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Digitalisierung in der Medizin oder „Die Zukunft war früher auch besser“*

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Digitalisierung in der Medizin oder „Die Zukunft war früher auch besser“*

Der Deutsche Ärztetag hat sich mit diesem Thema befasst, der Sächsi- sche Ärztetag hat es zum Schwer- punkt erhoben und in allen Medien ist es dauerpräsent – „Die Digitalisie- rung in der Medizin“.

In den Diskussionen ist ein Paradig- menwechsel der Ärzteschaft spürbar.

Die zu nächst ablehnende bis abwar- tende Diskussion ist der Auffassung gewichen, dass sich die Ärzte diesem Thema nicht mehr verweigern dür- fen. Sollte der Ärzteschaft ein Mini- mum an Einfluss auf die Gestaltung und die Beteiligung bei diesen Pro- zessen verbleiben, ist es höchste Zeit, diesen wahrzunehmen. Die Ent- schließung des Sächsischen Ärzteta- ges bezieht dazu klar Stellung (www.

slaek.de → Presse → Sächsischer Ärz- tetag → 27. Sächsischer Ärztetag/

56. Kammerversammlung).

Wie ist die aktuelle Lage?

Der elektronische Arztausweis Seit über 15 Jahren gibt die Sächsi- sche Landesärztekammer nunmehr elektronische Arztausweise heraus – als Türöffner und Unterschriftserzeu- ger für medizinische Anwendungen.

Sie werden und wurden für Projekte im Rahmen der Telematikinfrastruk- tur, in einzelnen Krankenhäusern, für Projekte von Krankenkassen oder auch für einzelne Fachgruppen ein- gesetzt. Die Nachfrage ist mehr als begrenzt, echte medizinische Nutzen generierende Anwendungen sind rar.

Die elektronische Gesundheits- karte (eGK) und Anwendungen Die gesetzlich forcierte medizinische Telematikinfrastruktur (TI) ist in ihrer Genese mit dem Großflughafen Ber- lin-Brandenburg vergleichbar. Der Gesetzgeber schrieb die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zum 1. Januar 2006 vor. Seither kos-

tet der Aufbau einer medizinischen Telematikinfrastruktur Unsummen,

ohne jeglichen Zusatznutzen. Da die- ses Geld der Patientenversorgung entzogen wird, sollte somit in erster Linie der medizinische Nutzen für die Patienten im Fokus stehen.

Die erste Anwendung, das Versicher- tenstammdatenmanagement (VSDM) hat damit wenig zu tun. Der elektro- nische Abgleich der Stammdaten der Versicherten auf der Karte gegen die bei den Krankenkassen vorliegenden Daten und deren Aktualisierung in der Arztpraxis und im Krankenhaus erleichtert in erster Linie die Verwal- tungsarbeit der Kassen, generiert aber keinen medizinischen Mehr- wert. Positiv ist allerdings die Aus- stattung der Arztpraxen und Kran- kenhäuser mit Komponenten zur Anbindung an eine deutschlandweit einheitliche elektronische Infrastruk- tur. Und die ist bei den Anforderun- gen an Datenschutz und Praktikabili-

tät und bei ca. 180 verschiedenen Praxis- beziehungsweise Kranken- hausverwaltungssystemen (PVS/KIS) nicht zu unterschätzen.

Sachsen bildet gemeinsam mit Bay- ern die Testregion Südost, die andere Verwaltungssysteme, andere techni- sche Anbieter für die Komponenten und andere Bedingungen für die Internetanbindung als die Testregion Nordwest testen sollte. Nachdem die Ärzte der Testregion Nordwest aus- gestattet wurden und das VSDM getestet haben, fielen die Tests in der Testregion Südost aufgrund nicht lie- ferbarer Hardware aus. Die Firma T-Systems war nicht in der Lage, zeit- gerecht einen von der Gematik bestätigten Konnektor be reit zu stel- len. Ein von T-Systems im November 2017 vorgesehener eigener Feldtest muss wegen kurzfristig geänderter Spezifikationen der Gematik wieder verschoben werden. Unser Dank gilt allen 120 sächsischen Testärzten für Gesundheitspolitik

Ärzteblatt Sachsen 9 / 2017 399

* Karl Valentin

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ihre Bereitschaft und ihre Geduld.

Und die Hoffnung bleibt, dass der Notfalldatensatz, der elektronische Medikationsplan und die elektroni- sche qualifizierte Signatur als Voraus- setzung für die Arztbriefschreibung schnell folgen.

