Wir lernen Demokratie Wie funktioniert die Volksherrschaft? – Bestell-Nr. P11 674
Inhalt
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Vorwort 4
Die Demokratie – Eine kurze Einführung 5 - 6
- Der Ursprung der Demokratie im antiken Athen
Erscheinungsbilder der Demokratie 7 - 11
- Formen der Demokratie
- Die Entwicklung der Demokratie
- Die Demokratie in der Praxis – Demokratie in unserem Alltag
- Demokratie, demokratisch, demokratisieren ... – Begriffserklärungen
Prinzipien einer Volksherrschaft 12 - 21
- Die Bundesrepublik Deutschland – ein demokratischer Staat - Die Gewaltenteilung
- Die Grundrechte im Grundgesetz - Die Medien in einer Demokratie - Wahlen
- Wahlen und ihre Auswirkungen - Wählen ab 16?
- Kritik an der Demokratie in Deutschland - Direkte Demokratie
- Direkte Demokratie – Pro und Contra
Werte einer demokratischen Gesellschaft 22 - 24
Demokratische, teilweise demokratische
und nichtdemokratische Länder 25 - 26
Das Demokratie-Kreuzworträtsel 27
Demokratie – Das weiß ich! 28
Die Lösungen 29 - 32
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Seite
VORSC
HAU
Wir lernen Demokratie Wie funktioniert die Volksherrschaft? – Bestell-Nr. P11 674
Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Band setzt sich mit einem sehr bildungsrelevanten, lebensbedeut- samen Thema auseinander.
Zielsetzungen des Bandes sind, Schülern* grundlegende Kenntnisse zur Demokratie zu vermitteln. Im Weiteren gilt es, die Heranwachsenden zum Eintreten für Demokratie sowie möglichst zum Mitwirken daran zu bewegen.
Die dargebotene Materialsammlung weist unterschiedliche selbst erstellte Informa- tions- und Arbeitsblätter auf. Diese sind für den Einsatz in der Sekundarstufe vorgese- hen.
Auch die eigene Meinung der Schüler ist gefragt und wird bewusst gefordert, da nur sie zur politischen Mündigkeit erzieht. Die Materialien sind zum Einsatz in verschiedenen Klassenstufen geeignet. Die Auswahl obliegt Ihnen als Lehrkraft.
Mögen die Kopiervorlagen möglichst effektiv dazu beitragen, das Demokratieverständ- nis, das Demokratiebewusstsein der Schüler sowie deren Mitwirken an der Demokratie zu fördern.
In diesem Sinne wünschen Ihnen und Ihren Schülern zahlreiche Lernerfolge der Kohl- Verlag und
Bedeutung der Symbole:
*
Mit den Schülern bzw. Lehrern sind im ganzen Heft selbstverständlich auch die Schülerinnen und Lehrerinnen gemeint!EA PA
Einzelarbeit Partnerarbeit
Friedhelm Heitmann
VORSC
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1 Die Demokratie – Eine kurze Einführung
Der Begriff Demokratie wird aus den griechischen Wörtern „démos“ (Volk) und „kratein“ (herrschen) zusammengesetzt und heißt wörtlich übersetzt
„Herrschaft des Volkes“. Die antike „Demokra- tie“ in Athen stellt einen Vorläufer der heutigen Demokratien dar und entstand als Reaktion auf zu große Machtfülle und Machtmissbrauch der Herrscher. Doch erst in der Aufklärung (17./18.
Jahrhundert) formulierten Philosophen die we- sentlichen Elemente einer modernen Demo-
kratie: Gewaltentrennung, Grundrechte- und Menschenrechte, Religionsfreiheit sowie Trennung von Kirche und Staat. Üblicherweise grenzt man die Demokratie oft gegen fol- gende andere, schon bei den alten Griechen bekannten Herrschaftsformen ab: Monar- chie, Aristokratie, Oligarchie, Tyranei. Weltweit sind heute die meisten demokratischen Staaten Republiken, was heißt: sie kennen keine erblichen Ämter. Einige Staaten Eu- ropas, insbesondere in West- und Nordeuropa (Großbritannien, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Norwegen, Schweden...) haben aber als konstitutionelle Monarchien das Königtum bzw. Fürstentum beibehalten. Deren Verfassung garantiert jedoch trotzdem alle demokratischen Grundrechte und schränkt Aufgaben und Kompetenzen des Mo- narchen bzw. der Monarchin wesentlich ein.
