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15. Fortbildungsveranstaltung

Diagnostik und Betreuung von Wirtschafts- und Ziergeflügel

24. und 25. September 2014 Stendal

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich 4 Veterinärmedizin, Stendal

Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Diagnostik und Betreuung von Wirtschafts- und Ziergeflügel

15. Fortbildungsveranstaltung

des Landesamtes für Verbraucherschutz, Fachbereich Veterinärmedizin und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

24. und 25. September 2014

Tagungsort: Landratsamt Stendal, Hospitalstr. 1 - 2, 39576 Hansestadt Stendal

Mittwoch, 24.09.2014, 13.00 -18.00 Uhr

„Tierwohl, Diagnostik, Geflügelseuchen u. -krankheiten“

Eröffnung und Begrüßung Herr Dr. W. Gaede, Fachbereichsleiter (m.d.W.d.G.b.)

13.00 Uhr

Referent Titel Zeit

M. Hafez (Berlin)

Putenhaltung und Tiergesundheit 13.10 Uhr

I. Emmerich (Leipzig)

Aktuelle Entwicklungen im Rahmen der 16. AMG-Novelle für die Geflügelhaltung

13.35 Uhr

J. Berk (Celle)

Auslaufnutzung - positiv oder negativ für die Tiergesundheit?

13.55 Uhr

H. Roost (Schwerin)

Untersuchungen zur Verbesserung der Tiergesundheit bei ökologisch gehaltenen Legehennen durch Verlängerung der Stallhaltungsphase bis zur 25.

Lebenswoche

14.15 Uhr

L. Lauterbach (Haldensleben)

Verbesserung der Herdengesundheit bei Puten durch optimiertes Impfmanagement

14.35 Uhr

Diskussion 1. Block 14.55 Uhr

Kaffeepause 15.00 Uhr

M. Metzner (Potsdam)

Seltene und neue bakterielle Infektionen beim Geflügel – Interpretationen von Fallbeispielen

15.45 Uhr

V. Pfisterer (Ankum)

Verlauf der Infektiösen Bronchitis (IB) China QX like- Infektion in einem Legehennenbestand in Mecklenburg-

Vorpommern

16.05 Uhr

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

J. Böhme (Leipzig)

Therapiemöglichkeiten in der Rasse- und Ziergeflügelhaltung

16.25 Uhr

S. Spies (Unterschleißheim)

Neue Möglichkeiten bei der Entwurmung von Hühnern 16.45 Uhr

W. Kruse (Rot am See)

Auswirkung von Futterverweigerung bei Mastputenküken 17.05 Uhr

U. Noack et al.

(Stendal)

Tiergesundheit u. Krankheitserregerspektrum in kleinen Wirtschaftsgeflügelbeständen - eine Fallbetrachtung

17.20 Uhr

Diskussion 2. Block 17.35 Uhr

Aktuelles aus der Praxis 17.40 Uhr Gemeinsames Abendessen im „Hotel am Bahnhof“, Bahnhofstrasse 30, Stendal 19.00 Uhr

Donnerstag, 25.09.2014, 08.30 -13.30 Uhr

„Tierwohl, Arzneimittelsicherheit, Zoonosen“

Referent Titel Zeit

C. Grund (Greifswald)

Bietet die Newcastle Disease Impfung noch einen sicheren Schutz? Ein Erfahrungsbericht aus dem

OIE/FAO und nationalen ND-Referenzlabor

08.35 Uhr

K.-P. Behr (Höltinghausen)

Auswirkungen des Tiergesundheitsgesetzes auf die Arbeit im Geflügel-Labor

08.55 Uhr

A. Käsbohrer (Berlin)

Welche Bedeutung hat Geflügel bei der Exposition mit ESBLs

09.15 Uhr

L. van Rennings (Hannover)

Erfassung des Antibiotikaeinsatzes beim Masthähnchen in Deutschland – Ergebnisse aus der Studie VetCAb

09.35 Uhr

K. Teich (Bad Oldeslohe)

Nutzung des anti-proinflamatorischen Effektes von Na- Salicylat (Avicylat®) zur Reduktion des

Antibiotikaeinsatzes

09.55 Uhr

Diskussion 3. Block 10.15 Uhr

Kaffeepause 10.20 Uhr

A. Dressel (Stendal)

Der amtliche Tierarzt im EU-zugelassenen Geflügelbetrieb – Einhaltung der Bedingungen der Richtlinie 2009/158/EG des Rates oder Verhinderer des

EU-Handels mit Geflügel

11.00 Uhr

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

C. Ahlers (Grimme)

Offenes Wasser in der Pekingentenmast – Praxiserfahrungen mit unterschiedlichen Systemen zur

Umsetzung der Anforderungen aus der Europaratsempfehlung v. 22.06.1999

11.20 Uhr

R. Küblböck (Penig)

Ist Schnabelkürzen in Legehennenhaltungen notwendig oder entbehrlich? - Eine Statuserhebung über das

Auftreten von Kannibalismus in sächsischen Legehennenhaltungen

11.40 Uhr

G. Glünder (Hannover)

Langzeitstudie über Campylobacter-Infektionen bei Huhn, Pute und Ente

12.00 Uhr

S. Fischer (Grimme)

Reduktion von Campylobacter beim Broiler durch den Einsatz von Bakteriophagen unter Berücksichtigung von

Resistenzentwicklungen

12.20 Uhr

E.-M. Bügener (Visbek)

Sicherung der Tränkwasserqualität im Hähnchenstall 12.40 Uhr

Diskussion 4. Block 12.55 Uhr

Schlusswort der Organisatoren

Veranstalter:

Landesamtes für Verbraucherschutz, Fachbereich4 Veterinärmedizin Stendal

Haferbreiter Weg 132 – 135, 39576 Stendal

Telefon: 03931-631-0, Fax: 03931-631-153 E-Mail: FB4@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Freiimfelder Str. 4, 06112 Halle (Saale)

Telefon: 0345-575412-0, Fax: 0345-575412-20 E-Mail: poststelle@taek-lsa.de

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Putenhaltung und Tiergesundheit

Hafez, M. (Berlin)

Der stärkste Strukturwandel in der Putenproduktion wurde durch die gezielte Selektion in Richtung verbesserter Leistung und Qualität in Gang gesetzt. Die Auswahl der passenden Linien erwies sich als sehr aufwendig, daher hat sich die eigentliche Zucht des Wirtschaftsgeflügels auf wenige Konzerne beschränkt. Heute liegt der weltweit vorhandene genetische Pool der Putenwirtschaft in den Händen weniger großer Unternehmen.

Genetische Komponenten, insbesondere die intensive Selektion auf Wachstumsrate und Brustfleischanteil bei Puten, werden häufig für zahlreiche Erkrankungen bzw. Syndrome verantwortlich gemacht. Neben Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems (Aortenruptur, Herztod, Subkapsuläre Nierenverblutung), werden immer wieder Erkrankungen des Skelettsystems (insbesondere Beinschwäche, tibiale Dyschondroplasie, Pododermatitis) sowie Aggressivität (Federpicken bzw. Kannibalismus) und Entzündung der Brustblase in Zusammenhang gebracht.

Die Probleme, die häufig im Zusammenhang mit Züchtung und Intensivhaltung von Puten verbunden sind, sind alt und werden seit längerer Zeit beobachtet und beschrieben. Neu sind hingegen deren Auswirkungen im Hinblick auf die tierschutzrelevanten und wirtschaftlichen Gesichtspunkte. Zurzeit werden in der Putenzucht neben den o.g. Merkmalen weitere Bereiche wie Fitness, Krankheitsresistenz und Fleischqualität berücksichtigt. Es muss jedoch erwähnt werden, dass die genetisch bedingte Leistungssteigerung höhere Anforderungen an die Umweltgestaltung der Tiere (Haltung, Fütterung, Management) stellt. Demnach muss die Haltungstechnologie die Anforderungen der Tiere berücksichtigen und sowohl eine tiergerechte, als auch leistungsfördernde Umwelt schaffen. Dabei muss beachtet werden, dass optimierte Haltungsbedingungen allein negative zuchtbedingte Merkmale nur begrenzt auffangen können.

Für die Haltung von Mastputen in Deutschland wurden seit 1999 bundeseinheitliche Eckwerte in Zusammenarbeit des Bundes mit Vertretern der deutschen Geflügelwirtschaft, der Länder und verschiedener Tierschutzorganisationen verabschiedet und in 2013 verbessert und aktualisiert.

Derzeitig werden noch weitere Probleme wie Verbraucherschutzaspekte, Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika und zusätzliche Tierschutzrelevante Probleme insbesondere die Schnabelbehandlung zur Kontrolle des Federpickens und Kannibalismus und das geplant Verbot der Schnabelbehandlung im Jahr 2016 in Niedersachsen diskutiert.

Darüber hinaus sollte die Stallstrukturierung weiter durch die durch neue Forschung belegten Erkenntnissen angepasst werden.

