LEADER/CLLD 2021 – 2027
CHANCE ZUR VERÄNDERUNG
AM BEISPIEL DER GEBIETSKULISSE
22. SEPTEMBER 2020
GEBIETSKULISSE LEADER/CLLD 2021 - 2027
Weiter wie bisher? Oder anders?
GEBIETSKULISSE LEADER/CLLD 2021 - 2027
25.09.2020 Seite 3
Lehren ziehen aus der bisherigen Entwicklung der
Gebietskulisse und damit gleichzeitig mögliche künftige Umsetzungshemmnisse vermeiden?
Gemeinsame Ziele:
- Verringerung des Koordinationsaufwandes - Optimierung des Abstimmungsbedarfes - Reduzierung des Verwaltungsaufwandes - Beschleunigung der Prozesse
… für LAG und Verwaltung!
Veränderung als Chance begreifen … Kräfte noch besser bündeln
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Eine Einheits-/Verbandsgemeinde – mehrere LAG
Gebietskulisse 2014-2020
LAG-Grenzen „durchschneiden“
teilweise Verbands-/Einheitsgemeinden
Hansestadt Gardelegen
Oebisfelde-Weferlingen
Flechtingen
Vorharz (Schwanebeck, Groß Quenstedt)
Kemberg
Gräfenhainichen
Merseburg
Weißenfels
Teuchern
Kann und will LEADER hier für weitere 7 Jahre eine „Sonderrolle“ einnehmen?
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Schematisches Herangehen: LAG-Grenzen deckungsgleich zu Verwaltungsgrenzen auf Gemeindeebene anstreben?
25.09.2020 Seite 5
Gebietskulisse 2021 -2027???
Ein solches mögliches Bild ergäbe sich u.U. dann wie rechts dargestellt.
Magdeburg, Halle (Saale), Merseburg und Kernstadt von Dessau soll(t)en in eine solche Struktur zudem noch sinnvoll
integriert bzw. eingebracht werden.
Ohne gesonderte Betrachtung dieser Städte wären es 21 LAG.
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Erste Fragen …
• Warum sind die Grenzen aktuell so, wie sie sind?
• Profitieren nicht vor allem die Regionen, Akteure und/oder Lokalpolitik selbst von an individuellen regionalen Bedarfen ggf. verändert ausgerichteten Gebietseinheiten?
• Muss es zwingend ein förmlicher Zusammenschluss von derzeit existierenden LAG sein?
Kann es auch Misch- oder Übergangsformen geben, ggf. gekoppelt mit neuen internen Regeln der LAG zu regionsbezogener Budgetverteilung/-gewichtung (modulare LES)?
• Gibt es finanzielle Zwänge oder andere (fachliche, politische) Notwendigkeiten für die Ausgestaltung der künftigen LEADER/CLLD-Landschaft in Sachsen-Anhalt?
• Wird ein späterer Wettbewerbsaufruf des Landes ggf. solche Zwänge (bewusst) setzen?
• Wie können die Städte in die Gesamt-Gebietskulisse eingebunden werden?
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Rahmenbedingungen und Fragestellungen auf Seiten der LAG bzw. Akteure …
• Warum sind die Grenzen unserer LAG momentan so gestaltet, wie sie sind?
• Sind diese Gründe noch aktuell gültig bzw. tatsächlich ausschlaggebend und zweckmäßig?
• Können ggf. neu hinzugekommene Inhalte, Ziele, Prioritäten für die Entwicklung unserer Region in dieser (unveränderten) Gebietsabgrenzung wirklich gut umgesetzt werden?
• Bottom-up als Herzstück, Identifikation der Akteure mit der LAG ist entscheidend für die Motivation: „Woher kommen wir, wohin wollen wir künftig und wie kann das gelingen?“
• Hat die mögliche künftige Einbindung der benannten Städte auch Auswirkungen auf die Mittelverteilung? Oder auf die eigene Gebietskulisse und/oder Strategieinhalte?
• Wenn ja, welche?
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Rahmenbedingungen und Erwartungen auf Seiten der Verwaltungen …
• EU: Entwurf Dach-VO enthält keine verbindlichen EW- Ober- und Untergrenzen für LAG.
Derzeit auch keine ergänzenden Leitlinien o.ä. vorhanden bzw. angekündigt.
• Bund: Entwurf Interventionsbeschreibung LEADER für GAP-SP enthält keine bundesweit verbindlichen Vorgaben zu Größe/Gebiet einer LAG.
• Land: derzeit keine verbindlichen Vorgaben geplant, aber aus aller Erfahrung:
„nicht zu klein und nicht zu groß“ ist die Maxime (gilt für Fläche wie für Einwohner) zudem – und vor allem mit Blick auf CLLD (aus EFRE/ESF)
Wie können die schon benannten Städte in die historisch gewachsene, flächendeckende Gebietskulisse sinnvoll mit eingebunden werden?
Möglichst kein Gebiet des Landes soll per se ausgeschlossen sein oder gar bleiben.
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Ihre Gedanken für den Austausch im Workshop …
Was sind
Ihre
Gedanken zum Thema Gebietskulisse?Was kann sich (realistisch) ändern?
Was sollte sich ändern?
Was muss sich ändern?
… und warum? Wo gibt es gemeinsame Ziele?
Für jeden Veränderungsschritt sollte es gewichtige Gründe geben, einen gut erkennbaren Sinn dahinter …
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