Aufgabe 1: Verbinde die folgenden Begriffe mit den richtigen Erklärungen.
EA
Aufgabe 2: Was ist das besondere an einer Republik, was an einer konstitutionellen Monarchie? Wie stehen sie mit der Demokratie in Verbindung?
EA
... ist griechisch und bedeutet so viel wie „Herrschaft der Wenigen“. Damit ist sie der Aristokratie sehr ähnlich. Der Un- terschied besteht jedoch darin, dass sich die Adligen in einer Aristokratie für das Gemeinwohl einsetzen, während sie in einer Oligarchie nur zum Eigennutz über den Staat herrschen.
...kann als entartete und nicht legitime Form der Monarchie beschrieben werden. In der Tyrannei herrscht genauso wie in der Monarchie ein Einzelner. Die Tyrannei stellt im Gegensatz zur Monarchie eine willkürliche und absolute Herrschaft dar, die nicht auf den ursprünglich gültigen Gesetzen, sondern allein auf dem persönlichen Willen des Herrschers basiert.
... stammt aus dem Griechischen und bedeutet überstetzt
„Herrschft der Besten“. Das bedeutet, dass eine bestimmte Gruppe auf Grund ihrer Abstammung, ihres Besitzes oder einer bestimmten Funktion besondere Rechte hat und die Herrschaft ausübt. Meist waren das in früheren Zeiten Ange- hörige der adligen Oberschicht.
Aristokratie
Oligarchie
Tyrannei VORSC
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Aufgabe 3: Trage die folgenden Begriffe an den richtigen Stellen in den Lückentext ein.
EA
Aufgabe 4: Was haben folgene Bilder mit der Demokratie zu tun?
2 Erscheinungsbilder der Demokratie
PA
Verwirklichung der Menschen- und ______________________
Die _____________________ wird geschützt.
Die Entfaltung der _______________________ ist gegeben.
______________ Wahlen
Verschiedene Parteien sind zu einem __________________________________
zugelassen.
Eine Beteiligung am ____________________ Geschehen ist möglich.
Schutz von _____________________
Soziale ________________________ wird angestrebt.
__________________________ in Legislative, Exekutive und Judikative.
__________________ bei Wahlen und Abstimmungen bestimmen die Entscheidung.
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Die Grundrechte im Grundgesetz
Aufgabe 5: Nimm dir nun ein Grundgesetz zur Hilfe und schreibe die Kernaussage aus den genannten Artikeln nieder.
EA
Im ersten Teil des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind Grund- und damit auch Menschenrechte erfasst.
Artikel 1, 2:
Artikel 3, 4:
Artikel 5, 6:
Artikel 7, 8:
Artikel 9, 10:
!
3 Prinzipien einer Volksherrschaft
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Aufgabe 12: Verbessere die folgenden falschen Aussagen in deinem Heft/
in deinem Ordner.
a) Bundestagswahlen inden gewöhnlich alle 5 Jahre statt.
b) Aufgrund der Fünfprozentklausel müssen Parteien bei Wahlen mehr als 5% der Wählerstimmen erreichen, um im Parlament überhaupt vertreten zu sein.
c) Für Beschlüsse in Parlamenten ist in der Regel jeweils die Zweidrittelmehrheit erforderlich.
d) Abgeordnete sind bei der Entscheidungsindung in deutschen Parlamenten an Vorgaben durch ihre Partei gebunden.