Die heutige intensive Putenproduktion stellt im Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz, Tierschutz und ökonomischen Notwendigkeiten hohe Anforderungen an das Fachwissen über Züchtung, Haltung, Ernährung, Verhalten, Krankheiten, Schlachtung und Vermarktung von Puten.

Der internationale Dialog zwischen den an den verschiedenen Produktionsstufen beteiligten Personen, vor allem Tierärzten und Landwirten, aber auch Wirtschaftsfachleuten muss aufrecht gehalten werden, um neueste Erkenntnisse der Wissenschaft und Erfahrungen der Praxis auszutauschen.

Verfasser:

Prof. Dr. Hafez Mohamed Hafez; Freie Universität, Fachbereich Veterinärmedizin, Institut für Geflügelkrankheiten, Königsweg 63, 14163 Berlin

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Auslaufnutzung – positiv oder negativ für die Tiergesundheit?

Berk, Jutta (Celle)

Das Anbieten eines Grünauslaufes wird oftmals von Seiten des Tierschutzes und der Verbraucher als die Haltungsform genannt, die den natürlichen Bedürfnissen der Tiere am meisten entspricht.

Ein Grünauslauf ermöglicht den Puten, ihre arteigenen Verhaltensweisen wie Fortbewegungs-, Erkundungs-, Futtersuch- und –aufnahmeverhalten optimal durchzuführen. Die Freilandhaltung von Puten ist jedoch für die heute üblichen Herdengrößen von bis zu 10.000 Tieren aus Gründen der Arbeitswirtschaft, der Tiergesundheit, aber auch aus der Sicht der Umweltbelastung kaum praktikabel, jedoch für die Freilandhaltung und für die ökologische Erzeugung vorgeschrieben.

Üblicherweise werden kommerzielle Puten in freibelüfteten Ställen in Bodenhaltung mit Einstreu gehalten. Diese reiz- und strukturlose Haltungsumwelt kann zu bedeutenden gesundheitlichen Problemen, aber auch zu unerwünschtem Tierverhalten (Federpicken und Kannibalismus) führen, die auch tierschutzrelevant sind. Eine Weiterentwicklung der vorhandenen Haltungsbedingungen erscheint aus der Sicht des Tierverhaltens, aber auch in Bezug auf die Tiergesundheit daher notwendig. Die Anreicherung der Haltungsumwelt z. B. durch das Anbieten eines überdachten Außenklimabereiches (AKB), geeigneter Sitzstangen, erhöhter Ebenen, Strohballen oder Körben mit Heu können neben einem Grünauslauf zu einer Erhöhung der Komplexität der Haltungsumwelt beitragen. Gleichzeitig wird mit dem Anbieten von entsprechenden Strukturen und Beschäftigungsmöglichkeiten das Ziel verfolgt, z. B. Beinprobleme durch die Erhöhung der Bewegungsaktivität zu verringern und unerwünschte Verhaltensweisen wie Federpicken und Kannibalismus zu reduzieren.

Im Rahmen des Vortrages werden Ergebnisse aus verschiedenen Untersuchungen mit Außenklimabereich oder AKB und Grünauslauf unter Einbeziehung verschiedener Herkünfte vorgestellt und im Hinblick auf ihre gesundheitlichen Auswirkungen (Beinstellung, Lauffähigkeit, Fußballendermatitis, Mortalität) diskutiert.

Verfasserin:

Dr. Jutta Berk, Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Dörnbergstr. 25/27, 29223 Celle

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Untersuchungen zur Verbesserung der Tiergesundheit bei ökologisch gehaltenen Legehennen durch Verlängerung der Stallhaltungsphase bis zur 25. Lebenswoche

Roost, H.; Arnold, T.; Pfisterer, V.; Dayen, M.; Kachel, K.-U.; Losand, E. (Schwerin)

Seit Februar 2012 wurden in drei ökologisch bewirtschafteten Legehennenanlagen und insgesamt vier Produktionszyklen Untersuchungen zur Verbesserung der Tiergesundheit durchgeführt. Dabei wurden in allen Fällen Junghennen, die jeweils aus ein und derselben Aufzuchteinheit stammten, zeitgleich in zwei baugleiche Ställe am selben Standort eingestallt. Die Versuchsgruppe verblieb bis maximal zur 25.Lebenswoche (LW) im Stall/Wintergartenbereich. Die Kontrollgruppe bekam entsprechend VO (EG) maximal ab 7.Tag nach Legebeginn (20./ 21.LW) Auslauf. Die ökologisch bewirtschafteten Ställe/ Wintergärten wiesen zwischen 3.700 und 15.000 Legehennenplätze auf und waren in Abteile von maximal 3.000 Tiere unterteilt. Tiergesundheitlich relevante Daten wie Tierverluste, Futter-/Wasserverbrauch, Legeleistung, Stallinnen- und -außentemperaturen, Auslaufjournal (Wetterdaten, Auslaufzeiten) und besondere Maßnahmen zur Stabilisierung der Tiergesundheit wurden täglich dokumentiert. Gleichzeitig erfolgten in zwei Beständen (drei Produktionszyklen) wöchentliche Probewägungen bei 100 LH, im dritten Bestand (ein Produktionszyklus) wurden 14- tägige Stichprobenwägungen durchgeführt. Über Kotprobennahmen und Stichprobensektionen sowie regelmäßige klinische Kontrollen des Bestandstierarztes gemeinsam mit dem verantwortlichen Bearbeiter wurde eine kontinuierliche Überwachung des tiergesundheitlichen Bestandsstatus von der Einstallung (17./18. LW) bis zur Ausstallung mit mehr als 70 LW erreicht.

Die Ergebnisse zeigten einen positiven Einfluss der längeren Stallhaltung auf Tiergesundheit und Legeleistung im Vergleich zu den Tieren, die nach Erreichen ihrer Legeleistung spätestens sieben Tage nach Legebeginn bei nasskalter Witterung erstmalig etwa in der 20./21. Lebenswoche Auslauf erhielten. Das wurde in einem Bestand durch das Auftreten einer akuten Histomoniasis (Schwarzkopfkrankheit) der Tiere 17 Tage nach Auslaufbeginn der Kontrollgruppe mit 20 LW besonders deutlich. Die zeitgleich bis zur 25. LW im Stall/Wintergarten verbliebenen Tiere der Versuchsgruppe zeigten vor und nach Auslaufbeginn diesbezüglich keine akute Infektion trotz einzelner Histomonadennachweise bei vergleichenden Stichprobensektionen.

Die in den drei Legehennenbetrieben im Rahmen von vier Belegungszyklen durchgeführten Untersuchungen weisen darauf hin, dass Junghennen nach Einstallung in die Legehennenanlage offensichtlich eine längere Eingewöhnungsphase auch bei optimierten Stall-/

Wintergartenbedingungen benötigen, um eine ausreichende Stabilität in der Tiergesundheit einschließlich leistungsgerechter Futter- und Wasseraufnahme im Stall zu erreichen. Diese längere Stallhaltungsphase hat sich nach unseren Untersuchungen bei widrigen Witterungsbedingungen als Vorteil für die Tiergesundheit/ das Tierwohl erwiesen. Deshalb wird auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse empfohlen, nach Einstallung der Junghennen in der 17./18.LW bei entsprechender Entwicklung und einsetzender Legetätigkeit der Tiere, die Witterungsbedingungen in die Entscheidung des Auslaufbeginns ggf. bis spätestens zur 25.LW im Interesse der Tiergesundheit mit einzubeziehen. Die Umsetzung dieser Erkenntnisse wird über einen Landeserlass durch die Fachaufsichtsbehörden in Mecklenburg – Vorpommern derzeit vorbereitet.

Korrespondenzadresse:

Dr. Hannelore Roost; 19059 Schwerin, Willi–Bredel–Str. 41; e-mail: hannelore@roost.de

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Verbesserung der Herdengesundheit bei Puten durch optimiertes Impfmanagement

Lauterbach, Lutz (Haldensleben)

Zusammenfassung:

Die Herdengesundheit in größeren Tierbeständen basiert auf vitalen Einzeltieren und bildet die Grundlage einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Lebensmittelerzeugung. Mit der in allen Bereichen, auch der landwirtschaftlichen Produktion, zu beobachtenden Tendenz der Spezialisierung sind Chancen zur Verbesserung der Tiergesundheit verbunden. Heute existente, auf die Haltung von Geflügel fokussierte Landwirtschaftsbetriebe halten i.d.R. nur noch eine Tierart oder haben diese räumlich, versorgungstechnisch und personell in einer Art und Weise getrennt, die eine wechselseitige Übertragung von Krankheitserregern idealerweise ausschließt, zumindest aber erschwert. Hygienekonzepte wie Alles-Rein-Alles-Raus werden angestrebt oder sind bereits umgesetzt. Bedingt durch den hohen Anspruch an Luftqualität und –quantität muss in der Putenhaltung immer mit aerogen übertragbaren Erregern bakterieller bzw. viraler Natur gerechnet werden. Insbesondere im Frühjahr/Herbst steigt biologisch (Wildvogelzug) bzw. witterungsbedingt (hohe Luftfeuchtigkeit, …) die Infektionshäufigkeit. Bakterielle Sekundärinfektionen, z.B.

