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1.2. Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Märkisch Linden

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Inhaltsverzeichnis 1. Satzungen

1.1. Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Temnitz

1.2. Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Märkisch Linden 1.3. Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Temnitzquell 1.4. Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Walsleben

1.5. Erste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Storbeck-Frankendorf 1.6. Haushaltssatzung des Amtes Temnitz für das Haushaltsjahr 2019

1.7. Haushaltssatzung der Gemeinde Dabergotz für das Haushaltsjahr 2019 1.8. Haushaltssatzung der Gemeinde Märkisch Linden für das Haushaltsjahr 2019 1.9. Haushaltssatzung der Gemeinde Storbeck-Frankendorf für das Haushaltsjahr 2019 1.10. Haushaltssatzung der Gemeinde Walsleben für das Haushaltsjahr 2019

2. sonstige amtliche Mitteilungen

2.1. Jahresabschluss der Gemeinde Dabergotz für das Haushaltsjahr 2011 2.2. Jahresabschluss der Gemeinde Märkisch Linden für das Haushaltsjahr 2011 2.3. Jahresabschluss der Gemeinde Temnitzquell für das Haushaltsjahr 2011 2.4. Jahresabschluss der Gemeinde Walsleben für das Haushaltsjahr 2011

2.5. Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der Ergänzungssatzung „Lindensteg“ im Ortsteil Kränzlin in der Gemeinde Märkisch Linden

2.6. Information zur Straßen- und Gehwegreinigung in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Temnitz 2.7. Information zur Hundehaltung in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Temnitz

3. Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Temnitz und der Gemeindevertretungen 3.1. Sitzung des Amtsausschusses am 14.02.2019

3.2. Sitzung der Gemeindevertretung Dabergotz am 26.03.2019 3.3. Sitzung der Gemeindevertretung Märkisch Linden am 11.03.2019 3.4. Sitzung der Gemeindevertretung Storbeck-Frankendorf am 04.03.2019 3.5. Sitzung der Gemeindevertretung Temnitzquell am 18.03.2019

3.6. Sitzung der Gemeindevertretung Temnitztal am 28.03.2019 3.7. Sitzung der Gemeindevertretung Walsleben am 20.02.2019 3.8. Sitzung der Gemeindevertretung Walsleben am 20.03.2019

(2)

4. sonstige Mitteilungen

4.1. Mitteilung zur Jagdpachtauskehr der Jagdgenossenschaft Dabergotz

4.2. Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Rohrlack 4.3. Öffentliche Bekanntmachung zum Freiwilligen Landtausch Wildberg, Verf.-Nr.: 450517

1. Satzungen

1.1. Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Temnitz

Der Amtsausschuss des Amtes Temnitz hat aufgrund der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2018 (GVBI. I/18, [Nr. 15]), in der Sitzung am 14. Februar 2019 folgende Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtsausschusses beschlossen:

§ 1

Änderung der Hauptsatzung des Amtes Temnitz Die vom Amtsausschuss am 06. September 2011 beschlossene Hauptsatzung für das Amt Temnitz, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben Nr. 6 vom 29. Oktober 2011, wurde durch die am 19. Dezember 2012 beschlossene Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für das Amt Temnitz, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben Nr. 1 vom 23. Februar 2013 und durch die am 05. Juni 2013 beschlossene Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für das Amt Temnitz, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben Nr. 5 vom 29. Juni 2013 und durch die am 02. April 2014 beschlossene Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für das Amt Temnitz, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben Nr. 4 vom

26. April 2014 und durch die beschlossene Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für das Amt Temnitz, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben Nr. 8 vom 17. Dezember 2016 und durch die beschlossene Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für das Amt Temnitz, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck- Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben Nr. 5 vom 30. Juni 2018 geändert und durch die beschlossene Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für das Amt Temnitz, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben Nr. 6 vom 22. Dezember 2018 geändert und wird erneut geändert:

nach § 3 wird folgender § 3 a eingefügt:

§ 3 a Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen

(1) Alle Kinder und Jugendliche, die Einwohner des Amtes Temnitz sind, haben das Recht sich in allen das Amt Temnitz obliegenden Angelegenheiten mit ihren Meinungen, Vorschlägen, Fragen und Bedenken an den Amtsausschuss zu wenden und entsprechende Antwort zu erhalten.

