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Abt. Gesundheit, Soziales und Personal

Zur sozialen Situation in

Marzahn-Hellersdorf 2009

Basisbericht

Beiträge zur integrierten Gesundheits- und Sozialberichterstattung

(2)

Impressum

Herausgeber: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abteilung Gesundheit, Soziales und Personal Plan- und Leitstelle Gesundheit und Soziales

Verfasserin: Marion Augustin

E-Mail: marion.augustin@ba-mh.verwalt-berlin.de EDV-Bearbeitung/

Layoutgestaltung: Susanne Eggert

Berlin, Dezember 2010

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin ist Mitglied im Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland.

(3)

INHALT Vorwort

1. Zusammenfassung für eilige Leserinnen und Leser 2

2. Territorium und sozialräumliche Gliederung 3

3. Bevölkerung 6

4. Erwerbsleben 7

4.1. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 7

4.2. Arbeitslosigkeit 7

4.3. Arbeitslosenquote 11

5. Transfereinkommen 11

5.1. Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld – SGB II) 5.1.1 Strukturmerkmale und Entwicklung von SGB II-Empfänger/innen

5.1.2 Entwicklungstendenzen

5.1.3 SGB II-Empfänger/innen im Bezirksvergleich

11 12 14 16 5.2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) 18

5.3. Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL) 21

6. Soziale Lage im Stadtteilvergleich 22

6.1. Sozialindex 22

6.2. Beschäftigungsquote nach Stadtteilen 23

6.3. Arbeitslosigkeit nach Stadtteilen 23

6.4. Hartz IV-Bezug nach Stadtteilen 25

6.5. Entwicklungstendenzen 26

6.6. Altersstruktur der Hartz IV-Empfänger/innen nach Stadtteilen 30 6.6.1 Kinder und Jugendliche im Hartz IV-Bezug nach Stadtteilen 31 6.6.2 Ältere Menschen im Hartz IV-Bezug nach Stadtteilen

6.7 Grundsicherung im Alter und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nach Stadtteilen 6.8 Alleinerziehende SGB-Empfänger/innen

35 36 37

7. Tabellenanhang 38

(4)

Vorwort

Um die Sozialberichterstattung so aktuell wie möglich zu halten, wird die Berichterstattung dahin- gehend geändert, dass nach Vorliegen neuer relevanter Daten für den Bezirk diese in Kurzberich- ten veröffentlicht werden. Es erscheinen damit mehrere kompaktere und aktuellere Berichte, die sukzessive erstellt werden und letztendlich zusammengefasst ebenfalls ein komplexes Bild zur sozialen Situation im Bezirk abgeben.

Der vorliegende Kurzbericht ist der erste dieser Art und informiert über die wesentlichen Faktoren zur Bestimmung der sozialen Lage: Erwerbsleben, Arbeitslosigkeit und Hartz IV-Bezug.

Der Bericht bezieht sich auf das Jahr 2009. Er zeigt Entwicklungstendenzen und sozialräumliche Differenzierungen auf und vergleicht die Situation im Bezirk auch mit der der anderen Berliner Be- zirke.

Neben der Analyse beinhaltet der Bericht Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen. Damit soll zur Diskussion und weitergehenden Analyse angeregt werden.

Ergänzt wird der Bericht durch einen sehr detaillierten Tabellenanhang mit Darstellung der Daten der einzelnen Stadtteile und Sozialräume, der für weitergehende Analysen genutzt werden kann.

Der Bericht ist im Internet abrufbar unter http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/gesundheit/ges.soz.berichte.html.

Anregungen und Hinweise sind ausdrücklich erwünscht.

Dagmar Pohle

Bezirksbürgermeisterin und Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales und Personal

1

(5)

2 1.

Zusammenfassung für eilige Leserinnen und Leser

Die soziale Lage im Bezirk ist gekennzeichnet durch einen hohen Anteil von Menschen, die auf Leistungen nach dem SGBII (Hartz IV) angewiesen sind. Jeder Vierte im Bezirk unter 65 Jahre lebt von Hartz IV.

Das sind 50.342 Personen in 27.716 Haushalten. Mehr als die Hälfte dieser Haushalte sind Singlehaushal- te und in 33% der SGB-Haushalte leben Kinder. 44% aller Kinder unter 15 Jahre wachsen in Familien auf, die Hartz IV beziehen. Bei den unter 6Jährigen ist es sogar jedes zweite Kind. Dabei sind die Unter- schiede zwischen den Stadtteilen und insbesondere zwischen der Großsiedlung und dem Siedlungsgebiet erheblich. In der Großsiedlung leben 57% der Kinder in Hartz IV-Familien, im Siedlungsgebiet sind es nur 8%. Auch innerhalb der Stadtteile und Sozialräume, insbesondere in der Großsiedlung, gibt es ein deutliches Süd-Nord-Gefälle. In den nördlichen Stadtteilen der Großsiedlung Marzahn-Nord und Hellersdorf-Nord liegt der Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz IV-Familien bei 66% bzw. 65%, d.h. zwei von drei Kin- dern sind von Armut betroffen.

Neben Kindern und Jugendlichen und deren Familien sind vor allem Alleinerziehende und Auslän- der/innen auf Hartz IV angewiesen. 2009 waren es im Bezirk 5.013 Alleinerziehende und 3.597 Auslän- der/innen. Damit leben 45% aller Ausländer/innen unter 65 Jahren von Hartz IV. Hierbei sind nicht die Men- schen mit Migrationshintergrund erfasst, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Entwicklungstendenzen:

Im Vergleich zu 2006 ist die Zahl der Hilfeempfänger/innen insgesamt rückläufig. Sie sank um 2.180 Perso- nen. Dieser Rückgang ist in erster Linie auf einen Rückgang bei Jugendlichen im Alter von 15 < 25 Jahren zurückzuführen (-2.345 Personen), was wiederum an der sinkenden Einwohnerzahl in dieser Altersgruppe liegt (-8.486 Personen).

Nach wie vor sind Kinder, insbesondere Kinder unter 6 Jahren betroffen. Ihre Zahl ist hoch, Tendenz stei- gend. Obwohl die Zahl der Empfängerhaushalte mit Kindern sinkt, steigt die Zahl der Kinder. Daraus ergibt sich, dass die Kinderzahl in den Empfängerhaushalten zunimmt.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zahl der Kinder im Bezirk seit 2006 deutlich zugenommen hat und der Anstieg der Kinder im Hartz IV-Bezug in erster Linie auf steigende Kinderzahlen zurückzuführen ist.

Durch die steigende Kinderzahl ist der Anteil der Kinder im Hartz IV-Bezug an allen Kindern im Bezirk rückläufig. D.h. dass nicht vorwiegend sozial schwache Familien in den Bezirk ziehen bzw. Kinder bekom- men sondern gleichermaßen Familien die nicht auf Transferleistungen angewiesen sind.

Der Anteil der Älteren im SGB II-Bezug an allen Älteren ist noch vergleichsweise gering (15%), es ist aber eine starke absolute Zunahme zu verzeichnen und auch weiter zu erwarten, insbesondere aufgrund des zahlenmäßigen Wachstums dieser Altersgruppe und aufgrund der schwierigen Integration in den Arbeits- markt angesichts ihres Alters. Altersarmut wird in naher Zukunft ein Thema im Bezirk werden, die Kosten für Leistungen der Grundsicherung im Alter werden deutlich steigen.

Stadtteileebene:

Die kleinräumige Betrachtung der Entwicklung von Hartz IV-Empfänger/innen zeigt ein sehr differenziertes Bild. Im ohnehin sozial schwachen Stadtteil Marzahn-Nord ist eine weitere Abwärtsentwicklung zu beobach- ten. Der Anteil und die Anzahl der SGB II-Empfänger/innen haben sich trotz sinkender Einwohnerzahlen weiter erhöht, mehr als in jedem anderen Stadtteil.

Demgegenüber hat Hellersdorf-Nord bei sinkenden Einwohnerzahlen auch sinkende Zahlen bei Harzt IV- Empfänger/innen, was die SGB II-Quote fast stagnieren lässt.

