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Archiv "Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Die Versorgung sichern, dem Nachwuchs mehr bieten" (21.05.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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21. Mai 2010 A 959

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ie „Entdemokratisierung des KV-Systems“ ist nach An- sicht von Prof. Dr. med. Jörg-Diet - rich Hoppe dafür verantwortlich, dass auf Deutschen Ärztetagen im- mer ausführlicher über Fragen der vertragsärztlichen Versorgung dis- kutiert wird. Die Gremien der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) stünden ja

inzwischen nur noch den Mandats- trägern offen. „Diejenigen, die dabei nicht mehr gehört werden, artiku- lieren sich jetzt hier auf dem Ärzte- tag und bei Kammerversamm - lungen“, analysierte der Präsident der Bundesärztekammer später vor Pressevertretern die gesundheitspo- litische Debatte zum Auftakt der Plenarsitzungen des 113. Deutschen Ärztetages in Dresden.

Tatsächlich betrafen viele Rede- beiträge die Selektivverträge in der ambulanten Versorgung, also vor allem in der hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b Sozialge- setzbuch V. So kritisierte Ekkehard Ruebsam-Simon, Delegierter der Ärztekammer Baden-Württemberg, die Passage im Leitantrag des Vor- standes der Bundesärztekammer, wonach der Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung grundsätzlich bei den KVen bleiben soll: „Die Wirklichkeit sieht doch anders aus“, meinte der stellvertre- GESUNDHEITS-, SOZIAL- UND ÄRZTLICHE BERUFSPOLITIK

Die Versorgung sichern, dem Nachwuchs mehr bieten

Es gab zahlreiche Änderungsanträge und teils heftige Kritik. Gleichwohl sprachen sich die 250 Delegierten mit großer Mehrheit für den letztlich kaum veränderten Leitantrag des Vorstandes der Bundesärztekammer aus.

Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik TOP I

Alle Fotos aus Dresden: Jürgen Gebhardt

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21. Mai 2010 tende Vorsitzende des Medi-Ver-

bundes Baden-Württemberg: „Sie machen sich nicht klar, dass in ei- nem Jahr circa 50 Prozent der Ver- sorgung im hausärztlichen Bereich nicht mehr in diesem Regulations- system drin sein werden.“ Der An- trag mit der Überschrift „Für eine patientenzentrierte Medizin und eine soziale Gesundheitswirtschaft – Aufgaben für die verbleibende Legislaturperiode“ sei schlichtweg realitätsfern, pflichtete Dr. med.

Wolfgang Krombholz, Delegierter der Bayerischen Ärztekammer, ihm bei. Das Thema Hausarztverträge komme im Leitantrag überhaupt nicht vor. Krombholz: „Ohne die Verträge gäbe es aber viele Arztpra- xen schon längst nicht mehr.“

Dr. med. Christian Handrock, Delegierter der Ärztekammer Ber- lin, warnte hingegen vor den Fol- gen des selektiven Kontrahierens:

„Die Hausarztverträge stellen zu- nächst eine Zuckerbrotsituation für die Ärzte her, doch früher oder spä- ter werden sie zur Peitsche – näm- lich dann, wenn die Krankenkassen ihre Marktmacht ausspielen und die Bedingungen diktieren.“ Schließ- lich gebe es bei diesen Verträgen keinen Kontrahierungszwang mehr, und die Krankenkassen könnten auch Hausärzte von den Verträgen ausschließen.

Der Kritik der Hausärzte zum Trotz hielt der Ärztetag daran fest, dass der Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung auch weiterhin von den KVen verantwor- tet werden soll. Um den Versor- gungsengpässen in der Fläche wirk- sam entgegenzutreten, bedürfe es konzertierter Aktionen der Selbst- verwaltungspartner und der Pla- nungsbehörden auf Landesebene gemeinsam mit den Landesärzte- kammern und den Kommunen.

„Dabei sind insbesondere Maßnah- men zur Sicherstellung der haus- ärztlichen Versorgung zu treffen“ – um diesen Satz wurde der Vor- standsantrag, der letztlich eine gro- ße Mehrheit fand, dann aber doch noch ergänzt. Den entsprechenden Antrag hatte Dr. med. Guido Marx, Delegierter der Ärztekammer Nord- rhein, gestellt.

