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Mittwoch (Vormittag), 10. März 2021 / Mercredi matin, 10 mars 2021

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2020.WEU.98 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 10. März 2021 / Mercredi matin, 10 mars 2021

Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion /

Direction de l’économie, de l’énergie et de l’environnement 24 2020.WEU.98 Gesetz

Kantonales Landwirtschaftsgesetz (KLwG) (Änderung) 24 2020.WEU.98 Loi

Loi cantonale sur l’agriculture (LCAB) (Modification)

1. Lesung / 1relecture

Eintretensdebatte / Débat d’entrée en matière

Präsident. Wir begrüssen den Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektor unter uns. Herzlich will- kommen, Regierungsrat Christoph Ammann. Wie angekündigt sind wir beim Traktandum 24, «Kan- tonales Landwirtschaftsgesetz (KLwG)». Ist das Eintreten bestritten? – Dies ist nicht der Fall. Dann gebe ich das Wort an die Kommissionssprecherin der FiKo, eben unserem Geburtstagskind Madel- eine Amstutz.

Grundsatzdebatte / Débat de principe

Madeleine Amstutz, Sigriswil (SVP), Kommissionssprecherin der FiKo. Vorab vielen Dank für die Gratulation. Es freut mich, diesen Geburtstag hier zusammen mit Ihnen zu feiern. Ich kann es defini- tiv geniessen, und wir dürfen heute ja sogar noch ein wenig länger als an anderen Tagen hierblei- ben.

Zum Geschäft, zum Eintreten, das nicht bestritten ist: Darüber bin ich froh. Die FiKo hat die haupt- sächlich digitalen Anpassungen im KLwG und im Naturschutzgesetz (NSchG) beraten und ohne grosse Diskussion verabschiedet. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage, um den digitalen Vollzug der Agrardaten weiter voranzutreiben. Die Agrardaten werden schon seit längerem elektro- nisch erfasst. Bereits heute ist die Landwirtschaft digital viel weiter als andere Bereiche.

Das GELAN-Agrarvollzugssystem wird von drei Kantonen zusammen betrieben und ist komplex. Es gibt immer mehr Vorgaben, die in diesem System erfasst werden. Im Prozess geht es auch darum, die Prozesse zu vereinfachen, damit die Daten nicht doppelt erfasst werden müssen und damit der Prozess von A bis Z digital durchgeführt werden kann. Auch der Datenschutz ist einzuhalten. Ohne Abänderungsanträge empfiehlt die FiKo Ihnen, die Ergänzungen und Anträge im KLwG anzuneh- men. Dies kann ich hier schon jetzt kundtun.

Einzige Ausnahme ist Artikel 45, zu dem ich dann später sprechen werde – zu den Anträgen und zum FiKo-Rückweisungsantrag zu Artikel 45b (neu). Gerade wegen dieses Artikels braucht es nachher auch eine zweite Lesung.

Präsident. Dann kommen wir zu den Fraktionen. Zuerst eingeschrieben hat sich Grossrätin Barba- ra Streit für die EVP-Fraktion.

Barbara Streit-Stettler, Bern (EVP). Wir haben es gehört: Dieses Geschäft hat in der FiKo wenig Wellen geworfen, und das war auch in unserer Fraktion so. Selbstverständlich werden wir diesen Änderungen im KLwG zustimmen. Es ist wichtig, dass wir auch in der Landwirtschaft, oder eben gerade auch in der Landwirtschaft, punkto Digitalisierung einen Schritt weiterkommen. Wir alle ha- ben hie und da mehr oder weniger mit der Digitalisierung zu kämpfen. Trotzdem führt der Weg für uns alle nicht daran vorbei, und das geht eben auch den Landwirtinnen und Landwirten so.

Ich komme nachher nicht noch ein zweites Mal nach vorne, wenn wir dann eben über diesen Artikel 45 sprechen oder über die Anträge, die jetzt noch vorliegen. Wir haben auch ein wenig mehr über den Antrag gesprochen, der bei uns in der Fraktion vor allem zu diskutieren gab, und wir werden in

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dieser Sache unterschiedlich abstimmen. Ein Teil wird beide Anträge ablehnen, weil er findet, dass wir jetzt in unserer neuen IT-Strategie im Kanton Bern die Digitalisierung als Primat haben, und dass man dem auch nachleben soll. Ein Teil wird dem Antrag Klopfenstein zustimmen und ein an- derer Teil den Rückweisungsantrag annehmen, weil diese Leute finden, dass eine Verfügung in Papierform immer noch möglich sein muss.

Präsident. Nächste Sprecherin ist Grossrätin Ursula Zybach für die SP-JUSO-PSA-Fraktion.