Sehr unterschiedliche Entwicklungstendenzen lassen sich innerhalb der Stadtteile beobachten, also zwi- schen den Sozialräumen. Hier gibt es insbesondere in der Großsiedlung Sozialräume, die gegenüber 2006 deutlich positive Entwicklungstendenzen aufzeigen. Dazu gehören der SR Landsberger Tor und die Helle Mitte (auch wenn hier der Anteil der SGB II-Empfänger/innen nach wie vor am höchsten ist), wobei hier die Ursachen vermutlich in Verdrängungsprozessen aufgrund steigender Mieten im sozialen Wohnungsbau zu suchen sind. Es gibt weitere Sozialräume mit positiver Entwicklungstendenz wie Kaulsdorf-Nord II, Gelbes und Rotes Viertel (alle in H-Süd gelegen) und Schleipfuhl sowie Buckower Ring.

Abwärtstrends gibt es neben den beiden Sozialräumen in Marzahn-Nord vor allem in der Hellersdorfer Promenade und im Boulevard Kastanienallee.

(6)

3

2. Territorium und sozialräumliche Gliederung

Der Bezirk besteht aus zwei sehr unterschiedlichen Siedlungsstrukturen:

a) den Großsiedlungsgebieten Marzahn und Hellersdorf, die geprägt sind durch

- industriell gefertigte Bauweise mit geschlossener Bebauung mit bis zu 21 Geschossen

- gut erschlossene Verkehrsinfrastruktur

- vorwiegend junge Bevölkerung (demographische Welle), insbesondere in Hellersdorf

- Abwanderung sozial stärkerer Einwohner/innen und Nachzug sozial schwacher Einwohner/innen

- gute Versorgung mit sozialer Infrastruktur

b) den Siedlungsgebieten Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf;

die geprägt sind durch

- größtenteils traditionelle Bauweise mit offener niedriggeschossiger Bebauung

- hohen Erschließungs- und Ausbaubedarf der Verkehrsinfrastruktur

- Altersstruktur der Bevölkerung entsprechend dem Berliner Durchschnitt

- langjährige Stammbevölkerung und laufender Zuzug junger und sozial stärkerer Einwohner/innen

- weitmaschiges, teilweise lückenhaftes Netz sozialer Infrastruktur

Aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung und großen Bevölkerungszahl dieser beiden Gebiete sind wei- tergehende kleinräumigere Gliederungen als Planungsgrundlagen erforderlich.

Die Stadtteilstrukturierung erfolgte unter Berücksichtigung sozialplanerischer, stadtplanerischer und woh- nungswirtschaftlicher Aspekte.

Wesentliche Kriterien sind:

- Flächennutzungs- und Siedlungsstrukturen, - Bewohnerstrukturen

- abgrenzbare Gebietseinheit,

- Berücksichtigung städtebaulicher und natürlicher Barrieren - gewachsener historischer Zusammenhang

- Zentrenbildung

Ausgehend von vorhandenen sozialräumlichen Strukturierungen im Bezirk wurden im Rahmen der Verein- heitlichung von Planungsräumen für Fachplanungen in Berlin der Bezirk in 9 Stadtteile1 und 33 Sozialräume kleinräumig gegliedert.2

Sozialräume und Stadtteile lassen sich gemäß einem Baukastenprinzip zu größeren Planungseinheiten zu- sammensetzen. Diese Planungseinheiten werden berlineinheitlich als Lebensweltorientierte Räume (LOR) bezeichnet und bestehen aus Prognoseräumen, Bezirksregionen (Stadtteile) und Planungsräumen (Sozial- räume).

Tab.1: Gliederung der Lebensweltorientierten Räume (LOR)

Gebiet Prognoseraum Stadtteil

(Bezirksregion)

Sozialräume (Planungsräume)

Marzahn-Nord 1 - 2

Marzahn-Mitte 3 - 7

Marzahn-Süd 8 - 11

Marzahn

Hellersdorf-Nord 12 - 16

Hellersdorf-Ost 17 - 19

Großsiedlung

Hellersdorf

Hellersdorf-Süd 20 - 23

Biesdorf Biesdorf 24 - 27

Kaulsdorf 28 - 30

Siedlungsgebiet Kaulsdorf/Mahlsdorf

Mahlsdorf 31 - 33

1 Im gesamtstädtischen Kontext werden die Stadtteile „Bezirksregionen“ genannt und der Sozialraum „Planungsraum“

2 Vgl. Bezirksamts-Vorlage 1726/II vom 06.06.06

(7)

Abb. 1: Stadtteile Marzahn-Hellersdorf

4

STADTTEILE

Biesdorf

M-Nord

M-Mitte

M-Süd

H-Nord

H-Ost

H-Süd

Kaulsdorf Mahlsdorf

M = Marzahn H = Hellersdorf

Marzahn-Hellersdorf

(8)

Abb. 2: Sozialräume Marzahn-Hellersdorf

SOZIALRÄUME

1 2

3

4 6 5 7

8 9

10 11

12

13 14

15 16

17 19 18

20 21 22 23 24

25

26

27

28

29

30

31

32

33

1 Marzahn-West 12 Alte Hellersdorfer Str. 23 Rotes Viertel

2 Havemannstr. 13 Gut Hellersdorf 24 Oberfeldstr.

3 Gewerbegebiet Bitterfelder Str. 14 Helle Mitte 25 Buckower Ring 4 Wuhletalstr. 15 Hellersdorfer Promenade 26 Alt-Biesdorf

5 Marzahn-Ost 16 Böhlener Str. 27 Biesdorf-Süd

6 Ringkolonnaden 17 Adele-Sandrock-Str. 28 Kaulsdorf-Nord 7 Marzahner Promenade 18 Schleipfuhl 29 Alt-Kaulsdorf 8 Marzahner Chaussee 19 Boulevard Kastanienallee 30 Kaulsdorf-Süd

9 Springpfuhl 20 Kaulsdorf-Nord II 31 Mahlsdorf-Nord

10 Alt-Marzahn 21 Gelbes Viertel 32 Alt-Mahlsdorf

11 Landsberger Tor 22 Kaulsdorf-Nord I 33 Mahlsdorf-Süd

5

(9)

6

3. Bevölkerung3

Am 31.12.2009 hatte Marzahn-Hellersdorf 244.165 Einwohner/innen.

Die Bevölkerungsentwicklung ist vor allem durch Wanderungsverluste geprägt, die durch den steigenden Geburtenüberschuss abgeschwächt werden.

Erhebliche Wanderungsverluste gibt es vor allem bei jungen Erwachsenen zwischen 20 und 30 Jahren.

Wanderungsgewinne hingegen gibt es bei älteren Menschen ab 65 Jahre und Familien mit Kindern bis zu 6 Jahren. Junge Singles verlassen den Bezirk, wohingegen es junge Familien in den Bezirk zieht.

Die Prognose geht bis zum Jahr 2030 von einer annähernd gleichen Bevölkerungszahl aus. Die Altersstruk- tur wird sich jedoch drastisch verändern zu Ungunsten der jüngeren Bevölkerung bei rasch wachsender Anzahl älterer und alter Bewohner/innen.

Das Durchschnittsalter beträgt 42,4 Jahre, was in etwa dem Berliner Durchschnitt entspricht. Aber auf- grund der demographischen Welle altert die Bevölkerung in Marzahn-Hellersdorf deutlich schneller als im Berliner Durchschnitt.

Am 31.12.2009 lebten im Bezirk 25.277 Personen mit Migrationshintergrund, davon 8.305 Ausländer/innen.

Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 10,3% bzw. 3,4%. Marzahn-Hellersdorf hat den zweitniedrigsten Migrantenanteil aller Berliner Bezirke (Migrantenanteil in Berlin insgesamt: 26%). Bei der Mehrheit der Migrant/innen handelt es sich um Spätaussiedler/innen und ihre Familien.

60% aller Menschen mit Migrationshintergrund lebt in der Großsiedlung Marzahn.

Während der Anteil junger Menschen unter 18 Jahren in der Gesamtbevölkerung sinkt, steigt er bei den Migrantinnen und Migranten. Jeder Fünfte unter 18 Jahren hat einen Migrationshintergrund.

