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VwV Vertretungsbefugnis SMF

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Academic year: 2022

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2.

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Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Vertretung des Freistaates Sachsen in Verfahren

der freiwilligen Gerichtsbarkeit und vor den Notaren und Grundbuchämtern

(VwV Vertretungsbefugnis SMF)

Vom 27. November 2020

I.

Die Vertretung des Freistaates Sachsen in Angelegenheiten nach Teil A Ziffer III Nummer 8 Buchstabe a des Beschlusses der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der

Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 13. Februar 2020 (SächsGVBl. S. 40), in der jeweils geltenden Fassung, ist im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und vor den Notaren und Grundbuchämtern der Leitung der Abteilung V

„Landesbau, Liegenschaften, Fachaufsicht Bundesbau, Prüfung EU-Fonds, Koordinierung Förderung“

des Staatsministeriums der Finanzen sowie der Geschäftsführung des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement übertragen. Besteht die Geschäftsführung aus mehreren

Personen, ist jede auch allein zur Vertretung befugt.

Die Vertretung des Freistaates Sachsen in Angelegenheiten nach Teil A Ziffer III Nummer 8 Buchstabe b des Beschlusses der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der

Geschäftsbereiche der Staatsministerien in der jeweils geltenden Fassung ist im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen in Verfahren vor den Notaren der Leitung der Abteilung IV

„Vermögen“ übertragen.

Die Vertretungsberechtigten nach Nummer 1 und 2 sind befugt, ihre Vertretungsbefugnis oder Teile davon auf andere Bedienstete des Freistaates Sachsen oder Dritte zu übertragen.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Vertretungsbefugnis SMF vom 18. März 2020 (SächsABl. S. 450) außer Kraft.

Dresden, den 27. November 2020

Der Staatsminister der Finanzen Hartmut Vorjohann

Enthalten in

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums der Finanzen

vom 6. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 178)

VwV Vertretungsbefugnis SMF

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 18.12.2020 Seite 1 von 1

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