(2) Der Amtsausschuss des Amtes Temnitz beteiligt die Kinder und Jugendlichen in folgenden Formen:

1. Benennung eines Beauftragten für die Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen,

2. das aufsuchende direkte Gespräch, Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 23 30. Juni 2018

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Amt Temnitz, Die amtierende Amtsdirektorin, Bergstraße 2, 16818 Walsleben Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1b, 16928 Pritzwalk

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

(3)

3. durch offenen Beteiligung in der Form einer Diskussionsrunde,

4. projektbezogen durch situative Beteiligung in der Form der Diskussionsrunde.

(3) Der Amtsausschuss des Amtes Temnitz entscheidet unter der Berücksichtigung des betroffenen Personenkreises, des Beteiligungsgegenstandes und der mit der Beteiligung verfolgten Ziele, welche der geschaffenen Formen im Einzelfall zur Anwendung gelangt.

(4) Die Einzelheiten der in Abs. 2 genannten Beteiligungs- und Mitwirkungsformen werden in einer Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Amt Temnitz näher geregelt.

§ 2 Inkrafttreten

Die Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Temnitz tritt nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-

Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben in Kraft.

Die vorstehende Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Temnitz wird hiermit ausgefertigt.

Walsleben, 18. Februar 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz (Siegel) Bekanntmachungsanordnung

Der Amtsdirektor des Amtes Temnitz macht hiermit die vorstehende, vom Amtsausschuss des Amtes Temnitz am 14. Februar 2019 beschlossene Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Temnitz im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben öffentlich bekannt.

Walsleben, 19. Februar 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz (Siegel)

1.2. Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Märkisch Linden

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden hat aufgrund der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2018 (GVBI. I/18, [Nr. 15]), in der Sitzung am 11. März 2019 folgende Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Märkisch Linden beschlossen:

§ 1

Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Märkisch Linden

Die von der Gemeindevertretung Märkisch Linden am 06. Februar 2012 beschlossene Hauptsatzung der Gemeinde Märkisch Linden, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf,

Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben vom 25. Februar 2012, 11. Jahrgang, Nr. 1, geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Märkisch Linden, beschlossen am 21. Oktober 2014, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben vom 13. Dezember 2014, 13. Jahrgang, Nr. 9, geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Märkisch Linden, beschlossen am 09. März 2015, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben vom 28. März 2015, 14. Jahrgang, Nr. 2, geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 23 30. Juni 2018

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Amt Temnitz, Die amtierende Amtsdirektorin, Bergstraße 2, 16818 Walsleben Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1b, 16928 Pritzwalk

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

(4)

der Gemeinde Märkisch Linden, beschlossen am 14. Mai 2018, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben vom 30. Juni 2018, 17. Jahrgang, Nr. 5, geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Märkisch Linden, beschlossen am 24. September 2018, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck- Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben vom 27. Oktober 2018, 17. Jahrgang, Nr. 7, wird erneut geändert.

nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt:

§ 2 a Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen

(1) Alle Kinder und Jugendliche, die Einwohner der Gemeinde sind, haben das Recht sich in allen die Gemeinde Märkisch Linden obliegenden Angelegenheiten mit ihren Meinungen, Vorschlägen, Fragen und Bedenken an die Gemeindevertretung sowie an den Bürgermeister zu wenden und entsprechende Antwort zu erhalten.

(2) Die Gemeinde Märkisch Linden beteiligt die Kinder und Jugendlichen in folgenden Formen:

1. Benennung eines Beauftragten für die Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen,

2. das aufsuchende direkte Gespräch, 3. durch offenen Beteiligung in der Form

einer Diskussionsrunde,

4. projektbezogen durch situative Beteiligung in der Form der Diskussionsrunde.

(3) Die Gemeinde Märkisch Linden entscheidet unter der Berücksichtigung des betroffenen Personenkreises, des Beteiligungs- gegenstandes und der mit der Beteiligung verfolgten Ziele, welche der geschaffenen

Formen im Einzelfall zur Anwendung gelangt.

