne angesprochen werden.

‒ Prozessorientierung: Der Lernprozess wird thematisiert, reflek- tiert und dokumentiert.

‒ Ergebnissicherung: Die Ergebnisse der Arbeitsaufträge und das Erreichen der Lernziele werden überprüft.

4. Interaktion

Die Lehrperson nimmt ihre Verantwortung für eine konstruktive Zu- sammenarbeit in der Klasse wahr.

‒ Klassenführung: Die Lehrperson achtet auf einen respektvollen und konstruktiven Umgang in der Klasse und reagiert auf Störungen angemessen.

‒ Wertschätzung: Die Lehrperson zeigt wertschätzendes und unterstützendes Verhalten. Die Rückmeldungen sind konstruktiv.

‒ Gesprächsführung: Die Gesprächsführung zeichnet sich durch Struktur, Klarheit und anregende Impulse aus.

‒ Standardsprache: Die Standardsprache wird korrekt angewendet und konsequent eingefordert.

Das Kolloquium im ABU­Studiengang

Das halbstündige Kolloquium wird im Anschluss an die Lehrprobe durchgeführt. Die Studierenden legen dar, wie sie den Unterricht ge- plant und welche theoretischen Grundlagen sie dabei berücksichtigt haben. Sie reflektieren zudem den Verlauf des Unterrichts.

Beurteilungskriterien

Das ABU-Kolloquium wird nach den folgenden Kriterien beurteilt:

Teil 1: Reflexion

‒ Planung und Durchführung: Der Verlauf des Unterrichts wird reflektiert und kommentiert. Abweichungen von der Planung werden begründet.

‒ Zielerreichung: Die Zielerreichung wird überprüft, und es werden daraus Konsequenzen für den weiteren Unterricht abgeleitet.

‒ Lernunterstützung: Die Lehrperson reflektiert die Wirkung ihrer Handlungen auf das Lernen.

Teil 2: Fachdidaktik

‒ Verknüpfung der Lernbereiche: Die Verknüpfung der Lernbereiche in den Prüfungslektionen wird erläutert.

‒ Einbettung des Themas: Die Einbettung des Themas der Prüfungslektionen ins Schullehrplanthema wird erläutert.

(12)

Studiengänge BK, W&G und IKA

Beurteilungskriterien bei der Lehrprobe

Die Beurteilung orientiert sich an einer Reihe von Kriterien, die in vier Beurteilungsfelder gegliedert sind: 1. Fach und Fachdidaktik BK resp.

IKA oder W&G, 2. Handwerk, 3. Lernen und 4. Interaktion. Im Einzel- nen handelt es sich um die folgenden Kriterien:

1. Fach und Fachdidaktik BK resp. IKA oder W&G

Die Lehrperson wählt aufgrund der Lehrpläne geeignete Unterricht- sinhalte für ihre Klassen aus und unterrichtet diese sachlich korrekt.

‒ Schriftliche Unterrichtsvorbereitung (Analyse): Die schriftliche Unterrichtsvorbereitung enthält und begründet die wichtigsten didaktisch-methodischen Überlegungen.

‒ Bildungs- und Schullehrplan: Die Lerninhalte sind nachvollziehbar auf den Bildungs- und Schullehrplan abgestimmt.

‒ Sachliche Richtigkeit: Die Lerninhalte sind sachlich und strukturell korrekt.

‒ Praxisbezug: Lerninhalte und Erfahrungen aus Betrieb und Alltag der Lernenden werden miteinander verbunden.

‒ Faktenwissen und Vernetzung: Die Lernenden erschliessen über das Faktenwissen hinaus auch relevante Zusammenhänge.

‒ Lernmaterialien: Die verwendeten Lernmaterialien sind für die Lernenden und das Thema geeignet.

2. Handwerk

Die Lehrperson beherrscht das berufliche Handwerk.

‒ Präparation (Unterrichtsverlauf): Aufbau und Verlaufsplanung des Unterrichts sind klar und nachvollziehbar.

‒ Unterrichtseinstieg: Der Unterrichtseinstieg ist lern- und sachbezogen.