Auch für den stationären Sektor lehnte der Ärztetag die Einführung von Einzelverträgen zwischen Krankenhäusern und Krankenkas- sen, wie es vor allem der GKV- Spitzenverband immer wieder for- dert, entschieden ab. „Selektive Verträge stellen kein geeignetes In- strument zur dauerhaften Sicher- stellung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen stationären Versorgung dar“, heißt es im betref- fenden Beschluss. Vielmehr höhl-

ten solche Verträge die Kranken- hausplanung durch die Länder aus, schränkten die Patientensouveräni- tät ein und führten zu einem Rabatt- wettbewerb, der die Qualität ver- schlechtere und zu unerwünschten Brüchen im Versorgungsspektrum sowie der ärztlichen Aus- und Wei- terbildung führen werde.

Die Bedarfsplanung einheitlich neu regeln

Damit die ärztliche Versorgung flächendeckend sichergestellt sei, müssten die Bedarfsplanung für die Niederlassung von Ärzten so- wie die Krankenhausplanung in Deutschland neu geregelt werden, forderten die Delegierten. Denn:

„Die bereits jetzt schon bestehende Unterversorgung in ländlichen Re- gionen und städtischen sozialen Brennpunkten betrifft insbesondere ältere, chronisch und mehrfach er- krankte Patienten und wird sich in den kommenden Jahren dramatisch verschärfen.“ Künftig soll die Be- darfsplanung deshalb sektorüber- greifend und populationsbezogen organisiert werden. Konkret sprach sich der Ärztetag dafür aus, zur bes- seren Koordination der Versor- gungsplanung Regionalverbünde – bestehend aus Vertretern der Lan- desärztekammern, der KVen, der Landesministerien und der Landes- Alles im Blick –

Ärztetagspräsident Jörg-Dietrich Hoppe leitete die Sitzungen im Dresdener Congress-Center gewohnt souverän.

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21. Mai 2010 A 961 krankenhausgesellschaft unter Be-

teiligung der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Patien- tenvertreter – zu gründen.

Das Ärzteparlament greift damit im Grundsatz einen Vorschlag auf, den die KBV unterbreitet hatte. Im Beschlussantrag wird außerdem dar - auf hingewiesen, dass die Landes- ärztekammern wegen ihrer sektor- übergreifenden Zuständigkeit hier- bei eine „unverzichtbare Scharnier- funktion“ übernehmen sollten. Eine Übernahme des Sicherstellungsauf- trags für die ambulante Versorgung durch die Länder wird abgelehnt.

Auf Antrag von Dr. med. Irm- gard Pfaffinger und Dr. med. Peter Scholze, Delegierte der Bayeri- schen Ärztekammer, forderte der Ärztetag zudem die Abschaffung der Vergütungsabschläge in soge- nannten überversorgten Gebieten gemäß § 87 Abs. 2 e SGB V vom 1. Januar 2011 an. Stattdessen wer- den alle Maßnahmen begrüßt, die zur Förderung der Niederlassung in unterversorgten Gebieten führen.

„Die vorgesehene Differenzierung der Orientierungspunktwerte nach Regel-, Über- und Unter- bezie- hungsweise drohender Unterversor- gung ist nicht geeignet, eine sinn- volle und praktikable Steuerung des Niederlassungsverhaltens der Ver- tragsärzte hin zu unterversorgten Planungsbereichen zu bewirken“, meinten die Delegierten. In einem solchen Fall müsste ein Großteil der Vertragsärzte mit Vergütungsab- schlägen rechnen, während nur eine verschwindende Minderheit in den Genuss von Zuschlägen komme.

Von den Finanzierungsdifferenzen profitierten die Krankenkassen. Auf diese Art und Weise würden der ge- samten vertragsärztlichen Versor- gung Finanzmittel entzogen, ohne dass sich die Versorgungslage in unterversorgten Planungsbereichen wesentlich ändere.

Die kurative Tätigkeit wieder attraktiver gestalten

„Der Ärztemangel ist nicht nur in ländlichen Regionen, sondern all- gemein zu beobachten“, konstatier- te der Ärztetag. Dem müsse entge- gengewirkt werden, indem die At- traktivität der kurativen ärztlichen

Tätigkeit wieder gesteigert werde.