(4) Die Einzelheiten der in Abs. 2 genannten Beteiligungs- und Mitwirkungsformen werden in einer Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde Märkisch Linden näher geregelt.

§ 2 Inkrafttreten

Die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Märkisch Linden tritt nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck- Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben in Kraft.

Die vorstehende Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Märkisch Linden wird hiermit ausgefertigt.

Walsleben, 20. März 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz (Siegel) Bekanntmachungsanordnung

Der Amtsdirektor des Amtes Temnitz macht hiermit die vorstehende, von der Gemeindevertretung Märkisch Linden am 11. März 2019 beschlossene Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Märkisch Linden im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben öffentlich bekannt.

Walsleben, 20. März 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz (Siegel)

1.3. Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Temnitzquelll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Temnitzquell hat aufgrund der §§ 3 und 28 der

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 23 30. Juni 2018

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Amt Temnitz, Die amtierende Amtsdirektorin, Bergstraße 2, 16818 Walsleben Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1b, 16928 Pritzwalk

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

(5)

[Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2018 (GVBI. I/18, [Nr. 15]), in der Sitzung am 18. März 2019 folgende Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Temnitzquell beschlossen:

§ 1

Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Temnitzquell

Die von der Gemeindevertretung Temnitzquell am 17. Oktober 2011 beschlossene Hauptsatzung der Gemeinde Temnitzquell, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben vom 29. Oktober 2011, 10. Jahrgang, Nr. 6, geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Temnitzquell, beschlossen am 9. Januar 2012, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben vom 21. April 2012, 11. Jahrgang, Nr. 3, geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Temnitzquell, beschlossen am 24. Februar 2012, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck- Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben vom 26. April 2014, 13. Jahrgang, Nr. 4, geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Temnitzquell, beschlossen am 16. März 2015, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben vom 25. April 2015, 14. Jahrgang, Nr. 3, wird erneut geändert.

nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt:

§ 2 a Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen

(1) Alle Kinder und Jugendliche, die Einwohner der Gemeinde sind, haben das Recht sich in allen die Gemeinde Temnitzquell obliegenden Angelegenheiten mit ihren

Meinungen, Vorschlägen, Fragen und Bedenken an die Gemeindevertretung sowie an den Bürgermeister zu wenden und entsprechende Antwort zu erhalten.

(2) Die Gemeinde Temnitzquell beteiligt die Kinder und Jugendlichen in folgenden Formen:

1. Benennung eines Beauftragten für die Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen,

2. das aufsuchende direkte Gespräch, 3. durch offenen Beteiligung in der Form

einer Diskussionsrunde,

4. projektbezogen durch situative Beteiligung in der Form der Diskussionsrunde.

(3) Die Gemeinde Temnitzquell entscheidet unter der Berücksichtigung des betroffenen Personenkreises, des Beteiligungs- gegenstandes und der mit der Beteiligung verfolgten Ziele, welche der geschaffenen Formen im Einzelfall zur Anwendung gelangt.

(4) Die Einzelheiten der in Abs. 2. genannten Beteiligungs- und Mitwirkungsformen werden in einer Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde Temnitzquell näher geregelt.

§ 2 Inkrafttreten

Die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Temnitzquell tritt nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben in Kraft.

Die vorstehende Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Temnitzquell wird hiermit ausgefertigt.

Walsleben, 20. März 2019

Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz (Siegel) Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 23 30. Juni 2018

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Amt Temnitz, Die amtierende Amtsdirektorin, Bergstraße 2, 16818 Walsleben Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1b, 16928 Pritzwalk

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

(6)

Bekanntmachungsanordnung

Der Amtsdirektor des Amtes Temnitz macht hiermit die vorstehende, von der Gemeindevertretung Storbeck-Frankendorf am 18. März 2019 beschlossene Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Temnitzquell im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz,

Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben öffentlich bekannt.

