6. Tagung der Föderationssynode Drucksachen - Nr. 1.3.14/1 der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland
vom 19. bis 22. Juni 2008 in Bad Sulza
Antrag des Kreiskirchenrates Merseburg an die Föderationssynode betr. Entwurf einer Verfassung der EKM
Die Synode möge beschließen:
Artikel 27 Satz 1 wie folgt neu zu fassen:
(1) Der Gemeindekirchenrat wählt in geheimer Wahl den Vorsitzenden und bis zu zwei den stellvertretenden Vorsitzenden.
Begründung:
Durch den Zusammenschluss von Kirchengemeinden zu einem Kirchspiel kann die Größe des Kirchspiels erforderlich machen, dass es gut ist, wenn es zwei Stellvertreter des Vorsitzenden gibt.
Hinzu kommt, dass es wünschenswert ist, wenn Ehrenamtliche den Vorsitz übernehmen. Hier ist eine Vertretung möglicherweise durch 2 Personen besonders wichtig (Erreichbarkeit; Vertretung im Abewesenheitsfall). Hier sollte in der Verfassung dem Gemeindekirchenrat Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt werden.