Dies müsse bereits im Medizinstu- dium ein- und sich in Klinik und Praxis fortsetzen.

Medizinstudium: Das frühzei- tigere Heranführen der Medizin - studierenden an den Versorgungsall- tag sei eine erfolgversprechendere Maßnahme gegen den Ärztemangel als die etwaige Abschaffung des Numerus clausus oder die Einfüh- rung einer „Landarztquote“, legten sich die Delegierten fest. „Das Me- dizinstudium muss endlich praxis- tauglich werden“, hatte Ärztetags- präsident Hoppe bereits bei der Eröffnungsveranstaltung in der Sem- peroper gefordert.

Das Ärzteparlament rief die me- dizinischen Fakultäten auf, im Rah- men der ihnen bei der Umsetzung der Approbationsordnung zur Ver- fügung stehenden Gestaltungsspiel- räume, die Medizinstudierenden in- tensiver auf die Berufsrealität, ins- besondere auf die hausärztliche Tä- tigkeit, in der Patientenversorgung vorzubereiten. Frühzeitige Patien- tenkontakte, die Schulung von Kommunikations- und Teamfähig- keit sowie die Förderung einer ganzheitlichen Betrachtungsweise und von interdisziplinärem Denken seien hier gute Ansätze. Der Ärzte- tag stellte klar, dass der wissen- schaftliche Anspruch an das Medi- zinstudium und die gestiegenen An- forderungen an ein komplexes Krankheitsverständnis und multi- modale Therapiekonzepte mit einer eventuellen Umstellung auf eine Bachelor-Master-Struktur nicht vereinbar seien.

Klinik: Ausdrücklich unter- stützte der Ärztetag die Forderun- gen der Krankenhausärzte nach hö- heren Gehältern und besseren Ar- beitsbedingungen. Er forderte die Krankenhausträger und ihre Vertre- ter auf, dies konstruktiv umzuset- zen. Die Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit in der Klinik (wie auch in der Praxis) hänge nicht nur vom Einkommen ab, betonten die De- legierten, sondern in noch viel grö- ßerem Maß vom Sinngehalt der Arbeit, den inhaltlichen Gestal- tungsmöglichkeiten sowie von der Arbeitszeitgestaltung, der Kollegia- lität und der Führungskultur.

Dr. med. Andreas Botzlar, Dele- gierter der Bayerischen Ärztekam- mer und Zweiter Vorsitzender des Marburger Bundes, hatte dafür geworben, den ab dem 17. Mai aus- gerufenen Streik der Klinikärzte - gewerkschaft in den kommunalen Krankenhäusern zu unterstützen:

„Schicken Sie doch bitte in der Zeit des Arbeitskampfes keine elektiven Patienten in diese Krankenhäuser.

Am Ende werden wir alle etwas davon haben, wenn unser Beruf wieder attraktiver wird.“

Praxis: Korrekturen sind nach Ansicht des Ärzteparlaments auch im vertragsärztlichen Vergütungs- system nötig. Dieses müsse so wei- terentwickelt werden, „dass den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten endlich ein Ausstieg aus dem Hamsterrad der Fließbandme- dizin möglich wird“. Das Delta zwischen wirtschaftlich erforderli- chem Kalkulationspunktwert und derzeitigem Orientierungspunktwert müsse geschlossen werden: „We- An der Realität

vorbei – Hausarzt Wolfgang Krombholz vermisste das Thema Hausarztverträge im Leitantrag des Vorstandes.

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21. Mai 2010 sentliches Element einer Honorar-

ordnung muss eine leistungsgerech- te Honorierung sein.“

Allzu sehr ins Detail wollten die Delegierten an diesem Punkt jedoch nicht gehen. Mit 112 zu 71 Stim- men befürwortete der Ärztetag den Antrag von Jens Wagenknecht, De- legierter der Ärztekammer Nieder- sachsen, den Satz im Leitantrag zu streichen, wonach das Verhältnis zwischen Regelleistungsvolumina und einzelleistungsbasierten Hono- raranteilen neu austariert werden müsse. Wagenknecht: „Die Ausfüh- rungen dieses Satzes beziehen sich auf KV-spezifische Abrechnungs- problematiken und haben in einem Beschluss der Bundesärztekammer nichts zu suchen.“

Für den privatärztlichen Bereich forderten die Delegierten, die Amt- liche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu überarbeiten. Die Bun- desärztekammer hat dazu einen Vorschlag für eine Neubeschreibung des ärztlichen Leistungsspektrums und dessen Bewertung entwickelt.