Walsleben, 20. März 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz (Siegel)

1.4. Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Walsleben

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Walsleben hat aufgrund der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2018 (GVBI. I/18, [Nr. 15]), in der Sitzung am 20. Februar 2019 folgende Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Walsleben beschlossen:

§ 1

Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Walsleben

Die von der Gemeindevertretung Walsleben am 17. November 2011 beschlossene Hauptsatzung der Gemeinde Walsleben, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck- Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben vom 17. Dezember 2011, 10. Jahrgang, Nr. 7, geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Walsleben, beschlossen am 18. Februar 2015, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben vom 28. März 2015, 14. Jahrgang, Nr. 2, geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Walsleben, beschlossen am 16. November 2016, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck- Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben vom 17. Dezember 2016, 15. Jahrgang, Nr. 8, wird erneut geändert.

nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt:

§ 2 a Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen

(1) Alle Kinder und Jugendliche, die Einwohner der Gemeinde sind, haben das Recht sich in allen die Gemeinde Walsleben obliegenden Angelegenheiten mit ihren Meinungen, Vorschlägen, Fragen und Bedenken an die Gemeindevertretung sowie an den Bürgermeister zu wenden und entsprechende Antwort zu erhalten.

(2) Die Gemeinde Walsleben beteiligt die Kinder und Jugendlichen in folgenden Formen:

1. Benennung eines Beauftragten für die Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen,

2. das aufsuchende direkte Gespräch, 3. durch offenen Beteiligung in der Form

einer Diskussionsrunde,

4. projektbezogen durch situative Beteiligung in der Form der Diskussionsrunde.

(3) Die Gemeinde Walsleben entscheidet unter der Berücksichtigung des betroffenen Personenkreises, des Beteiligungs- gegenstandes und der mit der Beteiligung verfolgten Ziele, welche der geschaffenen Formen im Einzelfall zur Anwendung gelangt.

(4) Die Einzelheiten der in Abs. 2 genannten Beteiligungs- und Mitwirkungsformen werden in einer Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde Walsleben näher geregelt.

Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 23 30. Juni 2018

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Amt Temnitz, Die amtierende Amtsdirektorin, Bergstraße 2, 16818 Walsleben Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1b, 16928 Pritzwalk

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

(7)

§ 2 Inkrafttreten

Die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Walsleben tritt nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben in Kraft.

Die vorstehende Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Walsleben wird hiermit ausgefertigt.

Walsleben, 1. März 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz (Siegel)

Bekanntmachungsanordnung

Der Amtsdirektor des Amtes Temnitz macht hiermit die vorstehende, von der Gemeindevertretung Walsleben am 20. Februar 2019 beschlossene Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Walsleben im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben öffentlich bekannt.

Walsleben, 1. März 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz (Siegel)

1.5. Erste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Storbeck-Frankendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Storbeck- Frankendorf hat aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBI.I/18, [Nr. 37], S. 4) in der Sitzung am 4. März 2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde

Storbeck-Frankendorf

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Storbeck-Frankendorf am 22. Februar 2010 beschlossene Entschädigungssatzung, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörenden Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben Nr. 2 vom 24. April 2010 wird wie folgt geändert:

§ 2 Aufwandsentschädigung für Gemeindevertreter Der Absatz lautet zukünftig:

Die Gemeindevertreter erhalten zur Abgeltung ihrer Aufwendungen eine monatliche Aufwands- entschädigung in Höhe von 46 €.

§ 3 Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister Der Absatz lautet zukünftig:

Die Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister beträgt monatlich 320 €.

§ 4 Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher Der Absatz lautet zukünftig:

Die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher beträgt monatlich 170 €.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderung der Entschädigungssatzung tritt rückwirkend am 1. Januar 2019 in Kraft.

Die vorstehende Erste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Storbeck-Frankendorf wird hiermit ausgefertigt.

Walsleben, 6. März 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz (Siegel) Bekanntmachungsanordnung

Der Amtsdirektor des Amtes Temnitz macht hiermit Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 23 30. Juni 2018

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Amt Temnitz, Die amtierende Amtsdirektorin, Bergstraße 2, 16818 Walsleben Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1b, 16928 Pritzwalk

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

(8)

die vorstehende, von der Gemeindevertretung der Gemeinde Storbeck-Frankendorf am 4. März 2019 beschlossene Erste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Storbeck-Frankendorf im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf,

Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben öffentlich bekannt.

