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Die Notariatsgebühren sind besonders bei der Verschreibung von Bauland und Liegenschaften in den Augen vieler Bürgerinnen und Bürger dem Aufwand nicht angemessen

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M 117/2007 JGK 13. Juni 2007 JGK C Motion

1027 Bhend, Thun (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 17 Eingereicht am: 27.03.2007

Liberale Lösungen für den Kanton Bern:

Kundenfreundlichere Tarife für notarielle Dienstleistungen

Die gesetzlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass Berner Bürgerinnen und Bürger zukünftig wesentlich tiefere Gebühren für notarielle Dienstleistungen bezahlen müssen.

Begründung:

Die Berner Bevölkerung hat heute keine freie Wahl, wenn von Gesetzes wegen notariell bestätigte Dokumente oder Handlungen verlangt werden.

Die Notariatsgebühren sind besonders bei der Verschreibung von Bauland und Liegenschaften in den Augen vieler Bürgerinnen und Bürger dem Aufwand nicht angemessen.

Die günstigste Variante für die Bürgerinnen und Bürger wäre die Einführung des Amtsnotariats, wie es beispielsweise der Kanton Zürich kennt. Dort verüben Kantonsangestellte die amtlichen Handlungen, welche in unserem Kanton von selbständigen Notaren durchgeführt werden. Diese Kantonsangestellten werden ausschliesslich durch Gebühren finanziert und müssen daher nicht durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen werden.

Eine weitere Möglichkeit besteht gemäss Gesetzgebung in der Anpassung der heute sehr grosszügigen Tarifsätze. Würden beispielsweise die festgelegten Mindesttarife abgeschafft, würde damit die Grundlage für einen zumindest bescheidenen Wettbewerb auch unter den Notarinnen und Notaren geschaffen. Dieser Wettbewerb würde sich insbesondere in Verschreibungsgeschäften auswirken, wo Aufwand und Ertrag heute in einem Missverhältnis stehen und der Bevölkerung aufs Portemonnaie drücken.

Antwort des Regierungsrates

Die Motion verlangt eine dahingehende Anpassung der Notariatsgesetzgebung, dass Ber- ner Bürgerinnen und Bürger künftig wesentlich tiefere Gebühren für notarielle Dienst- leistungen bezahlen müssen. Der Motionär macht geltend, die Berner Bevölkerung habe heute keine freie Wahl, wenn von Gesetzes wegen die Inanspruchnahme notarieller Dienstleistungen verlangt werde. Insbesondere seien in den Augen vieler Bürgerinnen und Bürger die Notariatsgebühren bei der Verschreibung von Bauland und Liegenschaften dem Aufwand nicht angemessen. Als allfällige Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen, werden

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die Einführung des Amtsnotariats oder die Anpassung der Notariatsgebühren und damit die Förderung des Wettbewerbs unter den Notarinnen und Notaren, beispielsweise durch Abschaffung der Mindesttarife vorgeschlagen.

Die Notariatsgebühren bestehen heute fast ausschliesslich aus Rahmentarifen mit einer Minimal- und Maximalgebühr. In den Fällen gemäss Anhang 1 bis 4 zur Verordnung über die Notariatsgebühren ist zudem eine mittlere Gebühr festgelegt. Die Motion zielt darauf ab, die Minimalgebühren aufzuheben. Der Grosse Rat hat am 22. November 2005 nach zweiter Lesung das Notariatsgesetz (BSG 169.11) verabschiedet, welches am 1. Juli 2006 zusammen mit der Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN, BSG 169.81) und der Notariatsverordnung (BSG 169.112) in Kraft getreten ist. Ein Antrag in der ersten Lesung des Grossen Rates zum Notariatsgesetz lautete dahingehend, dass in besonderen Fällen, insbesondere wenn die Gebühr dem Aufwand krass widerspricht, wenn mehrere gleichartige Geschäfte verurkundet werden oder wenn die Gebühr zu einer unbilligen Härte für die Klientschaft führen würde, ein Abzug zu gewähren sei (siehe Tagblatt des Grossen Rates 2005, S. 827). Dieser Antrag wollte den Minimaltarif wenigstens in Ausnahmefällen durchbrechen. Ein weiterer Antrag in der zweiten Lesung verlangte, dass die Gebühren nach Art. 52 Abs. 4 NG im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der rogierenden Partei und der Notarin bzw. dem Notar unterschritten werden können (siehe Tagblatt des Grossen Rates 2005, S. 1206). Beide Anträge sind vom Grossen Rat klar verworfen worden.