Ein Vergleich zum Vorjahr ist nicht sinnvoll, da mit der Bereinigung des Einwohnerregisters im Ergebnis der Vergabe der Steuer-Identifikationsnummer vor allem Migrant/innen von Amts wegen abgemeldet wurden, da sie nicht (mehr) an dem gemeldeten Wohnsitz wohnten. Daher ist die Migrantenanzahl deutlich geringer als im Vorjahr (fast 4.000 weniger) und nicht vergleichbar. In Marzahn-Hellersdorf betrifft das fast ausschließlich ältere Deutsche ab 65 Jahre mit Migrationshintergrund, die zwar gemeldet waren, aber nicht hier wohnten.

STADTTEILE

Zwischen den Stadtteilen gibt es deutliche Unterschiede in der Altersstruktur.

Hellersdorf-Nord, Marzahn-Nord und Hellersdorf-Ost sind die Stadtteile mit junger Bewohnerstruktur, vielen Kindern und Jugendlichen und wenig älterer Bevölkerung.

Demgegenüber sind vor allem Marzahn-Süd und Biesdorf durch einen hohen Anteil älterer Einwoh- ner/innen geprägt.

Hellersdorf-Nord hat mit 38,0 Jahren das jüngste Durchschnittsalter, Marzahn-Süd hat mit 45,8 Jahren das höchste.

Der Migrantenanteil in den Stadtteilen differiert stark: In Marzahn-Nord haben 19% einen Migrationshin- tergrund während es in Mahlsdorf und Kaulsdorf nur je 4% sind.

Der Sozialraum Helle Mitte weist den mit Abstand höchsten Migrantenanteil aller Sozialräume auf. 44%

der Bewohner/innen in der Hellen Mitte haben einen Migrationshintergrund, bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre sind es hier sogar 64%.

3 ausführliche Darstellung der Bevölkerungsentwicklung s. Basisbericht 2009 - Demographie, BA Marzahn-Hellersdorf, http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/gesundheit/basisber09.html

(10)

4. Erwerbsleben

4.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Zu diesem Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die kranken-, renten-, pflegever- sicherungspflichtig sind. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen Beamte und Beam- tinnen, Selbständige und mithelfende Familienangehörige.

Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist in den ehemaligen reinen Ostbezirken deutlich höher als in den anderen Berliner Bezirken (gemessen an allen Einwohner/innen von 15 < 65 Jahren). Die Zahl der Beamten und Selbstständigen ist hier demzufolge vergleichsweise gering.

Marzahn-Hellersdorf hat die dritthöchste Beschäftigungsquote aller Bezirke.

Abb. 3: Beschäftigungsquote - Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten an allen Ein- wohner/innen im Alter von 15<65 Jahre - (2009)

36,2 36,2 38,3

39,0 41,9 42,0 42,3 42,6

50,7 53,5

54,4

52,9

43,8

0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0

Neukölln Mitte Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Tempelhof-Schöneberg Steglitz-Zehlendorf Reinickendorf Spandau BERLIN Pankow Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Treptow-Köpenick

Quelle: Abgestimmter Datenpool, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Die Beschäftigungsquote bei den Frauen liegt in Marzahn-Hellersdorf bei 53,3% und ist damit höher als die der Männer (51,7%).

4.2 Arbeitslosigkeit

Ein wichtiger Indikator zur Darstellung der sozialen Lage ist die Arbeitslosigkeit.

Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) änderte sich zum 1.1.2005 das Leistungssystem.

Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurden zusammengeführt.

7

(11)

Abb. 4: Das Leistungssystem seit 2005:

bis 2004:

Seit 2005:

SGB III

Neue Sozialhilfe Hilfe zum

Lebens- unterhalt

Hilfen zur -Gesundheit - Eingliederung - Pflege - Überwindung besonderer soz.

Schwierigkeiten - Bewältigung anderer Le- benslagen Arbeitslosen-

geld (ALG I)

Sozialgeld ALG II

Grundsicherung für Arbeitssuchende

GSiG Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung

SGB III SGB II

SGB XII

Grund- sicherung imAlter und bei Erwerbs- minderung Hilfe zum Le-

bensunterhalt

Hilfe in be- sonderen Lebenslagen BSHG

Arbeitslosen- hilfe

Arbeitslosen- geld

Für nicht Erwerbsfähige Für Erwerbsfähige

(+Angehörige)

Nach dem SGB III ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsiche- rung arbeitslos gemeldet ist. Diese Definition gilt auch für ALG II-Empfänger/innen.

Jedoch sind nicht alle erwerbsfähigen Hilfeempfänger/innen arbeitslos bzw. werden als arbeitslos gezählt.

Dies gilt z.B. für:

- Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld erhalten.

- Erwerbsfähige hilfebedürftige Personen, die keine Arbeit aufnehmen können, weil sie kleine Kinder er- ziehen oder Angehörige pflegen. Sie erhalten Arbeitslosengeld II, werden jedoch nicht als arbeitslos ge- zählt, da sie für die Arbeitsaufnahme nicht verfügbar sein müssen.

- Teilnehmer/-innen in Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik

- Personen, die ihre Verfügbarkeit eingeschränkt haben, z.B. 58-Jährige und Ältere, da sie dem Arbeits- markt nicht mehr voll zur Verfügungen müssen (§§ 428 SGB III und 252 Abs. 8 SGB VI)

- Personen, die nicht arbeiten können oder dürfen - Personen, die arbeitsunfähig erkrankt sind

- Schüler/-innen, Studierende und Schulabgänger/-innen, die eine Ausbildungsstelle suchen

- Arbeitserlaubnispflichtige Ausländer/-innen und deren Familienangehörige sowie Asylbewerber/-innen ohne Leistungsbezug, wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist

Insofern unterscheidet die Statistik in a) Arbeitslose nach dem SGB III und

b) Leistungsempfänger/innen von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, dazu gehören:

8

(12)

- Arbeitslose nach dem SGB II

- erwerbsfähige Hilfeempfänger/innen, die Arbeit haben, deren Einkommen jedoch nicht ausreicht, um daraus den Lebensunterhalt zu bestreiten

- erwerbsfähige Hilfeempfänger/innen, die wegen Betreuung Angehöriger dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen müssen und

- Teilnehmer/innen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

Zwischen den Leistungen nach SGB II und SGB III gibt es der Höhe nach deutliche Unterschiede.

− Die Höhe des Arbeitslosengeldes I berechnet sich nach dem früheren Arbeitsentgelt.

− Für das Arbeitslosengeld II gibt es Regelsätze (s. Tab. 3, S. 12).

Um die Gesamtheit der Arbeitslosigkeit darzustellen, sind die Arbeitslosen nach dem SGB III (ALG I) und die Arbeitslosen nach dem SGB II (ALG II) zu berücksichtigen.

Da Arbeitslosengeld II auch an Personen gezahlt wird, die nicht arbeitslos sind bzw. nicht als arbeitslos zäh- len, wird zur Veranschaulichung die Struktur der Leistungen und Leistungsempfänger/innen dargestellt und mit den Daten vom Dezember 2008 unterlegt.