Walsleben, 6. März 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz (Siegel)

1.6. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Amtes Temnitz für das Haushaltsjahr 2019

Der Amtsdirektor des Amtes Temnitz macht die nachfolgende, vom Amtsausschuss des Amtes Temnitz in der Sitzung am 14. Februar 2019 beschlossene Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben öffentlich bekannt.

Die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen kann ab dem 29. April 2019 von Jedermann im Amt Temnitz, Bergstraße 2, 16818 Walsleben, Zimmer 205 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Walsleben, 19. Februar 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz

Haushaltssatzung des Amtes Temnitz für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Temnitz vom 14. Februar 2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 5.399.300,00 €

ordentlichen Aufwendungen auf 5.395.700,00 €

außerordentlichen Erträge auf 0,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 € 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 5.768.500,00 €

Auszahlungen auf 6.612.200,00 € festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.290.300,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.071.100,00 € Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 478.200,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 1.410.700,00 € Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 130.400,00 € Einzahlungen aus der Auflösung von

Liquiditätsreserven 0,00 € Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 €.

Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 23 30. Juni 2018

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Amt Temnitz, Die amtierende Amtsdirektorin, Bergstraße 2, 16818 Walsleben Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1b, 16928 Pritzwalk

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

(9)

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Amtsumlage nach § 139 BbgKVerf wird für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Temnitz auf 44,00 % der für das Haushaltsjahr 2019 gültigen Umlagegrundlage festgesetzt.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 0 € festgesetzt.

2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 10.000 € festgesetzt.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 € und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 100.000 € festgesetzt.

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

Walsleben, 15. Februar 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz (Siegel)

1.7. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Dabergotz für das Haushaltsjahr 2019

Der Amtsdirektor des Amtes Temnitz macht die nachfolgende, von der Gemeindevertretung der Gemeinde Dabergotz in der Sitzung am 26. März 2019 beschlossene Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben öffentlich bekannt.

Die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen kann ab dem 29. April 2019 von Jedermann im Amt Temnitz, Bergstraße 2, 16818 Walsleben, Zimmer 205 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Walsleben, 27. März 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz

Haushaltssatzung der Gemeinde Dabergotz für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 23 30. Juni 2018

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Amt Temnitz, Die amtierende Amtsdirektorin, Bergstraße 2, 16818 Walsleben Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1b, 16928 Pritzwalk

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

(10)

Gemeindevertretung der Gemeinde Dabergotz vom 26. März 2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 915.000,00 €

ordentlichen Aufwendungen auf 935.100,00 €

außerordentlichen Erträge auf 0,00 €

außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 € 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 858.900,00 €

Auszahlungen auf 927.300,00 € festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 847.600,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 831.700,00 € Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 11.300,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 95.600,00 € Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 € Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 € Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 €.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 230 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 345 v. H.

2. Gewerbesteuer 310 v. H.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 0,00 € festgesetzt.

2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000,00 € und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 100.000,00 € festgesetzt

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 23 30. Juni 2018

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Amt Temnitz, Die amtierende Amtsdirektorin, Bergstraße 2, 16818 Walsleben Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1b, 16928 Pritzwalk

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

(11)

Walsleben, 27. März 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz (Siegel)

1.8. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Märkisch Linden für das Haushaltsjahr 2019

Der Amtsdirektor des Amtes Temnitz macht die nachfolgende, von der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden in der Sitzung am 11. März 2019 beschlossene Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck- Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben öffentlich bekannt.

Die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen kann ab dem 29. April 2019 von Jedermann im Amt Temnitz, Bergstraße 2, 16818 Walsleben, Zimmer 205 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Walsleben, 12. März 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz

Haushaltssatzung der Gemeinde Märkisch Linden für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden vom 11. März 2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 1.735.900,00 €

ordentlichen Aufwendungen auf 2.050.900,00 €

außerordentlichen Erträge auf 0,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 € 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 1.647.200,00 €

Auszahlungen auf 2.311.500,00 € festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.588.700,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.825.700,00 € Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 58.500,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 450.500,00 € Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 35.300,00 € Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 € Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 €.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 23 30. Juni 2018

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Amt Temnitz, Die amtierende Amtsdirektorin, Bergstraße 2, 16818 Walsleben Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1b, 16928 Pritzwalk

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

(12)

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 230 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 345 v. H.