Ornithobacterium rhinotracheale (ORT) und/oder Escherichia Coli, können primäre virale Atemwegsinfektionen dabei in einer Art und Weise verkomplizieren, dass eine antimikrobielle Therapie oft unvermeidbar ist. Impfungen stellen daher eine wichtige Maßnahme zur Erzeugung/Sicherung der Herdengesundheit dar. Neben Handelsvakzinen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten auch bestandsspezifische Impfstoffe erfolgreich etabliert. Sie werden immer dann in Betracht gezogen, wenn für den entsprechenden, sich als pathogen erwiesenen Erreger kein Handelsimpfstoff zur Verfügung steht. Die Verfügbarkeit eines bestandsspezifischen Impfstoffes ist jedoch zeitlich verzögert, da der/die pathogene/n Erreger zunächst isoliert und zur Herstellung eines solchen eingesendet werden müssen. Parallel zur Entscheidung für eine solche zusätzliche prophylaktische Maßnahme sollte deshalb auch hinterfragt werden, ob Routineimpfungen hinsichtlich Vorbereitung, Durchführung und Erfolg kein weiteres Optimierungspotential mehr erkennen lassen.

In den diesem Vortrag zu Grunde liegenden Fällen ergaben sich aufgrund von ELISA-Ergebnissen Hinweise auf inhomogen immunisierte Herden (in Höhe schwankende Antikörperantwort zwischen einzelnen Farmen als auch innerhalb einzelner Herden). Daraufhin wurde eine farmbezogene Schwachstellenanalyse der Impfstoffapplikation vorgenommen und das Impfmanagement optimiert. Parallel dazu erfolgte der Einsatz eines bestandsspezifischen ORT-Impfstoffes. Klinisch relevante, d.h. medikamentell behandlungsbedürftige Infektionsverläufe traten danach deutlich seltener auf. Dies zeigte sich über einen Zeitraum von 6 Durchgängen in ca. 50 % niedrigeren Medikamentenkosten im Durchschnitt aller beteiligten Betriebe (Tab. 1).

Tab. 1: prozentuale Entwicklung der farmbezogenen Medikamentenkosten nach Etablierung (1-6) einer bestandsspezifischen Impfung gegen Atemwegserreger im Vergleich zur letzten ungeimpften Herde (0) je Farm

Farm Medikamentenkosten der Impfdurchgänge

0 1 2 3 4 5 6

A 100% 55% 52% 42% 16% 18% 35%

B 100% 74% 47% 68% 58% 48%

C 100% 28% 53% 38% 50% 14%

D 100% 91% 81% 72% 81% 84%

Ø über alle

Farmen 100% 62% 58% 55% 51% 41% 35%

Literaturhinweise und eine ausführlichere Zusammenfassung beim Verfasser:

Dr. Lutz Lauterbach, Heidemark GmbH, Veterinärlabor, Jacob-Uffrecht-Straße 20, 39340 Haldensleben

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Bietet die Newcastle Disease Impfung noch einen sicheren Schutz? Ein Erfahrungsbericht aus dem OIE/FAO und nationalen ND-Referenzlabor.

Grund, Christian (Riems)

Die Newcastle Krankheit (ND) zählt zu den bedeutendsten Infektionserkrankungen des Geflügels, die weltweit auftritt und mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten einhergeht. In ihrer akuten Form treten bei der ND plötzliche Todesfälle auf mit einer Mortalität, die bis 100% betragen kann. Als klassische Krankheitszeichen gelten Atemstörungen, Durchfall und zentralnervöse Symptome. Bei Legehennen kommt es zu drastischen Abfällen in der Legeleistung, die in teilimmunen Herden das vorherrschende Krankheitsmerkmal darstellen kann.

Auslösender Krankheitserreger ist das Aviäre Paramyxovirus-1 oder Newcastle Disease Virus (APMV-1, NDV). Allerdings unterscheiden sich APMV-1 Viren deutlich in Ihren pathogenen Eigenschaften: Neben den klassischen Krankheitserregern existieren niedrig pathogene, lentogene Stämme, die seit den 50iger Jahren des 20en Jahrhunderts erfolgreich als Lebendvakzine eingesetzt werden. Serologisch sind APMV-1 Viren nicht differenzierbar und stellen eine einheitliche Gruppe dar. Mittels molekular-genetischer Untersuchungen sind jedoch Unterscheidungen zwischen APMV-1 Stämmen möglich und erlauben eine Einteilung in sogenannten Genotypen, die eine zeitlich- und räumliche Zuordnung von Stämmen zu Seuchenzügen ermöglichen. Während die Erreger der Ausbrüche der 80er Jahren dem Genotyp 2.VI zugeordnet werden, zirkulieren zur Zeit Erreger des Genotyp 2.VII. Eine Sonderstellung nimmt der sogenannte Taubentyp des APMV-1 ein (PPMV-1), der seit Anfang der 80er Jahre zu einer anhaltenden Endemie bei Tauben geführt hat und den Genotyp 2.VIb bildet. Impfstämme werden dem Genotyp 2.II zugeordnet. Anhaltende ND-Ausbrüche, die insbesondere in Asien aber auch im Nahen Osten auftreten, haben eine Diskussion über die Wirksamkeit der herkömmlichen Impfstoffe gegen zur Zeit zirkulierende Genotyp VII NDV-Stämmen geführt.

In dem Beitrag soll ein Überblick über ND-Ausbrüche der jüngeren Vergangenheit gegeben werden mit speziellem Fokus auf Europa und die angrenzenden Länder. Ergebnisse der Charakterisierung von NDV Isolaten aus dem Ausland, die im Rahmen der OIE- Referenzlabortätigkeit untersucht wurden, werden vorgestellt. Sie verdeutlichen, dass auch „neue“

Genotyp VII NDV Stämme durch Seren von geimpften Tieren erkannt werden. Diese Ergebnisse deuten darauf, dass „Antigener Drift“ für NDV keine maßgebliche Rolle spielt. Mögliche andere Gründe für das Auftreten der Newcastle Krankheit in geimpften Herden und daraus abzuleitende Konsequenzen für die Bekämpfung werden diskutiert. Anhaltende ND Ausbrüche in benachbarten Regionen verdeutlichen die ständige Bedrohung auch für Deutschland und lassen einen proaktiven Umgang mit der Erkrankung geboten erscheinen.

Verfasser:

PD Dr. Christian Grund,

Friedrich-Loeffler-Institut; OIE, FAO und NRL für die Newcastle Krankheit Tel.: 038351 7-1196/ -1545; mail: christian.grund@fli.bund.de

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Seltene und neue bakterielle Infektionen beim Geflügel – Interpretation von Fallbeispielen

Metzner, Martin (Potsdam) Einleitung

Im RIPAC-LABOR werden veterinärmedizinische Proben aus erkrankten Tierbeständen bakteriologisch untersucht. Dabei steht die Kultivierung von Infektionserregern im Vordergrund, die es ermöglicht, mittels MALDI-TOF MS, PCR, Objektträgeragglutination und anderen Methoden den Erreger auf Speziesebene zu differenzieren aber auch auf Subspeziesebene zu charakterisieren.

Des Weiteren erlaubt das Arbeiten mit gewonnenen Reinkulturen die Produktion von bestandsspezifischen Impfstoffen und z.B. die Durchführung von Resistenzprüfungen. Gerade die MALDI-TOF MS-Technologie erlaubt die Untersuchung einer Vielzahl von Subkulturen pro diagnostischer Probe. Neben gut beschriebenen bekannten Erregern werden dabei auch seltene Bakterienspezies festgestellt, die dem bestandsbetreuenden Tierarzt jedoch die Interpretation der Ergebnisse und die Diagnose ggf. erschweren können.

Ergebnisse

Die vorliegende Arbeit präsentiert die Ergebnisse bakteriologischer Untersuchungen von Probenmaterial aus Geflügelbeständen, die 2013 untersucht wurden. Berücksichtigt wurden folgende Tierarten: Enten, Puten, Tauben, Hühner u.a. Die nachgewiesenen über 17000 Mikroorganismen stammen z.T. von umfangreichen Untersuchungen kompletter Tierkörper.

Dadurch ergeben sich oft mehrfache Nachweise einer Spezies pro Probe. Diese Mehrfachnachweise wurden herausgerechnet, so dass insgesamt ca. 9000 Mikroorganismen in etwa 4500 Einzelproben nachgewiesen wurden (s. Tabelle 1). Pro Probe bedeutet das, dass im Durchschnitt ca. 4 Subkulturen untersucht worden sind, die etwa 2 verschiedene Mikroorganismen ergaben.

Tabelle 1 zeigt, dass erwartungsgemäß geflügelpathogene Erreger wie E. coli, Riemerella anatipestifer, Ornithobacterium rhinotracheale usw. relativ häufig nachgewiesen worden sind.

