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Senatskanzlei Michael Harjes
Referat 14 Tel.: 2143
25.05.2020
Vorlage VL 20/1409
X ÖFFENTLICH NICHT ÖFFENTLICH UND VERTRAULICH
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Bürgerbeteiligung,
bürgerschaftliches Engagement und Beiräte (Stadt) - 20. WP
26.05.2020 Zustimmung
Wirtschaftlichkeit:
VL-Nummer Senat:
Titel der Vorlage
Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) für die Haushaltsjahre 2020 und 2021, hier: Stadtteilmanagement
Vorlagentext
Die Stadtbürgerschaft hat in ihrer 12. Sitzung am 20. Mai 2020 die Haushaltsgesetze 2020 und 2021, die Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2020 und 2021, (Produktgruppenhaushalte, kamerale Haushalte einschließlich der maßnahmenbezogenen Investitionsplanung, produktgruppenorientierte und kamerale Stellenpläne, Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe, Sonstigen Sondervermögen, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts sowie Haushalte der unselbstständigen Stiftungen und Vermächtnisse) zur Beratung und Berichterstattung an den städtischen Haushalts- und
Finanzausschuss (federführend) sowie an den Ausschuss für Angelegenheiten der stadtbremischen Häfen, den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, bürgerschaftliches Engagement und Beiräte und den städtischen Controllingausschuss überwiesen.
Vorgelegt werden hier zur Beratung die Entwürfe zum Haushalt 2020 und 2021, Einzelplan 30, Kapitel 3041 „Stadtteilmanagement“.
Teilbereiche dieser Entwürfe wurden schon im Zusammenhang mit den Haushaltsanträgen der Beiräte an die Senatskanzlei im Ausschuss erläutert. Nachfolgend wird auf einzelne Themen noch
hingewiesen:
1. Personalkosten
Ortsämter
Der Schwerpunkt in 2020 liegt in der Einrichtung eines Springerpools mit mindestens einer
Vollzeitstelle. Die Senatskanzlei ist bemüht, im Rahmen des Haushaltsvollzugs weitere personelle Kapazitäten zur Stärkung des Springerpools zu schaffen.
Darüber hinaus erfolgt ab 2021 die geforderte Personalverstärkung der Ortsämter im Umfang von weiteren vier Vollzeitstellen für die Ortsämter, welche mehr als einen Beirat betreuen.
Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 20/1409 Seite 2 von 3
Des Weiteren werden zwei Poolkräfte übernommen und im Personalbudget des Stadtteilmanagements finanziell verstetigt. Außerdem werden eine Stadtteilassistenz (OA Mitte) und eine Kommunale
Sachbearbeitung (OA Oberneuland; ½ Stelle) zusätzlich eingestellt.
Senatskanzlei
Eine weitere personelle Stärkung im Jugendbereich ist bereits unter 4. erwähnt.
Weiterhin werden noch je 1 VZE für Quartiersbezogenes Stadtteilmanagenement und Bürgerbeteiligung berücksichtigt.
2. Erhöhung der Globalmittel
In dem vorliegenden Entwurf sind die Anschläge für die Globalmittel der Beiräte in 2020 um rd.
40.000,00 EUR und auch im Jahr 2021 um 40.000,00 EUR erhöht worden.
3. Eigenes Budget für Jugendbeiräte
Erstmals soll es in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 eigene Budgets für die Jugendbeiräte in einer Höhe von insgesamt jeweils 40.000,00 EUR eingerichtet werden. Parallel zur Beschlussfassung über die Haushalte soll dazu im Einvernehmen auch mit der Beirätekonferenz über ein Verteilschlüssel gefunden werden.
4. Pädagogische Begleitung von Jugendbeiräten
Die von den Beiräten und Ortsämtern gewünschte Begleitung der Jugendbeiräte durch eine
pädagogische Fachkraft kann ebenfalls durch zusätzliche Vollzeitstelle in 2020 realisiert werden. Die Nachbesetzung der bereits vorhandenen Funktion für die ausgeschiedene Kollegin in diesem Bereich wird Mitte Juni abgeschlossen sein.
Daneben wird mit den entsprechenden Haushaltsvoranschlägen erreicht, dass die Beschäftigung von insgesamt 5 FSJ-Kräften (freiwilliges politisches Jahr) finanziell abgesichert und somit verstetigt werden kann.
5. Globale Mehrausgaben für Lebendige Quartiere
Vor dem Hintergrund der formulierten Absicht des Senates zukünftig stärker auf Quartiersebene, den sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten, soll ein Schwerpunkt des Programms Lebendige Quartiere ein ressortübergreifender Innovationstopf sein. Daher sind erstmalig in den Plänen 2020 und 2021 Anschläge in Höhe von 500.000 € und 750.000 € für einen Innovationstopf vorgesehen.
Ziel ist es, durch eine finanzielle Flankierung von Maßnahmen, Sicherstellung von Unterhalt, Übernahme von Bedarfsträgerschaften, kleineren investiven Maßnahmen vor Ort einen Beitrag zur integrierten Quartiersentwicklung zu leisten. Die Mittelvergabe erfolgt ressortübergreifend und Kriterien basiert.
Der Innnovationstopf soll kleinere Projekte mit überschaubarem Finanzierungsbedarfen unterstützen (in der Regel 10 TEURO/p.a.), für die keine separaten Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Dabei kann er auch Lücken in bestehenden Finanzierungskonzepten füllen, beispielsweise für Sachmittel in Beschäftigungsprojekten mit einem starken Quartiersbezug (Stichwort: „Umweltwächter“ in Bremen- Nord), Gewährträgerhaftungen oder Mietausfallbürgschaften für kleinere Initiativen vor Ort. Es geht im Wesentlichen um Bedarfe, die zusätzlich die Funktion haben sollten, andere Finanzierungsdrittmittel zu hebeln. Er steht dabei grundsätzlich ressortübergreifend zur Verfügung (z.B. in Kombination mit
Projekten von Arbeit, Gesundheit oder Bildung), hat aber immer einen entsprechenden Quartiersbezug und baut i.d.R. ergänzend auf den bestehenden quartiersbezogenen Programmen („Wohnen in
Nachbarschaften“ und „Ankommen im Quartier“) auf.
Ein solcher Innovationstopf entbindet die betroffenen Ressorts nicht von der Notwendigkeit, insgesamt ein tragfähiges und langfristiges Modell zur Übernahme von Bedarfsträgerschaften zu entwickeln, die haushaltwirksam in entsprechenden Eckwertanpassungen münden. Die Sicherstellung der
Bedarfsträgerschaft ist notwendig, um nach der Finanzierung von Errichtungskosten, z.B. aus Mitteln der Städtebauförderung, der Strukturfonds der EU oder weiterer Drittmittel, die weitere Nutzung und auch Finanzierung der laufenden Kosten zu gewährleisten.
Die Federführung, Administration und Geschäftsführung für den Innovationstopf liegt bei der SK.
Deshalb sind diese Mittel im Kapitel Stadtteilmanagement veranschlagt.
Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 20/1409 Seite 3 von 3
Weitere Informationen zum Kapitel Stadtteilmanagement erfolgen – auch auf Nachfrage – mündlich in der Sitzung.
Beschlussempfehlung
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, bürgerschaftliches Engagement und Beiräte (Stadt) stimmt den ihm überwiesenen Haushaltsansätzen im Stadtteilmanagement zu.
Anlage(n):
1. HH 2020_2021 Kapitel Stadtteilmanagement