LEADER/CLLD 2021 – 2027
CHANCE ZUR VERÄNDERUNG
AM BEISPIEL DER RECHTSFORM
22. SEPTEMBER 2020
Zitate aus Interviews
(CLLD-Evaluierung 2020)„Es ist die Frage, inwieweit man noch von Bottom-up in Sachsen-Anhalt sprechen kann, wenn alles so durch
Richtlinien fixiert ist und letztendlich lokal kaum Handlungsspielraum bleibt.“
„In Sachsen-Anhalt ist es also eher eine Mischung aus Bottom-up und Top-down, mit starkem Hang zu Top- down.“
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7 Merkmale von
CLLD/LEADER
netz- werken
LAG gebiets-
bezogen
multi- sektoral
innovativ
koope- rieren
Bottom- up
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Zwei Spannungsverhältnisse
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Wie kann die Stärkung von Bottom-up gelingen?
über die Rechtsform der LAG?!
25.09.2020 Seite 5
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Was hat die Rechtsform der LAG mit Bottom-up zu tun?
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1. Umsetzung
− Signal der EU: LAG „einziger Akteur“
− komplette ländlichen Entwicklung über LAG
− größerer EFRE- und ESF-Beitrag als bisher
Verantwortungszuwachs der LAG für höhere
lokale Fördersummen als bisher
Was hat die Rechtsform der LAG mit Bottom-up zu tun?
25.09.2020 Seite 7
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2. LAG als Projektträger
− Nur bei LAG mit eigener Rechtspersönlichkeit
− Auch Durchführung von Dachprojekten über die LAG (umbrella): Bündelung von
Kleinstprojekten
Große Eigenverantwortung der LAG als
Projektträger
Was hat die Rechtsform der LAG mit Bottom-up zu tun?
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3. Stärkung der Finanzautonomie
− Festlegung der Höhe der Unterstützung
größere Entscheidungsverantwortung
mehr Entscheidungsspielraum der LAG durch
Einflussnahme auf die Förderhöhe
Was hat die Rechtsform der LAG mit Bottom-up zu tun?
25.09.2020 Seite 9
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4. LEADER-Management (LM)
− direkter Einfluss der LAG auf Inhalt und Qualität des LM
• LM-Dienstleistungsvertrag
• LM-Arbeitnehmervertrag
• LM über Partner binden
Größere Eigenverantwortung der LAG und
Einflussnahme auf das LM als bisher
Was hat die Rechtsform der LAG mit Bottom-up zu tun?
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5. Eine Rechtsform bietet die Möglichkeit zum
„Abschied vom bisherigen FOR in Raten“.
Die Budgetverantwortlichkeit und die
Entscheidungsverantwortung wird auf
lokaler Ebene gestärkt.
Was hat die Rechtsform der LAG mit Bottom-up zu tun?
25.09.2020 Seite 11
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Kriterium LAG als
eingetragener Verein LAG als
Interessengruppe Handelnden-
haftung Keine
Handelndenhaftung Es haftet der Vorsitzende der Interessengruppe!
EU-Recht LAG soll in einer rechtlich
konstituierten
Organisationsform agieren.
LAG ohne eigene
Rechtspersönlichkeit muss aus der Gruppe eine Person als federführenden Partner in administrativen
und finanziellen Belangen auswählen.
6. „Eine Rechtsform mit eigener
Rechtspersönlichkeit bietet Schutz.“
FAZIT:
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LEADER/CLLD gewinnt in der FP 2021-2027
massiv an Bedeutung, weil die LReg in der LEADER-
Methode ein zentrales Instrument der lokalen Entwicklung sieht.
Um dem Verantwortungszuwachs der LAG gerecht zu werden, sind rechtlich geregelte Strukturen mit klaren Verantwortlichkeiten zu schaffen.
Eine Rechtsform der LAG mit eigener Rechtspersönlichkeit
Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen - der LAG als Interessengruppe und
- der LAG in der Rechtsform am Beispiel des eingetragenen Vereins?