EA
Wahlen sind ein sehr wichtiger Bestandteil der Demokratie. In der Bundesrepublik Deutschland haben deutsche Staatsangehörige in der Regel alle 4 oder 5 Jahre die Möglichkeit, Abgeordnete und Parteien für den Bundestag, den Landtag und das kom- munale Parlament zu wählen. Bei den Wahlen für den deutschen Bundestag sowie die Länderparlamente gilt fast ausnahmslos die „Fünf-Prozent-Klausel“ (Ausnahme z.B.:
Südschleswigscher Wählerverband). Nur Parteien, die mehr als fünf Prozent Wähler- stimmen oder 3 Direktmandate erreicht ha-
ben, dürfen in den Bundestag einziehen. Da- mit indet jeweils nach der Wahl ein Teil der Wählerstimmen keine Berücksichtigung - nämlich die Wählerstimmen, die sich für Par- teien mit weniger als 5% aller Stimmen und weniger als 3 Direktmandaten ausgespro- chen haben. Absicht der Fünfprozentklausel soll sein, dass die Bildung einer funktionie- renden Regierung nicht durch viele kleine
„Splitterparteien“ verhindert wird. So war es
zur Zeit der Weimarer Republik. Mit dieser Regelung soll die Demokratie heute stabiler gemacht werden.
Politische Entscheidungen werden in Parlamenten normalerweise durch Mehrheits- indungen getroffen. Was die Mehrheit der Abgeordneten (= absolute Mehrheit) ent- scheidet, gilt als Beschluss und möglicherweise als Gesetz. Damit müssen sich die Abgeordneten abinden, die eine andere Meinung vertreten. Bei Abstimmungen sind die Abgeordneten per Grundgesetz nicht an das gebunden, was sie vielleicht vor der Wahl versprochen haben. Vielmehr sind die Abgeordneten laut Grundgesetz (Art.38) als
„Vertreter des ganzen Volkes... nur ihrem Gewissen unterworfen“.
3 Prinzipien einer Volksherrschaft
Wahlen und ihre Auswirkungen
Aufgabe 13: Was wäre, wenn es keine Fünfprozentklausel gäbe?
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Mehr denn je zuvor in der Bundesre- publik Deutschland setzen sich Men- schen für die direkte Demokratie ein.
Direkte Demokratie bedeutet: Bürger wollen und sollen bei Entscheidungen wichtiger politischer Fragen unmittel- bar (= direkt) per Abstimmung beteil- igt sein. Die Entscheidungen im Sinne der direkten Demokratie sollen nicht allein durch gewählte Abgeordnete (=
Delegierte) getroffen werden.
Das seit Gründung der BRD im Jahr 1949 geltende Grundgesetz sieht direkte Demokratie nur in den beiden Fällen Neugliederung der Bundesländer (Art. 29) und Ver- fassungsänderung (Art.146) vor. Ein wesentlicher Grund für das fast gänzliche Fehlen direkter Demokratie im Grundgesetz sind negative Erfahrungen in der Zeit der Weimarer Republik (1919-1933). Zwar dominiert in den meisten Bundesländern, Bezirken, Gemein- den und Kreisen die repräsentative Demokratie (= indirekt), jedoch ist in den genannten einzelnen Bereichen oft direkte Demokratie in Form von Volksbegehren und etwaigen Volksentscheiden bzw. Bürgerbegehren und etwaigen Bürgerentscheiden möglich.
Von einem Volksbegehren und einem Volksentscheid wird - bezogen auf ein Bundes- land - gesprochen, wenn z. B. eine Umgestaltung des Schulwesens geplant ist. Bürger- begehren und Bürgerentscheide kommen auf kommunaler Ebene vor, z.B. wenn es um den Bau eines Ferienzentrums geht. Dem Volksentscheid geht in der Regel ein erfolg- reiches Volksbegehren voraus, dem Bürgerentscheid ein erfolgreiches Bürgerbegeh- ren. Damit ein solches Begehren und solche Entscheidungen auch tatsächlich stattin- den, müssen die Initiatoren durch Unterschriftenaktionen nachwei- sen könne, dass eine gweisse Min- destanzahl an Bürgern das Begeh- ren unterstützt.
Durch ein erfolgreiches Begehren wird die jeweilige Exekutive oder Legislative veranlasst, sich erneut mit diesem Thema zu befassen oder gar eine Entscheidung durch abstimmungsberechtigte Bürger zuzulassen.
3 Prinzipien einer Volksherrschaft
Direkte Demokratie
Aufgabe 17: Überlege dir 6 Fragen zum vorangegangenen Text. Gib sie anschließend deinem Nachbarn zur Beantwortung. Schreibe in dein Heft/in deinen Ordner.