‒ Lernphasen: Der Unterricht ist rhythmisiert. Er ist in didaktisch sinnvolle Lernphasen gegliedert.

‒ Methoden/Sozialformen: Die Methode(n) und Sozialform(en) sind lern- und sachgerecht gewählt.

‒ Klarheit der Aufträge: Die Lehrperson erteilt klare Arbeitsaufträge.

‒ Transparenz: Die Lehrperson macht die Lernziele und den Verlauf transparent.

‒ Medieneinsatz: Medien (Arbeitsmaterialien, technische Hilfsmittel usw.) werden kompetent eingesetzt.

3. Lernen

Die Lehrperson ermöglicht und begleitet selbstgesteuertes Lernen.

‒ Vorwissen: Das Vorwissen der Lernenden wird aktiviert.

‒ Niveaugerechtes Vorgehen: Das Vorgehen entspricht den Möglichkeiten der Lernenden.

‒ Selbstständiges Lernen: Die Lehrperson gibt hilfreiche Anstösse und initiiert Lernprozesse. Sie schafft Lerngelegenheiten, in welchen die Lernenden die Inhalte selbstständig erarbeiten und festigen.

‒ Lernunterstützung: Die Lehrperson begleitet die Lernprozesse ihrer Lernenden beratend und unterstützend.

‒ Verschiedene Zugänge ermöglichen: Im Unterricht werden verschiede- ne Zugänge zum Lerninhalt ermöglicht, z. B. indem gezielt verschiedene Sinne angesprochen werden.

‒ Prozessorientierung: Der Lernprozess wird thematisiert, reflek- tiert und dokumentiert.

‒ Ergebnissicherung: Die Ergebnisse der Arbeitsaufträge und das Erreichen der Lernziele werden überprüft.

4. Interaktion

Die Lehrperson nimmt ihre Verantwortung für eine konstruktive Zu- sammenarbeit in der Klasse wahr.

‒ Klassenführung: Die Lehrperson achtet auf einen respektvollen und konstruktiven Umgang in der Klasse und reagiert auf Störungen angemessen.

‒ Wertschätzung: Die Lehrperson zeigt wertschätzendes und unterstützendes Verhalten. Die Rückmeldungen sind konstruktiv.

‒ Gesprächsführung: Die Gesprächsführung zeichnet sich durch Struktur, Klarheit und anregende Impulse aus.

‒ Standardsprache: Die Standardsprache wird korrekt angewendet und konsequent eingefordert.

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Das Kolloquium in den Studiengängen BK, IKA und W&G

Das halbstündige Kolloquium wird im Anschluss an die Lehrprobe durchgeführt. Die Studierenden legen dar, wie sie den Unterricht ge- plant und welche theoretischen Grundlagen sie dabei berücksichtigt haben. Sie reflektieren zudem den Verlauf des Unterrichts.

Beurteilungskriterien

Das Kolloquium wird nach den folgenden Kriterien beurteilt:

Teil 1: Reflexion

‒ Planung und Durchführung: Der Verlauf des Unterrichts wird reflektiert und kommentiert. Abweichungen von der Planung werden begründet.

‒ Zielerreichung: Die Zielerreichung wird überprüft, und es werden daraus Konsequenzen für den weiteren Unterricht abgeleitet.

‒ Lernunterstützung: Die Lehrperson reflektiert die Wirkung ihrer Handlungen auf das Lernen.

Teil 2: Fachdidaktik

‒ Kompetenzorientierung: Die Umsetzung des Prinzips der Kompeten- zorientierung in den Prüfungslektionen wird erläutert.

BM-Studiengang

Beurteilungskriterien bei der BM­Lehrprobe

Die Beurteilung orientiert sich an einer Reihe von Kriterien, die in vier Beurteilungsfelder gegliedert sind: 1. Fach und Fachdidaktik BM, 2. Handwerk, 3. Lernen und 4.Interaktion. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Kriterien:

1. Fach und Fachdidaktik BM

Die Lehrperson wählt aufgrund der Lehrpläne geeignete Unterricht- sinhalte für ihre Klassen aus und unterrichtet diese sachlich korrekt.