Abb. 5: Überblick Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I und Grundsicherung für Arbeitsuchende

(Dezember 2009)

Arbeitslose nach dem SGB III

4.229

Arbeitslose nach dem

SGB II 15.650

‚

Beschäftigte mit zu geringem Einkom- men

‚

Erwerbsfähige Hilfe- bedürftige, die Ange- hörige betreuen

‚

Teilnehmer/-innen in arbeitsmarkt-

politischen Maßnah- men

‚

Schüler/innen/Azubis 21.484

Arbeitslosengeld II 37.134 Sozialgeld 13.208

Nicht erwerbsfähi- ge Angehörige von

ALG II- Empfänger/innen

13.208 Arbeitslose insgesamt

19.879 Arbeitslosengeld I

nicht arbeitslose/als arbeitslos zählende Emp- fänger/innen

Erwerbsfähig Nicht erwerbsfähig

Versicherungs-

leistung Steuerleistung

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 50.342

Arbeitslosengeld (SGB III)

9

(13)

Tab. 2: Strukturdaten der Arbeitslosen(nach SGB II und SGB III im Dezember 2009) und Veränderung gegenüber 2006

Veränderung Arbeitslo- sigkeit 2009 zu 2006 Arbeitslose Arbeitslose

nach SGB II

Arbeitslose nach SGB III

Arbeitslose insgesamt

Anteil an allen Arbeits- losen

Anteil SGB III an allen Arb.losen der jeweiligen Bevölkerungs-

gruppe absolut in %

Männer 8.698 2.434 11.132 56,0% 21,9 -1.629 -12,8

Frauen 6.952 1.795 8.747 44,0% 20,5 -2.182 -20,0

unter 25 Jahre 1.911 764 2.675 13,5% 28,6 -536 -16,7

55 Jahre und älter 1.498 1.170 2.668 13,4% 43,9 -3.070 -53,5

Ausländer/innen 1.154 115 1.269 6,4% 9,1 2 0,2

Langzeitarbeitslose 6.484 761 7.245 36,4% 10,5 -4.704 -39,4

schwerbehindert 727 247 974 4,9% 25,4 148 17,9

insgesamt 15.650 4.229 19.879 21,3 -3.811 -16,1

Jeder fünfte Arbeitslose erhält Arbeitslosengeld II, d.h. Leistungen nach dem SGB II. Nur bei 20% der Ar- beitslosen bemisst sich das Arbeitslosengeld am früheren Verdienst (ALG I). Langzeitarbeitslose finden sich naturgemäß kaum unter den Bezieher/innen von ALG I. Auch bei Ausländer/innen ist der Anteil an Empfän- ger/innen von Leistungen nach dem SGBIII sehr gering.

Vor allem ältere Menschen erhalten aufgrund ihrer langen Lebensarbeitszeit häufiger Arbeitslosengeld nach dem SGBIII.

Die Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zu 2006 deutlich zurückgegangen, insbesondere unter der älteren Be- völkerung und bei den Langzeitarbeitslosen. Bei den Frauen ist der Rückgang der Arbeitslosigkeit stärker als bei den Männern. Bei Schwerbehinderten ist jedoch eine weitere Zunahme der Arbeitslosigkeit zu verzeich- nen. Vom allgemeinen Rückgang der Arbeitslosigkeit waren Ausländer/innen nicht erfasst.

Abb. 6: Anzahl der Arbeitslosen insgesamt nach SGB II und SGB III

8.698

6.952

1.911

1.498

1.154

6.484

727

761 1.170

764

1.795

2.434

247 115

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000

Männer

Frauen

unter 25 Jahre

55 Jahre und älter

Ausländer/innen

Langzeitarbeitslose

Schwerbehindert

nach SGB II nach SGB III Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Abgestimmter Datenpool

10

(14)

4.3 Arbeitslosenquote

Die Statistik unterscheidet zwei Arbeitslosenquoten:

a) Anteil der Arbeitslosen an allen zivilen Erwerbspersonen

b) Anteil der Arbeitslosen an allen abhängigen zivilen Erwerbspersonen

Häufiger genutzt wird die Arbeitslosenquote abhängiger ziviler Erwerbspersonen. Diese wird im Folgenden auch verwendet.

Abb. 7: Arbeitslosenquote nach Bezirken Dezember 2009

10,7 11,1

11,3 11,5

12,8 13,2

14,1 15,3

15,6 16,1

18,6

12,2

0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 16,0 18,0 20,0 Steglitz-Zehlendorf

Treptow-Köpenick Tempelhof-Schöneberg Pankow Marzahn-Hellersdorf Charlottenburg-Wilmersdorf Lichtenberg Spandau Reinickendorf Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Neukölln

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

5. Transfereinkommen

5.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld – SGB II)

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde zum 1.1.2005 durch das SGB II (sog. „Hartz-IV“-Gesetz) ein- geführt. Es fasst die frühere Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe auf Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammen.

Sie umfasst das Arbeitslosengeld II (ALG II) für erwerbsfähige Hilfebedürftige sowie das Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (vgl. auch Abb. 5, S. 9)

Als erwerbsfähige Hilfebedürftige gelten nach § 7 SGB II alle Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erwerbsfähig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Eine Person gilt nach § 8 SGB II als erwerbsfähig, die nicht durch Krankheit oder Be- hinderung auf absehbare Zeit außer Stande ist, mindest 3 Stunden täglich erwerbsfähig zu sein.

11

(15)

12 Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige sind alle Personen, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind, d.h.

unter 15 Jahren oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht in der Lage sind mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten. Diese Personen erhalten Sozialgeld nach SGB II.

Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Arbeitslosengeld II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsu- chende. Jedoch sind nicht alle Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II arbeitslos oder Arbeit suchend. So erhalten Personen mit geringem Arbeitseinkommen aufstockend ALG II.

Aber auch Personen, die Angehörige betreuen (z.B. Kinder oder pflegebedürftige Angehörige) erhalten ALG II, auch wenn sie derzeit keine Arbeit suchen. Insofern ist der Begriff „Grundsicherung für Arbeitsuchende“

etwas irreführend. Auch das Sozialgeld ist Bestandteil der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“.

Sozialgeld erhalten nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Be- darfsgemeinschaft leben. Es beträgt bis zum 14. Lebensjahr 60% und ab 15. Lebensjahr 80% des Regelsat- zes (s. Tab. 3).

Arbeitslosengeld II (ALG II) ist die grundlegende Sozialleistung für erwerbsfähige Menschen, die den not- wendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Auch ergänzend zum Erwerbsein- kommen oder zum Arbeitslosengeld I.

Wie bei der früheren Sozialhilfe werden für das Arbeitslosengeld II Regelsätze festgelegt.

Tab. 3: Regelsätze für Bedarfsgemeinschaften4 für den Bezug von Alg II ab 01.07.2009

Alleinstehende und Alleinerziehende (Eckregelsatz=100%) 359 €

Volljährige Partner/in (90%) 323 €

Kinder ab 15 < 25 Jahre (80%) 287€

Kinder ab 6 < 15 Jahre (70%) 251€

Kinder < 6 Jahre (60%) 215€

Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung.

5.1.1 Strukturmerkmale und Entwicklung von SGB II-Empfänger/innen in Marzahn- Hellersdorf

Haushaltsstruktur

Im Dezember 2009 waren 50.342 Personen im ALG II-Bezug, was einen Anstieg um 605 Personen gegen- über dem Vorjahr bedeutet. Damit lebt ein Viertel (25%) der Bevölkerung unter 65 Jahren im Bezirk von Hartz IV.

Insgesamt handelt es sich um 27.716 Bedarfsgemeinschaften (BG). Die durchschnittliche Haushaltsgröße beträgt damit 1,8 Personen.

Mehr als die Hälfte (55%) sind 1-Personen-Haushalte. Das sind 2% mehr als im Vorjahr. In 33% der Haus- halte leben Kinder.

4 Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören nach § 7 Abs. 3 SGB II 1. erwerbsfähige Hilfebedürftige

2. die im Haushalt lebenden Eltern oder ein im Haushalt lebender Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, wel- ches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils

3. als Partner der hilfebedürftigen Person

1. der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, 2. der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner

3. eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,

4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder von den in den Nummern 1. bis 3. genannten Personen, wenn die Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Ver- mögen sichern können.