Andere Begleitkeime wie Proteus spp., Enterococcus spp., Lactobacillus spp., Bacillus spp. u.v.a.

sind apathogen und/oder sekundär.

Schwieriger ist die Bewertung von Enterococcus cecorum, Riemerella spp., unbekannten Spezies von Chryseobacterium, Corynebacterium, oder sogar komplett unbekannten Isolaten. Auch der Nachweis von Pathogenen, die für das Geflügel untypisch sind wie z.B. Staphylococcus hyicus oder Streptococcus suis sind zunächst schwierig zu bewerten. Die Präsentation der Ergebnisse geht vor allem auf die letztgenannten Nachweise ein und interpretiert einige Fallbeispiele dazu.

Literatur

Metzner, M., Köhler-Repp, D., & Köhler, B. (2010). Neue bakterielle Infektionserreger des

Geflügels? Enterococcus cecorum, Helcococcus kunzii und andere. Proceedings of the 79th DVG- Fachgespräch Geflügelkrankheiten, Hannover, Germany, p. 39-47

Seng, P., Drancourt, Gouriet F., La Scola B., Fournier P., Rolain J., Raoult D. (2009): Ongoing revolution in bacteriology: routine identification of bacteria by Matrix-Assisted Laser Desorption Ionization Time-of-Flight mass spectrometry. Clin Infection Dis 49: 543-551.

Verfasser:

Dr. Martin Metzner, RIPAC-LABOR GmbH, Am Mühlenberg 11, 14476 Potsdam

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Verlauf einer Infektiösen Bronchitis (IB) China QX like-Infektion in einem Legehennenbestand in Mecklenburg-Vorpommern

Pfisterer, Viola (Barth) und Arnold, Thorsten (Ankum)

In den vergangenen Jahren wandelte sich das Bild der Infektiösen Bronchitis (IB) China QX like – Infektion in Deutschland und Europa. Die ersten Fälle in Europa traten in den Niederlanden sowie auch in Deutschland auf und verursachten ab Ende 2003/Anfang 2004 schwere Schäden an den Eileitern der Legehennen, die zu typischen pathologisch-anatomischen Veränderungen und den sogenannten „Falschlegern“ führten. Zunächst waren insbesondere Mastelterntiere und Legehennenelterntiere und später auch Endprodukte betroffen. Diese Form der Frühschädigung des Eileiters tritt in Deutschland nur noch sehr selten auf. In den meisten Fällen sind Impffehler in der Aufzucht die Ursache, da insbesondere das Impfregime in den ersten 14 Lebenstagen der Aufzucht entscheidend für den Schutz gegen eine IB China QX like-Infektion mit Frühschädigung des Eileiters ist. Mit einem sorgfältig durchgeführten Impfregime (erster Lebenstag IB Primer und mit 14 Tagen IB 4/91) scheint die Frühschädigung des Eileiters in den ersten 14 Lebenstagen beherrschbar zu sein. Allerdings bereitet momentan das IB China QX like-Virus zusehends Probleme bei in Freiland gehaltenen Legehennen.

Das Virus wird in der Praxis momentan für viele Legeleistungsprobleme in der Freiland- und Bio- Legehennenhaltung verantwortlich gemacht, ohne dass zwangsläufig eine für IB typische Klinik im Bestand vorhanden ist. Auch für das IB China QX like - Virus gelten nach Literaturangaben die typischen klinischen Symptome einer IB-Infektion. Typisch sind nicht nur Leistungseinbrüche, die vielfältige Ursachen (Management, Auslauf, Futter und Wasserversorgung) haben können, sondern auch schlechte Schalenqualität (dünnschalige Eier, deformierte Eier) und dünnflüssiges Eiweiß, Liu et. al. (2004). Der reine Nachweis der Virus-RNA über die Real-Time-PCR Methode ist nicht beweisend für eine IB China QX like-Infektion in einem Bestand.

In diesem Vortrag wird anhand von einem Praxisbeispiel aus Mecklenburg – Vorpommern dargestellt, inwieweit eine IB China QX like-Infektion zwischen vier verschiedenen Ställen a 15.000 Legehennen in Boden- und Freilandhaltung verlaufen kann und wie die Infektion in den unterschiedlichen Infektionsstadien zu diagnostizieren ist.

Literaturverzeichnis:

LIU, S. und KONG, X (2004): A new genotype of nephropathogenik infectious bronchitis virus circulating in vaccinated and non-vaccinated flocks in China. Avian Pathology, 33(3), 321-327

Verfasser:

Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dres. Arnold /Veterinärlabor Ankum

Tierärztin Viola Pfisterer Dr. Thorsten Arnold

Zweitpraxis Praxis und Veterinärlabor

Gewerbegebiet am Betonwerk 1 Tiefer Weg 39

18356 Barth 49577 Ankum

Tel. 038231/779634 Tel. 05462 – 449

Fax. 038231/779633 Fax. 05462 - 8045

pfisterer@tierarztpraxis-arnold.de th.arnold@labor-arnold.de

www.labor-arnold.de www.labor-arnold.de

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Therapiemöglichkeiten in der Rasse- und Ziergeflügelhaltung

Böhme, Julia (Leipzig)

Unter der Begrifflichkeit Rassegeflügel werden alle anerkannten Rassen von Hühnern, Tauben, Gänsen, Enten, Perlhühnern, Pfauen und Puten, die nach Leistungseigenschaften und äußeren Merkmalen selektiert wurden, zusammengefasst. Die Hobbyhaltung dieser Tiere, welche mitunter nicht nur einen hohen ideellen Wert besitzen, erfreut sich einer immer größeren Beliebtheit, weswegen dieses Patientengut in der tierärztlichen Praxis einen stetig wachsenden Anteil darstellt.

Aus arzneimittelrechtlicher Sicht zählt Rassegeflügel zu den lebensmittelliefernden Tieren, weswegen ihnen im Krankheitsfalle lediglich pharmakologisch wirksame Stoffe verabreicht werden dürfen, die in der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 (Anhang, Tabelle 1) aufgelistet sind. Im Rahmen der tierärztlichen individuellen Betreuung dieser Hobbytiere, welche mehrheitlich nicht der menschlichen Nahrungskette zugeführt werden, ist die medikamentöse Versorgung infolge einer mangelhaften Verfügbarkeit geeigneter und zugelassener Wirkstoffe jedoch mitunter stark eingeschränkt.

Neben parasitären und bakteriellen Infektionen stellen nichtinfektiöse Erkrankungen (z. Bsp.

Verletzungen, Hautwunden, Pododermatitiden, Schimmelpilzerkrankungen und Fremdkörper) häufige Vorstellungsgründe beim Tierarzt dar.

Derzeit stehen insgesamt 26 antibiotisch wirksame Stoffe zur Anwendung bei lebensmittellieferndem Geflügel zur Verfügung. Der größte Anteil ist für Hühner (Broiler, Legehennen) und Puten zugelassen. Beim Wassergeflügel ist die Verfügbarkeit antibiotisch wirksamer Stoffe stark eingeschränkt; lediglich ein Wirkstoff darf bei Gänsen (Sulfonamide) und zwei bei Enten (Amoxicillin, Oxytetrazyklin) angewendet werden. Als Anthelminthika sind Flubendazol, Fenbendazol und Levamisol verfügbar; die beiden erstgenannten sind nur für Hühner zugelassen. Der Wirkstoff Levamisol ist auch für Puten, Perlhühner, Fasane, Enten, Gänse und Tauben zugelassen, darf jedoch nicht bei Tieren Anwendung finden, deren Eier für den menschlichen Verzehr gewonnen werden. Zur Behandlung einer Kokzidiose ist für Hühner und Puten der Wirkstoff Toltrazuril und Amprolium zugelassen. Toltrazuril darf jedoch nicht bei Tieren angewendet werden, deren Eier in die Lebensmittelkette gelangen. Insbesondere bei einem Befall mit Ektoparasiten, ist die Verfügbarkeit von Arzneistoffen, die am lebensmittelliefernden Tier angewendet werden können, denkbar schlecht. In vielen Fällen ist zur kausalen Therapie der verschiedenen Krankheitskomplexe aufgrund der mangelhaften Verfügbarkeit geeigneter Wirkstoffe eine Umwidmung unter Beachtung der Einhaltung der Mindestwartezeit auf essbares Gewebe (28 Tage) und Eier (7 Tage) häufig unumgänglich.

Verfasserin:

Dr. Julia Böhme

Klinik für Vögel und Reptilien, Veterinärmedizinische Fakultät, Universität Leipzig boehme@vogelklinik.uni-leipzig.de

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Panacur® Aquasol – neue Möglichkeit zur Entwurmung von Hühnern über Trinkwasser

Spies, Sigrid (Unterschleißheim)

Panacur® Aquasol ist eine neuartige Fenbendazol (FBZ) – Suspension zur Entwurmung von Lege- hennen, Elterntieren und Masthähnchen über das Trinkwasser. Das Produkt wird durch ein innovatives Nassmahlverfahren hergestellt, durch das sehr kleine und sehr homogen verteilte FBZ- Partikel entstehen, die im Trinkwasser eine stabile Suspension garantieren und sicherstellen, dass es beim Einsatz von Panacur® Aquasol nicht zur Blockade von Tränken, Wassernippeln oder Wasserleitungssystemen kommt.