2. Gewerbesteuer 310 v. H.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 0,00 € festgesetzt.

2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000,00 € und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 250.000,00 € festgesetzt.

Walsleben, 12. März 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz (Siegel)

1.9. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Storbeck-Frankendorf für das Haushaltsjahr 2019

Der Amtsdirektor des Amtes Temnitz macht die nachfolgende, von der Gemeindevertretung der Gemeinde Storbeck-Frankendorf in der Sitzung am 4. März 2019 beschlossene Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben öffentlich bekannt.

Die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen kann ab dem 29. April 2019 von Jedermann im Amt Temnitz, Bergstraße 2, 16818 Walsleben, Zimmer 205 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Walsleben, 5. März 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz

Haushaltssatzung der Gemeinde Storbeck-Frankendorf für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Storbeck-Frankendorf vom 4. März 2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:

Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 23 30. Juni 2018

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Amt Temnitz, Die amtierende Amtsdirektorin, Bergstraße 2, 16818 Walsleben Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1b, 16928 Pritzwalk

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

(13)

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 658.100,00 €

ordentlichen Aufwendungen auf 730.000,00 €

außerordentlichen Erträge auf 0,00 €

außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 € 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 558.700,00 €

Auszahlungen auf 587.200,00 € festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 549.300,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 568.400,00 € Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 9.400,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 18.800,00 € Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 € Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 € Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 €.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 230 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 345 v. H.

2. Gewerbesteuer 310 v. H.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 0,00 € festgesetzt.

2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf, wird auf 5.000,00 festgesetzt.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000,00 € und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 100.000,00 € festgesetzt.

Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 23 30. Juni 2018

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Amt Temnitz, Die amtierende Amtsdirektorin, Bergstraße 2, 16818 Walsleben Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1b, 16928 Pritzwalk

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

(14)

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

Walsleben, 5. März 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz (Siegel)

1.10. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Walsleben für das Haushaltsjahr 2019

Der Amtsdirektor des Amtes Temnitz macht die nachfolgende, von der Gemeindevertretung der Gemeinde Walsleben in der Sitzung am 20. März 2019 beschlossene Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck- Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben öffentlich bekannt.

Die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen kann ab dem 29. April 2019 von Jedermann im Amt Temnitz, Bergstraße 2, 16818 Walsleben, Zimmer 205 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Walsleben, 26. März 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz (Siegel)

Haushaltssatzung der Gemeinde Walsleben für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Walsleben vom 20. März 2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 1.290.000,00 €

ordentlichen Aufwendungen auf 1.479.700,00 €

außerordentlichen Erträge auf 50.000,00 €

außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 € 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 1.668.000,00 €

Auszahlungen auf 2.470.800,00 € festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.261.300,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.349.600,00 € Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 406.700,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 951.900,00 € Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 169.300,00 € Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 € Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 €.

Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 23 30. Juni 2018

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Amt Temnitz, Die amtierende Amtsdirektorin, Bergstraße 2, 16818 Walsleben Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1b, 16928 Pritzwalk

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

(15)

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 230 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 345 v. H.

2. Gewerbesteuer 310 v. H.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 0,00 € festgesetzt.

2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000,00 € und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 200.000 € festgesetzt.

Walsleben, 21. März 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz (Siegel)

2. sonstige amtliche Mitteilungen

2.1. Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Gemeinde Dabergotz für das Haushaltsjahr 2011

Der Amtsdirektor des Amtes Temnitz macht den nachfolgenden, von der Gemeindevertretung der Gemeinde Dabergotz in der Sitzung am 26. März 2019 beschlossenen geprüften Jahresabschluss 2011 mit seinen Anlagen sowie die Entlastung des Amtsdirektors für den Jahresabschluss 2011 im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben öffentlich bekannt.

