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16. Anerkennungsverordnung für Studierende des Diplomstudiums Soziologie, geisteswissenschaftlicher Studienzweig an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück IV, Nummer 16, am 04.11.2003, im Studienjahr 2003/04.

16. Anerkennungsverordnung für Studierende des Diplomstudiums Soziologie, geisteswissenschaftlicher Studienzweig an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Anerkennungsverordnung für Studierende des Diplomstudiums Soziologie, geisteswissenschaftlicher Studienzweig, beschlossen durch die Studienkommission Soziologie am 20. Oktober 2003:

1. Die Absolvierung aller im alten Studienplan vorgesehenen Prüfungen im Hauptfach Soziologie mit Ausnahme der Diplomarbeit sowie Prüfungen über 40 weitere Stunden werden als gleichwertig angesehen mit der Absolvierung des Bakkalaureatsstudiums.

2. Die vier Teildiplomprüfungen des 2. Studienabschnitts können dabei durch die entsprechenden Lehrveranstaltungsprüfungen ersetzt werden.

Der Vorsitzende der Studienkommission:

S c h u l z

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