‒ Schriftliche Unterrichtsvorbereitung (Analyse): Die schriftliche Unterrichtsvorbereitung enthält und begründet die wichtigsten didaktisch-methodischen Überlegungen.

‒ Rahmen- und Schullehrplan: Die Lerninhalte sind nachvollziehbar auf den Rahmenlehrplan und die Lehrpläne für anerkannte BM-Bil- dungsgänge abgestimmt.

‒ Sachliche Richtigkeit: Die Lerninhalte sind sachlich und strukturell korrekt.

‒ Praxisbezug: Lerninhalte und Erfahrungen aus Betrieb und Alltag der Lernenden werden miteinander verbunden.

‒ Faktenwissen und Vernetzung: Die Lernenden erschliessen über das Faktenwissen hinaus auch relevante Zusammenhänge.

‒ Lernmaterialien: Die verwendeten Lernmaterialien sind für die Lernenden und das Thema geeignet.

2. Handwerk

Die Lehrperson beherrscht das berufliche Handwerk.

‒ Präparation (Unterrichtsverlauf): Aufbau und Verlaufsplanung des Unterrichts sind klar und nachvollziehbar.

‒ Unterrichtseinstieg: Der Unterrichtseinstieg ist lern- und sachbezogen.

‒ Lernphasen: Der Unterricht ist rhythmisiert. Er ist in didaktisch sinnvolle Lernphasen gegliedert.

‒ Methoden/Sozialformen: Die Methode(n) und Sozialform(en) sind lern- und sachgerecht gewählt.

‒ Klarheit der Aufträge: Die Lehrperson erteilt klare Arbeitsaufträ-

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‒ Transparenz: Die Lehrperson macht die Lernziele und den Verlauf transparent.

‒ Medieneinsatz: Medien (Arbeitsmaterialien, technische Hilfsmittel usw.) werden kompetent eingesetzt.

3. Lernen

Die Lehrperson ermöglicht und begleitet selbstgesteuertes Lernen.

‒ Vorwissen: Das Vorwissen der Lernenden wird aktiviert.

‒ Niveaugerechtes Vorgehen: Das Vorgehen entspricht den Möglichkei- ten der Lernenden.

‒ Selbstständiges Lernen: Die Lehrperson gibt hilfreiche Anstösse und initiiert Lernprozesse. Sie schafft Lerngelegenheiten, in welchen die Lernenden die Inhalte selbstständig erarbeiten und festigen.

‒ Lernunterstützung: Die Lehrperson begleitet die Lernprozesse ihrer Lernenden beratend und unterstützend.

‒ Verschiedene Zugänge ermöglichen: Im Unterricht werden verschiede- ne Zugänge zum Lerninhalt ermöglicht, z. B. indem gezielt verschiedene Sinne angesprochen werden.

‒ Prozessorientierung: Der Lernprozess wird thematisiert, reflek- tiert und dokumentiert.

‒ Ergebnissicherung: Die Ergebnisse der Arbeitsaufträge und das Erreichen der Lernziele werden überprüft.

4. Interaktion

Die Lehrperson nimmt ihre Verantwortung für eine konstruktive Zu- sammenarbeit in der Klasse wahr.

‒ Klassenführung: Die Lehrperson achtet auf einen respektvollen und konstruktiven Umgang in der Klasse und reagiert auf Störungen angemessen.

‒ Wertschätzung: Die Lehrperson zeigt wertschätzendes und unterstützendes Verhalten. Die Rückmeldungen sind konstruktiv.

‒ Gesprächsführung: Die Gesprächsführung zeichnet sich durch Struktur, Klarheit und anregende Impulse aus.

‒ Standardsprache: Die Standardsprache wird korrekt angewendet und konsequent eingefordert.

Das Kolloquium im BM­Studiengang

Das halbstündige Kolloquium wird im Anschluss an die Lehrprobe durchgeführt. Die Studierenden legen dar, wie sie den Unterricht ge- plant und welche theoretischen Grundlagen sie dabei berücksichtigt haben. Sie reflektieren zudem den Verlauf des Unterrichts.