Ursula Zybach, Spiez (SP). Insgesamt hat es bei dieser Gesetzesänderung keine grossen The- men, die wir in der SP-JUSO-PSA-Fraktion besprochen haben, die uns beschäftigt hätten, bei de- nen wir finden, sie seien problematisch. Grundsätzlich befürworten wir die Digitalisierung, aber ich denke, einer der Punkte ist jetzt wirklich mit den Anträgen da. Wir können uns gut vorstellen, dass wir diese Rückweisung in die Kommission machen und würden auch begrüssen, wenn der Antrag zurückgezogen würde, weil dieser in der FiKo auch zu Irritation geführt hat, weil er Fragen aufge- worfen hat und wir gemerkt haben, es wird unterschiedlich beurteilt, was dies jetzt heisst und was man dann schriftlich erhält. Ist dies im ganzen Prozess einmal oder ist dies mehrmals jährlich, wenn nachher diese Verfügungen kommen, bei denen es Fristen gibt? Dies hat in der FiKo beim Vorbera- ten zu Irritation geführt, und ich denke, entweder kann man diesen zurückziehen oder wir erhalten jetzt auch noch vom Regierungsrat eine wunderbare Antwort, die uns zeigt, in welche Richtung wir gehen wollen. Aber sicher ist für die SP-JUSO-PSA-Fraktion: Wir wollen kein Durcheinander und kein Hasten – lieber eine zweite Lesung, bei der man dann alles klären kann, als jetzt etwas be- schliessen, das nachher Probleme verursacht.

Fritz Wyss, Wengi (SVP). Die SVP dankt dem Regierungsrat für die Änderungen im KLwG, die vorbereitet wurden. Bei diesem Ganzen geht es in erster Linie um zwei entscheidende Punkte, und zwar dass in Zukunft vor allem die GELAN-Zwischenergebnisse und -Schlusszahlungen – sage ich ihm jetzt einmal – nur noch digital und nicht mehr in Papierform verschickt werden sollen. Dafür braucht es eine Gesetzesänderung. Das Zweite ist – und dies ist natürlich dienlich –, dass die Da- ten, die von den Landwirten gerade jetzt, im Verlauf der letzten Monate auch digital erhoben wurden an Dritte zur Verfügung gestellt werden können und man dafür auch eine gesetzliche Grundlage hat. Dies ist bei der SVP grundsätzlich alles unbestritten und, wie gesagt, danken wir für die Geset- zesvorlage, womit nachher auch die Möglichkeit besteht, diese Daten weiterzugeben.

Bereits in der Vernehmlassung und in den Vorgesprächen hat sich nachher aber gezeigt – und es ist dann leider eben nicht bis in die FiKo gedrungen –, dass es gewisse Vorbehalte gibt, weil wir hier jetzt ein wenig einen Paradigmenwechsel haben. Nämlich: Der Kanton verfügt quasi mit der letzten Zahlung und startet einen Fristablauf «nur noch» digital. Dies wäre neu und einmalig. Damit Sie sich vorstellen können, wie dies ablaufen würde: Sie erhalten ein Mail. Wir haben quasi eine sogenannte GELAN-Arbeitsumgebung. Dann kommt ein Mail, wie wir es jetzt auch für die Aufforderung erhalten haben, die Agrardatenerhebung zu machen. In diesem Mail heisst es dann, die Schlusszahlung sei quasi verfügt, und Sie könnten bei Ihren Daten im System schauen gehen, was nachher dort drin ist. Das ist von dem her nichts Neues: Schon jetzt musste man es digital tun, wenn man Details zu den Auszahlungen in Papierform nachschauen wollte. Dies ist also nichts Neues, und ich glaube, es ist für alle auch ganz wichtig zu wissen: Es ist nicht so, dass die Digitalisierung gestoppt wird. Die Landwirtschaftsbetriebe sind in diesem Kanton die Einzigen, die seit Jahren rein digital unterwegs sind – für die ganze Agrardatenerhebung. Man darf mir gerne sagen, wenn es sonst noch jemanden in diesem Kanton hat, der mit dem Kanton «nur so» verkehrt – im Moment ist es nur die Landwirt- schaft.

Sie müssen sich dies so vorstellen: Wenn Sie diese Verfügung erhalten, haben Sie nachher 30 Ta- ge Fristenlauf, und damit Sie sich das vorstellen können: Für Sie alle zusammen bedeutet dies als Beispiel einfach, dass Sie zukünftig dann auch selber Ihre Steuerveranlagung nur noch digital ein- sehen können, wenn wir hier das Gesetz geändert haben. Wenn dann alle auf gleichem Level wä- ren, wäre dies ja nachher, wie wenn Sie ein Mail erhalten, Sie seien veranlagt und müssten in Ihrem TaxMe nachschauen, wie diese Veranlagung ist. Es gibt kein Papier mehr. Das Einzige was nach- her noch auf Papier kommt ist vermutlich die Steuerrechnung. Und wenn Sie dort während dieser 30 Tage nicht nachschauen, sind Sie selber schuld. Wenn Sie sagen, dieses Mail hätten Sie nicht erhalten – Sie haben dieses Mail erhalten, es ist alles hinterlegt, wie es geschickt wurde. Dies ein- fach nur, damit man sieht, worum es geht.

