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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Telefon: 06196 908-1666
Montag bis Donnerstag: 08:30 – 16:00 Uhr Freitag: 08:30 – 15:00 Uhr
E-Mail-Adresse: branchenfeststellung@bafa.bund.de Internet: http://www.bafa.de
@bafa_bund
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Antrag nach § 61c Absatz 3 EEG
Antrag auf Feststellung der Branchenzugehörigkeit für Betreiber einer Kraft-
Wärme-Kopplungsanlage zur Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten
KWK-Anlagen
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
– Besondere Ausgleichsregelung – Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn
Antrag nach § 61c Absatz 3 EEG
Antrag auf Feststellung der Branchenzugehörigkeit für Betreiber einer Kraft- Wärme-Kopplungsanlage zur Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen
1 Angaben zum Unternehmen (Anlagenbetreiber) und zur vertretungsberechtigten Person
Unternehmensname
Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort
anrede ansprechpartner Vorname (vertretungsbefugt) ansprechpartner Nachname (vertretungsbefugt)
Telefon E-Mail-adresse
Geschäftsjahreszeitraum von [TT.MM.] Geschäftsjahreszeitraum bis [TT.MM.] Zuständiger anschlussnetzbetreiber
Zeitpunkt ab dem die branchenzugehörigkeit bestimmt werden soll (frühester beginn ab 01.01.2018) [TT.MM.JJJJ]
2 Wirtschaftszweigklassifikation nach WZ 2008
wirtschaftszweigklassifikation nach wZ 2008
Die Wirtschaftszweigklassifikation nach der jeweils gültigen Fassung kann auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes abgerufen werden: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Klassifikationen.html
Gab es seit dem Ende des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres eine Veränderung der branchenzugehörigkeit (z. b. durch eine geänderte Einstufung des statistischen Landesamtes, Änderungen des Geschäftsmodells oder Produktionsverschiebungen)?
Ja
bitte fügen Sie dem antrag eine ausführliche beschreibung bzw. Erläuterung dieser Hinweise zur Änderung der branchenzugehörigkeit bei. Nein
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3 Erklärung zur Branchenzugehörigkeit
Ich/Wir erklären, dass Änderungen bei der Branchenzugehörigkeit, die zu einem Wechsel der Branchenzugehörigkeit nach der WZ 2008 des antragstellenden Unternehmens führen, dem BAFA unverzüglich angezeigt werden.
Ich stimme der vorgenannten Erklärung zu:
Ja Nein
4 Einverständniserklärung und Unterschrift 4.1 Allgemeine Erklärungen
Ich erkläre mich/Wir erklären uns damit einverstanden,
■ dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die aus den Antragsunterlagen ersichtlichen personen- und unternehmensbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags elektronisch speichert, nutzt und verarbeitet, soweit dies zur Überprüfung der Anspruchsberechtigung erforderlich ist oder statistischen Zwecken dient,
■ dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Zusammenhang mit dem Antrag bekannt gewordene personen- und unternehmensbezogene Daten für Zwecke der Rechts- und Fachaufsicht sowie zur Evaluierung weitergibt,
■ dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Zusammenhang mit dem Antrag bekannt gewordene personen- und
unternehmensbezogene Daten für Zwecke der Evaluierung an beauftragte Stellen weitergibt; Daten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen, werden nur übermittelt, wenn ein Bezug zu einem Unternehmen nicht mehr hergestellt werden kann,
■ dass die Evaluierungsergebnisse ohne Unternehmensbezug veröffentlicht und an den Bundestag, an Einrichtungen des Bundes und der europäischen Union weitergeleitet werden können,
■ dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Prüfung der Antragsberechtigung Daten von anderen Behörden, insbesondere von den statistischen Ämtern der Länder und den Behörden der Zollverwaltung abrufen kann,
■ dass meine/unsere personen- und unternehmensbezogenen Daten für etwaige beihilferechtliche Verfahren an die Europäische Kommission übermittelt werden,
■ dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle alle dem Bescheid zugrundeliegenden Daten sowie die Kontaktdaten des angegebenen Ansprechpartners an den zuständigen Anschlussnetzbetreiber und/oder den Obmann der Übertragungsnetzbetreiber zur Weitergabe an die anderen Übertragungsnetzbetreiber und zuständigen Netzbetreiber übermitteln darf.
Ich erkläre für das antragstellende Unternehmen bzw. die antragstellenden Unternehmen, dass
■ kein Antragsteller ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und
Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. im Sinne des Artikels 2 Absatz 18 der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ist,
■ über das Vermögen keines Antragstellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde oder der Inhaber eine Vermögensauskunft gemäß § 802 c Zivilprozessordnung oder gemäß § 284 Abgabenordnung abgegeben hat oder zu deren Abgabe verpflichtet ist,
■ kein antragstellendes Unternehmen einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist,
■ das antragstellende Unternehmen über ein geordnetes Rechnungswesen im Sinne der Nummer 2 der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953; Bundesanzeiger Nr. 244 vom 18. Dezember 1953) in der jeweils geltenden Fassung verfügt.
■ eine pauschalierte Abrechnung im Sinne von Nummer 6 der ANBest-P Kosten beantragt wird.
Der Antragsteller versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Antrag und in den weiteren Unterlagen gemachten Angaben.
Der Antragsteller erklärt das auf der Internetseite des BAFA veröffentlichte Hinweisblatt zur Kenntnis genommen zu haben.
Datum Unterschrift und Stempel