Beurteilungskriterien

Das BM-Kolloquium wird nach den folgenden Kriterien beurteilt:

Teil 1: Reflexion

‒ Planung und Durchführung: Der Verlauf des Unterrichts wird reflektiert und kommentiert. Abweichungen von der Planung werden begründet.

‒ Zielerreichung: Die Zielerreichung wird überprüft, und es werden daraus Konsequenzen für den weiteren Unterricht abgeleitet.

‒ Lernunterstützung: Die Lehrperson reflektiert die Wirkung ihrer Handlungen auf das Lernen.

Teil 2: Fachdidaktik BM

‒ Kompetenzorientierung: Die Umsetzung des Prinzips der Kompeten- zorientierung in der Prüfungslektion wird erläutert.

(15)

Anhang

Handlungsfelder und Kompetenzen in den Studiengängen für Berufsfachschullehrpersonen

Die Curricula unserer Studiengänge basieren auf einer Liste von Kom- petenzen, die auf der Grundlage der INTASC Model Standards for Be- ginning Teacher Licensing, Assessment and Development (CCSSO Washington) eigens für die Ausbildung von Berufsfachschullehrperso- nen an der PH Zürich entwickelt wurde. Sämtliche Modulinhalte der Ausbildung werden anhand dieser Kompetenzen beschrieben. Die Kompetenzen sind zehn Handlungsfeldern zugewiesen, mit denen sich die Tätigkeit einer Berufsfachschullehrperson modellhaft beschreiben lässt. Die ersten sieben Handlungsfelder beziehen sich auf den Unter- richt und die Arbeit mit den Lernenden, die drei restlichen auf die eige- ne Weiterentwicklung, die Zusammenarbeit im Schulumfeld und auf das Berufsbildungssystem. Dabei gilt, dass erst das «Ganze» die

«kompetente Lehrperson» ausmacht: Alle zehn Handlungsfelder sind eng miteinander verwoben.

Handlungsfeld 1: Das Fach und seine Didaktik meistern

Die Lehrperson verfügt über fundiertes Fachwissen und versteht die zentralen Konzepte, Strukturen und Arbeitsweisen ihres Faches. Sie plant und schafft Lernsituationen, die alle diese Aspekte ihres Faches für die Berufslernenden bedeutsam machen.

Die Lehrperson

‒ verfügt über fundiertes und gut strukturiertes Fachwissen und will den Lernenden dieses vermitteln.

‒ wählt aufgrund der Lehrpläne geeignete Unterrichtsinhalte für ihre Klassen aus.

‒ macht die ausgewählten Inhalte für die Lernenden verständlich und bedeutsam, indem sie zum Beispiel an deren Erfahrungen in Betrieb und Alltag anknüpft.

‒ beherrscht das Unterrichtshandwerk. Sie kann ihren Unterricht durchdacht planen und durchführen, das heisst, sie kann insbeson-

• Fachinhalte nach didaktischen Gesichtspunkten analysieren, strukturieren und reduzieren;

• Lernziele und Lernschritte formulieren und Arbeitsaufträge erteilen;

• grössere, gut rhythmisierte Unterrichtseinheiten entwerfen;

• den Lernenden mithilfe eines breiten Methodenrepertoires unterschiedliche Zugänge zum Stoff eröffnen;

• die wesentlichen Lehrmittel ihres Fachs nutzen und bei Bedarf zielgerecht eigene Lernmaterialien herstellen.

Handlungsfeld 2: Entwicklung und Lernen unterstützen

Die Lehrperson ist mit der Situation von Berufslernenden vertraut und versteht, wie diese lernen und sich entwickeln. Sie gestaltet Lern- gelegenheiten, welche die intellektuelle, soziale und persönliche Ent- wicklung der Lernenden unterstützen. Bei Bedarf steht sie ihnen bera- tend zur Seite.

Die Lehrperson

‒ will die Lernenden fördern und ihre Entwicklung unterstützen. Sie strebt eine positive emotionale Beziehung zu den Lernenden an und schafft ein lernförderliches Klima.

‒ verfügt über diagnostische Fähigkeiten. Sie kann die Lernvoraus- setzungen der Berufslernenden einschätzen und weiss, wann allenfalls Fördermassnahmen angebracht sind.

