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Netzanschlussvertrag Strom für die Spannungsebene Niederspannung (NS)

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Academic year: 2022

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Regionetz GmbH Seite 1 von 2 Stand: 01.01.2018 Netzanschlussvertrag NS

Netzanschlussvertrag Strom

für die Spannungsebene Niederspannung (NS)

zwischen Regionetz GmbH, Lombardenstraße 12-22; 52070 Aachen,

HRB 12668 Aachen -Netzbetreiber-

und

Vor-/Nachname/ Firma -Anschlussnehmer-

ggf. vertreten durch

(Kopie der Vollmacht bitte beifügen)

wird folgender Vertrag über (bitte ankreuzen)

Neuanschluss Änderung bestehender Netzanschluss bestehender Netzanschluss wie er nachstehend beschrieben ist, geschlossen:

1. Adresse des Anschlussobjektes (Entnahmestelle)

Straße Hausnummer PLZ Ort

Gemarkung: Fl.: Flst.:

2. Adresse des Anschlussnehmers: (bitte ankreuzen) wie oben (1.) abweichend (bitte ankreuzen) wie oben (1.) abweichend:

Straße Hausnummer PLZ Ort

Telefon/Fax Geburtsdatum ggf. Registernummer und Registergericht

3. Grundstückseigentümer ist mit Anschlussnehmer:

identisch

nicht identisch(bitte die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers beibringen – Anlage 3

Vom Netzbetrieber vorzugebende Daten 4. Kundennummer:

5. Ort der Energieübergabe Hausanschlusssicherung

abweichend (bitte definieren):

6. Anschlussobjekt-Nr.

7. Anschlussspannung NS MS/NS

8. Vorzuhaltende Netzanschluss-

kapazität kW

(2)

Regionetz GmbH Seite 2 von 2 Stand: 01.01.2018 Netzanschlussvertrag NS

Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag regelt den Anschluss der elektrischen Anlage an das Niederspannungsnetz und dessen weiteren Betrieb nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung vom 01.11.2006 (NAV, BGBl. I 2006, Seite 2477) und der ergänzenden Bedingungen der INFRAWEST GmbH. Dieser Vertrag gilt nicht für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Ener- gien und aus Grubengas.

§ 1 Zusätzliche Verträge

Die Netznutzung sowie die Belieferung mit elektrischer Energie bedürfen separater vertraglicher Regelungen.

§ 2 Netzanschlusskosten; Baukostenzuschuss; Sonderleistungen; Vertretung

(1) Das im Kostenangebot vom aufgeführte Entgelt für die Herstellung/Änderung des o. g. Anschlusses sowie für den zu entrichtenden Baukostenzuschuss ist vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu entrichten.

(2) Vom Anschlussnehmer verlangte Sonderleistungen (z.B. Errichtung oder Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage) sind gesondert zu vergüten.

(3) Handelt der Anschlussnutzer oder ein Dritter für den Anschlussnehmer, so hat er dem Netzbetreiber seine Bevollmächtigung bei Vertragsschluss nachzuweisen.

§ 3 Vertragsdauer; Mitteilung über Eigentumswechsel; Haftung

(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Netzbetreiber nur möglich, soweit ihr die Aufrechterhaltung des Netzanschlussverhältnisses wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

(2) Das Recht des Netzbetreibers zur fristlosen Kündigung gemäß § 27 NAV bleibt unberührt.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform.

(4) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, dem Netzbetreiber jede Änderung der Eigentumsverhältnisse an der elektrischen Anlage in Textform unverzüglich mitzuteilen.

(5) Die Haftung des Netzbetreibers sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der schuldhaften Verletzung wesen tlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umstän- den als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den der Netzbetreiber bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden. Vorgenannte Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten auch für Erfüllungs- gehilfen des Netzbetreibers und für die Haftung des Anschlussnutzers bzw. des Anschlussnehmers gegenüber dem Netzbetrei- ber. Der Geschädigte hat der anderen Vertragspartei einen Schaden unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Allgemeine und ergänzende Bedingungen

Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsve r- sorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) sowie der Ergänzenden Bedingungen des Netzbe- treibers, die im Internet unter www.regionetz.de veröffentlicht sind.

_____________, den ___________ Aachen, den _____________________

____________________________ ________________________________

Anschlussnehmer Regionetz GmbH

Anlagen:

- Kostenangebot (zu § 2)

- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Nie- derspannung vom 01.11.2006 (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)

- Ergänzende Bedingungen

- Technische Anschlussbedingungen (abrufbar unter www.regionetz.de) - Widerrufsbelehrung sowie Widerrufsformular (nur bei privat Kunden)

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