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Ich sage noch einmal: Die Landwirtschaft verwehrt sich deswegen nicht, aber es muss einfach allen bewusst sein, dass wir hier wirklich von einem Wechsel sprechen. Und das Einzige, was man nun vonseiten Initianten von diesem Antrag eigentlich möchte, ist, dass man mindestens für eine Über- gangsphase beides ermöglichen würde. Das heisst als Beispiel, dass man während der Erhebung mit einem Kreuz angeben kann, ich hätte dann gerne meine Schlussbeurteilung noch in Papierform, voilà. Denn vom Datenschutz her – nur damit Sie dies auch wissen – ist es eben nicht möglich, dass sie mit diesem Mail gleichzeitig gerade die Abrechnung als PDF angehängt erhalten. Das geht eben nicht. Das wäre ja sehr einfach, aber Sie müssen dann eben in Ihre Landschaft hineingehen und diese Daten einsehen.

Gut. Ich hoffe, ich habe für all jene, die dies nicht wie wir seit Jahren jedes Jahr einmal am PC tun müssen oder dürfen, ein wenig klären können, worum es geht. Dies ist jetzt während des Prozesses zutage getreten, und dies ist einer der Gründe, weshalb auch im Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG) eigentlich steht, die Gesetzesberatung ist grundsätzlich in zwei Lesungen zu machen. Damit man eben solche Dinge, wenn sie aufkommen, dann in der zweiten Lesung noch entsprechend beraten kann. Es hat sich leider – wir wissen es alle – ein wenig eingebürgert: Zum Start war dies vor 10 oder 12 Jahren jeweils sehr verpönt, als ich im Grossen Rat begonnen habe.

Jetzt ist eine Lesung leider zum Usus geworden, und hier hat es sich jetzt halt einfach gezeigt. Wir wollen nichts anderes als es zurücknehmen.

Die SVP wird das Zurücknehmen in die Kommission selbstverständlich unterstützen, dann können wir mit der Verwaltung sauber anschauen, was die beste Lösung ist, und dann kann man dieses Gesetz sofort wieder weiterschicken.

Die SVP dankt noch einmal für das Gesetz, wird es selbstverständlich unterstützen und bittet Sie, die Rückweisung an die FiKo zu unterstützen.

Hans-Rudolf Saxer, Gümligen (FDP). Die FDP-Fraktion unterstützt diese Änderung des KLwG vorbehaltlos. Wir haben dies schon in der externen Vernehmlassung so zum Ausdruck gebracht.

Wir begrüssen es sehr, dass dieser Landwirtschaftsbereich weiter digitalisiert wird. Es können alle Beteiligten nur gewinnen. Einerseits die Bewirtschafter: Sie haben vielleicht am Anfang einen Zu- satzaufwand, im Verlauf der Zeit werden sie aber wesentlich weniger Zeit investieren müssen. Auch für die kantonalen Behörden bringt die Digitalisierung wesentliche Ersparnisse an Zeitaufwand.

Wir unterstützen dieses Geschäft umso mehr, als wir feststellen dürfen, dass es ein extrem gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Die relativ geringen Investitionen für das Upgrading der Soft- ware wird man durch die erzielbaren Einsparungen des Kantons bereits nach eineinhalb Jahren amortisiert haben. Das ist ein Grund mehr. Zudem würden wir es sehr begrüssen, wenn die Digitali- sierung auch in anderen Politikbereichen weiterhin und mit verstärktem Engagement vorangetrieben wird. Das ist die Zukunft.

Jetzt komme ich zum Rückweisungsantrag und zum Antrag Klopfenstein. Wir sind uns alle bewusst, dass man im Rahmen dieses Digitalisierungsprozesses zwar entschlossen und konsequent vorge- hen muss, aber dass es in einzelnen Fällen doch auch richtig und nötig ist, dass man gewisse Rücksichten auf Leute nimmt, die noch nicht ganz hundertprozentig digital unterwegs sind. Vor die- sem Hintergrund ist die FDP-Fraktion bereit, diesem Rückweisungsantrag zum entsprechenden Artikel 45b in die FiKo zuzustimmen. Dann können wir dies dort noch einmal in aller Ruhe diskutie- ren.

Wir gehen davon aus, dass der Antrag Klopfenstein bei dieser Ausgangslage dann wohl zurückge- zogen wird. Auf alle Fälle steht für uns klar der Rückweisungsantrag im Vordergrund, und den An- trag Klopfenstein müssten wir dann wohl ablehnen, falls er nicht zurückgezogen werden sollte.

Beatrice Eichenberger, Biglen (Die Mitte). Wir haben es in den Ausführungen von Fritz Wyss gehört: Die Digitalisierung in der Landwirtschaft ist weit fortgeschritten, und dies läuft bestens. Es gibt auch ein gut funktionierendes Netzwerk, das die Leute auffängt und betreut, die selber noch nicht so digital bewandert sind.

