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Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Berlin, 22. März 2021 - Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat heute ein Gutachten zum Thema

„Ein CO2-Grenzausgleich als Baustein eines Klimaclubs“

veröffentlicht.

Beirat des BMWi plädiert für Aufbau eines internationalen Klimaclubs und CO2- Grenzausgleich

Damit die ambitionierte Klimapolitik der EU erfolgreich sein kann, muss sich die EU mit möglichst vielen internationalen Partnern in einem so genannten Klimaclub zusammentun: Dessen Mitglieder einigen sich auf einen Mindestpreis für CO2- Emissionen und sichern sich gegenüber Nichtmitgliedern durch ein CO2- Grenzausgleichssystem ab. Das schlägt der Wissenschaftliche Beirat des

Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einem neuen Gutachten vor.

„Einer unilateralen Klimapolitik sind zur Lösung eines inhärent globalen Problems enge Grenzen gesetzt“, sagt Professor Klaus Schmidt (LMU München), Vorsitzender des Beirats anlässlich der Vorlage des Gutachtens. Wenn die EU die angepeilte Senkung der CO2-Emissionen um 55 Prozent bis 2030 einseitig vorantreibt, besteht die Gefahr, dass Emissionen in signifikanter Menge anderswo entstehen, weil Produktion verlagert wird und weil sich fossile Brennstoffe verbilligen. Dieses

Phänomen ist als Carbon Leakage bekannt. Die EU-Kommission lässt deshalb einen Grenzausgleichsmechanismus prüfen, der importierte Güter jeweils entsprechend der in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen verteuert.

Doch die Einführung eines unilateralen CO2-Preisausgleichssystems durch die EU sieht der Beirat skeptisch: „Gelingt es nicht, hinreichend viele weitere Länder in eine ambitionierte Klimapolitik einzubinden, droht ein solcher Ausgleichsmechanismus neue Handelsstreitigkeiten auszulösen und die Effektivität der EU-Klimapolitik zu untergraben“, warnt Professor Gabriel Felbermayr (IfW Kiel), bei dem die

Federführung für das Gutachten lag.

US-Regierung und andere für Klimaclub gewinnen

Die EU sollte deshalb die Chance nach Amtsantritt des neuen US-Präsidenten

nutzen, um mit den USA und anderen wichtigen Handelspartnern einen Klimaclub mit einem CO2-Mindestpreis zu gründen. Innerhalb dieses Clubs kann auf einen CO2- Preisausgleich verzichtet werden. Gegenüber Drittstaaten sollte der Klimaclub einen gemeinsamen CO2-Grenzausgleich einführen. Diese bekommen damit einen Anreiz,

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dem Klimaclub beizutreten. „Solange im Energiesektor keine Technologien

existieren, die kostengünstiger sind als das Verbrennen fossiler Brennstoffe, können globale Treibhausgasemissionen nur durch Kooperation hinreichend vieler Länder eingedämmt werden“, sagt Schmidt. Jeder klimapolitische Ansatz, der nicht alle wesentlichen Länder umfasst, muss darauf überprüft werden, ob er die Anreize für globale Kooperation stärkt oder schwächt.

Das Gutachten untersucht vor diesem Hintergrund zwei mögliche Instrumente für die Nachbelastung von Importgütern, erstens einen importseitigen CO2-Grenzausgleich und zweitens eine Verbrauchsabgabe. Beim CO2-Grenzausgleich müssten

Importeure aus bestimmten energie- und handelsintensiven Sektoren von der EU ausgegebene Emissionszertifikate erwerben. Die Verbrauchsabgabe müsste für die wichtigsten im Inland verkauften CO2-intensiven Güter (z.B. Zement, Stahl) entrichtet werden. Sie wäre für in- und ausländische Produkte gleich und würde sich am

Gewicht der betroffenen Güter orientieren. Die inländischen Produzenten müssten kostenlose Emissionszertifikate aus dem europäischen Emissionshandelssystem (ETS) erhalten, damit sie nicht doppelt belastet werden und um Nachteile im internationalen Wettbewerb zu kompensieren.

Grenzausgleich ist Verbrauchsabgabe überlegen

„Der Grenzausgleich wäre nach verschiedenen Kriterien das besser geeignete System, das aber nicht unilateral durch die EU sondern innerhalb eines größeren Klimaclubs eingeführt werden sollte“, sagt Felbermayr. Eine Verbrauchsabgabe eigne sich dagegen in mehrerlei Hinsicht nicht. Sie ermutige Drittstaaten nicht, beim Klimaklub mitzumachen, und sei nicht mit dem bestehenden ETS in der EU

konsistent.

Dem Beirat ist auch wichtig, dass ein CO2-Grenzausgleich nicht mit dem Ziel eingeführt werden sollte, Eigenmittel für die Finanzierung der Aufgaben der EU zu gewinnen. Dies wird verschiedentlich diskutiert. „Es wäre keine nachhaltige und stabile Einnahmequelle“, sagt Schmidt. Ein erfolgreicher Ausgleichsmechanismus würde sich selbst überflüssig machen, weil er andere Staaten dazu bringt, eine mit der EU vergleichbare CO2-Bepreisung einzuführen.

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