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Ordnungüber die Nutzung von Einrichtungen des Museums für NaturkundeTeil 1: Besucherordnung für die Ausstellungen des Museums für Naturkunde derHumboldt-Universität zu BerlinÖffnungszeiten

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Ordnung

über die Nutzung von Einrichtungen des Museums für Naturkunde Teil 1: Besucherordnung für die Ausstellungen des Museums für Naturkunde der

Humboldt-Universität zu Berlin

Öffnungszeiten

Das Museum für Naturkunde ist Dienstag – Freitag von 9.30 – 17.00 Uhr geöffnet. Einlass- schluss ist 16.30 Uhr.

Am Sonnabend, Sonntag und an Feiertagen ist das Museum in der Zeit von 10.00 – 18.00 Uhr geöffnet – Einlassschluss ist an diesen Tagen 17.30 Uhr.

Aus begründeten Anlässen können Sonderrege- lungen getroffen werden.

Eintritt

Erwachsene

6,85 DM/3,50 € Erwachsene in Gruppen ab 10 Personen/pro Pers.

5,90 DM/3,00 € Familienkarte

(2 Erwachsene + 3 Kindern bis 14 J.) 13,70 DM/7,00 €

Ermäßigungsberechtigte 3,90 DM/2,00 € a) Schüler

(bis einschl. 15 Jahre; ab 16 Jahre Schüleraus- weis erforderlich)

b) Studenten und Auszubildende (gültiger Semester- und Schülerausweis mit Lichtbild erforderlich)

c) Erwerbslose

(gegen Vorlage des Ausweises/ Bewilligungsbe- scheid)

d) Sozialhilfeempfänger (gegen Vorlage des Ausweises)

e) Wehr- und Zivildienstleistende (gegen Vorlage eines Ausweises)

f) Rentner

(unterhalb der Zuzahlungsgrenze, gegen Vorlage eines Ausweises/Bescheinigung)

g) Schwerbehinderte (100 %) (gegen Vorlage des Schwerbehinderten- Ausweises)

Ermäßigte in Gruppen ab 10 Personen/pro Pers.

2,90 DM/1,50 €

Freien Eintritt haben folgende Personen:

- Kinder bis zur Einschulung;

- Mitglieder des internationalen Museumsrates (ICOM);

- Mitglieder der Fördervereine des Museums;

- Mitglieder der WFTGA (World Federation of Tourist Guide Associations) gegen Vorlage der WFTGA Cultour-Card;

- Studierende der Berliner Universitäten und Hochschulen, die im Rahmen ihres Studiums an Veranstaltungen des Museums teilneh- men;

- Inhaber eines Presseausweises;

- Mitarbeiter anderer Berliner Museen, die sich als solche ausweisen;

- Begleitperson eines Schwerbehinderten (so weit dies im Schwerbehindertenausweis ver- merkt ist).

Aus besonderem Anlass und für einen befristeten Zeitraum kann der Direktor des Museums für Naturkunde einem bestimmten Personenkreis Eintrittsermäßigungen gewähren bzw. anlässlich von Sonderausstellungen oder Spezialführungen einen Aufschlag auf den Eintrittspreis festlegen.

Garderobe

Vor Eintritt in die Ausstellungsräumlichkeiten sind größere Taschen und Rucksäcke, Stöcke, Schirme u. dgl. an der Garderobe abzugeben. Im Zweifelsfall entscheidet darüber das Aufsichts- personal.

Die Aufbewahrung der Garderobe erfolgt unent- geltlich.

Für Wertgegenstände, die sich in der abgegebe- nen Garderobe befinden, wird eine Haftung sei- tens des Museums für Naturkunde ausgeschlos- sen.

(2)

Schutz der Museumsobjekte

Es ist nicht gestattet,

- Ausstellungsgegenstände, Vitrinen und Er- läuterungstafeln zu berühren, zu beschädigen oder zu verunreinigen,

- Tiere in die Ausstellungsräume mitzubrin- gen,

- in den Ausstellungsräumlichkeiten zu essen, zu trinken und zu rauchen sowie

- die Ausstellungsräumlichkeiten mit Inline- Skatern, Kick-Boards o.Ä. zu befahren.

Foto- und Videoaufnahmen

Das Fotografieren bzw. Filmen im Rahmen pri- vater Nutzung ist erlaubt.

Aus Sicherheitsgründen ist das Benutzen von Stativen, Scheinwerfern und Kabeln nicht ge- stattet.

Aufnahmen für gewerbliche Zwecke bedürfen der vorherigen Genehmigung und vertraglichen Vereinbarung mit der Museumsleitung.

Die Genehmigung kann mit Auflagen und der Festlegung zur Zahlung eines Entgeltes verbun- den sein.

Führungen durch die Ausstellungen

Für eine fachkundige Führung von Gruppen ist eine vorherige schriftliche oder telefonische An- meldung erforderlich.

Für Führungen durch die Dauerausstellungen werden neben dem Eintrittspreis keine zusätzli- chen Entgelte erhoben.

Verhalten in den Ausstellungen

Die Besucher sollten sich in den Ausstellungs- räumlichkeiten so verhalten, dass andere Besu- cher nicht gestört werden.

Lehrer, Gruppenleiter und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwort- lich.

Kindern unter zehn Jahren kann der Besuch des Museums für Naturkunde nur in Begleitung Er- wachsener gestattet werden.

Der Besucher haftet für den von ihm verursach- ten Schaden.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, die Ein- trittskarten der Besucher zu überprüfen und An- weisungen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht ge- genüber den Besuchern zu erteilen.

Die Museumsleitung kann bei Besuchern, die wiederholt die Regelungen der Besucherordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals missachten, von ihrem Hausrecht Gebrauch ma- chen und sie vom weiteren Besuch des Museums für Naturkunde ausschließen.

Haftung

Das Museum haftet nicht für Schäden, die Besu- chern in den Ausstellungsräumen entstehen, so- fern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sei- tens des Museums zu vertreten sind.

Hinweise, Beschwerden, Fundsachen

Hinweise, Wünsche und Stellungnahmen zu den im Museum für Naturkunde gezeigten Ausstel- lungen und den Besucherservice-Einrichtungen sind in das am Informationsstand ausliegende Gästebuch einzutragen oder dem Aufsichtsperso- nal mitzuteilen.

Beschwerden sind der Museumsleitung bzw.

dem/der Mitarbeiter/in für Öffentlichkeitsarbeit unmittelbar zuzuleiten.

Fundsachen nehmen das Kassen- oder Aufsichts- personal entgegen. Nachfragen zu Fundsachen sind an die Museumsverwaltung zu richten.

Schlussbestimmungen

Jeder Besucher der Ausstellungen des Museums für Naturkunde erkennt mit dem Erwerb der Ein- trittskarte die vorliegende Besucherordnung an.

Bei Nichtbeachtung dieser Ordnung behält sich das Museum für Naturkunde Maßnahmen vor, die zur Herstellung der Ordnung führen bzw. der Schadensbegrenzung dienen.

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Inkrafttreten

Die Besucherordnung des Museums für Natur- kunde tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der HU in Kraft.

Gleichzeitig tritt Teil 1 der Ordnung über die Nutzung von Einrichtungen des Museums für Naturkunde – Besucherordnung für die Ausstel- lungen des Museums für Naturkunde - (Amtli- ches Mitteilungsblatt HU Nr. 26/1998 vom 15.

September 1998) außer Kraft.

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