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Melchnau Auf den positiven Entscheid des Erziehungsdirektors hin entsteht voraussichtlich auf das Schuljahr 08/09 hin in Melchnau eine neue Sekundarschule, in der Real- und Sekundarschülerinnen gemeinsam unterrichtet werden

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I 145/2008 ERZ 13. August 2008 ERZ C Interpellation

1315 Indermühle, Schwarzenburg (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 02.06.2008

Fragen über Fragen nach dem Entscheid Sek. Melchnau

Auf den positiven Entscheid des Erziehungsdirektors hin entsteht voraussichtlich auf das Schuljahr 08/09 hin in Melchnau eine neue Sekundarschule, in der Real- und Sekundarschülerinnen gemeinsam unterrichtet werden.

Die Sekundarschule Langenthal, welche bis heute die Sek.SchülerInnen aus Melchnau unterrichtet, boomt. Sie eröffnet auf den gleichen Zeitpunkt zwei Klassen.

Auf beiden Seiten stehen also nur Gewinner. So weit, so gut.

Nun kommen andernorts auf den Entscheid hin bereits Gespräche in Gang, die Fragen aufwerfen:

1. Ist Melchnau ein Einzelfall und würden weitere Fälle wieder genau geprüft oder öffnet er nun Tür und Tor zu neuen Sek.-Gründungen?

2. Steht die Gemeindeautonomie an oberster Stelle und kann somit Bestrebungen, mit HarmoS eine Einheitlichkeit in der schweizerischen Schullandschaft zu erreichen, unterlaufen?

3. Wie steht es mit der Bildungsstrategie in Zukunft? Wird sich der Regierungsrat an den Punkt „Optimierung der Sekundarstufe I“ halten?

In Melchnau ist dies offensichtlich erfüllt. Melchnau scheint ein regionales Zentrum zu werden, aber wie ist es mit künftigen Gesuchen?

Ich zitiere aus der Bildungsstrategie:

„Die demographische Entwicklung wird zu einer grösseren Zahl von Klassen- bzw.

Schulschliessungen führen. Dabei werden in erster Priorität die Kindergarten- und Primarklassen möglichst wohnortsnah belassen, die Jugendlichen aus Realschulen im gleichen Zentrum wie die Sekundarschülerinnen und -schüler unterrichtet.

Im Schuljahr 2002/03 wurden an den 154 Sek-Standorten 1384 Klassen unterrichtet, davon 505 Realklassen. Diese profitierten von einem erweiterten Angebot, einer ausgebauten Infrastruktur und in der Regel von einem durchlässigen Modell. 284 Realklassen wurden ausserhalb der Sek-Standorte geführt und kamen nicht in den Genuss dieser Angebote. Im Sinne der Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler besteht hier Handlungsbedarf.“

„Zielsetzungen

– Die Modellvielfalt ist auf zwei zu reduzieren. Nebst einem durchlässigen Modell ist weiterhin ein Modell mit getrenntem Unterricht möglich (Modell 1 und 2).

– Real- und Sekundarschülerinnen und –schüler im Kanton Bern besuchen – wo dies sinnvoll ist – den Unterricht an gemeinsamen Standorten.“

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4. Die Schülerzahlen nehmen fast im ganzen Kanton kontinuierlich ab. Wie kann die Regierung verhindern, dass es zum „Kampf um die letzte Schülerin, den letzten Schüler“ kommt?

5. Könnte bei der Gründung weiterer Sek-Standorte die für den Kanton Bern zwingend nötige Qualität auf der Sek-Stufe I garantiert und durch die Erziehungsdirektion überprüft werden?

6. Wie kann der Kanton Bern im interkantonalen Vergleich bestehen, wenn seine Sek.- Standorte nicht mehr „geschützt“ sind und dafür unter Umständen „Kleinst-Sek.schulen“

entstehen?

