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Archiv "Frauen am Lenkrad" (24.12.1990)

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Auto-Versicherungstips I

zum Jahreswechsel

Autofahrer, die in die- sem Jahr einen Unfall ver- ursacht haben und ihre Versicherung noch in An- spruch nehmen möchten, beziehungsweise solche Fahrer, die einen Schaden regulieren ließen, zur Er- haltung des Schadenfrei- heitsrabatts aber die Ko- sten an die Versicherung zurückzahlen wollen, müs- sen jetzt zum Jahreswech- sel 1990/91 bestimmte Fri- sten beachten.

0 Schäden bis zum 31. Dezember melden

Wer im Laufe des Jah- res einen oder mehrere Unfälle verursacht und die Reparaturkosten für das gegnerische Fahrzeug selbst gezahlt hat, kann ei- nen eventuellen Anspruch auf Kostenerstattung nur noch bis Ende Dezember geltend machen. Dezem- berschäden müssen bis zum 31. Januar 1991 ge- meldet werden.

0 Rabatt nicht ver- schenken

Nicht die Höhe der Schäden, sondern die Zahl der Unfälle ist für den Um- fang der Rückstufung beim Schadenfreiheitsra- batt entscheidend. Mehre- re kleine Schäden ergeben einen höheren Rabattver- lust als ein großer Scha- den. Wer also 1990 zwei oder mehrere Schäden hatte, sollte prüfen, was für ihn am günstigsten ist:

D alle Schäden der Versicherung melden oder I> nur den teuersten Schaden der Versicherung melden und den oder die

billigeren selbst zahlen oder

D alle Schäden selbst zahlen und die Versiche- rung ganz aus dem Spiel lassen.

• Als Faustregel gilt:

Meist ist es günstiger, ei- nen Schaden selbst zu zah- len. Das bleibt es meistens auch dann, wenn man im selben Jahr einen weiteren geringfügigen Unfall ver- ursacht.

® Rückzahlungsfrist und Jahreswechsel

Wer von seiner Auto- versicherung einen Scha- den regulieren ließ und zur Erhaltung seines Ra- batts die Kosten innerhalb der bekannten 6-Monate- Frist zurückzahlen möch- te, muß folgendes wissen:

Fällt der 1. Januar 1991, der Stichtag für die Neufestsetzung des Scha- denfreiheitsrabatts, in die sechsmonatige „Bedenk- zeit", so behandelt die Versicherung den Vertrag so lange als schadenbela- stet, bis die erbrachten Entschädigungsleistungen durch den Versicherungs- nehmer ersetzt sind.

• Nach Eingang der Zahlung gilt der Vertrag dann rückwirkend als schadenfrei: Der Kunde bekommt entweder den — gegenüber der Einstufung im Vorjahr — nächst höhe- ren Schadenfreiheitsrabatt zuerkannt, beziehungswei- se er behält den höchsten Rabatt. Die zuviel bezahl- te Prämie wird vom Versi- cherer gutgeschrieben.

Rolf Combach

KLINIK WOLLMARSHÖHE

Privates Krankenhaus für Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Chefarzt Dr. Roman Dries

7981 Bodnegg/Ravensburg, Telefon 07520/2020

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

M

it zusammengeknif- fenen Lippen und konzentriertem Blick steuert Eve um den Rund- kurs. Nach der ersten Runde zieht sie den Kreis enger, zielt haarscharf an den begrenzen- den Pylonen des Dreißig-Me- ter-Kreises vorbei, erhöht noch das Tempo. Der Wagen zeigt Schlagseite, „geht in die Knie", die Reifen fangen be- reits zu singen an. Sie be- schleunigt weiter, die Reifen kreischen — plötzlich ein jäher Ruck, das Heck bricht aus, das Fahrzeug dreht sich um die eigene Achse. Als es Se- kundenbruchteile später steht, steigt von den Hinterrä- dern weißlicher Rauch auf.

Das so gefährlich ausse- hende Manöver ist kalkuliert.

Aus dem silbergrauen Auto

Frauen

am Lenkrad

klettern zwei lachende Frau- en, die acht übrigen Teilneh- merinnen an dem Sicher- heitstraining einer Versiche- rung applaudieren lebhaft.

Beifahrerin während des Fahrmanövers war Isolde Holderied. Sie ist Instrukto- rin bei diesem Sicherheits- training exklusiv für Frauen.

Unbemerkt von ihrer Partne- rin am Lenkrad hatte sie eben die Handbremse gezogen und den Wagen zum Schleudern gebracht.

Kontrollierte Notsituatio- nen müssen bei solchen Übungen sein, damit „man"

im Ernstfall richtig reagieren kann. Daß sich diese Über- zeugung immer stärker durchsetzt, zeigt ein neuer Boom bei den Sicherheitstrai- nings, die auch von den Auto- mobilclubs angeboten wer- den. Doch noch immer sind es in der Hauptsache Män- ner, die diesen Service in An- spruch nehmen, obwohl die meisten Frauen heute eben- falls einen Führerschein be- sitzen und ihn auch nutzen.

„Frauen nehmen weitaus seltener an Fahrertrainings teil", so bedauernd Gott-

fried Wittmann, Referent für Sicherheitstraining beim ADAC. Während die Männer auf dem Weg zur Arbeit zu- meist alleine unterwegs sind, tragen Mütter, auf den Fahr- ten in den Kindergarten, zum Einkaufen, immer noch die Hauptverantwortung für ihre Kinder — auch im Straßenver- kehr. Offenbar gibt es andere Gründe, die Frauen davon ab- halten, bei Fahrertrainings mitzumachen.

Reine Frauenkurse aber geraten leicht in Verdacht, ei- ne Art „Sonder-Nachhilfe"

speziell für Fahrerinnen zu bieten, und haben daher we- nig Chancen. Andererseits sind Frauen, die an gemisch- ten Kursen teilnehmen, häu- fig männlich geprägten Vor- urteilen ausgesetzt.

Sind die Frauen hier also ins Abseits geraten? Die ein- gangs erwähnte Versicherung beispielsweise hat Frauen mit Führerschein als „Marktlük- ke" entdeckt. Sie hat das Fah- rerinnentraining gesponsert und durchgeführt.

Die Männer allerdings ha- ben, zumindest statistisch ge- sehen, derartige Fahrerlehr- gänge eher nötig: Nach einer Studie von Aral (1988) sind Frauen wie Männer auf Landstraßen zwar gleich schnell unterwegs, doch Frau- en gehören weder zu den be- sonders schnellen noch zu den besonders langsamen Fahrern. Frauen halten sich stärker an die Verkehrsregeln als Männer und sind nur zu 18 Prozent an schweren Ver- kehrsunfällen wegen zu hoher Geschwindigkeit beteiligt.

Die Unterschiede sind so gravierend, daß besagte Ver- sicherung*) unter dem bezie- hungsreichen Namen Lady's First eigene Kfz-Niedrigtarife anbietet. Sie sind im Ver- gleich mit anderen Versiche- rungen, die für die männli- chen Verkehrssünden auch zahlen müssen, bis zu 20 Pro- zent niedriger — exklusiv für Frauen, versteht sich.

ClicTrip/Ursula C. Hecker

*) Schweiz Direkt Versicherung;

nähere Auskünfte sind erhältlich unter Tel. 08 21/5 03 00-31.

A-4140 (72) Dt. Ärztebl. 87, Heft 51/52, 24. Dezember 1990

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