Erneut kein Votum für die Kostenerstattung

Erneut gescheitert ist der Versuch des Hartmannbundes, ein Votum des Ärztetages für die Einführung der Kostenerstattung als primäres Abrechnungs- und Vergütungssys- tems in der gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV) herbeizufüh- ren. „Glauben Sie denn im Ernst, dass Sie Ihre tatsächlichen Kosten erstattet bekommen?“, fragte Dr.

med. Julian Veelken, Delegierter der Ärztekammer Berlin, die Befür- worter einer solchen Umstellung.

Die Kostenerstattung werde die wirtschaftliche Situation der Ärzte nicht verbessern. Das bestehende

Sachleistungsprinzip sei ein wich - tiges „Solidarisierungsmittel“. Mi- nister Philipp Rösler habe zwar bei der Eröffnung in der Semperoper Sympathien für das Prinzip der Kostenerstattung angedeutet, aber zugleich deutlich gemacht, dass es nicht mehr Geld gebe, ergänzte Dipl.-Med. Gustav Michaelis, De- legierter der Ärztekammer Thürin- gen. Wieland Dietrich, Delegierter der Ärztekammer Nordrhein, appel- lierte hingegen an den Ärztetag, für die Einführung der Kostenerstat- tung zu stimmen: „Unsere Einnah- men sind planwirtschaftlich, unsere Ausgaben marktwirtschaftlich. So kann das nicht weitergehen. Ich se- he den einzigen Ausweg darin, das Prinzip der Kostenerstattung maß- geblich voranzubringen.“

Die Einführung der Kostener - stattung führe zu Bürokratieabbau und mehr Eigenverantwortung, ar- gumentierte Angelika Haus, Dele- gierte der Ärztekammer Nordrhein.

Aus Sicht der Landesvorsitzenden des Hartmannbundes in Nordrhein wäre dies ein Schritt „in Richtung eines freiheitlichen Gesundheits- systems“. Ihren Antrag, die Kosten- erstattung als primäres Abrech- nungs- und Vergütungssystem in der GKV einzuführen, lehnte der 113. Deutsche Ärztetag jedoch mit 118 Nein-Stimmen bei 95 Ja-Stim- men und einigen Enthaltungen ab – eine Niederlage, die Dr. med. Kuno Winn, Bundesvorsitzender des Hartmannbundes, nicht so einfach hinnehmen wollte. Vor Beginn der Beratungen am 13. Mai regte er in einer persönlichen Erklärung (Winn war selbst nicht Delegierter des 113. Deutschen Ärztetages) an, in einer zweiten Lesung nochmals über das Thema Kostenerstattung abzu- stimmen. Ein Antrag auf eine zweite Lesung wurde aber nicht gestellt.

Unmutsbekunden im Plenum hatten die Aussichtslosigkeit eines solchen Unterfangens deutlich gemacht.

Der 113. Deutsche Ärztetag sprach sich letztlich dafür aus, ver- stärkt sozialverträgliche Selbstbe- halttarife sowie Wahltarife für zu- sätzliche Versorgungsangebote auf der Basis einer Kostenerstattung zu erproben. „Kostenerstattung er- möglicht mehr Transparenz über das Leistungsgeschehen als Voraus- setzung für eine von den Versicher- ten selbst gewählte Individualisie- rung der Versorgung und fördert das Kostenbewusstsein“, heißt es im mit großer Mehrheit beschlosse- nen Leitantrag des Vorstands. ■ Jens Flintrop Fassungslos –

Angelika Haus und ihre Mitstreiter im Hartmannbund scheiterten zum wiederholten Mal mit ihrem Versuch, ein Votum des Ärztetages für die generelle Einführung der Kostenerstattung herbeizuführen.

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