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Archiv "Fachsprache" (25.07.2003)

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kein sklavisches kochbuchartiges Her- angehen an den individuellen Patienten resultieren kann.

Für den großen Anteil der Patienten im medizinischen Alltag, für den es kei- ne externen Evidenzen Grad I oder II gibt, folgt, dass die dann am besten ver- fügbare Evidenz heranzuziehen ist. In dem Maße, wie der Grad der externen Evidenz abnimmt, muss aber die inter- ne Evidenz (ärztliche Kunst, Kompe- tenz) zunehmen. Nur die Zunahme an interner Evidenz vermeidet in diesen Situationen eine unkontrollierbare Be- liebigkeit in den Therapieentscheidun- gen. Denn gerade in diesen Situationen kommt der Kompetenz des Arztes, sei- nem Können und seiner Erfahrung die entscheidende Bedeutung zu. Die Sum- me aus externer und interner Evidenz muss stimmen.

Hieraus ergibt sich ein guter Lösungs- ansatz für die Erstattungsproblematik.

Er beruht nicht auf einer willkürlichen, möglicherweise von den gerade vorhan- denen finanziellen Ressourcen abhängi- gen, Grenzziehung im Bereich der exter- nen Evidenz, sondern in der Stärkung der Bedeutung der internen Evidenz.

Nicht eine willkürlich gewählte Grenze externer, sondern die Summe aus exter- ner und interner Evidenz ist als Steue- rungsparameter für die Erstattungs- fähigkeit heranzuziehen. Auf diese Wei- se könnten den meisten Krebskranken die besten, wissenschaftlich fundierten Behandlungen zur Verfügung gestellt werden, ohne dadurch den von den Krankenkassen beklagten „therapeuti- schen Wildwuchs“ zu fördern.

Zitierweise dieses Beitrags:

Dtsch Arztebl 2003; 100: A 1995–1997 [Heft 30]

Literatur

1. Sackett DL, Rosenberg W, Muir Gray JA, Haynes RB, WS Richardson WS: Evidence based medicine: what it is and what it isn't. BMJ 1996; 312: 71–72.

2. Sackett DL, Richardson WS, Rosenberg W, Haynes RB:

Evidence Based Medicine. How to practice and teach EBM. New York, Edinburgh, London, Madrid, Melbourne, San Francisco, Tokyo: Churchill Livingstone, 1997.

3. Bassler D, Antes G: Wie erhalte ich Antworten auf meine Fragen? Lehrbuch Evidenzbasierte Medizin in Klinik und Praxis. Köln: Deutscher Ärzte-Verlag 2000.

Anschrift für die Verfasser:

Priv.-Doz. Dr. med. Stephan Schmitz Berufsverband der niedergelassenen Hämatologen und Internistischen Onkologen in Deutschland e.V. (BNHO) Sachsenring 69, 50677 Köln

T H E M E N D E R Z E I T

Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 3025. Juli 2003 AA1997

H

err Müller kommt gerade aus dem Krankenhaus zurück. Penibel und akribisch studiere ich die Entlassungsdiagnose: R/D 4, r IV, I III, d III, cII, EF 70 Prozent. SV auf Rms, SV auf Rpls, LIMA auf RIVA. Noch etwas blass und mitgenommen sitzt er vor mir, daher versuche ich ihn auf- zumuntern: „Es ist evident erwiesen, dass Sie nun mit einer Wahrscheinlich- keit von etwa 60 Prozent einen prognostischen Benefit von 11,3 Jahren haben!“ Zwei große Augen blicken mich fragend an, der dazugehörige Mund öffnet sich aber nicht. Der Nächste, bitte. „Zustand nach TUR-B pT1G1M0N0 . . .“ Um dem Patienten vor Augen zu führen, welch üblem Schicksal er gerade entronnen ist, erläutere ich: „Eine neoplastische Infil-

tration des perivesikalen Raums ist ausgeschlossen!“ Zwei weit offene Augen, ein geschlossener Mund. Zutiefst mit meiner medizinischen Arbeit zufrieden, studiere ich zur Abwechslung die Telefonrechnung: „. . . eine Un- terlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als Genehmigung.“ Meine Augen weiten sich. Na gut, wird schon seine Richtigkeit haben. Ach, da liegt ja die Spendenbescheinigung: „. . . grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungs- bestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung . . .“ Mühsam hält meine Brille die Augäpfel in der Fassung. Dann will ich mir doch lieber diesen Kommentar zur Einkom- mensteuer zu Gemüte führen: „. . . Minderung ist in dem Verhältnis vorzu- nehmen, in dem die positiven Summen der Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten zur Summe der positiven Einkünfte . . .“

So kann das nicht weitergehen, jeder quasselt nur noch in seiner Fach- sprache. Das versteht doch kein normaler Mensch, geschweige denn ein Me- diziner! Es wird also höchste Zeit, dass jemand mit diesen Missständen kon- sequent, am besten von schräg unten, aufräumt! Wer wäre hierfür besser ge- eignet als ich?! Ich, kraft meiner Ausbildung ein Meister des umfassenden Verstehens, bin dazu prädestiniert, dieses babylonische Sprachgestrüpp zu entwirren: Ich bin schließlich, so muss ich immer wieder feststellen, der ein- zige, der noch in der Lage ist, sich klar, deutlich und für alle verständlich aus- zudrücken. In diesem Moment spüre ich, dass sich eventuell unter Umstän- den in der geneigten Leserschaft vielleicht so etwas wie Widerspruch regen könnte. Nun, ich darf als Präzedenzfall, quasi in Form eines Doppelblind- Beweises, den Nächsten hereinbitten: „Ihre neutrophilen Granulozyten liegen zweifach über der Norm und weisen eine infektassoziierte Linksverschiebung auf, demzufolge schreibe ich Sie zwei Wochen krank!“ „Alles klar, Doc, prima, geht in Ordnung!“ Und nun die Gegen- probe: „Die Zwangsvollstreckung ist ein rechtsstaat- liches Verfahren, bei dem private Rechtsansprüche mit staatlichem Zwang verwirklicht werden!“ „Mei- ne Güte, Doktor! Was reden Sie denn da, geht’s Ih- nen heute nicht gut?“

Sehen Sie?! Mich versteht man wirklich.

Dr. med. Thomas Böhmeke

Fachsprache

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