(16)

Single; 28.974; 55%

Alleinerziehende;

10.354; 19%

Partnerschaft ohne Kinder; 6.610; 12%

Partnerschaft mit Kindern; 7.662; 14%

Tab. 4: Empfängerstruktur bei SGB II

Empfängerstruktur Anzahl

Anteil an der jeweiligen Bevölke-

rungsgruppe Prozent

SGB II-Haushalte insg. 27.716

davon Haushalte mit Kindern 9.008 Anteil an allen SGB II-Haushalten 32,5

SGB II-Empfänger/innen insg. 50.342 Anteil an allen EW 0<65 J. 24,7

Deutsche 46.745 Anteil an allen dt. EW 0<65 J. 23,9

Ausländer/-innen 3.597 Anteil an allen auslä. EW 0<65 J. 44,5 SGB II-Empfäng. (15 < 65 Jahre) 37.134 Anteil an allen EW ds. Agru 21,2

davon

15 < 25 Jahre 7.444 Anteil an allen EW ds. Agru 23,0

25 < 50 Jahre 21.100 Anteil an allen EW ds. Agru 24,4

50 < 65 Jahre 8.590 Anteil an allen EW ds. Agru 15,3

Männer 18.474 Anteil an allen Männern 15<65 J. 20,9

Frauen 18.660 Anteil an allen Frauen 15<65 J. 21,5

Alleinerziehende 5.013

Anteil an allen SGB II-Haushalten mit

Kindern 27,8

Sozialgeldempfänger/innen 13.208

davon

Kinder < 15 Jahre 12.754 Anteil an allen Kindern < 15 J. 44,4 Kinder < 6 Jahre 6.498 Anteil an allen Kindern < 6 J. 50,8 Kinder 6 < 15 Jahre 6.256 Anteil an allen Kindern 6<15 J. 39,3 Kinder sind überproportional stark betroffen. 12.754 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahre leben in Haus- halten mit ALG II-Bezug. Das sind 44% aller unter 15-Jährigen im Bezirk. Besonders häufig trifft es Kinder unter 6 Jahre. Jedes zweite Kind dieser Altersgruppe lebt in Hartz IV-Familien.

Große Unterschiede gibt es in Abhängigkeit von der Siedlungsstruktur. Während im Siedlungsgebiet „nur“

8% der Kinder in Hartz IV-Familien aufwachsen, sind es in der Großsiedlung 57%. Die Spanne zwischen den einzelnen Stadtteilen und Sozialräumen ist dabei erheblich. Ausführlich dazu im Kapitel 5.2 und im Tabel- lenanhang.

13

(17)

Abb. 8: Anteil der SGB II- Empfänger/innen an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe 2009

24,7 23,9

44,5 21,2

23,0 24,4 15,3

20,9 21,5

27,8

50,8 39,3

0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0

SGB II-Empfänger/-innen insg.

Deutsche Ausländer/-innen SGB II-Empfäng. (15 < 65 Jahre) 15 < 25 Jahre 25 < 50 Jahre 50 < 65 Jahre Männer Frauen Alleinerziehende Kinder < 6 Jahre Kinder 6 < 15 Jahre

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg eigene Berechnungen

5.1.2 Entwicklungstendenzen

Im Folgenden wird die Entwicklung der Hilfebedürftigen 2009 im Vergleich zu 2006 dargestellt.

Während die Zahl der Hilfebedürftigen insgesamt rückläufig ist, gibt es Bevölkerungsgruppen, die in zuneh- mendem Maße von Hartz IV betroffen sind: Kinder, Ausländer/innen, Alleinerziehende und Ältere.

Tab. 5: Entwicklung der Zahl der Hilfeempfänger/innen nach Empfängerstruktur von 2006 zu 2009 Veränderung 2009 zu 2006

Empfängerstruktur 2006 2009

absolut in %

SGB II-Haushalte insgesamt 27.719 27.716 -3 0,0

davon Haushalte mit Kindern 9.354 9.008 -346 -3,8

SGB II-Empfänger/innen insgesamt 51.867 50.342 -1.525 -3,0

Deutsche 48.880 46.745 -2.135 -4,6

Ausländer/-innen 2.986 3.597 611 17,0

SGB II-Empfäng. (15 < 65 Jahre) 39.314 37.134 -2.180 -5,9

davon

15 < 25 Jahre 9.789 7.444 -2.345 -31,5

25 < 50 Jahre 22.006 21.100 -906 -4,3

50 < 65 Jahre 7.519 8.590 1.071 12,5

Männer 19.749 18.474 -1.275 -6,9

Frauen 19.565 18.660 -905 -4,8

Alleinerziehende 4.948 5.013 65 1,3

Sozialgeldempfänger/innen 12.553 13.208 655 5,0

davon

Kinder < 15 Jahre 12.279 12.754 476 3,7

Kinder < 6 Jahre 6.231 6.498 268 4,1

Kinder 6 < 15 Jahre 6.048 6.256 208 3,3

14

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg eigene Berechnungen

(18)

15

Nach wie vor sind Kinder, insbesondere Kinder unter 6 Jahre betroffen. Ihre Zahl ist hoch, Tendenz stei- gend. Obwohl die Zahl der Empfängerhaushalte mit Kindern sinkt, steigt die Zahl der Kinder. Daraus ergibt sich, dass die Kinderzahl in den Empfängerhaushalten zunimmt.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zahl der Kinder im Bezirk seit 2006 deutlich zugenommen hat. Bei den unter 6Jährigen sind es jetzt 1.305 Kinder mehr, bei den 6<15Jährigen 569. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahre ist damit von 2006 bis 2009 um 1.874 angestiegen, während die Zahl der Kin- der im Hartz IV-Bezug „nur“ um 476 angestiegen ist. Der Anstieg der Kinder im Hartz IV-Bezug ist damit in erster Linie auf steigende Kinderzahlen zurückzuführen. Der Anteil der Kinder im Hartz IV-Bezug an allen Kindern im Bezirk ist hingegen rückläufig.

Auch wenn der Anteil der Älteren im SGB II-Bezug an allen Älteren vergleichsweise gering ist (15%), so ist eine starke absolute Zunahme zu verzeichnen und auch weiter zu erwarten. Insbesondere aufgrund des zahlenmäßigen Wachstums dieser Altersgruppe und aufgrund der schwierigen Integration in den Arbeits- markt angesichts ihres Alters. Altersarmut wird in naher Zukunft ein Thema im Bezirk werden!

Hinsichtlich des prozentualen Anstiegs muss auch hier berücksichtigt werden, dass die Zahl älterer Men- schen zwischen 50 < 65 Jahre seit 2006 um 3.830 Personen gestiegen ist (Zunahme SGBII + 1.071).

Obwohl die Zahl der Ausländer/innen im Bezirk im Vergleich zu 2006 rückläufig ist, steigen deren Empfän- gerzahlen bei SGBII. Der Anteil von Ausländer/innen im SGB II-Bezug an allen Ausländer/innen beträgt 43,3%.

Leider erfasst die Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht den Migrationshintergrund der Empfän- ger/innen. Angesichts der geringen Zahl von Ausländer/innen im Bezirk ergibt sich weniger Handlungsdruck und Analysebedarf. Eine (statistische) Einbeziehung und Erfassung des Migrationshintergrundes würde die Aussagekraft der Daten verbessern und zielgerichtetere Schlussfolgerungen ermöglichen.

Rückläufig ist die Zahl junger Erwachsener zwischen 15 < 25 Jahre. Dies ist vor allem auf den natürlichen Bevölkerungsrückgang dieser Altersgruppe zurückzuführen. Ihre Zahl sank von 2006 bis 2009 um 8.486 Personen. Der Rückgang im Hartz IV-Bezug dieser Altersgruppe lag bei 2.345 Personen.