Panacur® Aquasol wird von Hühnern problemlos aufgenommen. Vergleichende Studien haben gezeigt, dass Hühner medikiertes Trinkwasser selbst bei 5-facher Dosis, verabreicht über 15 Tage (dem dreifachen der empfohlenen Behandlungsdauer), vergleichbar gut aufnehmen wie reines Trinkwasser und die Überdosierung sehr gut vertragen. Studien mit Legehennen, Elterntieren und Masthähnchen zeigten, dass Panacur® Aquasol keine negativen Auswirkungen auf die Lege- , Mast-Zuchtleistung oder die Nachkommen hat.

Die Wirksamkeit von Panacur® Aquasol in einer Dosierung von 1 mg FBZ / kg KGW / Tag mit einer Behandlungsdauer von 5 Tagen wurde in mehreren Studien nachgewiesen. In 2 Feldstudien mit ca. 70.000 Hühnern wurde die Wirksamkeit über die Reduktion der Wurmzahl bestimmt. Dazu wurden zufällig ausgewählte Hühner vor bzw. 7 Tage nach Ende der Behandlung zur Bestimmung der Wurmzahl seziert. Die Reduktion der Wurmbürde lag bei 100% (adulte A. galli) bzw. 99,7 % (adulte Heterakis gallinarum). In der zugelassenen Dosierung beträgt die Wartezeit für Eier null Tage, für Fleisch 6 Tage.

Es werden Hinweise zur praktischen Durchführung der Behandlung für die gebräuchlichen Trinkwassersysteme gegeben.

Korrespondenzadresse:

Dr. Sigrid Spies; Intervet Deutschland GmbH, ein Unternehmen der MSD Tiergesundheit, Feldstr. 1 a, 85716 Unterschleißheim

e-mail: sigrid.spies@msd.de

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Auswirkungen von Futterverweigerung bei Putenküken.

Kruse, Wolfgang (Rot am See)

Es werden 4 Vorkommnisse von Futterinakzeptanz bei 1 bis 2 Wochen alten Mastputenküken vorgestellt.

Die Tiere nahmen zunächst unbemerkt wenig bis kein Futter auf, was zu verstopften Mägen durch vermehrtes Einstreu- und oder Grit fressen führte. Es traten Verluste von 10% bis 50% auf.

Besonders bei der Umstellung vom Krümel auf P1 kommt es zu plötzlichen Ausfällen, die rasant ansteigen. In zwei Fällen kam es durch vermehrtes Wühlen in der Einstreu zu einer Schimmelpilzinfektion der Atemwege. Die Tiere wurden durch Appetit und Stoffwechsel anregende Ergänzungsfuttermittel unterstützt. Auf Grund der hohen Verluste wurden die zuständigen Veterinärämter benachrichtigt. Anzeichen für eine anzeigepflichtige Krankheit wurden nicht gefunden.

Die Futter wurden alle im selben Mischfutterwerk produziert. Auffällig war jeweils ein harter etwas dunkler wirkender Pellet, was auf eine hohe Temperatur beim Pressvorgang hindeutet.

Weitergehende Untersuchungen wurden seitens des Mischfutterherstellers nicht durchgeführt, man meinte, das Geld wäre besser zum Ausgleich des Schadens angelegt.

Es werden die Folgen der Minderversorgung, sowie die Ausstallungsergebnisse dargestellt.

Verfasser:

Dr. Wolfgang Kruse

Fachtierarzt für Geflügel, Bebenburger Weg 30, 74585 Rot am See e-mail: Kruseprax@aol.com

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Tiergesundheit und Krankheitserregerspektrum in kleinen Wirtschaftsgeflügelbeständen - eine Fallbetrachtung

Noack, Ulrich; Schliephake, Annette; Ellenberger, Christin; van der Grinten, Elisabeth; Bernau, Jennifer; Herwig, Volker ¹ und Dirscherl, Friederike ²

(¹ Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt ² Fachbereich Gesundheits- und Verbraucherschutz des Landkreis Jerichower Land)

Im Berichtszeitraum der Jahre 2012-2014 wurden im Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbe- reich Veterinärmedizin, aus Einsendungen von Untersuchungsmaterial aus Wirtschafts- u. Zierge- flügelbeständen keine anzeigepflichtigen Tierseuchen bzw. deren Erreger nachgewiesen. Aus 142 Einsendungen von Geflügelbeständen resultierten meldepflichtige Tierkrankheiten bzw. Erreger- nachweise. So erfolgte in 49 Beständen der Nachweis der Salmonellose, davon in 3 Masthähn- chenbeständen (2 S. Enteritidis. u. 1 S. Infantis) und jeweils 1 Legehennen- (S. Enteritidis) und 1 Mastputenbestand (S. Typhimurium), in 39 Beständen der Nachweis der Campylobacteriose, in 18 Beständen der Nachweis der Aviären Chlamydiose, in 13 Beständen der Nachweis der Tuberkulose, in 9 Beständen der Nachweis der akuten Form der Marekschen Krankheit, in 7 Beständen der Nachweis von Vogelpocken, in 6 Beständen der Nachweis von ILT und in einem Bestand der Nachweis von Listeriose. Gumboro-Krankheit trat im Berichtszeitraum nicht auf.

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes muss ein Tierhalter ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden und er muss über die für eine angemes- sene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kennt- nisse und Fähigkeiten verfügen. Anhand von 2 Fallberichten aus der Tätigkeit des Tierseuchen- bekämpfungs- und Tierschutzdienstes in kleinen Wirtschaftsgeflügelbeständen im Land Sachsen- Anhalt werden Defizite hinsichtlich der Versorgung, Pflege und Überwachung der Tiere aufgezeigt, die mit einer Verschlechterung der Tiergesundheit bzw. des Tierwohls einhergingen. In einem Legehennenbestand (<350 Legehennen) kam es infolge einer IB-QX Infektion zu einem Lege- leistungseinbruch und in Zusammenhang mit Haltungsmängeln zu einem erhöhten Verlustge- schehen. In einem gemischten Tierbestand (181 Stck. Geflügel, 55 Kaninchen, 2 Schweine) be- standen gravierende Mängel hinsichtlich der Versorgung und artgerechten Unterbringung der Tiere. Daraufhin erfolgte durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Fortnahme der Tiere und Unterbringung im Tierheim. Aufgrund eines nachfolgenden Erkrankungs- und Verlustgeschehens wurde in Amtshilfe die Bestandsuntersuchung durch den Tierseuchenbekämpfungsdienst durchgeführt und Proben zur Diagnostik entnommen. Das nachgewiesene breite Krankheitserregerspektrum untersetzt die vorherigen Haltungsmängel und barg zudem auch eine Ansteckungsgefahr für das Betreuungspersonal und weitere Geflügelbestände.

Korrespondenzadresse:

Dipl.vet.med. Ulrich Noack; Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Veterinär- medizin, 39576 Stendal, Haferbreiter Weg 132-135; e-mail: Ulrich.Noack@lav.ms.sachsen-anhalt.de

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Auswirkungen des Tiergesundheitsgesetzes auf die Arbeit im Geflügel-Labor

Behr, Klaus-Peter (Höltinghausen)

Das Tiergesundheitsgesetz hat mit Inkrafttreten zum 1. Mai 2014 in Deutschland das Tierseuchengesetz abgelöst.

Erstmals wird mit diesem Gesetz der Begriff des In-Vitro-Diagnostikums (IVD) in das Tierseuchenrecht eingeführt und eine Zulassungspflicht für solche IVD festgestellt, die der Erkennung anzeige-, melde- oder mitteilungspflichtiger Tierkrankheiten dienen. Gleichzeitig folgt das Gesetz in seiner Logik für IVDs derjenigen für Tierimpfstoffe und führt das Primat der Zulassung für IVDs ein: dies bedeutet, dass bei kommerzieller Verfügbarkeit zugelassener Testkits ausschließlich diese benutzt werden dürfen. Damit wird gleichzeitig die Anwendung von in-house- Methoden untersagt für alle Fälle, in denen zugelassene Kits im Markt seit mehr als einem Jahr verfügbar sind. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird der verantwortliche Laborleiter mit Freiheitsstrafe bedroht.

Das Gesetz schafft damit einerseits längst überfällige Erleichterungen im Bereich der Herstellung, des Vertriebs und der Anwendung von IVD für nicht anzeige-, melde- oder mitteilungspflichtige Tierkrankheiten, andererseits schränkt es die Anwendungsmöglichkeiten moderner Veterinärdiagnostik und insbesondere deren Flexibilität immer noch in einer Weise ein, die sowohl über den EU-Rechtsrahmen wie über nationale Regelungen anderer Mitgliedsstaaten deutlich hinausgeht.