Diese Vorlage hat einfach noch ein Problem, und dieses kommt wirklich in den zwei Anträgen zum Vorschein: im Antrag FiKo und im Antrag Klopfenstein zu diesem Artikel 45b. Es muss zwingend möglich gemacht werden, dass die schriftliche Öffnung geschieht. Und vor allem ist es auch so, dass die Verwaltungsgesetzgebung eigentlich vorsieht, dass Verfügungen schriftlich gemacht wer- den müssen. Es ist eben sehr gefährlich, dass sonst die Termine verpasst würden, weil es eigent- lich relativ kompliziert ist, sich diese Grundlagen dort herunterzuladen. Wir haben auch das Gefühl, dass im Rahmen dieses Programms wirklich ein Fortschritt möglich wäre, den man zugunsten des

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Landwirts oder der Betriebe nutzen könnte, die diese Erhebungen erfassen müssen. Wir würden diese beiden Anträge auf eine zweite Lesung und eben Überprüfung dieses Artikels 45b gerne un- terstützen.

Natalie Imboden, Bern (Grüne). Ich glaube, ich kann es kurzmachen. Die grüne Fraktion unter- stützt diese Änderung des KLwG grundsätzlich.

Jetzt zur Frage der Ausnahme: Wir wissen alle, dass der Kanton Bern «digital first» eigentlich als strategisches Ziel deklariert hat. Wir alle haben Vernehmlassungen dazu gemacht, wir haben es zur Kenntnis genommen, und wir gehen davon aus, dass wir hier im Grossen Rat über diese strategi- sche Ausrichtung wahrscheinlich in einer nächsten Session auch diskutieren werden. Darum viel- leicht auch gerade die Frage an den Volkswirtschaftsdirektor, wann diese Diskussion geplant ist, wenn er nachher etwas dazu sagen kann.

Jetzt komme ich zum Aber: Der Antragsteller von der SVP verlangt jetzt, die Ausnahme bereits hier zu machen, die Ausnahme, dass man es gleichwohl in Papierform erhält. Dies stellt eine grundsätz- liche Frage: Wenn wir sagen «digital first», dann müssen wir uns hier auch über andere Ausnahmen Gedanken machen. Wenn man Verfügungen grundsätzlich immer noch in Papierform unterbreiten muss, wie dies vorhin gesagt wurde, dann wird dies auch in anderen Rechtsgebieten ähnlich sein, und dann sind wir schon in einer grundsätzlichen Diskussion.

Die grüne Fraktion – und dies betone ich bewusst – unterstützt den Ansatz von «digital first», aber – und dies ist uns wichtig – wir sind auch der Meinung, wir müssen darüber diskutieren, wo es viel- leicht Ausnahmen braucht, wo es vielleicht für eine Übergangsgeneration, sage ich jetzt einmal, andere Bestimmungen braucht. Was wir aber nicht zielführend finden, ist, dass wir jetzt hier im KLwG bereits sagen, hier ist jetzt die Ausnahme, ohne auch über andere Ausnahmen gesprochen zu haben. Daher wird die grüne Fraktion den Antrag Klopfenstein, sofern er aufrechterhalten bleibt, mehrheitlich ablehnen. Wir sind der Meinung, es ist richtig, dass dies noch einmal in die FiKo zu- rückgeht – aber auch hier explizit mit dem Auftrag, die gleiche Diskussion auch im Zusammenhang mit anderen Digitalisierungsschritten zu führen.

Was wir nicht zielführend finden, ist, hier eine Ausnahme Lex Landwirtschaft antidigital zu machen.

Dies kann nicht das Ziel sein. Aber wir sind uns sehr bewusst, diese Diskussion wird den Kanton Bern noch länger prägen, und die Fragen wie digital und mit welchen Ausnahmen und wo digital werden eine Diskussion ergeben.

An die Adresse von Kollege Fritz Wyss kann ich vielleicht sagen: Also, es ist natürlich durchaus denkbar, dass Steuerrechnungen auch nur noch digital verschickt werden. So weit weg davon sind wir nicht. Von dem her muss man das Gesamte im Auge haben, glaube ich.

Rückweisung in die FiKo, wie das die FiKo beantragt: Damit sind wir einverstanden. Aber wie ge- sagt: Die Diskussion beginnt jetzt wohl mit dem heutigen Tag darüber, wie digital der Kanton Bern in Zukunft ist.

Michael Ritter, Burgdorf (glp). Die Glp-Fraktion unterstützt diese Vorlage. Das wiederhole ich nicht, dazu wurde eigentlich alles gesagt. Ich beschränke mich auf Artikel 45b. Wir schliessen uns dem Rückweisungsantrag der FiKo an. Die Gründe hat meine Vorrednerin Frau Grossrätin Imboden gesagt. Ich teile sie im weiten Sinn. Der Antrag von Grossrat Klopfenstein müssten wir ablehnen, obwohl wir sein Anliegen verstehen. Wenn er aufrechterhalten würde, wäre das Problem dieses Antrags, dass er zu einer ganz inkonsistenten Gesetzgebung führen würde, weil dieser Absatz 5 nachher im Widerspruch zu Absatz 1 wäre. Ich bitte den Rat, dies nicht zu tun. Das gibt nachher einen sehr schlechten Artikel, und dies ist schade für die Vorlage. Richtig ist hier die Rückweisung.