Zur Darstellung des Verhältnisses der Entwicklung der Bevölkerungszahlen einerseits und der Empfänger- zahlen andererseits wird im Folgenden der Anteil der Hartz IV-Empfänger/innen an der jeweiligen Bevölke- rungsgruppe 2006 und 2009 aufgezeigt (SGB II-Quote):

Tab. 6: Veränderung des Anteils von Hartz IV-Empfänger/innen an der jeweiligen Gesamtbevölkerung 2006 – 2009 nach Empfängertypen

2006 2009 Veränderung ggü. 2006

Empfängerstruktur Anteil an allen

in % in % in %Punkten SGB II-Haushalte mit Kindern SGB II-Haushalte. 34,7 32,5 -2,2

SGB II-Empfänger/innen insg. EW 0<65 J. 24,5 24,7 0,2

Deutsche dt. EW 0<65 J. 24,1 23,9 -0,2

Ausländer/-innen auslä. EW 0<65 J. 35,4 44,5 9,1

SGB II-Empfäng. (15 < 65 Jahre) EW 15 < 65 J. 21,3 21,2 -0,1

15 < 25 Jahre EW 15 <25 J. 24,9 23,0 -1,9

25 < 50 Jahre EW 25 < 50J. 24,1 24,4 0,3

50 < 65 Jahre EW 50 <65 J. 14,4 15,3 0,9

Männer Männer 15<65 J. 21,2 20,9 -0,3

Frauen Frauen 15<65 J. 21,2 21,5 0,3

Alleinerziehende SGB II-Haushalten mit

Kindern 52,9 55,7 2,8

Kinder < 15 Jahre EW < 15 J. 45,7 44,4 -1,3

Kinder < 6 Jahre EW < 6 J. 54,2 50,8 -3,4

Kinder 6 < 15 Jahre EW 6<15 J. 39,4 39,3 -0,1

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg eigene Berechnungen

Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass aufgrund der starken Zunahme von Kindern der Anteil der Kinder im Hartz IV-Bezug an allen Kindern im Bezirk insgesamt gesunken ist. Dabei gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Stadtteilen und Sozialräumen, wie im Kapitel 5 und im Tabellenanhang gezeigt wird. Es gibt

(19)

insbesondere in einigen Sozialräumen der Großsiedlungen positive Entwicklungstendenzen.

Fazit:

Trotz absoluter Zunahme der Kinder im Hartz IV-Bezug ist die SGB II-Quote bei Kindern unter 15 Jah- ren rückläufig aufgrund der starken Zunahme der Kinder im Bezirk insgesamt. D.h., dass nicht vorwiegend sozial schwache Familien in den Bezirk ziehen bzw. Kinder bekommen, sondern in stärkerem Maße auch Familien, die NICHT auf Transferleistungen angewiesen sind. Dies trifft auch auf Gebiete in den Großsied- lungen zu.

Eine Ursache sind z.B. veränderte Strategien einzelner Vermieter zur Verringerung des Leerstandes, mit denen selbstzahlende Mieter/innen angezogen werden. Ein anderer Grund dieser positiven Entwicklung sind z. T. Verdrängungseffekte aufgrund steigender Mieten im sozialen Wohnungsbau. Diese und weitere Ursa- chen wären zu untersuchen, um entsprechende Schlussfolgerungen ziehen zu können.

Der Rückgang der Zahl und des Anteils der jugendlichen Hartz IV-Empfänger/innen von 15 < 25 Jahre ist auf den starken Rückgang dieser Altersgruppe im Bezirk insgesamt zurückzuführen.

Zu beachten ist die starke Zunahme älterer Hartz IV-Empfänger/innen, was nicht nur auf die Zunahme der Einwohner/innen dieser Altersgruppe insgesamt zurückzuführen ist, sondern auch auf die geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Angesichts der starken Alterung in unserem Bezirk ist mit zunehmender Altersarmut zu rechnen.

5.1.3 SGB II-Empfänger/innen im Bezirksvergleich

Marzahn-Hellersdorf hat gemessen an der Einwohnerzahl (unter 65 Jahre) den fünfthöchsten Anteil an SGB II-Empfänger/innen von allen Bezirken und liegt damit über dem Berliner Durchschnitt.

Abb. 9: SGB II-Quote - Anteil der SGB II-Empfänger/innen an der Bevölkerung (0<65 Jahre) im Be- zirksvergleich

11,1 14,3

15,4 15,5

19,2 21,2

21,5 25,4

25,7 29,7

31,9

24,2

0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0

Steglitz-Zehlendorf Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Treptow-Köpenick Tempelhof-Schöneberg Lichtenberg Reinickendorf Marzahn-Hellersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Spandau Mitte Neukölln

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg eigene Berechnungen

Trotz positiver Entwicklungstendenzen bei Familien mit Kindern ist der Anteil der Kinder unter 15 Jahren in Marzahn-Hellersdorf im bezirklichen Vergleich immer noch sehr hoch. Der Bezirk liegt auf dem 4. Rang, nach den sozial schwachen und migrantenstarken Bezirken Neukölln, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg.

Es gibt in Marzahn-Hellersdorf überdurchschnittlich viele arme herkunftsdeutsche Familien mit Kin- 16

(20)

dern.

Abb. 10: Anteil der Sozialgeld-Empfänger/innen unter 15 Jahre an allen unter 15-Jährigen nach Bezirken (in %)

15,8 20,5

24,4 24,8

32,0 35,9

38,6 40,3

46,9 52,6

53,1

44,4

35,9

0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0

Steglitz-Zehlendorf Pankow Treptow-Köpenick Charlottenburg-Wilmersdorf Tempelhof-Schöneberg BERLIN Reinickendorf Lichtenberg Spandau Marzahn-Hellersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Mitte Neukölln

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg eigene Berechnungen

17

(21)

5.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

Ein weiterer Indikator für die soziale Lage ist die Zahl der Empfänger/innen von Leistungen der Grundsiche- rung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit.

Die Grundsicherung wurde zum 01.01.2003 eingeführt und dient der Sicherstellung des Lebensunterhalts, ähnlich der Sozialhilfe und war im Grundsicherungsgesetz (GSiG) verankert. Zum 01.01.2005 wurde die Grundsicherung ebenso wie die Sozialhilfe im SGB XII verankert. Personen, die durch Alter oder Erwerbs- minderung auf Dauer bzw. durch dauerhafte Erwerbsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten damit eine Leistung, mit der das soziokulturelle Existenzminimum gedeckt werden kann. Ein Unterhaltsrückgriff auf Angehörige erfolgt erst oberhalb einer Einkommensgrenze von jährlich 100.000 €. Damit soll versteckter oder verschämter Alters- armut vorgebeugt werden.

Marzahn-Hellersdorf hat mit 2.888 Personen die zweitniedrigste Anzahl von Empfänger/innen von Leistun- gen der Grundsicherung von allen Bezirken (weniger nur in Treptow-Köpenick). Aber auch prozentual belegt der Bezirk mit 14% Grundsicherungsempfänger/innen einen hinteren Rang.

Abb. 11: Empfänger/innen von Grundsicherungsleistungen je 1.000 EW nach Bezirken (31.12.2009)

15,5 15,6

18,9 26,2

27,0 28,5

28,8 29,2 29,2

32,4 32,4

25,1

16,6

0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0

Pankow Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Steglitz-Zehlendorf Berlin Reinickendorf Friedrichshain-Kreuzberg Tempelhof-Schöneberg Spandau Mitte Charlottenburg-Wilmersdorf Lichtenberg Neukölln

Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, www. gsi-berlin.de, eigene Berechnungen

Der hohe Anteil in Lichtenberg beruht darauf, dass in Lichtenberg all jene Grundsicherungsempfänger/innen erfasst werden, die keinem Berliner Bezirk zuzuordnen sind, zumeist aus Einrichtungen außerhalb der Stadt.

Daher sind 1/3 aller Berliner Grundsicherungsempfänger/innen, die in Einrichtungen leben, in der Statistik des Bezirks Lichtenberg erfasst.

Auffallend ist, dass in Marzahn-Hellersdorf, wie auch in den anderen reinen ehemaligen Ostbezirken der Anteil der dauerhaft Erwerbsunfähigen im Vergleich zu den Senioren deutlich höher ist als in den reinen ehemaligen Westbezirken.

18

(22)

Abb. 12: Anteil der Empfänger/innen von Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach Bezirken (31.12.2009 – Angaben in Prozent -)

34,0 37,8

40,1 40,3 42,7

44,9 46,3 46,6 49,4

55,3 55,8 57,1

68,6

66,0 62,2

59,9 59,7 57,3

55,1 53,7 53,4 50,6

44,7 44,2 42,9

31,4

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Charlottenburg-Wilmersdorf Mitte Tempelhof-Schöneberg Steglitz-Zehlendorf Neukölln Spandau BERLIN Friedrichshain-Kreuzberg Reinickendorf Pankow Marzahn-Hellersdorf Treptow -Köpenick Lichtenberg

Erw erbsunfähige Rentner/innen

Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, www. gsi-berlin.de, eigene Berechnungen

Wie bereits in den Vorjahren ist in Marzahn-Hellersdorf besonders der hohe Anteil an jungen Erwerbsunfähi- gen unter 25 Jahren auffällig. Mit 239 Grundsicherungsempfänger/innen unter 25 Jahren liegt der Bezirk auch in absoluten Zahlen an zweiter Stelle hinter Lichtenberg. Lichtenberg ist aus o. g. Gründen nicht ver- gleichbar mit den anderen Bezirken. 8,3% aller Grundsicherungsempfänger/innen in Marzahn-Hellersdorf sind 18 < 25 Jahre. In Berlin sind es 3,1%.