Der Jahresabschluss 2011 und seine Anlagen können ab dem 29. April 2019 von Jedermann im Amt Temnitz, Bergstraße 2, 16818 Walsleben, Zimmer 206 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 23 30. Juni 2018

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Amt Temnitz, Die amtierende Amtsdirektorin, Bergstraße 2, 16818 Walsleben Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1b, 16928 Pritzwalk

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

(16)

Walsleben, 28. März 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz

Bezeichnung 01.01.2011 31.12.2011

in € A K T I V A

1. Anlagevermögen 2.377.705,57 2.397.593,64

1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00

1.2. Sachanlagevermögen 1.220.662,96 1.240.551,03

1.2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 27.681,90 27.681,90 1.2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 364.715,08 357.192,96 1.2.3. Grundstücke und Bauten des Infrastrukturvermögens und sonstiger Sonderflächen 816.907,21 852.244,42

1.2.4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00

1.2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 0,00

1.2.6. Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen 0,00 0,00

1.2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.287,38 3.431,75

1.2.8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8.071,39 0,00

1.3. Finanzanlagevermögen 1.157.042,61 1.157.042,61

1.3.1. Rechte an Sondervermögen 0,00 0,00

1.3.2. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00

1.3.3. Mitgliedschaft in Zweckverbänden 1.132.786,66 1.132.786,66

1.3.4. Anteile an sonstigen Beteiligungen 24.255,95 24.255,95

1.3.5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00

1.3.6. Ausleihungen 0,00 0,00

1.3.6.1. an Sondervermögen 0,00 0,00

1.3.6.2. an verbundene Unternehmen 0,00 0,00

1.3.6.3. an Zweckverbände 0,00 0,00

1.3.6.4. an sonstige Beteiligungen 0,00 0,00

1.3.6.5. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00

2. Umlaufvermögen 907.119,52 733.963,33

2.1. Vorräte 38.000,00 38.000,00

2.1.1. Grundstücke in Entwicklung 38.000,00 38.000,00

2.1.2. Sonstiges Vorratsvermögen 0,00 0,00

2.1.3. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 0,00 0,00

2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 869.119,52 695.963,33

2.2.1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.954,20 8.210,82

2.2.1.1. Gebühren 68,17 140,22

2.2.1.2. Beiträge 0,00 0,00

2.2.1.3. Wertberichtigungen auf Gebühren und Beiträge 0,00 0,00

2.2.1.4. Steuern 1.842,03 841,60

2.2.1.5. Transferleistungen 0,00 0,00

2.2.1.6. Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 44,00 7.229,00

2.2.1.7. Wertberichtigungen auf Steuern, Transferleistungen und sonstige öffentlich-rechtliche

Forderungen 0,00 0,00

2.2.2. Privatrechtliche Forderungen 1.251,94 10.634,85

2.2.2.1. gegenüber dem privaten und dem öffentlichen Bereich 1.251,94 10.634,85

2.2.2.2. gegen Sondervermögen 0,00 0,00

2.2.2.3. gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00

Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 23 30. Juni 2018

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Amt Temnitz, Die amtierende Amtsdirektorin, Bergstraße 2, 16818 Walsleben Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1b, 16928 Pritzwalk

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

(17)

Bezeichnung 01.01.2011 31.12.2011 in €

2.2.2.4. gegen Zweckverbände 0,00 0,00

2.2.2.5. gegen sonstige Beteiligungen 0,00 0,00

2.2.2.6. Wertberichtigungen auf privatrechtliche Forderungen 0,00 0,00

2.2.3. Sonstige Vermögensgegenstände 865.913,38 677.117,66

2.3. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00

2.4. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 0,00

3. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 517,94

BILANZSUMME AKTIVA 3.284.825,09 3.132.074,91

Bezeichnung 01.01.2011 31.12.2011

in € P A S S I V A

1. Eigenkapital 2.646.661,55 2.618.103,12

1.1. Basis Reinvermögen 1.780.748,17 1.786.459,25

1.2. Rücklagen aus Überschüssen 589.076,92 554.807,41

1.2.1. Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 589.076,92 554.807,41