‒ weiss um die verschiedenen Wissensarten und wie Lernprozesse funktionieren. Sie kann auf diesen Grundlagen mit ihren Lernen- den verschiedene Lernstrategien erarbeiten und geeignete Lernumgebungen gestalten.

‒ unterstützt Entwicklungsprozesse der Lernenden und kann sie bei Problemen beraten. Dabei ist sie sich der Grenzen ihrer Rolle als Lehrperson bewusst.

(16)

Handlungsfeld 3: Heterogenität berücksichtigen

Die Lehrperson versteht, wie sich Berufslernende in Bezug auf Lernen unterscheiden. Sie schafft Unterrichtssituationen, die den unterschied- lichen Lernenden gerecht werden.

Die Lehrperson

‒ will, dass alle in der Klasse lernen, und ist sich bewusst, dass Heterogenität in einer Klasse der Normalfall ist.

‒ kennt Differenzierungsmassnahmen und verwendet diese in der Vorbereitung und Durchführung ihres Unterrichts.

‒ ist fähig, den Lernenden fördernde Rückmeldungen zu geben (z. B.

Einzelgespräche, Rückmeldungen zu Portfolios usw.).

Handlungsfeld 4:

Vielfältige Methoden zur Kompetenzförderung einsetzen

Die Lehrperson versteht und nutzt gezielt verschiedene Unterrichts- konzepte und eine Vielfalt von Methoden, um bei den Berufslernenden die Entwicklung von Kompetenzen zu fördern.

Die Lehrperson

‒ ist willens, bei den Berufslernenden die Entwicklung von Kompe- tenzen zu fördern, das heisst, gezielt Ressourcen (Wissen, Fertigkeiten und Haltungen) aufzubauen und Situationen zu schaffen, in denen die Lernenden diese kombinieren können.

‒ kennt verschiedene Unterrichtskonzepte und Methoden und weiss, wie diese für die Kompetenzförderung genutzt werden können.

‒ wählt die Methoden nach den jeweiligen Zielen aus und stimmt sie auf die Inhalte, die Voraussetzungen der Lernenden und die Rahmenbedingungen des Unterrichts ab.

Handlungsfeld 5: Selbstgesteuertes Lernen fördern

Die Lehrperson verwendet ihr fundiertes Wissen über Motivation und Lernen zur Förderung von selbstgesteuertem Lernen.

Die Lehrperson

‒ will den Lernenden bewusst machen, dass sie für die Steuerung ihrer Lernprozesse selbst verantwortlich sind und dass sie fähig sind, sich auch über die berufliche Grundbildung hinaus immer wieder neues Wissen zu erschliessen und neue Fähigkeiten anzueignen.

‒ erarbeitet mit den Lernenden Instrumente und Strategien, die sie beim selbstgesteuerten Lernen einsetzen können, und begleitet ihre Lernprozesse beratend und unterstützend.

‒ schafft Lerngelegenheiten, in welchen die Lernenden Entscheidun- gen bezüglich ihres Lernens selbst treffen müssen.

‒ unterstützt motivationale Prozesse bei ihren Lernenden (z. B.

Lernerfolge ermöglichen und sichtbar machen).

Handlungsfeld 6: Wirkungsvoll kommunizieren

Die Lehrperson setzt ihr Wissen von wirkungsvollen verbalen, nonver- balen und medialen Kommunikationsformen ein, um Lernen, Zusam- menarbeit und einen unterstützenden Austausch zu fördern.

Die Lehrperson

‒ ist sich bewusst, dass in jeder Form von Handeln Kommunikation auf verschiedenen Ebenen stattfindet und dass in jedem Unter- richt nicht nur mit Inhalten, sondern auch mit der Sprache gearbeitet wird. Sie geht sensibel mit Sprache und anderen Aspekten der Kommunikation um.

‒ ist mit verschiedenen Kommunikationsmodellen und -formen, mit Moderationstechniken und Unterrichtsmedien vertraut und setzt verschiedene Kommunikationsformen situationsgerecht und bewusst ein.

‒ achtet auf einen respektvollen und konstruktiven Umgang in der Klasse. Sie kann bei Konflikten die Konfliktstruktur erkennen und verschiedene Methoden zur Lösung anwenden.