Ich erlaube mir noch etwas zum Thema Digitalisierung zu sagen, jetzt hier am Beispiel Landwirt- schaft. Es ist eben ein wenig ein mittlerer Fall und, Frau Grossrätin Imboden: In der Landwirtschaft ist es vielleicht ein wenig anders als sonst im Leben. Es ist so, dass man sagen kann, wenn man die Verfügungen, diese Steuerentscheide digital an alle schickt, ist dies das eine. Wenn man sie nur an Grossunternehmen schickt, ist es das andere. Die Landwirtschaft ist irgendwo dazwischen. Es sind in der Regel so etwas wie Einzelunternehmen. Also: Es ist ein wenig ein spezieller Status. Man muss sich dies genau überlegen. Das kann man jetzt nicht hier im Plenum tun, sondern dies gehört in die Kommission. Man muss wirklich noch einmal anschauen, ob man hier von diesem Papier ganz wegkommen will und entsprechend die Kommission ihre Überlegungen machen lassen. Ich schliesse und empfehle Ihnen die Rückweisung und sonst natürlich die Zustimmung zur Vorlage.

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Johann Ulrich Grädel, Schwarzenbach BE/Huttwil (EDU). Die Landwirtschaft ist total digital un- terwegs. Dies haben wir von Fritz Wyss gehört, er hat das gut ausgeführt. Aber dass das letzte Do- kument, mit dem die Einsprachefrist beginnt, noch schriftlich gewünscht werden könnte, wäre even- tuell vonnöten. Deshalb wären wir für eine Übergangsfrist, und wir von der EDU stimmen dem Rückweisungsantrag zu. Dann behandeln wir dies noch einmal in der FiKo.

Präsident. Damit haben sich alle Fraktionen geäussert. Herr Regierungsrat Ammann hat mir mitge- teilt, dass er dann direkt beim bestrittenen Artikel sprechen will. Deswegen gehen wir jetzt in die Detailberatung.

Detailberatung / Délibération par article

I

Art. 44a (neu), Art. 45a (neu) / Art. 44a (nouveau), Art. 45a (nouveau) Angenommen / Adopté-e-s

Art 45b (neu) / Art. 45b (nouveau)

Rückweisungsantrag FiKo (Bichsel, Zollikofen) Rückweisung an die vorberatende Kommission:

Es soll geprüft werden, ob die Beitragsverfügungen, die einen Fristenlauf auslösen, tatsächlich nur elektronisch zugestellt werden sollen oder nicht auf Wunsch für eine Übergangszeit auch noch in Papierform.

Proposition de renvoi CFin (Bichsel, Zollikofen Renvoi à la commission en charge de l’affaire

Réexaminer l’opportunité de n’envoyer effectivement que par voie électronique les décisions de subventionnement notifiées marquant le début d’un délai et envisager la possibilité de proposer, sur demande et pendant une période transitoire, leur envoi sur papier

Art 45b (neu) Abs. 5 (neu)

Antrag Klopfenstein, Corgémont (SVP) [obsolet]

Bei der endgültigen Eröffnung müssen die Adressatinnen und Adressaten die Möglichkeit haben, die Verfügung in Papierform zu erhalten.

Proposition Klopfenstein, Corgémont (UDC) [sans objet]

Pour la notification finale, le destinataire doit avoir la possibilité de recevoir la décision sous forme papier.

Präsident. Hier haben wir den Rückweisungsantrag FiKo. Ich gebe das Wort an Frau Amstutz.

Madeleine Amstutz, Sigriswil (SVP), Kommissionssprecherin der FiKo. Zum Inhalt dieses Artikels 45 bei der elektronischen Eröffnung haben wir jetzt zum Teil schon Voten gehört. Ich erläutere gleichwohl noch, worum es geht. Die Landwirtschaftsbetriebe erhalten momentan mehrmals pro Jahr per Post die Meldung, dass sie die Daten im System bearbeiten können, und wir haben es schon gehört, es ist so: Die Landwirtschaft ist weit und geht hier noch einmal einen Schritt weiter in die Digitalisierung. Die einzige Differenz oder der Punkt, über den wir diskutieren, ist bei der letzten definitiven Eröffnung, dass dann auf Wunsch, für jene, die das wollen, noch eine Meldung per Post kommt und nicht alles online ist, was man dann vielleicht eben nicht sieht und dadurch eine Frist verpasst.

Den Antrag von Etienne Klopfenstein haben wir gestern in der FiKo besprochen, und dies führte auch dazu, dass wir sagten, es sei seriös, wenn wir diesen Artikel 45b noch einmal zurück in die Kommission nehmen. Es braucht eine Aufarbeitung, wo dieser Gesetzesartikel eingefügt und wie er formuliert werden soll. Kommt er in die Übergangsbestimmungen oder in das Gesetz? Deshalb

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braucht es auch die zweite Lesung. Aber es ist ganz klar, die FiKo will vorwärtsmachen, es ist kein grosser Punkt, der offen ist, aber es braucht eine seriöse Abklärung. Deshalb bitte ich Sie, dieser Rückweisung zuzustimmen, und es ist im Interesse der FiKo und des Gesetzes, dass wir dort gleichwohl möglichst schnell die zweite Lesung haben und dieses Gesetz verabschieden können.

