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Zulassung für Ereignishörfunk 07/2001: Festival der Regionen II

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Academic year: 2022

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Verein Festival der Regionen z.Hd. Herrn Ferdinand Öllinger Marktplatz 12

4100 Ottensheim

KOA 1.101/01-5 Wien, 29.06.2001

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I. Spruch

Die mit Bescheid KOA 1.101/01 – 4 vom 31. 05.2001 erteilte Zulassung wird im Spruchpunkt I. dahingehend abgeändert, dass dem Verein Festival der Regionen für die Dauer von 01.06.2001 bis zum 31.08.2001 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk unter Nutzung der Frequenz Freistadt 107,30 MHz zur Verbreitung eines Programms, welches im Rahmen des Festivals der Regionen konzipiert wird sowie eines Programmes welches das Veranstaltungsprogramm der

„Sommerrythmen“ der Local-Bühne Freistadt, sowie das

„Heimatfilmfestival“ durch Moderation, Features, Livediskussionen, Hörbeispiele und einen offenen Kanal begleitet und dokumentiert, erteilt wird.

Weiters wird der mit Bescheid KOA 1.101/01-4 festgelegte Zeitraum der Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den technischen Anlageblättern beschriebenen Sendeanlagen zur Veranstaltung von Hörfunk auf 02.06.2001 bis 31.08.2001 geändert.

Die übrigen Bestimmungen der Zulassung vom 31.05.2001 bleiben unverändert.

(2)

II. Begründung

Mit Fax vom 29. Juni. 2001 beantragte der Verein Festival der Regionen die Verlängerung der am am 31.05.2001 erteilten Zulassung im Hinblick auf die Veranstaltungen der Local Bühne Freistadt während des Sommers –

„Sommerrythmen“ sowie des international renommierten Heimatfilmfestivals im August.

Unter Einhaltung der in der Zulassung vom 31.05.2001 festgelegten technischen Bedingungen stehen diesem Antrag keine Einwende entgegen.

Da Zulassungen gemäß § 3 Abs 5 Z 1 PrR-G nur für die Dauer von längstens drei Monaten erteilt werden können, war spruchgemäß zu entscheiden.

III. Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Bescheid steht der Partei dieses Verfahrens das Rechtsmittel der Berufung offen. Die Berufung ist binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich, telegraphisch, fernschriftlich, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise bei der Behörde, die diesen Bescheid erlassen hat, einzubringen. Die Berufung hat den Bescheid, gegen den sie sich richtet, zu bezeichnen und einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Berufung mit ATS 180,- zu vergebühren ist.

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Dr. Hans Peter Lehofer Behördenleiter

Zustellverfügung:

1. Verein „Festival der Regionen“ RSb und vorab per Telefax 07234/852854 2. Oberste Fernmeldebehörde

3. Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg

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