Wegen der technischen und weite- ren Probleme hat das Bundesministe- rium für Gesundheit beschlossen, den mit Honorarkürzungen sanktio- nierten Termin 1. Juli 2018 für den Anschluss der Arztpraxen an die Tele- matikinfrastruktur auf den 31. De - zember 2018 zu verschieben. Erste Komponenten der Telematikinfra- struktur sollen jedenfalls ab Herbst 2017 zur Verfügung stehen. Je frü- her die Anschaffung erfolgt, desto höher ist die Erstausstattungspau- schale, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen ausgezahlt wird.

Wichtige Informationen und Details erhalten Sie unter: www.kbv.de → Mediathek → Praxisinformationen → Telematikinfrastruktur (Stand: 21.

August 2017, PDF) Apps und Co.

Mit enormer Geschwindigkeit und losgelöst von allen Gesetzesvorga- ben haben sich internationale und deutsche Unternehmen sowie viele Start-up Unternehmen auf den Weg gemacht, eigene medizinische Anwendungen zu entwickeln. Die immer schnellere technische Ent- wicklung bei Smartphones mit Er - gänzungsteilen zur medizinischen Diagnostik (zum Beispiel zur Blut- zuckerüberwachung), von Gesund- heits- und Wellness-Apps und der für viele mittlerweile selbstverständliche Um gang mit diesen Möglichkeiten, haben einen Markt eröffnet, der kaum noch zu überschauen ist. Ethi- sche und moralische Bedenken, vom Datenschutz ganz abgesehen, spie- len eine untergeordnete Rolle. Hier die Spreu vom Weizen zu trennen, die Patienten im Sinne einer guten medizinischen Versorgung zu be- raten, Ergebnisse der vorliegenden selbst erhobenen Daten für die

medizinische Beratung zu nutzen und Benefit für die medizinische Ver- sorgung zu generieren, werden für die Ärzteschaft wichtige Aufgaben sein. Dies setzt aber in der Zukunft eine hohe Medienkompetenz und ein verändertes Kommunikationsver- halten voraus. Schon jetzt ist das

„Ent googeln“, das heißt einem ge - fährlichen, im Internet erworbenen Halbwissen von Patienten fachkun- dig zu begegnen, tägliches Tun von Ärzten. Die Gratwanderung zwi- schen Innovation und Bewahren kann nur unter Führung der Ärzte- schaft gelingen.

Ausblick

Die Erwartungen von vielen Seiten sind hoch, mit der Digitalisierung medizinische Versorgungsprobleme lösen zu können. Der Freistaat Sach- sen hat eine Richtlinie zur nachhalti- gen Förderung der Digitalisierung im Ge sundheitswesen be schlossen (www.

revosax.sachsen.de/vorschrift/17303- RL-eHealthSax-2017-18). Danach ha - ben auch Krankenhäuser und Ärzte- netze die Möglichkeit, eigene digi- tale Lösungen auf den Weg zu brin- gen. Sie sollten sie nutzen.

Der Druck von Seiten der Politik, der Industrie, aber auch von Ärzten und Patienten auf die Ärztekammern wächst, berufsrechtliche Regelungen

zum sogenannten „Fernbehand- lungsverbot“ zu überarbeiten. Viele Kammern haben hier bereits reagiert.

Fernbehandlung ist, auch in Sachsen, unter definierten Bedingungen mög- lich. Aber das „ausschließliche Fern- behandlungsverbot“, also keine Be- handlung ohne jeglichen persönli- chen Kontakt von Arzt und Patient, ist weiterhin gültig

(www.slaek.de ➝ Ärzte ➝ Arzt und Recht ➝ Aktuelle Urteile und Hin- weise).

Die Sächsische Landesärztekammer wird die Berufsordnung weiter ent- wickeln (müssen), und zwar unter ethischen, moralischen und medizini- schen Aspekten sowie unter Versor- gungsgesichtspunkten.

Wir alle sind gefragt, diese Prozesse aus fachlicher, ethischer und berufs- rechtlicher Sicht zu begleiten und in Fort- und Weiterbildungsveranstal- tungen die Ärzte auf die Anforde- rungen der digitalen Zukunft vorzu- bereiten. Die wird schneller kommen, als uns vielleicht lieb ist. Nein – sie ist schon da.

Dipl.-Ök. Kornelia Keller Kaufmännische Geschäftsführerin

Gesundheitspolitik

400 Ärzteblatt Sachsen 9 / 2017

Muster-Arztausweis der Sächsischen Landesärztekammer © SLÄK

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