Bremen, 20.März 2019 Veranstaltung: Fachausschusssitzung
Schwachhausen 1
Einrichtung von Fahrradstraßen
hier: Emmastraße
Rechtsgrundlage § 41 StVO
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Schwachhausen 2
• Fahrradstraßen kommen in Betracht, wenn der
Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist
• Anderer Fahrzeugverkehr kann durch Zusatzzeichen zugelassen werden
• Für alle Fahrzeuge gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit
Rechtsgrundlage § 41 StVO
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Schwachhausen 3
• Radverkehr darf nicht gefährdet oder behindert werden
• Nebeneinanderfahren von Fahrrädern ist erlaubt
• Es gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt
Anforderungsprofil Fahrradstraßen
• Mindestbreite je nach DTV zwischen 4,50 m und 6,50 m
• Grundsätzliche Bevorrechtigung der Fahrradstraße auf Fahrradhauptrouten
• Integration in Tempo-30-Zone nur möglich, wenn die Vorfahrt durch bauliche Maßnahmen ohne Beschilderung hergestellt werden kann
• Parkverbote, wenn dies zur Einhaltung der Mindestbreiten erforderlich ist
• Begleitende bauliche Radwege aufheben bzw. Rückbau
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Schwachhausen 4
Beschilderungsvariante Vorfahrt Fahrradstraße
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Schwachhausen 5
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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Schwachhausen 6