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Anzeige einer endgültigen Stilllegung nach § 6 Abs. 5 der 44. BImSchV

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Anzeige einer endgültigen Stilllegung nach § 6 Abs. 5 der 44. BImSchV

Angaben zum Betreiber

Standort der Anlage

falls erforderlich:

Geschäftssitz des Betreibers (falls nicht mit Standort-Adresse identisch)

Ansprechperson beim Betreiber *

* freiwillige Angabe

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Formularstand: 27.05.2021 Seite 1

Betreibername

Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort

Flurstück

Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort

Name Telefon E-Mail

Gemarkung Datum

Zuständige Behörde ---bitte auswählen---

(2)

Angaben zur Stilllegung

Die Stilllegung betrifft folgende Einzelfeuerung(en):

Anlagen-Nr. ** Bezeichnung der Einzelfeuerung **

Sind die betroffenen Einzelfeuerungen Teil einer gemeinsamen Feuerungsanlage nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 der 44.

BImSchV?

Erläuterungen:

Bitte fügen Sie bei Bedarf weitere Erläuterungen als Anlage bei.

Anzahl Anlagen:

Hinweis zu immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen:

Die Pflicht zur Durchführung eines Anzeigeverfahrens nach § 15 Abs. 1 oder § 15 Abs. 3 BImSchG bleibt von der Anzeige nach 44. BImSchV unberührt. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind der zuständigen Behörde separat vorzulegen.

** Die Anlagen-Nr. und die Bezeichnung der Einzelfeuerung entnehmen Sie bitte dem Anlagenregister nach §36 der 44. BImSchV. Anlagenregister folgt in Kürze.

Bei Anlagen kleiner 1 MW, die im Anlagenregister nicht geführt sind, wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde.

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Formularstand: 27.05.2021 Seite 2

Wenn ja: Bezeichnung der gemeinsamen Feuerungsanlage

Datum der Stilllegung

Ja Nein

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