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Warum machte der Regierungsrat einen solchen Unterschied zwischen dem Gros des Kantonspersonals und der Lehrerschaft? 2

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I 048/2002 FIN 7. August 2002 47C

Interpellation

2773 Leuenberger, Trubschachen (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 21.02.2002

Personalbefragung ohne Lehrerschaft

Im August/September 2001 wurde eine Personalumfrage bei allen Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung und der Universität durchgeführt.

Der Fragebogen entstand in Zusammenarbeit mit zahlreichen Schlüsselpersonen der Kantonalverwaltung. Von den 14'443 befragten Personen haben 8'695 Mitarbeitende einen Frageboten zurückgesandt, eine Rücklaufquote von über 60 Prozent. Die Ergebnisse wurden für das Personal in einer Infobroschüre veröffentlicht.

Grossmehrheitlich äusserte sich das Kantonspersonal zufrieden mit ihrer Arbeitssituation.

Dabei wurde aber nicht das ganze Kantonspersonal befragt.

Bei der erwähnten Personalbefragung wurde auf den Einbezug der Lehrerschaft verzichtet.

Ich ersuche den Regierungsrat daher freundlichst um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Warum machte der Regierungsrat einen solchen Unterschied zwischen dem Gros des Kantonspersonals und der Lehrerschaft?

2. Beurteilt der Regierungsrat die Resultate der Personalbefragung - ohne Einbezug der Lehrerschaft, insbesondere in der Erziehungsdirektion - als repräsentativ?

3. Warum wurde beim Lehrpersonal die flächendeckende Personalbefragung nicht gemacht? Hatte man die Befürchtung, dass sich das Resultat der Befragung durch den Einbezug der Lehrerschaft hätte ändern können?

4. Sind Bestrebungen im Gang, die Lehrerschaft auch noch über ihre Arbeitssituation zu befragen? Wenn ja in welcher Form und wann?

5. Nach welchen Grundlagen beurteilt der Regierungsrat die Arbeitsbedingungen der Lehrerschaft? Wie wurden diese Grundlagen erarbeitet? Erachtet der Regierungsrat dieselben als repräsentativ?

Antwort des Regierungsrates

Für den Regierungsrat sind die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Anliegen und die Bemerkungen zum Arbeitsplatz und dessen Umfeld ein zentrales und wichtiges Anliegen. Dementsprechend hat er die vom Interpellanten erwähnte Befragung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantonsverwaltung und der Universität veranlasst und auch entsprechende finanzielle Mittel eingesetzt. Auf eine gleichzeitige

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Befragung auch der gesamten Lehrerschaft wurde bewusst verzichtet. Es sind drei Gründe, welche die Finanzdirektion und die Erziehungsdirektion zu diesem Verzicht be- wogen haben:

• Es bestehen wesentliche Unterschiede bezüglich Arbeitsinhalt und -umfeld zwischen den beiden Personalkategorien.

• Die personellen Kapazitäten fehlten sowohl bei der mit der Befragung beauftragten Firma als auch bei der Erziehungsdirektion, die gleichzeitig eine umfassende Umfrage zum Stipendienwesen zu betreuen hatte.

• Ausserdem wurde durch den Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer (LCH) eine praktisch parallele Befragung aller Lehrkräfte in der Deutschschweiz durchgeführt.

Im Einzelnen kann zu den Fragen wie folgt Stellung genommen werden:

Antwort auf Frage 1. (Gründe für die Unterscheidung)

Arbeitsumfeld und Inhalte ihrer Tätigkeit sind bei den Lehrkräften sehr verschieden von denjenigen des Kantonspersonals. Lehrpersonen sind in der Ausführung ihrer Arbeit in der Methodik und auch in der Organisation ihrer Arbeitszeit wesentlich freier als Verwal-

tungsangestellte. Zudem gehört das Gros der Lehrkräfte nicht zum Kantonspersonal, sondern ist von den Gemeinden angestellt. Dies hätte die Verwendung des gleichen Fra- gebogens in formeller und materieller Hinsicht verunmöglicht. Auch die Auswertung hätte getrennt vorgenommen werden müssen.

Antwort auf Frage 2. (Repräsentativität der Resultate)

Da einerseits alle Mitarbeitende der Kantonsverwaltung und der Universität befragt wurden und andererseits die Rücklaufquote über 60% betrug - was von Umfragespezialisten als sehr gut beurteilt wird – geht der Regierungsrat mit Gewissheit von einer hohen Re- präsentativität der Ergebnisse aus.

Antwort auf Frage 3. (Gründe für einen Verzicht auf die Umfrage)

Nein, solche Überlegungen werden nicht angestellt.

Antwort auf Frage 4. (Absichten für eine Befragung der Lehrkräfte)

Die Erziehungsdirektion hat die Absicht, eine ähnliche Befragung durchzuführen, sobald die notwendigen Mittel bewilligt und die erforderlichen personellen Kapazitäten freigestellt werden können. Sie wird aber zunächst die Publikation der Resultate der erwähnten Umfrage des LCH abwarten, um in ihrem Fragebogen darauf eingehen zu können; an dieser Befragung nahmen über 1000 bernische Lehrkräfte teil. Es ist erwiesen, dass häufige Umfragen die Beteiligungsquoten spürbar zurückgehen lassen. Zugunsten eines hohen Rücklaufs und damit repräsentativer Ergebnisse ist die Erziehungsdirektion be- strebt, die bernischen Lehrkräften in zeitlich sinnvollen Abständen zu befragen.

Antwort auf Frage 5. (Grundlagen für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen) Der Regierungsrat beurteilt die Arbeitsbedingungen der Lehrerschaft auf Grund von

Rückmeldungen, die er täglich aus den verschiedensten Quellen erhält, und auf Grund von kantonalen Quervergleichen. Weitere Erkenntnisse werden in den regelmässig statt-

findenden sozialpartnerschaftlichen Gesprächen mit den Personalverbänden gewonnen.

Wichtige Informationen liefern die Kontakte der Erziehungsdirektion und ihrer Ämter mit den Schulen und deren Umfeld. Der Regierungsrat beurteilt diese Grundlagen als ausreichend und repräsentativ.

An den Grossen Rat

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