1.2.2. Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00

1.3. Sonderrücklage 276.836,46 276.836,46

1.4. Fehlbetragsvortrag 0,00 0,00

1.4.1. Fehlbetrag aus ordentlichem Ergebnis 0,00 0,00

1.4.2. Fehlbetrag aus außerordentlichem Ergebnis 0,00 0,00

2. Sonderposten 438.863,85 459.043,47

2.1. Sonderposten aus Zuweisungen der öffentlichen Hand 438.863,85 459.043,47

2.2. Sonderposten aus Beiträgen, Baukosten- und Investitionszuschüssen 0,00 0,00

2.3. Sonstige Sonderposten 0,00 0,00

3. Rückstellungen 26.811,73 21.100,65

3.1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 0,00 0,00

3.2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00

3.3. Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien 0,00 0,00

3.4. Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 0,00 0,00

3.5. sonstige Rückstellungen 26.811,73 21.100,65

4. Verbindlichkeiten 172.226,90 12.121,03

4.1. Anleihen 0,00 0,00

4.2. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

166.778,33 0,00

4.3. Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Kassenkrediten 0,00 0,00

4.4. Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 0,00

4.5. Erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00

4.6. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 243,22 5.745,99

Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 23 30. Juni 2018

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Amt Temnitz, Die amtierende Amtsdirektorin, Bergstraße 2, 16818 Walsleben Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1b, 16928 Pritzwalk

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

(18)

Bezeichnung 01.01.2011 31.12.2011 in €

4.7. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00

4.8. Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen 0,00 0,00

4.9. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00

4.10. Verbindlichkeiten gegenüber Zweckverbänden 0,00 0,00

4.11. Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Beteiligungen 0,00 0,00

4.12. Sonstige Verbindlichkeiten 5.205,35 6.375,04

5. Passive Rechnungsabgrenzung 261,06 21.706,64

BILANZSUMME PASSIVA 3.284.825,09 3.132.074,91

aufgestellt am 27.09.2017, gez. Kerstin Dames, Kämmerin des Amtes Temnitz festgestellt am 28.02.2019, gez. Thomas Kresse, Amtsdirektor des Amtes Temnitz

2.2. Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Gemeinde Märkisch Linden für das Haushaltsjahr 2011

Der Amtsdirektor des Amtes Temnitz macht den nachfolgenden, von der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden in der Sitzung am 11. März 2019 beschlossenen geprüften Jahresabschluss 2011 mit seinen Anlagen sowie die Entlastung des Amtsdirektors für den Jahresabschluss 2011 im Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben öffentlich bekannt.

Der Jahresabschluss 2011 und seine Anlagen können ab dem 29. April 2019 von Jedermann im Amt Temnitz, Bergstraße 2, 16818 Walsleben, Zimmer 206 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Walsleben, 12. März 2019 Thomas Kresse

Amtsdirektor des Amtes Temnitz

Bezeichnung 01.01.2011 31.12.2011

in € A K T I V A

1. Anlagevermögen 6.129.790,54 6.261.662,84

1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00

1.2. Sachanlagevermögen 3.693.689,97 3.825.562,27

1.2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 202.636,87 202.636,87

1.2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 185.405,09 180.441,07

1.2.3. Grundstücke und Bauten des Infrastrukturvermögens und sonstiger Sonderflächen 3.258.521,94 3.403.423,47

1.2.4. Bauten auf fremden Grund und Boden 47.123,07 36.342,80

1.2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 3,00 3,00

1.2.6. Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen 0,00 0,00

1.2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 1.119,27

1.2.8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 1.595,79

1.3. Finanzanlagevermögen 2.436.100,57 2.436.100,57

1.3.1. Rechte an Sondervermögen 0,00 0,00

1.3.2. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00

Amtsblatt für das Amt Temnitz Seite 23 30. Juni 2018

Amtsblatt für das Amt Temnitz und die amtsangehörigen Gemeinden

Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal, Walsleben

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Amt Temnitz, Die amtierende Amtsdirektorin, Bergstraße 2, 16818 Walsleben Druck: Druckerei Albert Koch e. K., Reepergang 1b, 16928 Pritzwalk

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 2.500 Exemplaren, es wird kostenfrei an alle Haushalte im Amt Temnitz verteilt.

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