Die Annahme, dass der hohe Anteil auf einem hohen Anteil Einwohner/innen dieser Altersgruppe beruht, bestätigt sich nicht. Auch gemessen an der Anzahl der 18 < 25Jährigen im Bezirk ist der Anteil der Grundsi- cherungsempfänger/innen in dieser Altersgruppe höher als in allen anderen Bezirken (Lichtenberg wieder ausgeklammert). 9 von 1.000 Jugendlichen zwischen 18 < 25 Jahre beziehen in Marzahn-Hellersdorf Grund- sicherungsleistungen. Im Berliner Durchschnitt sind es 6% (der Durchschnitt wird durch 16% in Lichtenberg noch nach oben gedrückt).

Vergleich zu den Vorjahren

Die Grundsicherung wurde zum 01.01.2003 eingeführt. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Emp- fängerzahlen und deren Strukturen seit diesem Zeitpunkt.

19

(23)

Tab. 7: Empfänger/innen von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit seit 2003

Jahr insgesamt

darunter außerhalb

von Ein- richtungen

18 < 65 Jahre 65+

Anteil

<65 männl. weibl.

Anteil weibl.

Aus- länder

Entw.

2003 1.032 792 544 488 52,7% 414 618 59,9% 36

2004 1.592 1.276 841 751 52,8% 670 922 57,9% 54 +54,3%

2005 2.129 1.748 1.114 1.015 52,3% 935 1.194 56,1% 62 +33,7%

2006 2.505 2.035 1.297 1.208 51,8% 1.109 1.396 55,7% 68 +17,7%

2007 2.702 2.271 1.400 1.302 51,8% 1.215 1.487 55,0% 72 +7,9%

2008 2.888 2.418 1.543 1.345 53,4% 1.215 1.573 54,5% 34 +6,9%

2009 2.870 2.352 1.602 1.268 55,8% 1.339 1.531 53,3% 89 -0,6%

Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, www. gsi-berlin.de, eigene Berechnungen

Nachdem in den Vorjahren, insbesondere in den Anfangsjahren der Einführung der Grundsicherung eine starke jährliche Zunahme zu verzeichnen war, gibt es 2009 im Vergleich zum Vorjahr erstmals einen leichten Rückgang.

Trotz Anstieg der Einwohner/innen im Rentenalter ist die Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen durch Menschen im Rentenalter rückläufig, während die Zahl der dauerhaft Erwerbsunfähigen weiter steigt.

Abb. 13: Entwicklung von Grundsicherungsempfänger/innen seit 2003 nach Altersgruppen

544

841

1.114

1.297

1.400

1.543 1.602

488

751

1.015

1.208

1.302 1.345

1.268

0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

dauerhaft Erwerbsunfähige Rentner/innen

Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, www. gsi-berlin.de, eigene Berechnungen

20

(24)

21

Ausblick:

In Marzahn-Hellersdorf sind jetzt schon 23% der Bewohner/innen zwischen 50<65 Jahre. Das sind mehr als in allen anderen Bezirken. Aufgrund der demographischen Welle, die durch die Besiedlung der Großsiedlung entstanden ist, altert die Bevölkerung des Bezirkes schneller als „normal“ und als alle anderen Bezirke. Ge- mäß Bevölkerungsprognose5 wird in 10 Jahren in Marzahn-Hellersdorf jeder Vierte älter als 65 Jahre sein.

Der aufgezeigte Anstieg der Zahl der SGB II-Empfänger/innen im Alter von 50<65 Jahren wird sich perspek- tivisch in einem weiteren Anstieg der Grundsicherungsempfänger/innen niederschlagen.6

5.3 Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL)

Mit Einführung des SGB II zum 1.1.2005, mit dem die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammengeführt wurden, ist die Anzahl der Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt drastisch zurückgegangen, denn die arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger/innen und deren Angehörige erhalten jetzt ALG II.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt bildet neben dem Arbeitslosengeld II (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung. Gesetzlich geregelt ist die HzL jetzt im SGB XII.

Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben im Bedarfsfall7

- Personen, die eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen. Diese Personen haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, anderer- seits keinen Anspruch auf Grundsicherung, weil das Merkmal der Dauerhaftigkeit nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII nicht erfüllt ist,

- Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld II endet, weil sie sich voraussichtlich länger als 6 Mona- te in einer stationären Einrichtung aufhalten (§ 7 Abs. 4 SGB II),

- Kinder unter 15 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Bezieher/-innen von Grundsicherung leben (z.B. bei den Großeltern) und ihren Lebensunterhalt vor allem aus Unterhaltsansprüchen nicht sicher- stellen können,

- Ausländer/-innen, die wegen § 2 Abs. 1 AsylbLG einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben, nach 36-monatigem Bezug von Leistungen nach § 3 AsylbLG.

- Ausländer/-innen, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG erteilt wurde, dies sind z.B. Ausländer/innen, bei denen ein Abschiebehindernis festgestellt wurde, weil ihnen im Herkunftsstaat Folter droht oder aus anderen Gründen eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.

- Personen, deren Antrag auf Grundsicherung abgelehnt wird, weil die Sozialhilfebedürftigkeit in den letz- ten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde (§ 41 Abs. 3 SGB XII). Der Träger

der Sozialhilfe kann die Leistung in diesem Fall auf das "zum Lebensunterhalt Unerlässliche" kürzen (§ 26 SGB XII) – in der Praxis wird eine Kürzung des Regelsatzes um 20-30% vorgenommen.

- Heimbewohner/-innen, deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, die Heimkosten zu zahlen (Hilfe zum Lebensunterhalt in Heimen und Anstalten, § 35 SGB XII)

Der Bedarf bei der Hilfe zum Lebensunterhalt setzt sich im Wesentlichen zusammen aus:

- dem Regelsatz. Der Regelsatz beträgt seit 01.07.2009 359 € für den Haushaltsvorstand, 323 € für voll- jährige Partner/innen, für Kinder unter 7 Jahren 215 €, für Kinder von 7 < 15 Jahren 251 € und für Kin- der ab 15 Jahre 287 €

- Kosten der Unterkunft und Heizkosten

- Mehrbedarf für bestimmten Personengruppen und einmalige Leistungen (z. T. als Darlehen)

5 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bevölkerungsprognose für Berlin 2007-2030

6 Vgl. auch Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Demographische Situation in Marzahn-Hellersdorf 2009, S. 12 unter:

http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/gesundheit/basisber09.html

7 s. www. Wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt

(25)

Tab. 8: Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt (2009)

Empfängerstruktur Anzahl

Bedarfsgemeinschaften 1.000

Empfänger/innen insg. 1.053

davon

in Einrichtungen 689

außerhalb von Einrichtungen 367

männlich 528 weiblich 525

Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, www. gsi-berlin.de

Auffallend ist, dass das Durchschnittsalter der Hilfeempfänger/innen in Marzahn-Hellersdorf mit 45,9 Jahren das Jüngste aller Bezirke ist.

Abb. 14: Durchschnittsalter der Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bezirken (2009)

47,2 48,9

49,1 49,2 49,3 49,5 50,4

51,0 52,5

53,0 56,2

45,9 50,2

30,0 35,0 40,0 45,0 50,0 55,0 60,0 Marzahn-Hellersdorf

Neukölln Treptow-Köpenick Reinickendorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Spandau BERLIN Pankow Tempelhof-Schöneberg Steglitz-Zehlendorf Mitte Charlottenburg-Wilmersdorf

22

(26)

6. Soziale Lage im Stadtteilvergleich

Im Folgenden werden verschiedene Indikatoren der sozialen Lage auf Ebene der Stadtteile vorwiegend in Diagrammen abgebildet. Eine ausführliche tabellarische Darstellung unter Einbeziehung der einzelnen Sozi- alräume findet sich im Anhang.