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Frage 1: _____________________________________________________
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8 Die Lösungen
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Aufgabe 4: Gewaltenverschränkung bedeutet: Gewalten haben das Recht, in andere Gewalten einzugreifen, diese zu kontrollieren ...Aufgabe 5: Individuelle Lösungen.
Aufgabe 6: Die Medien werden sowohl positiv als auch negativ dargestellt.
Aufgabe 7: Medien können Ungerechtigkeiten und andere Missstände im Staat aufdecken oder dazu beitragen.
Gewissermaßen kontrollieren sie die Politik(er). Andererseits können Medien die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit beeinlussen, ja Nutzer der Medien sogar manipulieren.
Aufgabe 8: Die Medien haben einen enormen Einluss auf die Öffentlichkeit.
Aufgabe 9: Zusammengehörende Paare:
Allgemeines Wahlrecht = Alle, die wahlberechtigt sind, dürfen wählen.
Gleiches Wahlrecht = Jede Stimme hat denselben Wert. Keine Stimme zählt mehr als eine andere.
Freie Wahl = Niemand hat die Plicht, zu wählen.
Geheime Wahl = Jeder kann ungesehen seine Wahlentscheidungen treffen. Niemand ist später verplichtet zu sagen, wen oder was er gewählt hat.
Unmittelbare Wahl = Die Wähler entscheiden sich direkt für Personen, Parteien oder Wahlgruppierungen, nicht zum Beispiel für Wahlmänner wie in den USA.
Aufgabe 10: In dieser Reihenfolge: wählen, gewählt, Wahlberechtigte, Staatsangehörigkeit, 18 Aufgabe 11: a) & b) Individuelle Lösungen.
Aufgabe 12: a) Bundestagswahlen inden gewöhnlich alle 4 Jahre statt.
b) Aufgrund der Fünfprozentklausel müssen Parteien bei Wahlen mindestens 5% der Wählerstimmen erreichen, um im Parlament vertreten zu sein.
c) Für Beschlüsse in Parlamenten ist in der Regel die absolute Mehrheit erforderlich.
d) Abgeordnete sind bei der Entscheidungsindung in deutschen Parlamenten nicht an Vorgaben durch ihre Partei gebunden, sondern laut Grundgesetz nur ihrem Gewissen verantwortlich.
Aufgabe 13: Gäbe es keine Fünfprozentklausel, wären alle Parteien, für die bei der Landtags- oder Bundestagswahl eine Stimme abgegeben wurde, auch im Parlament vertreten. Dadurch wären auch viele kleine Parteien im Parlament, was jedoch das Regieren schwieriger macht. Denn dafür ist es notwendig, das Entscheidungen von einer Mehrheit im Parlament unterstützt werden. Mehrheiten lassen sich aber leichter inden, wenn es weniger Parteien gibt.
Aufgabe 14:
Aufgabe 15: Individuelle Lösungen.
Aufgabe 16: Individuelle Lösungen.
Aufgabe 17: Individuelle Lösungen.
Pro Contra
Es ist die Chance, dass sich Jugendliche für die
Politik interessieren. Jugendliche unter 18 Jahren haben zu wenig Interesse an der Politik.
Heute sind Jugendliche in der Entwicklung
weiter als früher. Heranwachsende brauchen Zeit, sie sind nicht genügend selbstständig, noch nicht geschäfts- fähig.
Ab 16 Jahren haben Jugendliche schon Rechte, z.B. dürfen sie mit Zustimmung der Eltern schon heiraten.
Den Jugendlichen mangelt es an Urteilsfähig- keit, sie sind leicht zu manipulieren.
Jugendliche wollen ernst genommen werden,
ihnen sollte man mehr zutrauen. 16- und 17-Jährige sind noch zu wenig verant- wortungsbewusst und verstehen nicht genügend die Folgen ihrer Wahlentscheidungen.
Auch Erwachsene sind sich nicht den Aus- wirkungen ihrer politischen Entscheidungen bewusst und sind beeinlussbar.
Mit 16 Jahren ist man noch nicht volljährig.