Handlungsfeld 7: Verschiedene Beurteilungsverfahren einsetzen Die Lehrperson versteht und verwendet gezielt eine Vielfalt von Beur- teilungsverfahren, um bei den Berufslernenden die Entwicklung der Kompetenzen zu überprüfen.

Die Lehrperson

‒ ist sich der Problematik des Prüfens bewusst und strebt beim Beurteilen kontrollierte Subjektivität an.

‒ kennt verschiedene Prüfungsformen und -instrumente, die

Gütekriterien einer Prüfung und die verschiedenen Bezugsnormen.

Auf dieser Grundlage passt sie ihre Prüfungen den Unterrichtszie- len, der Unterrichtsform und den Lernenden an und ist in der Lage, sie sowohl formativ wie summativ einzusetzen.

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‒ entwickelt Prüfungskriterien und Indikatoren, macht Leistungser- wartungen transparent, wendet die Indikatoren an und gibt förderorientierte Rückmeldungen.

‒ ist imstande, aufgrund von Prüfungen ihren Unterricht anzupas- sen.

Handlungsfeld 8:

Berufliches Handeln reflektieren und weiter entwickeln

Die Lehrperson überprüft fortlaufend die Wirkung ihrer Entscheide und Handlungen und arbeitet an ihrer beruflichen Weiterentwicklung.

Die Lehrperson

‒ kümmert sich aktiv um ihre professionelle Weiterentwicklung.

‒ ist sich bewusst, dass es für die eigene professionelle Weiterent- wicklung einer Aussensicht bedarf und dass das Einholen von und der konstruktive Umgang mit Kritik die eigene Professionalität fördert.

‒ kennt verschiedene Methoden zur Standortbestimmung, setzt die- se gezielt ein und berücksichtigt die Ergebnisse in ihrem Handeln.

‒ erkennt ihre Weiterbildungsbedürfnisse, kann ein für ihre Situation sinnvolles Weiterbildungsprogramm zusammenstellen sowie das Gelernte im Unterricht anwenden.

‒ kann die eigenen Kräfte einschätzen und kennt Strategien, um mit Belastungen im Schulalltag so umzugehen, dass sie ihre Arbeit längerfristig ausüben kann.

Handlungsfeld 9: Zusammenarbeit pflegen

Die Lehrperson arbeitet mit den Kolleginnen und Kollegen zusammen und leistet einen Beitrag zur Schulentwicklung. Sie pflegt den Kontakt zu den Lehrbetrieben und bei Bedarf auch zu Behörden, Verbänden und Fachstellen.

Die Lehrperson

‒ ist bereit, mit den Kolleginnen und Kollegen zusammenzuarbeiten (z. B. Unterrichtsvorbereitung, Entwicklung gemeinsamer

Unter richtsmaterialien, Supervision, Austausch über die Fachgren- zen hinweg) und sich für eine gute Schulkultur einzusetzen.

‒ ist vertraut mit Prinzipien, Modellen und Methoden der Schulent- wicklung und ist fähig, dieses Wissen in konkreten Projekten in der

‒ weiss um die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Lehrbetrieb, Behörden, Verbänden und Fachstellen und pflegt diese bei Bedarf situationsgerecht und mit adäquaten Kommunikationsformen.

Handlungsfeld 10: Eine berufspädagogische Perspektive einnehmen Die Lehrperson ist mit dem Berufsbildungssystem vertraut und kennt die Ausbildungsvorgaben der drei Lernorte. Sie plant, gestaltet und reflektiert ihren Unterricht auf diesen Grundlagen.

Die Lehrperson

‒ orientiert die Unterrichtsgestaltung an der Arbeits- und Ausbil- dungssituation ihrer Lernenden (schulisches und betriebliches Umfeld der Lernenden, Berufsbilder etc.) und an deren Bildungs- und Schullehrplänen.

‒ kennt das Berufsbildungssystem und die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen. Sie kann bei Bedarf mit anderen Akteuren im System zusammenarbeiten und Lernende an die relevanten Stellen verweisen.

Referenzen

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