6.1 Sozialindex

Die soziale Situation in den Stadtteilen kann u. a. anhand von Sozialindizes abgebildet werden.

So wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit der Sozialindex anhand einer Vielzahl von Indikatoren der sozialen Lage für die Bezirke und auf kleinräumiger Ebene errechnet. Dieser und weitere Indizes zur sozialen Belastung wurden im Sozialstrukturatlas Berlin 20088 dargestellt. Für 2009 liegen keine entspre- chenden Berechnungen der Senatsverwaltung für Gesundheit vor und sind auch nicht vorgesehen.

Daher verweisen wir an dieser Stelle auf den Sozialbericht Marzahn-Hellersdorf 2008, in dem ausführlich auf die Sozialindizes von Marzahn-Hellersdorf und seinen Stadtteilen und Sozialräumen eingegangen wurde.

Nachzulesen unter: http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/gesundheit/basisber08a.html Die soziale Lage in den einzelnen Stadtteilen lässt sich aber auch anhand von Beschäftigung, Arbeitslosig- keit und Hartz IV-Bezug darstellen. Sie sind die wesentlichen Kriterien bei der Berechnung der Sozialindizes.

6.2 Beschäftigungsquote nach Stadtteilen

Die Beschäftigungsquote ist im Bezirk vergleichsweise hoch (s. Kapitel 3.1), differiert jedoch stark zwischen den Stadtteilen. Es besteht ein enger Zusammenhang zur Arbeitslosigkeit: In Stadtteilen mit hoher Arbeitslo- sigkeit ist die Beschäftigungsquote geringer.

Die höchste Beschäftigtenquote gibt es in Hellersdorf-Süd. Am geringsten ist sie in M-Nord.

Bis auf Marzahn-Nord ist in allen Stadtteilen die Beschäftigtenquote unter Frauen höher als unter Männern.

Am höchsten ist sie in Mahlsdorf mit 58%. Im Gegensatz dazu beträgt sie in Marzahn-Nord 10 Prozent weni- ger: 48%.

Abb. 15: Beschäftigungsquote (Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an allen Ein- wohner/innen im Alter von 15<65 Jahre) nach Stadtteilen (2009, in Prozent)

47,7 49,4

51,1 52,5

53,0 54,6

54,8 56,0 56,1 56,3

47,6 49,7

52,5 53,3

53,6 55,4

57,1 57,7

58,1 56,8

30,0 35,0 40,0 45,0 50,0 55,0 60,0

M-Nord H-Nord M-Mitte Bezirk M-Süd H-Ost Biesdorf Kaulsdorf Mahlsdorf H-Süd

weibl.

insg.

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Abgestimmter Datenpool, eigene Berechnungen

23

8Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Sozialstrukturatlas Berlin 2008

(27)

6.3 Arbeitslosigkeit nach Stadtteilen

Marzahn-Nord und Hellersdorf-Nord, die beiden Stadtteile mit der jüngsten Wohnbevölkerung und einem hohen Migrantenanteil weisen die höchste Arbeitslosigkeit auf.

Abb. 16: Anteil der Arbeitslosen nach SGB II und SGB III an allen EW im Alter von 15<65 Jahre nach Stadtteilen (2009, in Prozent)

3,9 4,8

5,2

10,5 11,9

13,2 14,5

16,9 17,2

11,4

0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 16,0 18,0 20,0

Mahlsdorf Kaulsdorf Biesdorf M-Süd Bezirk H-Süd H-Ost M-Mitte H-Nord M-Nord

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Abgestimmter Datenpool, eigene Berechnungen

Hinter dem hohen Arbeitslosenanteil in den Großsiedlungsgebieten verbergen sich größtenteils Arbeitslose mit einem Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, d.h. Hartz IV. Dies trifft vor allem auf H-Nord und M- Nord zu, wo nur 12% bzw. 14% aller Arbeitslosen Leistungen nach dem SGBIII erhalten. In den Stadtteilen der Siedlungsgebiete sind es über 40%, in Mahlsdorf sogar mehr als die Hälfte aller Arbeitslosen. Dieser Personenkreis ist noch nicht lange Zeit aus dem Erwerbsleben ausgeschieden und hat zumeist höhere Chancen wieder Arbeit zu finden. Die finanziellen Einbußen sind auch nicht so hoch wie beim Arbeitslosen- geld II.

Abb. 17: Anteil der Arbeitslosen nach SGB III an allen Arbeitslosen nach Stadtteilen (2009, in Prozent)

12,1 14,0

18,8 19,0

23,3 24,7

40,2 43,9

54,0

21,3

0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0

M-Nord H-Nord H-Ost M-Mitte Bezirk H-Süd M-Süd Biesdorf Kaulsdorf Mahlsdorf

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Abgestimmter Datenpool, eigene Berechnungen

24

(28)

6.4 Hartz IV-Bezug nach Stadtteilen9

Die Entwicklung der Zahl und des Anteils der SGB II-Empfänger/innen ist immer im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung zu betrachten. Wenn im Folgenden auf Zu- oder Abnahme von Bevölkerung ein- gegangen wird, bezieht sich das immer auf die Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe der Hartz IV- Bezieher/innen. Hartz IV-Empfänger/innen sind immer jünger als 65 Jahre, so dass bei Betrachtung der Be- völkerungsentwicklung jeweils auf die Bevölkerung bis unter 65 Jahre Bezug genommen wird. Analog trifft das auf Kinder und Jugendliche zu. Auch hier beziehen sich Vergleiche immer auf die Bevölkerung der je- weils gleichen Altersgruppe.

In den Stadtteilen mit der höchsten Arbeitslosigkeit ist auch der Anteil von Hilfebedürftigen nach dem SGB II am höchsten. Es betrifft in hohem Maße M-Nord und H-Nord, gefolgt von M-Mitte und Hellersdorf-Ost.

Abb. 18: Anteil der SGB II-Hilfebedürftigen an allen EW dieser Altersgruppe (0<65) nach Stadtteilen 2009 und 2006 (in Prozent)

4,1 7,1 7,2

23,4 25,1

29,9 32,2

39,1 42,0

24,7

0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0

Mahlsdorf Biesdorf Kaulsdorf M-Süd Bezirk H-Süd H-Ost M-Mitte H-Nord M-Nord

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, eigene Berechnungen

Marzahn-Nord hat mit 42% die höchste Hartz IV-Quote aller Stadtteile, wobei beide Sozialräume gleicher- maßen stark belastet sind.

In Hellersdorf-Nord, dem Stadtteil mit der zweithöchsten Hartz IV-Dichte, ist die Differenzierung zwischen den Sozialräumen erheblich. Die Spanne reicht von 33% im Gut Hellersdorf bis 50% in Helle Mitte.

Die Helle Mitte ist der Sozialraum mit dem höchsten Anteil an Hartz IV-Empfänger/innen, gefolgt vom Boulevard Kastanienallee (Hellersdorf-Ost) mit 48% und der Alten Hellersdorfer Straße (Hellersdorf-Nord) mit 47%.

In Marzahn-Mitte, dem Stadtteil mit den meisten Einwohner/innen leben die meisten Hartz IV- Empfänger/innen. Fast jede/r dritte Einwohner/in ist hier von Hartz IV abhängig. Innerhalb des Stadtteils schwankt die SGB II-Quote zwischen 29% (Ringkolonnaden) und 37% (Wuhletalstraße).

In Hellersdorf-Ost fällt das große Gefälle zwischen den Sozialräumen ins Auge. Während die Hartz IV- Quote im Sozialraum Adele-Sandrock-Straße bei 19% liegt, beträgt sie im Boulevard Kastanienallee 48%, was den zweiten Rang aller Sozialräume bedeutet.

Eine detaillierte Darstellung der Daten aller Sozialräume ist den Tabellen im Anhang zu entnehmen.

25

9 Zu den folgenden Ausführungen vgl. die Tabellen im Anhang

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