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230. Verordnung der Studienkommission Soziologie über die Anerkennung von Prüfungen an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXI, Nummer 230, am 17.05.2002, im Studienjahr 2001/02.

230. Verordnung der Studienkommission Soziologie über die Anerkennung von Prüfungen an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Die Studienkommission Soziologie hat in ihrer Sitzung am 10.April 2002 die generelle Anerkennung der Diplomprüfung des 1. Studienabschnittes der Soziologie von ordentlichen Studierenden der Soziologie, die ihren Studienort innerhalb Österreichs verändert haben, per Verordnung gemäß § 59 Abs. 1 UniStG beschlossen.

Der Vorsitzende der Studienkommission:

S c h u l z

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