7. Welche Massnahmen sieht der Regierungsrat in Bezug auf die VSG-Revision 2012 aufgrund der geäusserten Befürchtungen?

8. Sieht der Regierungsrat auch, dass ohne Klärung der gestellten Fragen eine vernünftige Planung in Beziehung auf Personal und Schulraum nicht mehr gewährleistet ist?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 05.06.2008

Antwort des Regierungsrates

Nach der bisherigen Praxis wurde die Einführung von Sekundarunterricht der Eröffnung einer Schule gleichgesetzt (siehe RRB 2407 vom 10. August 1994 sowie Ablehnung des Wiedererwägungsgesuchs der Gemeinde Melchnau zur Führung von eigenem Sekundarunterricht vom 15. Februar 1995). Gemäss Artikel 47 Absatz 6 des Volksschulgesetzes (VSG) vom 19. März 1992 können Schulen nur mit Genehmigung des Regierungsrates errichtet oder aufgehoben werden. Dieser Artikel wird per 31. Juli 2008 aufgehoben.

Mit Beschwerdeentscheid vom 3. April 2008 hat der Erziehungsdirektor der Gemeinde Melchnau eine dritte Klasse an der Sekundarstufe I unter der Voraussetzung bewilligt, dass die Gemeinde Melchnau die Einführung von Sekundarunterricht beschliesst. Grundlage zu diesem Entscheid bildeten auch die Schülerprognosen. Grundsätzlich überlässt das VSG den Gemeinden den Entscheid darüber, nach welchem Modell sie die Oberstufe gestalten wollen. Das VSG enthält somit letztlich keine Bestimmungen, welche es den Gemeinden verbieten würden, in ihrer Gemeinde integrative Schulmodelle einzuführen, wenn sie sich einmal dazu entschlossen haben, ihre Sekundarschülerinnen und -schüler in eine andere Gemeinde zu schicken.

Die Antworten des Regierungsrates zu den einzelnen Fragen:

Frage 1

Ab 1. August 2008 sollen die Gemeinden eigenverantwortlich für die Strukturierung ihrer Volksschule zuständig sein (Revision des Volksschulgesetzes 2008). Demnach werden die heutigen Sekundarschulstandorte von der Erziehungsdirektion nicht mehr – wie seit Inkrafttreten des VSG im Jahr 1992 und der darauf folgenden Umstellung auf das Schulmodell 6/3 – „geschützt“. Dies hat nicht zuletzt auch damit zu tun, dass nach der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden der Kanton keine Beiträge an Neu- und Umbauten von Schulanlagen mehr leistet.

Gemeinden, die auch die Sekundarschülerinnen und –schüler selber unterrichten wollen, können dies unter Einhaltung ihrer rechtlichen Verpflichtungen gegenüber den heutigen Sekundarschulstandorten anstreben. Wichtig ist, dass dabei Strukturen entstehen, die in Bezug auf Klassengrössen, Jahrgangs- und Niveauzusammenlegungen, Finanzierung

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(keine teureren Lösungen) und „Unterrichtstauglichkeit“ (Eignung/Ausbildung der Lehrkräfte, Erreichen der Lehrplanziele) den Anforderungen entsprechen.

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Frage 2

Es ist Aufgabe der Gemeinden, das Volksschulangebot bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass jedes Kind die Volksschule besuchen kann. Zur Erfüllung dieser Aufgabe können sich Gemeinden allenfalls mit andern Gemeinden vertraglich binden oder sich zu Gemeindeverbänden zusammenschliessen. Folglich sind die Gemeinden grundsätzlich autonom, wie sie ihre Aufgabe in Bezug auf das Volksschulangebot wahrnehmen.

Dies muss allerdings im Rahmen der kantonalen Vorgaben geschehen: Für neue Angebote, zum Beispiel die Schaffung von Sekundarklassen, sind Gemeindebeschlüsse nötig, welche von der zuständigen Stelle der Erziehungsdirektion zu genehmigen sind. Die kantonalen Richtlinien für Schülerzahlen und die Weisungen über die Zusammenarbeitsformen an der Sekundarstufe I müssen eingehalten werden und die Lehrkräfte über die nötige Befähigung für den Unterricht an der entsprechenden Stufe, z.B.

auf der Sekundarstufe I, verfügen.

Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) macht Aussagen zu Zielen und Standards, die am Ende jeder einzelnen Schulstufe zu erreichen sind. Mit welchen Modellen diese Ziele erreicht werden sollen, ist den Kantonen freigestellt. So werden z.B. auch für die Eingangsstufe verschiedene Modelle wie zwei Jahre Kindergarten/zwei Jahre Primarstufe, Grundstufe oder Basisstufe diskutiert.

