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Luchs: Landgericht stellt Verfahren wegen Wilderei ein

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

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Nürnberg, 06.03.2020 PM 019-20, LFG Naturschutz

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Luchs: Landgericht stellt Verfahren wegen Wilderei ein

Wilderei weiter bekämpfen und neue Luchs- bestände etablieren

Das Landgericht Regensburg hat heute das Urteil des Amtsgerichts Cham gegen einen 53jährigen Jäger wegen der Tötung mindestens eines Luch- ses aufgehoben.

Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) fordert: „Um Luchswilderern ihre Taten nachweisen zu können, sind weiterhin starke Bemühungen der bayerischen Ermittlungsbehörden notwendig.“ Darüber hinaus mahnt Geilhufe, nun die notwendigen Schritte für eine dauerhafte „Luchsheimat Bayern“ zu tun: „Es ist an der Zeit, Luchse in geeigneten Lebensräumen Bayerns wieder freizusetzen“.

Das Gericht hat das Verfahren eingestellt, weil durch den unbekannten Tatzeit- punkt eine Verjährung sowohl beim Tötungsdelikt als auch bei Nachstellung nicht ausgeschlossen werden könne. Deswegen hat das Gericht „im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden. Außerdem gab es widersprüchliche Zeugenaussagen, so dass keine klare Schuld zu beweisen sei und auch nicht zu erwarten sei, dass man mit einer weiteren, intensiveren Zeugenbefragung zu einer klaren Beweislage käme. Da der Angeklagte nicht endgültig freigesprochen wurde, muss er trotzdem die immensen Verfahrenskosten tragen.

Um die Tötungen geschützter Arten wie den Luchs zu reduzieren, müssen die Er- mittlungsbemühungen weiterhin intensiviert werden. Wilderei ist eine schwer- wiegende Straftat, die zusammen mit anderen ungünstigen Faktoren dazu führen könnte, dass die bayerischen Luchse lokal und regional wieder aussterben. Wil- dereidelikte können mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren belegt werden.

Luchswilderei ist zudem einer der Gründe, warum die Besiedlung weiterer geeig- neter Lebensräume in Bayern durch den Luchs seit Jahren ausbleibt. Der Luchsbe- stand in Bayern ist mit nur ca. 49 Tieren in Bayern, davon 11 reproduzierende Weibchen, immer noch viel zu klein, um ein langfristiges Überleben in Bayern zu sichern. Deswegen muss die bayerische Luchspopulation rasch mit anderen Luchspopulationen im Ausland und in Deutschland verbunden werden. In Bayern gibt es viele geeignete Luchslebensräume (Spessart, Rhön, Frankenwald, Ober- pfälzer Wald mit Steinwald, Fichtelgebirge), die zur Vernetzung, z.B. mit dem Luchsbestand in Harz beitragen würden.

Geilhufe fordert die Wiederansiedlung von Luchsen in den geeigneten Lebens- räumen. Nur so könne das 2008 von der Bayerischen Staatsregierung im Ma- nagementplan Luchs definierte Ziel einer „vitalen Luchspopulation, die alle geeig- neten Lebensräume Bayerns besiedelt“ erreicht werden. Auch andernorts in Deutschland, z.B. dem aktuellen Luchs-Wiederansiedlungsprojekt im Pfälzerwald, wird dieser Weg gegangen. Die zwei großen Luchsbestände Deutschlands (Bayeri- scher Wald und Harz) konnten nur durch Freisetzungen von Luchsen begründet werden. Geilhufe folgert daraus: „Mit gezielten Freisetzungen auch andernorts in

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Bayern könnten wir der Gefahr eines erneuten Aussterbens des Luchses in Deutschland wirkungsvoll entgegentreten.“

Für Rückfragen:

Uwe Friedel, Luchsexperte des Bund Naturschutz e.V., Tel. 0173-8058563, E-Mail: uwe.friedel@bund-naturschutz.de

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