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Protokoll Nr. 30 der öffentlichen Schwachhauser Fachausschusssitzung Verkehr am 20.03.19

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Bremen, 20.März 2019 Veranstaltung: Fachausschusssitzung

Schwachhausen 1

Einrichtung von Fahrradstraßen

hier: Emmastraße

(2)

Rechtsgrundlage § 41 StVO

Bremen, 20.März 2019 Veranstaltung: Fachausschusssitzung

Schwachhausen 2

• Fahrradstraßen kommen in Betracht, wenn der

Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist

• Anderer Fahrzeugverkehr kann durch Zusatzzeichen zugelassen werden

• Für alle Fahrzeuge gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit

(3)

Rechtsgrundlage § 41 StVO

Bremen, 20.März 2019 Veranstaltung: Fachausschusssitzung

Schwachhausen 3

• Radverkehr darf nicht gefährdet oder behindert werden

• Nebeneinanderfahren von Fahrrädern ist erlaubt

• Es gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt

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Anforderungsprofil Fahrradstraßen

• Mindestbreite je nach DTV zwischen 4,50 m und 6,50 m

• Grundsätzliche Bevorrechtigung der Fahrradstraße auf Fahrradhauptrouten

• Integration in Tempo-30-Zone nur möglich, wenn die Vorfahrt durch bauliche Maßnahmen ohne Beschilderung hergestellt werden kann

• Parkverbote, wenn dies zur Einhaltung der Mindestbreiten erforderlich ist

• Begleitende bauliche Radwege aufheben bzw. Rückbau

Bremen, 20.März 2019 Veranstaltung: Fachausschusssitzung

Schwachhausen 4

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Beschilderungsvariante Vorfahrt Fahrradstraße

Bremen, 20.März 2019 Veranstaltung: Fachausschusssitzung

Schwachhausen 5

(6)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Bremen, 20.März 2019 Veranstaltung: Fachausschusssitzung

Schwachhausen 6

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