Dementsprechend wäre es gut, wenn Etienne Klopfenstein seinen Antrag zugunsten des Rückwei- sungsantrags zurückziehen könnte. Danke, wenn Sie dem Rückweisungsantrag zustimmen.

Präsident. Ich sehe Grossrat Klopfenstein beim Rednerpult. Ich bitte ihn doch, seinen Rückwei- sungsantrag jetzt noch zu erläutern oder allenfalls zurückzuziehen, sodass wir in Kenntnis der Aus- gangslage generell über Artikel 45b diskutieren können. Abstimmen werde ich dann nötigenfalls selbstverständlich aufgesplittet. Das Wort hat Grossrat Etienne Klopfenstein.

Etienne Klopfenstein, Corgémont (UDC). L’amendement que j’ai déposé concernant la révision et la modification de la loi cantonale sur l’agriculture (LCAB) n’est pas contre le numérique. Le canton milite depuis plusieurs années déjà pour numériser au maximum son administration, ce qui est tout à fait dans l’air du temps. L’agriculture ne doit pas faire exception à cette évolution. Lors de la pro- cédure de consultation, la Chambre d’agriculture du Jura bernois (CAJB) et le Conseil du Jura bernois (CJB) ont déjà fait part de leur crainte par rapport au « tout numérique » pour des raisons techniques : le canton de Berne est un grand canton avec des régions encore mal desservies par les outils électroniques. Certaines fermes sont très éloignées et n’ont pas toujours le réseau voulu.

Face à cette situation, il est important de donner la possibilité aux personnes qui le demandent d’avoir la notification sous forme de papier, pour ne pas manquer un délai qui pourrait être important en cas de recours. Cette démarche concerne 2 à 4 feuilles de papier, ce n’est pas un énorme dos- sier qu’on devrait recevoir : combien de feuilles est-ce qu’on a reçu déjà depuis le début de cette session ? je vous laisse compter par vous-mêmes ! Et ce ne sont que quelques agriculteurs, peut- être 200 à 300, qui seraient concernés par cette demande, alors que le canton compte à peu près 8000 à 9000 exploitations.

Ce qui est demandé, c’est d’avoir la même pratique que pour les impôts. Mme Imboden a dit tout à l’heure que cette pratique sera bientôt abandonnée, alors, c’est bien possible, mais pour l’instant, elle existe toujours. Donc, pour le moment, nous recevons encore toujours les notifications finales sous forme de papier. Je remercie maintenant la CFin qui a pris le temps d’étudier ces demandes et qui propose un renvoi à la commission pour faire une proposition tenant compte de mon amende- ment. Je constate ici que cet amendement a provoqué une discussion, discussion qui, à mon sens, était nécessaire et utile, et c’est pour cette raison que je retire mon amendement afin que la CFin puisse faire une proposition. Ce que j’ai aussi remarqué dans la proposition de renvoi, c’est qu’il y a une période transitoire. Alors, j’espère que cette période transitoire ne sera par réduite à quelques années mais qu’elle puisse, en fonction des demandes et des besoins, être adaptée. Et peut-être une remarque à l’attention de Mme Imboden : est-ce que toutes les notifications d’aide sociale sont communiquées de manière numérique ? Je ne sais pas si c’est le cas et si ça convient à tout le monde. En tout cas, merci à la commission et aussi à la Direction de l’économie d’avoir tenu comp- te de ça et de répondre de manière favorable.

Präsident. Damit ist der Antrag zu Artikel 45b (neu) Absatz 5 (neu) zurückgezogen. Wir sprechen noch über den Rückweisungsantrag zu Artikel 45b (neu). Das Wort hat Grossrat Fritz Wyss für eine Präzisierung.

Fritz Wyss, Wengi (SVP). Entschuldigen Sie, wenn ich noch schnell einmal ans Rednerpult kom- me. Wir haben gerade festgestellt, dass es beim Rückweisungsantrag der FiKo vom Artikel her nicht hundertprozentig genau ist. Dies einfach nur, damit es für alle klar ist: Artikel 60a, der sich auf das NSchG bezieht, ist im Wortlaut ja genau dasselbe, und es ist klar, es sind diese beiden Artikel, die nachher beide genau gleich wären. Dies einfach nur zur Klärung: Es betrifft die Artikel 45b und 60a weiter unten, weil ja beide wortgleich sind. Es ist einfach nicht dasselbe Gesetz betroffen. Dies nur zur Präzisierung für das Protokoll.

Präsident. Gibt es jetzt noch Fraktionsvoten zur Rückweisung? – Dies ist nicht der Fall. Einzelspre- chende? – Dies ist auch nicht der Fall. Dann gebe ich das Wort an Regierungsrat Christoph Am- mann.

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Christoph Ammann, Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektor. Ich möchte zuerst für die gute Aufnahme der Vorlage danken. Offenbar gibt es einfach noch eine offene Frage und damit einen Artikel, über den die Diskussion im Moment geführt wird. Dies ist der Artikel zum Thema elektroni- sche Eröffnung von Verfügungen. Das betrifft die Artikel 45 und 60.

