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16.12.2019; Beschluss des Beirates Woltmershausen "Halteverbot in der Dötlinger Straße"

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Ortsamt

Neustadt/Woltmershausen

Freie

Hansestadt Bremen

Bremen, den 17.12.2019

B e s c h l u s s

des Beirates Woltmershausen vom 16.12.2019

Halteverbot in der Dötlinger Straße

Der Beirat Woltmershausen fordert das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) auf, in der Dötlinger Str., gegenüber der Liefereinfahrt im rückwärtigen Bereich des Rewe- Getränkemarktes, Höhe Dötlinger Str. 90, eine absolute Halteverbotszone durch Aufstellung von Halteverbotsschildern einzurichten. Zusätzlich soll ein Verkehrszeichen

„Vorgeschriebene Fahrtrichtung links“ (209-10) mit Zusatzzeichen „nur Lkw“ (1048-12) an der Ausfahrt der Ladezone des Getränkemarktes aufgestellt werden.

Begründung:

Der Lieferverkehr des Rewe-Getränkemarktes erfolgt durch Lkw mit Längen von bis zu 18 Metern. Diese müssen nach dem Ausfahren eine scharfe Linkskurve einschlagen, um wieder Richtung Woltmershauser Str. fahren zu können. Dies ist aber aktuell wegen parkender Fahrzeuge auf der gegenüberliegenden Seite nicht möglich, so dass die Lkw nach rechts in Richtung Auf dem Bohnenkamp abbiegen. Jedoch ist am Ende der Dötlinger Str. ein Durchfahren für Fahrzeuge mit einer Länge von über 10 Metern verboten. Durch das Parkverbot wird sichergestellt, dass die Lkw nach links abbiegen können.

(einstimmig)

gez. Reimann Mathias Reimann

(Abwesenheitsvertreter der Ortsamtsleiterin)

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