Die Folgen für die tägliche Arbeit im veterinärdiagnostischen Bereich werden an Beispielen aus der Diagnostik von Wirtschaftsgeflügelkrankheiten erläutert.

Verfasser:

Dr. Klaus-Peter Behr, Fachtierarzt für Geflügel, Dipl ECPVS

AniCon Labor GmbH, Muehlenstrasse 13, 49685 Höltinghausen , behr@anicon.eu

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Welche Bedeutung hat Geflügel bei der Exposition mit ESBLs

Käsbohrer, Annemarie; Valentin, Lars und Sharp, Hannah (Berlin)

Die zunehmende Verbreitung Cephalosporin-resistenter Keime bei Mensch und Tier ist Besorgnis erregend. In der öffentlichen Wahrnehmung wird Geflügel eine wichtige Rolle bei der Verbreitung solcher Keime zugeschrieben. Um diesem Trend an geeigneten Stellen gegensteuern zu können, ist eine Verbesserung des Verständnisses der Bedeutung des Eintrags aus der Nutztierhaltung insgesamt sowie der einzelnen Nutztiergruppen für die Besiedlung und ggf. nachfolgende Infektion des Menschen erforderlich.

ESBL steht für Extended-Spektrum Beta-Laktamasen, Enzyme, die ein breites Spektrum von Beta-Laktam-Antibiotika, insbesondere Aminopenicilline (z. B. Ampicillin), Cephalosporine (auch der 3. und 4. Generation) und Monobactame verändern, und damit unwirksam machen. AmpC Beta-Laktamasen vermitteln eine Resistenz gegen Penicilline, Cephalosporine der 2. und 3.

Generation (einschließlich der Beta-Laktam-Inhibitoren) sowie Cephamycine (z. B. Cefoxitin), aber üblicherweise nicht gegen Cephalosporine der 4. Generation und Carbapeneme.

Da die für ESBL/AmpC kodierenden Gene häufig auf mobilen genetischen Elementen (z.B.

Plasmiden) lokalisiert sind, und so nicht nur auf die nächste Bakteriengeneration sondern auch über die Gattungsgrenzen hinaus weitergegeben werden können, ist die Abschätzung der möglichen Bedeutung der verschiedener Quellen besonders komplex.

ESBL-/AmpC-bildende E. coli werden am häufigsten beim Geflügel und in Geflügelfleisch nachgewiesen, sind aber auch bei anderen landwirtschaftlichen Nutztieren, Lebensmitteln, Heimtieren und in der Umwelt weit verbreitet. Während niederländische Studien vorwiegend Geflügel als wichtiges Reservoir identifiziert hatten, zeigt eine Studie aus Dänemark einen Transfer von ESBL-Gene tragenden Resistenzplasmiden auf den Tierhalter ausgehend von Schweinen.

Bisherige Analysen für Deutschland im Forschungsverbund RESET (www. Reset-verbund.de) deuten darauf hin, dass bei Mensch und verschiedenen Tierarten jeweils z. T. gleiche oder ähnliche ESBL-Typen gefunden werden können. Erste Quantifizierungsansätze zur Bedeutung von Nutztieren als Reservoir für ESBL-bildende E. coli in Deutschland zeigen, dass sich die Anteile der häufigsten ESBL-Gene bei E. coli Isolaten bei Tieren und Menschen unterscheiden. Werden auch Eigenschaften der Bakterienstämme berücksichtigt, wie z. B. die phänotypischen Resistenzen gegen verschiedene Antibiotikaklassen, zeigt nur ein kleiner Anteil der Isolate vom Menschen identische Muster mit Isolaten vom Tier, d.h. es findet in der Regel keine klonale Ausbreitung von solchen Keimen statt. Die bisherigen Ergebnisse machen auch deutlich, dass bestimmte ESBL-Gene sowie Plasmide mit solchen Genen bei den betrachteten Nutztiergruppen Rind, Schwein sowie seltener auch bei Geflügel und beim Menschen vorkommen. Allerdings kann die überwiegende Mehrzahl der Besiedelungen des Menschen mit ESBL-bildenden E. coli nicht direkt über Nutztiere und Fleisch hiervon erklärt werden. Dies verdeutlicht, dass die Übertragungswege komplexer sind und weitere Reservoire und Infektionsquellen, einschließlich der Interaktion zwischen Menschen, aber auch der horizontale Gentransfer zukünftig Berücksichtigung finden müssen.

Danksagung:

Gedankt sei dem BMBF für die Förderung des Verbundprojekt ‚RESET’ (www.reset-verbund.de)

(AZ01Kl1013B) und allen Projektpartnern für die wichtigen wissenschaftlichen Arbeiten und Ergebnisse.

Kontaktadresse:

Dr. Annemarie Käsbohrer; Fachgruppe Epidemiologie, Zoonosen und Antibiotikaresistenz, Bundesinstitut für Risikobewertung, Diedersdorfer Weg 1, 12277 Berlin

Annemarie.kaesbohrer@bfr.bund.de Tel. 030 – 18412 2202

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Aktuelle Entwicklungen im Rahmen der 16. AMG-Novelle für die Geflügelhaltung

Emmerich, Ilka (Leipzig)

Mit Hilfe des sogenannten Antibiotika (AB)-Minimierungskonzept, dem Herzstück der 16. AMG- Novelle, soll der AB-Einsatz in der Nutztierhaltung auf das therapeutisch unerlässliche Mindestmaß reduziert werden. Der dadurch verringerte Selektionsdruck auf die Bakterien soll letztendlich das Auftreten resistenter Erreger vermindern. Die 16. AMG-Novelle richtet sich vorrangig an Tierhalter von Masttieren (Geflügel: Masthuhn, -pute), stärkt aber auch die Position des Tierarztes als fachlichen Ansprechpartner in den Tierbeständen.

Um die bundesweite AB-Therapiehäufigkeit (TH) miteinander zu vergleichen, muss jeder Tierhal- tungsbetrieb, der im Kalenderhalbjahr durchschnittlich mehr als 1.000 Mastputen bzw. 10.000 Masthühner hält, halbjährlich jede AB-Anwendung bei seinen Masttieren mitteilen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Legehennen, Geflügelelterntiere und andere Geflügeltierarten wie bsp.

Enten. Ein Tierhaltungsbetrieb bezüglich der Novelle sind alle Tiere und Ställe, die zu einer Registrierungsnummer gemäß Viehverkehrsverordnung gehören. Die Meldungen [(1) Bezeichnung des angewendeten AB, (2) Anzahl und Art der behandelten Tiere, (3) Datum des Tages der ersten Anwendung und Anzahl der Behandlungstage, (4) insgesamt angewendete AB-Menge, (5) Anzahl der gehaltenen Tiere zu Beginn des Kalenderhalbjahres und tagesgenaue Anzahl der Tiere der jeweiligen Tierart] erfolgen elektronisch über die AB-Datenbank im Herkunfts- und Informations- system für Tiere (HITier, www.hi-tier.de). Werden in einem Kalenderhalbjahr keine AB im mitteilungspflichtigen Tierhaltungsbetrieb angewendet, erübrigen sich die Mitteilungen zu Verände- rungen der Tierzahlen im Tierbestand, da die Angaben zu den gehaltenen Tieren „für jede Behandlung zu machen“ sind. Bei einer AB-Anwendung über das Ende eines Halbjahres hinaus, werden die Behandlungstage automatisch anhand des Behandlungsdatums auf die beiden Kalenderhalbjahre verteilt. Tierverluste können am Ende des jeweiligen Halbjahres mit Angabe der Anzahl und des Datums in die Datenbank eingetragen werden, da eine unverzügliche Mitteilung verendeter bzw. gemerzter Tiere durch die AMG-Novelle nicht gefordert wird. Die Meldungen können durch Dritte (z.B. Tierarzt, QS) vorgenommen werden, nachdem der Tierhalter dies gegenüber seiner zuständigen Behörde formlos angezeigt hat. Allerdings bleibt der Tierhalter weiterhin für die vollständige, korrekte und fristgerechte Mitteilung verantwortlich.

Aus den Angaben wird die halbjährliche betriebliche TH berechnet. Aus allen betrieblichen TH werden für jede Nutzungsrichtung und Kalenderhalbjahr zwei Kennzahlen abgeleitet. Dabei entspricht die Kennzahl 1 dem Wert, unter dem 50% aller Betriebe liegen und die Kennzahl 2 dem Wert, unter dem 75% aller Betriebe liegen. Nach Veröffentlichung der Kennzahlen 1 + 2 im Bundesanzeiger muss jeder Tierhalter selbst vergleichen, ob seine halbjährliche betriebliche TH die Kennzahlen 1 + 2 überschreitet. Ergibt der Vergleich, dass Kennzahl 1 < TH < Kennzahl 2, dann muss der Tierhalter zusammen mit dem Tierarzt prüfen, welche Gründe es für den höheren Verbrauch gab und ob er seinen AB-Verbrauch reduzieren kann. Liegt die TH > Kennzahl 2, dann muss der Tierhalter gemeinsam mit dem Tierarzt einen schriftlichen Reduktionsplan erstellen, der der zuständigen Behörde vorzulegen ist, die diesen ändern oder ergänzen kann. Ist der Reduktionsplan nicht innerhalb eines ½ Jahres erfüllbar, muss er um einen Zeitplan ergänzt werden. Zur Verringerung des AB-Einsatzes kann die Behörde Impfungen anordnen. Auch Anordnungen bezüglich der Tierhaltung können getroffen werden. So kann die Art und Weise der Mast einschließlich der Mastdauer, die Besatzdichte, die Hygiene und die Stallausstattung vorgeschrieben werden. Überschreitet der Tierhaltungsbetrieb die Kennzahl 2 erheblich oder mehrfach (TH >> Kennzahl 2), kann die Behörde die Abgabe von AB an den Tierhalter verbieten und als letztes Mittel das Ruhen der Tierhaltung für bis zu drei Jahre anordnen.