Die Zukunft ist digital. Ich glaube, dies ist allen klar, wenn es darum geht, dass die Digitalisierung Vereinfachungen, Erleichterungen und nach Möglichkeit auch Kosteneinsparungen bringt. Nicht nur die Zukunft ist digital, sondern in vielen Bereichen auch die Gegenwart, und dies trifft insbesondere auf die Landwirtschaft zu. Das haben verschiedene Sprecherinnen und Sprecher hier vorne am Rednerpult gesagt, und das ist so auch zutreffend. Das Agrarinformationssystem GELAN gibt es schon seit Jahren; schon seit 2011 gibt es diesen virtuellen Schalter, wo in einem geschützten Be- reich verschiedene Unterlagen publiziert und hinterlegt werden.

Was nun neu hinzukommen soll, ist das, worüber Sie heute die Debatte führen. Dies ist die Bei- tragsverfügung, die jährlich als Massenverfügung hinausgeschickt wird und die man neu jetzt eben auch elektronisch eröffnen möchte. Damit hätte man ein weiteres Dokument in diesem Schalter, der in der Landwirtschaft bestens bekannt ist, den man braucht und bei dem der Zugang ohne weiteres und problemlos seit Jahren möglich ist, wenn es darum geht, Gesuche um Direktzahlungen zu hin- terlegen. Die Beiträge sind hinterlegt, die Tierbestände werden gemeldet und so weiter. Das ge- schieht in diesem virtuellen Schalter. Er ist in der Praxis erprobt.

Jetzt ist es tatsächlich so, dass die Zustellung der Verfügungen heute noch auf dem Postweg ge- schieht. Neu möchten wir – eben im Sinne einer Erleichterung, einer Vereinfachung, wie ich es vor- hin gesagt habe – diese Verfügungen in diesem geschützten Bereich aufschalten, und wir schreiben gleichzeitig alle, die Verfügungen erhalten, also die sogenannten Verfügungsadressatinnen und - adressaten per E-Mail an. Diese E-Mail-Adressen sind Kontaktangaben, die ebenfalls im System hinterlegt sind, mit denen wir problemlos einen Massenversand machen und damit diese Adressa- tinnen und Adressaten bedienen können. Die Aufschaltung oder eben Mitteilung per E-Mail kommt zum gleichen Zeitpunkt, und die Eröffnung gilt mit dem Eingang des E-Mails als erfolgt. Es ist also in der Verantwortung jener, welche die E-Mails erhalten, diese E-Mails nachher auch anzuschauen und die korrekten Adressen zu melden. Das ist in der Verantwortung der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter.

Gleichzeitig gibt es aber auch noch – und dies ist dann tatsächlich in Papierform – eine Publikation in den Amtsanzeigern, in den landwirtschaftlichen Newslettern, beispielsweise vom Inforama, vom Bernischen Bauernverband. Dort wird auf den Zeitpunkt der Eröffnung auf das Datum aufmerksam gemacht. Und für all jene, die Ende Monat eine Lohnzahlung erhalten, ist es klar das Gleiche, das auch für diese Eröffnungsverfügungen gilt: Das Datum kommt nicht zufällig irgendwann einmal, sondern ist zu einem bestimmten Zeitpunkt jährlich wiederkehrend jeweils ungefähr das gleiche Datum. Es gibt also keinen Überraschungs- oder Überrumpelungseffekt.

Ich komme zum Antrag Klopfenstein, bei dem ich Grossrat Klopfenstein danke, dass er ihn zurück- gezogen hat: die Forderung nach Wahlfreiheit der Art der Eröffnung. Dazu ist zu sagen, dass diese Frage im Rahmen der Vernehmlassung eingehend geprüft wurde. Dies hat zum Ergebnis geführt, dass man Systemanpassungen und -abwicklungen von zwei komplexen und komplett anderen Er- öffnungsprozessen machen müsste – und dies mit einem beträchtlichen Aufwand. Dasselbe gilt auch, wenn man mit SMS über einen zusätzlichen Kanal noch eine sogenannte Alarmierung, War- nung oder eine Push-up-Meldung absetzen möchte. Dies würde dazu führen, dass Prozesse nicht mehr einheitlich, gemeinsam mit den Kantonen Freiburg und Solothurn wären, die dieselbe Platt- form benutzen. Deshalb sieht man dort möglichst harmonisierte, gleiche Prozesse vor.

Also: Solche unterschiedlichen Verfahren, ein duales, doppelspuriges Verfahren würde zu einer erheblichen Kostensteigerung führen, und es gibt aus Sicht der Regierung auch keinen Mehrwert und keinen Druck. Wie ich gesagt habe, es gibt seit 10 Jahren ein System, das besteht, das genutzt wird und bei dem jetzt nicht unbedingt auch noch die Wahlfreiheit eingerichtet werden sollte. Zum heutigen Zeitpunkt ist aus Sicht der Regierung nur der elektronische Versand von Beitragsverfü- gungen vorgesehen. Weitere Verfahren, die mit der Beitragsgewährung einen Zusammenhang ha- ben, werden aber nach wie vor auf dem schriftlichen Weg erfolgen.