Bereits im Vortrag zum neuen Notariatsgesetz wurde als eines der Revisionsziele mehr Wettbewerb postuliert; der Wechsel von den Promille- zu den Rahmentarifen sollte zu einer zusätzlichen Belebung des Wettbewerbs führen. Auch in der Beratung des Grossen Rates ist in zahlreichen Voten zum Ausdruck gebracht worden, dass das neue Gebührensystem gegenüber der bisherigen Regelung mehr Wettbewerb unter den Notarinnen und Notaren bringen soll. Dies soll einerseits über die Rahmentarife erreicht werden und andererseits dadurch, dass das Honorar für die nebenberufliche Tätigkeit der Notarinnen und Notare im Gesetz nicht mehr geregelt, sondern vollständig dem Wettbewerb unterstellt worden ist.

Es fand also im Grossen Rat kürzlich anlässlich der Revision des Notariatsgesetztes eine eingehende Debatte über die Notariatsgebühren statt. Dabei hat sich der Grosse Rat klar zugunsten der Beibehaltung der Minimalgebühr ausgesprochen.

Der Motionär verlangt sinngemäss auch eine Senkung der Notariatsgebühren insbesondere für die Handänderung von Grundstücken. Dazu ist festzuhalten, dass diese in der Verordnung über die Notariatsgebühren von 26. April 2006 unter Beachtung der Motion Hutzli 140/97 auf das schweizerische Mittel gesenkt worden sind. Auch die Gebühren für die Errichtung von Inventaren sind deutlich gesenkt worden. Der Regierungsrat sieht im heutigen Zeitpunkt keine Veranlassung, auf diese Regelung zurückzukommen.

Bezüglich der Einführung des Amtsnotariates kann darauf verwiesen werden, dass der Grosse Rat in der ersten Lesung zum Notariatsgesetz– wie übrigens vorher auch die vor- beratende Kommission – sowohl den Wechsel vom freien Notariat zum Amtsnotariat als auch eine Kombination der beiden Systeme (Mischform) eingehend geprüft hat. Ein Antrag auf Rückweisung des Gesetzes an die Regierung und auf Ergänzung der Vorlage um eine Mischform ist mit 115 zu 49 Stimmen bei 5 Enthaltungen klar verworfen worden (siehe Tagblatt des Grossen Rates 2005, S. 818 ff). Als Gründe für die Beibehaltung des freien Notariats sind im Grossen Rat insbesondere genannt worden:

• das freie Notariat sei bernische Tradition, die sich über Jahrzehnte bewährt habe;

• das freie Notariat sei marktorientierter und kundennäher als das Amtsnotariat oder eine Mischform; insbesondere werde auch die Versorgung der ländlichen Gebiete mit notariellen Dienstleistungen sichergestellt;

• beim Amtsnotariat würde die freie Wahl der Notarin oder des Notars dahinfallen;

• das Amtsnotariat wäre nicht kostengünstiger;

• das Amtsnotariat oder eine Mischform würden den Wettbewerb ausser Kraft setzen.

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Nach der eingehenden Debatte im Grossen Rat über einen Wechsel zum Amtsnotariat oder zu einer Mischform und aufgrund des vor weniger als zwei Jahren geäusserten klaren Willens des Rats zur Beibehaltung des freien Notariats erscheint es dem Regierungsrat nicht angebracht, dem Grossen Rat eine Gesetzesänderung zur Einführung des Amtsnotariates vorzulegen.

Antrag Ablehnung

An den Grossen Rat

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