Auch in Bezug auf die Sekundarstufe I macht HarmoS den Kantonen keine Vorgaben über die konkrete Ausgestaltung oder die Modellwahl.

Frage 3

Wie bereits bei der Diskussion zur bestehenden Bildungsstrategie angekündigt, wird der Regierungsrat 2009 eine weiterentwickelte Version der Bildungsstrategie zur Diskussion vorlegen. Es geht dabei um den Einbezug der wesentlichen bildungspolitischen Grundsätze der Regierung des Kantons Bern. Die Planungserklärungen zum Projekt Optimierung Sek I werden im Hinblick auf die Totalrevision der Volksschulgesetzgebung neben anderen Aspekten in die Vorarbeiten einfliessen. Wie vom Interpellanten erwähnt, entspricht die Lösung der Gemeinde Melchnau durchaus der Forderung für eine Schulung von Real- und Sekundarschülerinnen und -schülern an gemeinsamen Standorten.

Gesuche an die Erziehungsdirektion zur Organisation der Sekundarstufe I werden künftig nicht mehr notwendig sein. Die Gemeindebeschlüsse zur Organisation der Sekundarstufe I werden bei der zuständigen Stelle der Erziehungsdirektion unter dem Aspekt der aktuellen und der zu erwartenden Schülerzahlen geprüft.

Frage 4

Es ist eine Tatsache, dass die Schülerzahlen zurzeit fast überall kontinuierlich abnehmen.

Weil jedoch der Kanton den Gemeinden die Verantwortung im Bereich der Strukturen übergeben hat, bestehen keine gesetzlichen Grundlagen, die den Kanton zur Einflussnahme in der Frage der Modellwahl auf der Oberstufe ermächtigen könnten.

Frage 5

Der Kanton kann die Lehrbefähigung der Lehrkräfte für die entsprechende Stufe überprüfen. Weitere Instrumente stehen im Moment nicht zur Verfügung. Die Leistungstests im 8. und 9. Schuljahr sind bisher freiwillig. Sie dienen in erster Linie der Schule zur Steuerung ihrer Qualität. Eine kantonale Nutzung als qualitätssicherndes Instrument ist nur

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indirekt via Controlling durch das Schulinspektorat vorgesehen. Eine kantonale Evaluation der Schulen wird bis 2012 auf freiwilliger Basis getestet.

Frage 6

Die Förderung von Kleinst-Sekundarschulen entspricht nicht der Bildungsstrategie des Kantons. Hier ist festgehalten, dass in erster Priorität Kindergarten- und Primarklassen möglichst wohnortsnah belassen werden, die Jugendlichen aus Realschulen hingegen in gleichen Zentren wie Sekundarschülerinnen und -schüler unterrichtet werden sollen, um von einem erweiterten Angebot, einer ausgebauten Infrastruktur und in der Regel von einem durchlässigen Modell profitieren zu können. Zudem empfiehlt die Regierung eine Mindestgrösse von 8 bis 10 Klassen für eine Schule. In der Totalrevision des Volksschulgesetzes per 1. August 2012 wird zu klären sein, welche Punkte als verbindliche kantonale Vorgaben festgelegt werden.

Frage 7

Die geäusserten Befürchtungen werden in die Entwürfe für die Optimierung der Sek I einfliessen. Zum heutigen Zeitpunkt können keine konkreten Massnahmen genannt werden, da im Rahmen der Vorarbeiten noch keine beschlossen worden sind. Wichtig ist im Moment die intensive Diskussion über die unterschiedlichen Aspekte der Sekundarstufe I.

Die Erziehungsdirektion führt hierzu Gespräche mit verschiedenen Partnern und Anspruchsgruppen mit dem Ziel, die Kernpunkte für die zu entwickelnden Massnahmen zu fokussieren.

Frage 8

Der Regierungsrat ist sehr wohl der Auffassung, dass dort, wo neu Sekundarunterricht angeboten werden soll, eine Gemeinde frühzeitig genaue Abklärungen bezüglich

„Machbarkeit“ einleiten muss. Das Anbieten von Sekundarunterricht kann und muss nicht für alle Gemeinden die richtige Lösung sein.

An den Grossen Rat

Referenzen

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