Für das AB-Minimierungskonzept ist bislang weder ein definiertes Reduktionsziel noch eine zeitliche Befristung vorgesehen. Es wird nach 5 Jahren, also erstmals 2019, evaluiert.

Verfasserin:

Dr. Ilka Emmerich; VETIDATA, Institut für Pharmakologie, Pharmazie und Toxikologie, Veterinärmedizinsche Fakultät, Uni Leipzig, An den Tierkliniken 39, 04103 Leipzig; E-Mail: emmerich@vetmed.uni-leipzig.de

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Der Einsatz von Antibiotika beim Masthähnchen in Deutschland – Ergebnisse aus der Pilotstudie VetCAb

van Rennings, Lisa 1, von Münchhausen, Christiane 1, Ottilie, Henry 2, Honscha, Walter 2, Käsbohrer, Annemarie 3, Kreienbrock, Lothar 1

(1 Institut für Biometrie, Epidemiologie und Informationsverarbeitung, WHO-Centre Veterinary Public Health, Tierärztliche Hochschule Hannover,

2 Institut für Pharmakologie, Pharmazie und Toxikologie, Veterinärmedizinische Fakultät der Universität Leipzig,

3 Abteilung Biologische Sicherheit, Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin.)

Abstract:

Mit dem Projekt VetCAb ist ein Monitoring zum Einsatz antibiotischer Wirkstoffe in der Nutztierhaltung in Deutschland durchgeführt worden. Ziel war es, ein repräsentatives Bild der Abgabe von antibiotischen Arzneimitteln für Deutschland zu erhalten.

Von April 2012 bis März 2013 wurden Daten von Tierärzten und Landwirten aus vier Regionen Deutschlands (Nordwest, Mitte, Ost und Süd) erhoben und in eine projekteigene Datenbank überführt. Insgesamt wurden über 70.000 Datensätze zu den Tierarten Schwein (Sauen, Ferkel, Läufer und Mastschweine), Rind (Milchrinder und Mastrinder) und Geflügel (Masthähnchen) erfasst und ausgewertet. Datengrundlage stellten die Arzneimittelanwendungs- und - abgabebelege (AuA) dar, die von den Projektteilnehmern in handschriftlicher und elektronischer Form zur Verfügung gestellt wurden. Es wurden retrospektiv Daten des Jahres 2011 erhoben.

Die Auswertung konzentrierte sich auf die Berechnung der verbrauchten Mengen einzelner Wirkstoffe je Tierart und Tiergruppe. Des Weiteren wurde die Anzahl der Arzneimittelanwendungen (Einzelgaben) sowie die Berechnung der durchschnittlichen Anzahl der Behandlungen je Tier (Therapiehäufigkeit) in einem Betrieb bzw. einer Region durchgeführt. Die Ergebnisse zum Geflügel wurden mit denen der Antibiotikastudien aus den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sowie den Ergebnissen des QS-Antibiotikamonitorings verglichen.

Für die Masthähnchen wurde eine mittlere Therapiehäufigkeit von 10,08 (Median) ermittelt. Das heißt, dass ein Masthähnchen in Deutschland durchschnittlich an 10 Tagen pro Durchgang mit einem Wirkstoff behandelt wird, bzw. an 5 Tagen mit einem Kombinationspräparat aus zwei Wirkstoffen. Hauptindikation der Behandlung in VetCAb waren Darmerkrankungen.

Diese Ergebnisse stimmen im Wesentlichen mit Ergebnissen überein, die auch in anderen Untersuchungen zum Thema gefunden werden. Hierbei fällt allerdings auf, dass die Art der Dokumentation (Therapiehäufigkeit, Therapieinzidenz, Anzahl verabreichter DDDA, Abgabemengen etc) zwischen den Untersuchungen oft verschieden ist, so dass ein direkter Vergleich oftmals nicht möglich ist.

Korrespondenzadresse:

Dr. Christiane von Münchhausen, Tierärztliche Hochschule Hannover, WHO-Centre Veterinary Public Health, Institut für Biometrie, Epidemiologie und Informationsverarbeitung, Bünteweg 2, 30559 Hannover. christiane.von.muenchhausen@tiho-hannover.de

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Nutzung des anti-proinflamatorischen Effektes von Na-Salicylat (Avicylat

®

) zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes.

Teich, Klaus (Bad Oldesloe)

Nichtsteroidale Antiphlogistica (NSAIDs) werden bisher meist nur als eine rein symptomatische Therapiebegleitung betrachtet. Ihr Wirkmechanismus beruht auf einer ausschließlichen COX- 1/COX-2-Hemmung im Gegensatz zu Kortikoiden (SAIDs). Daher wirken NSAIDs nicht immunsuppressiv. Sie entlasten den Organismus von den klinischen Symptomen und begünstigen damit die Heilungsprozesse und den langfristigen Immunitätsaufbau. Am Anfang jeder Erkrankung steht ein akuter, lokaler Entzündungsprozess. Der ideale Heilungsprozess koordiniert „maßvoll“

Abwehr- und Wiederherstellungsvorgänge und führt im Ergebnis zu einer Regeneration (restitutio ad integrum) des betroffenen Gewebes. Der Erhalt und die schnellstmögliche Wiederherstellung der lokal gestörten Perfusion ist dafür Voraussetzung. Diese wird jedoch durch die Entzündungsmediatoren selbst (inflamatorisch), aber auch durch externe Noxen (proinflamatorisch) unterschiedlich schwer gestört. Neben der zeitlichen Heilungsverzögerung (chronische Entzündungen) führen Perfusionsstörungen vor allem zu einem lokalen Gewebeuntergang.

Die Unterstützung von Heilungsprozessen, aber auch die Gewebe-protektive Wirkung von Na- Salicylat (Avicylat®) unterstützt den Perfusionserhalt. Salicylate wirken einerseits Endothelmembran-stabilisierend. Andererseits wird zusammen mit der Prostaglandin- Synthesehemmung eine Tromboxan-Hemmung induziert. Die damit reduzierte Thombozyten- Aggregation wirkt Blutgerinnungshemmend. Ein toxin-toleranteres, intaktes Endothel zusammen mit dem Blutverflüssigenden Effekt antagonisiert den nachteiligen Einfluss der körpereigenen Entzündungsmediatoren (antiinflamatorisch). Dieser perfusionserhaltende Effekt ist aber auch gegenüber dem schädigenden Einfluss von Endotoxinen, d.h. Lipopolysacchariden (LPS) als Zellmembranbestandteile gram-negativer Bakterien wirksam. Die allermeisten bakteriellen Erkrankungen beim Geflügel gehen auf Infektionen mit gram-negativen Keimen zurück. Endotoxin- Wirkungen setzen jedoch keine lebenden Bakterien (Infektionen) voraus und machen daher Antiinfektiva in diesem Zusammenhang wirkungslos. Bereits das Einatmen von LPS-haltigen Stäuben oder das systemische „Anschwemmen“ nach Resorption im Darm, z.B. nach Magen- Darm-Infektionen, führen zu Perfusionsstörungen der feinen Endstrombahnen (Lunge, Gelenke).

Diese bewirken eine reduzierte Abwehrlage der Atemwege und erhöhen die Infektanfälligkeit.

Endotoxin-Einwirkungen sind damit Wegbereiter für Mischinfektionen mit verschiedenen, oft bereits endemisch im Bestand vorhandenen Erregern (Faktorenkrankheiten).

In den vorgestellten Feldversuchen zu Avicylat® konnte im Vergleich mit einer ausschließlich antibiotisch behandelten Kontrollgruppe einerseits gezeigt werden, dass in der Kombination von Avicylat® mit einem Antibiotikum der Gesamtheilungserfolg bei Atemwegserkrankungen signifikant beschleunigt und im klinischen Beobachtungszeitraum signifikant verbessert werden konnte.