Aber – und dies wurde in verschiedenen Fraktionsvoten angesprochen – die Zukunft ist digital, wie ich gesagt habe. Wir schliessen es selbstverständlich nicht aus – und wenn es zu Erleichterungen, zu Vereinfachungen, mit Anpassungen in Richtung Digitalisierung kommt –, dass man den elektro- nischen Geschäftsverkehr sukzessive elektronisch macht und ausbaut. Deshalb brauchen wir eben diese gesetzliche Grundlage, womit dann die Regierung die Rechtsgrundlage hat, um über den Verordnungsweg auch eine elektronische Eröffnung vorsehen zu können.

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Das ist die Situation, wie wir sie heute im Gesetz abgebildet haben. Wenn jetzt die Mehrheit des Parlaments diesen Umweg über eine Rückweisung in die Kommission gehen will, verschliesse ich mich dieser Diskussion und damit der Zusammenarbeit mit der Kommission selbstverständlich nicht. Ich habe den Eindruck, die Fragen sind geklärt. Der elektronische Weg, den wir aufzeigen, ist einfach, er ist zeitgemäss, er ist unkompliziert. Es bräuchte diese Schlaufe nicht unbedingt, aber wenn es Verständnisfragen gibt, wenn es allenfalls noch Missverständnisse gibt, wenn man mehr Klarheit will als im Moment vorliegt, machen wir diesen Weg über die zweite Lesung selbstverständ- lich.

Wie gesagt: Von mir aus nicht unbedingt nötig, aber das Parlament hat das letzte Wort, und damit habe ich geschlossen.

Präsident. Besten Dank, Herr Ammann. Dann kommen wir zur Beschlussfassung über diesen Rückweisungsantrag zu Artikel 45b und ich werde dies zusammennehmen mit Artikel 60a. Das ist das, was Fritz Wyss gesagt hat: Es betrifft dann auch gerade die Änderung des NSchG, Artikel 60a.

Es geht an beiden Orten um genau dasselbe, nämlich um die elektronische Eröffnung.

Also: Wer die Artikel 45b (neu) und 60a des NSchG in die FiKo zurückweisen will, stimmt Ja, wer dies nicht will, stimmt Nein.

Abstimmung (Art. 45b [neu] [und Art. 60a Naturschutzgesetz (NSchG)]; Rückweisungsantrag FiKo [Bichsel, Zollikofen])

Vote (Art. 45b [nouveau] [et Art. 60a Loi sur la protection de la nature (LCPN)] ; proposition de ren- voi CFin [Bichsel, Zollikofen])

Der Grosse Rat beschliesst: / Décision du Grand Conseil : Annahme / Adoption

Ja / Oui 144

Nein / Non 0

Enthalten / Abstentions 2

Präsident. Sie stimmen diesen zwei Rückweisungen einstimmig zu, mit 144 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Dann fahren wir weiter in der mittlerweile noch kurzen Detailberatung.

II

1. Änderung des Erlasses 152.05, Gesetz über die zentralen Personendatensammlungen (Perso- nendatensammlungsgesetz, PDSG) vom 10.03.2020, Stand 01.03.2021 /

1. Modification de l’acte législatif 152.05 intitulé Loi sur les fichiers centralisés de données person- nelles (LFDP) du 10.03.2020, état au 01.03.2021

Angenommen / Adopté-e-s

Änderung des Erlasses 426.11, Naturschutzgesetz vom 15.09.1992 (Naturschutzgesetz, NSchG), Stand 01.01.2013 /

Modifications de l’acte législatif 426.11 intitulé Loi sur la protection de la nature du 15.09.1992 (Loi sur la protection de la nature, LCPN), état au 01.01.2013

Angenommen / Adopté-e-s Art. 60

Angenommen / Adopté-e-s

III (Keine Aufhebungen) / (Aucune abrogation d’autres actes) Angenommen / Adopté-e-s

IV

Angenommen / Adopté-e-s

Titel und Ingress / Titre et préambule Angenommen / Adopté-e-s

(9)

Frühlingssession 2021 / Session de printemps 2021 2020.WEU.98 9

Präsident. Wir kommen zur Gesamtabstimmung zuhanden der zweiten Lesung. Wer diese Geset- zesänderungen annimmt, stimmt Ja, wer dies nicht will, stimmt Nein.

Gesamtabstimmung 1. Lesung (2020.WEU.98) Vote 1re lecture (2020.WEU.98)

Der Grosse Rat beschliesst: / Décision du Grand Conseil : Annahme / Adoption

Ja / Oui 145

Nein / Non 0

Enthalten / Abstentions 0

Präsident. Sie stimmen einstimmig zu mit 145 Ja-Stimmen bei 0 Enthaltungen.

Für die nächsten Geschäfte übergebe ich die Ratsführung dem ersten Vizepräsidenten des Gros- sen Rates, Grossrat Hervé Gullotti

Der Vizepräsident, Hervé Gullotti, übernimmt den Vorsitz. / Le vice-président Hervé Gullotti prend la direction des délibérations.

Die Redaktorinnen / Les rédactrices Sonja Riser (d)

Ursula Ruch (f)

Referenzen

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