Die Information:
Bericht und Meinung
Gesetzliche Krankenversicherung
ung Pflegebedürftiger geschaffen werden")
~ Maßnahmen gegen medizini- sche Überversorgung (wörtlich:
"Überkapazitäten sowie nicht wirksame Verfahren in Diagnose und Therapie dürfen nicht zu La- sten der Krankenversicherung ge- hen. Bedarfsermittlung, Bedarfs- planung, Vergütungs- und Preis- politik sowie die Aus- und Weiter- bildung sind mehr als bisher dar- auf auszurichten, übergreifend ei- ne bedarfsgerechte und wirt- schaftliche Versorgung zu errei- chen")
~ Einbindung der Krankenhäuser in die Konzertierte Aktion ("umfas- send und verbindlich")
~ Reform der Krankenhausfinan- zierung {das Selbstkostendek- kungsprinzip sei aufzuheben oder zu modifizieren, die Pflegesatzge- staltung allein den Krankenhäu- sern und Krankenkassen zu über- lassen, das duale Finanzierungs- system insgesamt zu überprüfen) Der Bundesverband der Ortskran- kenkassen bekennt sich mehrfach dazu, die bisherige Politik der Ko- stendämpfung fortzuführen. "Die Ortskrankenkassen sehen in der einnahmeorientierten Ausgaben- politik zur Sicherung sozial und wirtschaftlich tragbarer Beitrags- sätze eine Alternative gegenüber sonst unvermeidlichen Maßnah- men des Gesetzgebers", heißt es dazu präzisierend. Und weiter:
Ausgabenminderungen müßten den Beitragszahlern zugute kom- men. Alle Möglichkeiten zur Stei- gerung der Effektivität und Effi- zienz bei der Leistungserbringung müßten "bei aller Beachtung des humanen Auftrags der Kranken- versicherung" ausgeschöpft wer- den. "Dabei spielt die besondere Verantwortung der Vertragspart- ner für die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversiche- rung eine entscheidende Rolle", mahnt der BdO und fordert: "Die Anpassungsbereitschaft auch in Richtung einer stärkeren Konzen- tration auf bedarfsgerechte Lei- stungen muß erhöht werden."
Die BdO-Thesen öffnen, wie allein schon die letztzitierten Formulie- rungen zeigen, einen ansehnli- chen Auslegungsspielraum; sie sind damit merklich vorsichtiger als die in der Tendenz vergleich- baren Thesen der Betriebskran- kenkassen, in denen die Erwartun- gen an die Ärzte oder Arzneimittel- industrie unverhüllt geäußert wer- den. Der BdO verzichtet auf De- tails damit auf offene Angriffs- punkte. Ähnlich wie die Betriebs- krankenkassen versichern auch die Ortskrankenkassen, die Ver- sorgung der Versicherten in part- nerschaftlicher Zusammenarbeit mit Ärzten, Zahnärzten und allen anderen Leistungserbringern und Lieferanten sicherstellen zu wol- len. Sie appellieren vorsichtig auch an die Versicherten und zol- len der "Eigenverantwortung" ei- nen pflichtschuldigen Tribut. Ihr ist die kürzeste These gewidmet.
Sie lautet lakonisch: "Die Eigen- verantwortung aller Beteiligten muß gestärkt werden. Eine kosten- bewußte Inanspruchnahme und Verordnung von Leistungen muß angestrebt werden." So sind dann also neben den Versicherten ein- mal mehr die "Leistungserbrin- ger" in die Pflicht genommen. Und darum geht es dem BdO nun mal in erster Linie, wenn von "Kosten- dämpfung" die Rede ist. NJ
Gesundheitsinformation der KV Rheinhessen
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinhessen, Mainz, beteiligt sich wieder mit einem eigenen Infor- mationsstand an der Rheinland- Pfalz-Ausstellung vom 19. bis zum 27. März in Mainz. Unter dem Mot- to des Weltgesundheitstages 1983
"Gesundheit für alle- Aufgabe für jeden" können sich die Besucher über Diabetes, Gicht und Rheuma informieren lassen. Außerdem kann jeder Besucher seinen post- prandialen Blutzucker und seine Harnsäurewerte kostenlos bestim- men lassen. Die Untersuchungser- gebnisse werden auf Dokumenta- tionskarten ausgehändigt. KV-RH
Vor mißbräuchlichen Arzneiverordnungen gewarnt
Die Einleitung staatsanwaltschaft- licher Ermittlungen wegen angeb- lich mißbräuchlicher Arzneiver- ordnungen von Ärzten im Zusam- menwirken mit Apotheken vor- nehmlich im Bereich Bochum hat auch zu einer Anfrage im Bundes- tag geführt. Der Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, Eduard Lint- ner, Münnerstadt, fragte die Bun- desregierung, ob sie es für sinn- voll hielte, wenn ärztliche Leistun- gen und Medikamente nur dann von den Krankenkassen erstattet würden, wenn der Patient die er- brachte Leistung bzw. den Erhalt des Medikaments durch seine Un- terschrift auf dem Krankenschein bzw. dem Rezept bestätigt.
Nach der Antwort des parlamenta- rischen Staatssekretärs im Bun- desministerium für Arbeit und So- zialordnung, Heinrich Franke, zieht die Bundesregierung derzeit hierfür keine gesetzliche Rege- lung in Betracht.
Unterdessen hat der Erste Vorsit- zende der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung und der Kassen- ärztlichen Vereinigung Nordrhein, Dr. Hans Wolf Muschallik, alle an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte im Bereich der KV-Nordrhein auf diese Fälle hingewiesen. ln dem Rundschrei- ben heißt es u. a.: "Auch die Ver- ordnung und Abrechnung ärztli- cher Leistungen ist bei dem heuti- gen System der sozialen Kranken- versicherung auf Vertrauen be- gründet. Mißbrauch dieses Ver- trauens durch Abrechnung nicht- erbrachter Leistungen erfüllt im strafrechtlichen Sinne den Tatbe"
stand des Betruges. Im Interesse der weit überwiegenden Mehrheit der Ärzte, die sich täglich in aufop- ferungsvoller Arbeit um die Ge- sundheit der Bürger bemühen, müssen die wenigen, die das An- sehen der Ärzte in der Öffentlich- keit schädigen, streng diszipliniert oder eliminiert werden." MI 22 Heft 10 vom 11. März 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A