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Archiv "Desinfektion in der Koloskopie: Eindrucksvolle Hygiene-Lernkurve" (10.01.2011)

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A 18 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 1–2

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10. Januar 2011

DESINFEKTION IN DER KOLOSKOPIE

Eindrucksvolle Hygiene-Lernkurve

Durch ein flächendeckendes Management ist die Qualität der Aufbereitung von kontaminierten Koloskopen in niedergelassenen Praxen deutlich gesteigert worden.

D

ie Hygiene der Koloskopauf- bereitung ist durch die Qua - litätssicherungsvereinbarung „Kolo- skopie“ im Vorfeld der Einführung des Darmkrebsscreenings im nie - dergelassenen Bereich erheblich ver- bessert worden. Dies belegen Daten, die von der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung (KBV) für eine bun-

desweite Analyse zur Verfügung gestellt worden sind. Der Weg dahin war allerdings weit.

Nachdem 1989 eine Umfrage in sechs europäischen Ländern erheb- liche Mängel bei der Desinfektion flexibler Endoskope ergeben hatte (1), bestätigte die 1999 und 2000 durchgeführte HYGEA-Studie (Hy- giene in Gastroenterology Endos - cope Reprocessing) auch für Deutsch- land eine Beanstandungsquote von circa 50 Prozent (3), da im Instru- mentierkanal, im Luft-Wasser-Spül- kanal beziehungsweise am Optik- Spülsystem kritische Keime und/

oder eine erhöhte Gesamtkeimzahl nachgewiesen wurden. E. coli, koli- forme Enterobakterien, Enterokok- ken und Pseudomonas aeruginosa gelten als Indikatorkeime für Män- gel bei den einzelnen Schritten der Endoskopaufbereitung.

Zeitgleich zur HYGEA-Studie hat die Kommission für Kranken- haushygiene und Infektionspräven- tion am Robert-Koch-Institut Emp- fehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten und flexiblen Endoskopen publiziert (4, 5). Die für die Regelung von Kosten und Leistungsabrechnung verantwortli-

chen Krankenkassen und die KBV haben vor Ein- führung der Vorsorgeko- loskopie zum 1. Oktober 2002 eine Qualitätssiche - rungsvereinbarung ge - troffen. Danach ist die Durchführung einer Ko- loskopie gekoppelt an die fachliche Vorausset- zung des Untersuchers, strukturelle Bedingun- gen (zum Beispiel eine Mindestanzahl an Kolo- skopien und Polypekto- mien pro Jahr) und die hygienisch korrekte Auf- bereitung des flexiblen Koloskops (6). Mit dem zum 1. Ja- nuar 2001 in Kraft getretenen In- fektionsschutzgesetz hat der öffent- liche Gesundheitsdienst eine zu- nehmend wichtigere Rolle in der Überwachung und Überprüfung von stationären und ambulanten Gesund- heitseinrichtungen übernommen.

Kontrollen des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Erfahrungsberichte einzelner Ge- sundheitsämter bei der Überprüfung stationärer und niedergelassener Ein- richtungen haben Mängel bei der Im- plementierung gesetz licher Vorschrif- ten und Fehler bei der Umsetzung im klinischen Alltag aufgezeigt. Insbe- sondere wurde auf die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen im nieder- gelassenen Bereich hingewiesen (7).

2008 wurde erstmals beschrie- ben, dass bei der Fortschreibung

der HYGEA-Studie im Qualitäts - sicherungsprojekt Hygiene in der Endoskopie der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns mit Ein- führung der Qualitätssicherungs- vereinbarung Koloskopie die Bean- standungsrate bei der Endoskopauf- bereitung in den Folgejahren deut- lich gesunken ist und 2007 bei sechs Prozent lag. Ähnliche Zahlen wurden 2009 für den KV-Bereich Nord-Württemberg beschrieben.

In einer bundesweiten Analyse von KBV-Daten wurde kürzlich die Situation für Deutschland untersucht.