25.09.2020 Seite 13
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HINWEIS:
JEDE RECHTSFORM MIT EIGENER
RECHTSPERSÖNLCHKEIT IST MÖGLICH
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Mitglieder wählen Vorstand Vorhabenauswahl beschließen
Interessengruppe hat keine eigene Rechtspersönlichkeit!
Geschäftsordnung ist keine Satzung!
Mitgliederversammlung ist das beschließende Organ. Damit beschließt ein nicht durch Wahl entstandenes Organ.
LAG als Interessengruppe
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Mitglieder Vorstand wählen
Vorhabenauswahl beschließt
Die Mitglieder wählen den Vorstand demokratisch. Der
demokratisch legitimierte Vorstand ist das beschließende Organ.
Die Mitgliedschaft ist verbindlich durch einen laut Satzung zu erbringenden individuell gestaltbaren Beitrag.
Verantwortung für die Entscheidungen liegt beim Verein.
Keine Handelnden- oder Mitgliederhaftung, daher Organhaftung
LAG als e.V.
Möglichkeit der Gemeinnützigkeit
Beispiel Tirol (1/3)
Tirol-LAGs sind 8 Vereine, 1 GmbH (Trägerstruktur)
Basisfinanzierung bei entsprechender Gebietsgröße (mind. 30.000 EW) liegt bei 200.000 Euro/Jahr
für Management, Personalkosten, Miete, Büro, Öffentlichkeitsarbeit etc.
Vorstand ist Auswahlgremium (Anzahl Vorstand bis zu 9 Personen)
Management mit 40 h/Woche beim Verein angestellt
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Beispiel Tirol (2/3)
Tirol-Management hat mehr Aufgaben als LSA- Management und macht IT-seitige Abwicklung
Grundfinanzierung gegeben durch:
- Eigenmittel (Mitgliedsbeiträge, Spenden) - Nationale Fördermittel Land Tirol und Bund - EU-Kofinanzierung
Die Eigenmittel werden z. B. durch Mitgliedsbeiträge u.a. durch die Kommunen (Gemeinderatsbeschlüsse) erbracht. Privatpersonen sind ohne Beitrag.
25.09.2020 Seite 17
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Beispiel Tirol (3/3)
Philosophie: „Nicht Geld, sondern Methode.“
NEIN-Sagen ist in der LAG elementar.
->„Hartes Auswahlverfahren“
-> Es werden nur Projekte gefördert, die innovativ sind und den größten Mehrwert für die Region bringen.
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25.09.2020 Seite 19
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? Fragen ?
Besteht die Gefahr, dass sich im Verein eine Art
Beutegemeinschaft bildet, von denen, die die LAG über die Beiträge und Umlagen finanzieren?
- EU-Recht ist einzuhalten!
- keine Gruppe mehr als 49 % ...
- Erklärung zum Interessenkonflikt - Interne Regeln schaffen
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? Fragen ?
Wie bringt die LAG als eingetragener Verein den Eigenanteil für das LM oder für Dachprojekte auf?
- Festlegung einer Beitragssatzung (Mitgliedsbeiträge, Spenden, sonstige Umlagen)
- Z. B.: gestaffelte Mitgliedsbeiträge nach klaren Kriterien und Private ohne Beitrag
- Kriterien zur Höhe? Ähnlich der jetzigen
„Zahlungsbeiträge“?
25.09.2020 Seite 21
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? Fragen ?
Was passiert mit einer LAG, wenn sie in der neuen FP keine Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit hat?
- Keine (oder sehr eingeschränkte) Beteiligung am neuen LEADER/CLLD-Prozess möglich
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? Fragen ?
Wer führt den Rechtsstreit, wenn ein Projektträger klagt?
- Rolle des Beklagten steht in Abhängigkeit vom begehrten Anspruch des Projektträgers
- Bei Themen der Bewilligung Bewilligungsstelle - Bei Themen der Projektauswahl LAG
Weitere offene Fragen für den Workshop ?
25.09.2020 Seite 23
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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