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Ablehnung der beiden Atominitiativen am 18.05.03

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Bundesamt für Energie BFE

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Stellungnahme des BFE vom 20.5.03

Ablehnung der beiden Atominitiativen am 18.05.03

Mit dem doppelten Nein haben Volk und Stände die Haltung des Parlaments und des Bundesrats bestätigt: Die Kernkraftwerke sollen im Betrieb bleiben, solange sie sicher sind.

Das Resultat ist Anerkennung und Verpflichtung für die Aufsichtsbehörden (HSK), wel- che aufgrund von Sicherheitskriterien nun in erster Linie über die Betriebsdauer der KKW entscheiden werden.

Auch ohne jahrmässige Beschränkung der Betriebsdauer werden die KKW eines Tages aus dem Betrieb genommen werden müssen. Dann werden wir in hohem Mass auf neue Energietechnologien und erneuerbare Energiequellen angewiesen sein.

Das Nein zu den Initiativen bedeutet demnach kein Nein zu den erneuerbaren Energi- en. Es bestätigt vielmehr die schweizerische Energiepolitik, die auf die erneuerbaren Energien und die rationelle Energienutzung setzt.

Bundesrat Leuenberger hat sich denn auch am Sonntagabend mit klaren Worten hinter EnergieSchweiz gestellt, das dem Entlastungsprogramm nicht zum Opfer fallen dürfe.

Als Varianten für die möglicherweise wegfallende Finanzierung nannte er den Erlass energiepolitischer Vorschriften und eine zweckgebundenen Abgabe.

Bundesrat, UVEK und BFE haben klargemacht, dass der rasche Ausstieg nicht kostenlos zu haben ist. Die schwache Konjunktur, die Angst vor Rentenkürzungen und Arbeits- platzverlust dürften manche Stimmenden dazu bewogen haben, auf derartige kost- spielige Experimente zu verzichten. Nun haben wir mehr Zeit, um die für die Zukunft richtigen Energiequellen zu finden. Dies können wir sinnvoll nur in einer neuen Allianz, in der wir enger mit der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Elektrizitätswirtschaft sowie anderen Kreisen zusammenarbeiten.

Bundesrat und Parlament haben mit dem neuen Kernenergiegesetz einen indirekten Gegenvorschlag zu den Atominitiativen ausgearbeitet und verschiedene Verbesserun- gen eingeführt:

• Auf die Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennstäben wird zehn Jahre lang verzichtet

• Die KKW-Betreiber werden stärker als bisher verpflichtet, Stilllegungs- und Entsor- gungskosten der Anlagen zu planen und zu finanzieren

• Die KKW-Betreiber müssen dem Bundesrat ein Entsorgungsprogramm vorlegen

• Die Herkunft des Stroms muss deklariert werden

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Seite 2

• Erleichterte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Netz

Das Kernenergiegesetz wurde vom Parlament verabschiedet. Es kann in Kraft gesetzt werden, sofern nicht das Referendum dagegen ergriffen wird. Wie Bundesrat Leuen- berger ausführte, wäre mit einem solchen Referendum niemand gedient.

Referenzen

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