Sie ergab einen eindrucksvollen Rückgang der Beanstandungsquote von 17,7 Prozent im Jahr 2003 auf 10,1 Prozent 2004, 6,6 Prozent im Jahr 2005 und 3,8 Prozent 2007 be- schrieben (8). Auffällig ist, dass die neuen Bundesländer besonders gut abschnitten (zwischen 0,6 und 0,8 Prozent).

Geht man von einer 50-prozenti- gen Beanstandungsquote im Jahr 2000 aus, dann kann der Rückgang auf unter fünf Prozent als voller Er- folg der Qualitätssicherungsverein- barung verbucht und als Beleg für die Effektivität von Qualitätssiche- rungsmaßnahmen im niedergelasse- nen Bereich angesehen werden.

Fazit: Die getroffene Qualitäts- sicherungsvereinbarung Kolosko- pie sollte auf alle endoskopischen Untersuchungen ausgeweitet wer- den. Es kann nicht akzeptiert wer- den, dass unterschiedliche Stan- dards für unterschiedliche endosko- pische Untersuchungen existieren.

Die privaten Krankenkassen sollten die qualitätssichernden Maßnah- men in der Endoskopie mit unter- stützen und mittragen. ■ Dr. med. Eckhart Fröhlich Prof. Dr. Reinhold Muller Prof. Dr. med. Ottmar Leiß

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Literatur im Internet:

www.aerzteblatt.de/lit0111 Flexible Endoskope

sind schwierig aufzu- bereitende Medizin- produkte, da die verschiedenen Kanäle und Verbindungen nicht einfach zugänglich sind.

Foto: Fröhlich

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A 2 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 1

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10. Januar 2011

LITERATURVERZICHNIS HEFT 01/2011, ZU:

DESINFEKTION IN DER KOLOSKOPIE

Eindrucksvolle Hygiene-Lernkurve

Durch ein flächendeckendes Management ist die Qualität der Aufbereitung von kontaminierten Koloskopen in niedergelassenen Praxen deutlich gesteigert worden.

LITERATUR

1. Van Gossum A, Loriers M, Serruys E, Cremer M: Methods of disinfecting endos- copic material: results of an international survey. Endoscopy 1989; 21: 247–50.

2. Werner HP, Staritz M, Füeßl HS: Experten- diskussion: Infektionen via Endoskop ? Münch Med Wschr 1994; 136: 22–6.

3. Bader L, Blumenstock G, Birkner B, Leiß O, et al.: HYGEA (Hygiene in der Gastroentero- logie – Endoskop-Aufbereitung): Studie zur Qualität der Aufbereitung von flexiblen En- doskopen in Klinik und Praxis. Z Gastroen- terol 2002; 40: 157–70.

4. KRINKO und BfArM: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung vonMedizin- produkten. Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprä- vention beim Robert Koch-Instituts. Bun- desgesundheitsbl – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2001; 44: 1115–26.

5. KRINKO: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung flexibler Endoskope und endoskopischen Zusatzinstrumentariums.

Empfehlung der Kommission für Kranken- haushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2002; 45: 395–411.

6. Bekanntmachungen der Herausgeber, KBV:

Voraussetzungen gemäß § 135 Abs.2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung von ko- loskopischen Leistungen (Qualitätssiche- rungsvereinbarung zur Koloskopie) vom 20.9.2002. Deutsches Ärzteblatt 2002; 99:

C2126–8.

7. Neufassung der „Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Ab- rechnung von koloskopischen Leistungen“, vom 24. Juli 2006. Deutsches Ärzteblatt 2006; 103(43): A2892–6.

8. Heudorf U, Hofmann H, Kutzke G, et al.: Hy- giene beim Endoskopieren in Klinik und Praxis, 2003 – Ergebnisse der infektions- hygienischen Überwachung der Endosko- pie-Einrichtungen in Frankfurt am Main durch das Gesundheitsamt. Z Gastroenterol 2004; 42: 669–76.

9. Fröhlich E, Muller R, Leiß O: Effekt der Qua- litätssicherungsvereinbarung von 2002 (bei Einführung der Vorsorge-Koloskopie) auf die Qualität der Aufbereitung flexibler Kolo- skopie – eine bundesweite Analyse. Z Gas- troenterol 2009; 47: 1137–44.

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