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15 AO-SF), hier: Schüler/in Für den o.g

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Seite 1 von 2; Stand: 10/2020

____________________ ,

(Schulstempel) PLZ Ort Datum

Schulamt für den Kreis Steinfurt 48563 Steinfurt

Schwerstbehinderte in Förderschulen (§ 15 AO-SF), hier: Schüler/in

Für den o.g. Schüler / die o.g. Schülerin wurde ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf fest- gestellt.

Der Schüler / die Schülerin besucht seit dem die o.g. Förderschule.

Hiermit wird die Zuordnung des Schülers / der Schülerin zur Gruppe der Schwerst- behinderten aus folgendem Grund beantragt:

§ 15 Abs. 1 AO-SF:

Der folgende Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung geht über die übliche Er- scheinungsform hinaus:

geistige Entwicklung,

körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Sehen oder Hören und Kommunikation.

Hiermit wird die Aufhebung der Zuordnung in die Gruppe der Schwerstbehinderten (vgl. Verfügung des Schulamtes vom ) beantragt:

Die Bedarfe an sonderpädagogischer Unterstützung (geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Sehen oder Hören und Kommunikation) gehen nicht mehr über die übliche Erscheinungsform hinaus (§ 15 Abs. 1 AO-SF).

Mit freundlichen Grüßen

________________________________________

(Schulleiterin / Schulleiter)

Als Anlage sind beigefügt:

formloser Bericht der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers WoB 02: Übersicht über die Schülerdaten

WoB 03: Erklärung Einverständnis Erziehungsberechtigte

WoB 05: Schwerstbehinderte

(2)

Seite 2 von 2; Stand: 10/2020

Schulamt für den Kreis Steinfurt

Steinfurt, ____________

Urschriftlich zurück

Aufgrund der mir vorgelegten Unterlagen erfolgt die Zuordnung der o. g. Schülerin / des o. g.

Schülers zur Gruppe der Schwerstbehinderten im Sinne des § 15 AO-SF vom 30.07.2016

für den Zeitraum bis zum Ende des Schuljahres

(einem etwaigen Wiederholungsantrag ist dieser Bescheid beizufügen),

für die Dauer der Schulpflicht,

für die Dauer des Klinikaufenthaltes (nur Schule für Kranke).

Diese Verfügung ist mit den entsprechenden früheren Verfügungen in einer gesonderten Akte zu führen und muss auf Verlangen jederzeit vorgezeigt werden können.

Die Zuordnung zur Gruppe der Schwerstbehinderten ist jährlich (vgl. §§ 17 und 18 AO-SF) zu über- prüfen; ggf. ist eine Aufhebung der Verfügung durch das Schulamt zu beantragen.

Aufgrund der mir vorgelegten Unterlagen wird die Zuordnung der o. g. Schülerin / des o. g.

Schülers in die Gruppe der Schwerstbehinderten hiermit aufgehoben.

Die mir überlassenen Unterlagen sind in der Anlage beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

________________________________________

(Schulaufsichtbeamtin / Schulaufsichtsbeamter)

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