Andererseits zeigte sich bereits nach dem ersten Behandlungstag, an dem ausschließlich nur mit Avicylat® (ohne gleichzeitige Antibiose) behandelt wurde, dass ein deutlicher Behandlungsvorteil im Vergleich zu der ausschließlich antibiotisch behandelten Kontrollgruppe bestand. Im Gegenteil, während die Avicylat®-Gruppe mit einer sofortigen Rückführung der klinischen, Respirationstrakt- spezifischen Parameter reagierte, stiegen diese Parameter in der ausschließlich antibiotisch behandelten Kontrollgruppe zu Beginn des Behandlungsintervalls zunächst an (proinflamatorisch).

D.h., trotz nachweislich bakterieller Genese war durch eine ausschließliche Na-Salicylat-Gabe von 100 mg/kg KGW ein deutlicher Therapieerfolg zu vernehmen. Damit verspricht eine frühzeitige antiinflamatorische bzw. antiproinflamatorische Intervention in vielen Fällen ganz auf eine Antibiose verzichten zu können. In jedem Fall reduziert der kombinierte Avicylat®-Antibiose-Einsatz die Dauer von Antibiotika-Einsätzen und lässt durch die bessere Ausheilung eine geringere Behandlungshäufigkeit erwarten.

Verfasser: Dr. Klaus Teich; Virbac Tierarzneimittel GmbH, Bad Oldesloe

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Der amtliche Tierarzt im EU-zugelassenen Geflügelbetrieb – Einhaltung der Bedingungen der Richtlinie 2009/158/EG oder Verhinderer des EU-Handels mit

Geflügel

Dressel, Annette (Stendal)

Nutz- und Zuchtgeflügel, einschließlich Eintagsküken, in der Sendung von mehr als 19 Tieren, ausgenommen Geflügel zur Aufstockung von Wildbeständen dürfen nur aus zugelassenen Betrieben in die EU verbracht werden.

Mit der Erteilung der Zulassung für das innergemeinschaftliche Verbringen von Geflügel werden Bedingungen für die Haltung an den Tierhalter, tiermedizinische Untersuchungen und Behandlungen an den ermächtigten Tierarzt und hinsichtlich der Überwachung auch Bedingungen an das zuständige Veterinäramt geknüpft.

Für das zu verbringende Geflügel sind tierschutzrechtliche und tierseuchenrechtliche Parameter einzuhalten und der amtliche Tierarzt hat die klinische Gesundheit der Herde vor der Verladung der Tiere zu attestieren.

Rechtsgrundlagen für den innergemeinschaftlichen Handel in der EU sind:

1. Richtlinie 2009/158/EG des Rates vom 30. November 2009 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern sowie für ihre Einfuhr aus Drittländern;

2. Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2005 (BGBl. I S. 997), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S.

388) geändert worden ist;

3.Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 vom 17. November 2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern

Verfasserin:

Dipl.vet.med. Annette Dressel

Fachtierärztin für Geflügel, Wild- und Ziergeflügel Fachtierärztin für öffentliches Veterinärwesen

Landkreis Stendal, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Wendstraße 30, 39576 Stendal E-Mail: annette.dressel@landkreis-stendal.de

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Offenes Wasser in der Pekingentenmast – Praxiserfahrungen mit unterschiedlichen Systemen zur Umsetzung der Anforderungen aus der

Europaratsempfehlung v. 22.06.1999

Ahlers, Christine (Bad Belzig)

Für Pekingenten mit einer artgemäßen Vielzahl von Verhaltensweisen, die in Verbindung mit Wasser ausgeführt werden, ist das Angebot von offenem Wasser ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Artgerechtheit von Haltungssystemen.

In der Europaratsempfehlung wird der Zugang zu Badewasser gefordert, damit die Enten als Wasservögel ihre biologischen Erfordernisse erfüllen können. Wo ein solcher Zugang nicht möglich ist, müssen die Enten mit Wasservorrichtungen in ausreichender Zahl versorgt werden, die so ausgelegt sein müssen, dass das Wasser den Kopf bedeckt und mit dem Schnabel aufgenommen werden kann, so dass sich die Enten problemlos Wasser über den Körper schütten können.

In der Praxis wurde diese Anforderung an die Haltung von Pekingenten bisher nicht durchgesetzt, weil durch den gegenüber der praxisüblichen Nippeltränke zu erwartenden deutlich erhöhten Wasser- und Feuchtigkeitseintrag in den Stall Nachteile für die Tiergesundheit, das Stallklima und die Einstreuqualität erwartet werden und die Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers problematisch ist. Die ideale Lösung, Schwimmrinnen in einem Außenklimabereich anzubieten, ist aufgrund umweltrechtlicher und baurechtlicher Anforderungen nur in wenigen Einzelfällen möglich.

In einem Pekingentenmastbetrieb mit 15200 Tierplätzen in drei Mastställen wurden im Frühjahr 2013 zusätzlich zu den Nippeltränken Duschen (Stall 4) und offene Tränken (Stall 3) installiert und den Enten ab ca. 25. Lebenstag täglich für neun Stunden (offene Tränken) bzw. 5x 10 Minuten (Duschen) zur Verfügung gestellt. Die Mastleistungen und Schlachtergebnisse aus 13 Durchgängen zwischen Mai 2013 und Juli 2014 wurden ausgewertet und mit denen des Stalles, in dem die Enten ausschließlich Nippeltränken zur Wasseraufnahme zur Verfügung hatten (Stall 2), verglichen. In den Wintermonaten wurden die Duschen jedoch nicht genutzt, da negative Auswirkungen auf das Stallklima befürchtet wurden.

Das Stallklima wurde durch das offene Wasser nicht eindeutig beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf Tierverluste, tägliche Zunahmen, Verwurf und/oder B-Ware durch das zusätzliche Wasserangebot wurden in diesem Zeitraum trotz der deutlich höheren Keimbelastung des offenen Wassers nicht festgestellt. Der Wasserverbrauch war um bis zu 64% gegenüber dem ausschließlichen Wasserangebot über Nippeltränken erhöht.

Fazit:

Die bisherigen Erfahrungen in einem Pekingentenmastbetrieb haben gezeigt, dass bei gutem Management offenes Wasser ohne negative Auswirkungen auf die Produktivität angeboten werden kann. Offenes Wasser sollte jedoch stets zusätzlich zu den Nippeltränken angeboten werden. Insbesondere bei Erkrankungen oder der oralen Applikation von Arzneimitteln oder Ergänzungsfuttermitteln muss sichergestellt werden können, dass die Enten hygienisch einwandfreies Tränkwasser aufnehmen.

Tränkwasserhygiene ist ein wesentlicher Aspekt bei der Sicherung der Tiergesundheit und im Futtermittelrecht gefordert. Zwischen Tränkwasser und Wasser zur Gefiederpflege und / oder zum Baden sollte deshalb in der Entenhaltung so deutlich wie möglich unterschieden werden, z.B.

durch räumliche Trennung oder ein zeitlich begrenztes Angebot von Wasser zur Gefiederpflege.

Verfasserin:

Dr. Christine Ahlers; Duck-Tec Brüterei GmbH, 14806 Bad Belzig, Bergholzer Str. 6;

e-mail: christine.ahlers@wiesenhof.de

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

„Ist Schnabelkürzen in Legehennenhaltungen notwendig oder entbehrlich?“

Eine Statuserhebung über das Auftreten von Kannibalismus in sächsischen Legehennenhaltungen

Küblböck, Roland (Penig)

Die zu Recht von der Gesellschaft eingeforderte Optimierung der tiergerechten Haltung, die unter dem Begriff des „Tierwohls“ zusammengefasst wird, führt zu einem generellen Überdenken aktueller Standards. So sieht zum Beispiel der niedersächsische Tierschutzplan einen Ausstieg aus dem Kupieren der Schnäbel bis 2017 vor, was von der Geflügelwirtschaft sehr skeptisch aufgenommen wird.

Um eine möglichst objektive Bewertung des Problems zu erhalten, stellen sich zunächst folgende Fragen: Wie häufig und in welcher Intensität tritt Kannibalismus in Wirtschaftsgeflügelbeständen generell auf? Wo liegen die Unterschiede zwischen betroffenen Haltungen und Haltungen, die frei von Kannibalismus sind? Welche Maßnahmen werden von den betroffenen Tierhaltern zur Prävention oder zur Eindämmung von Kannibalismus durchgeführt?

Bisherige Studien, die sich mit dem Auftreten von Kannibalismus beschäftigten, sind in ihrem Umfang begrenzt. Eine Erfassung, wie häufig Kannibalismus auftritt, welche Bedingungen in der betroffenen Haltung vorherrschen, gibt es bisher noch nicht.

Um zumindest einen ersten Überblick über das Auftreten von Kannibalismus in sächsischen Legehennenhaltungen zu erhalten, wurden zunächst die vorhandenen Protokolle aus den Jahren 2011 bis 2013 ausgewertet, die im Rahmen von Betriebsbesuchen erstellt wurden. Die Betriebsbesuche dienen zwar zur Optimierung der Haltungs- und Produktionshygiene, es werden aber auch akute Probleme, wie z. B. Kannibalismus erfasst. Insgesamt nehmen an diesem Programm 68 Betriebe mit 316 Betriebseinheiten teil. Von den Betriebseinheiten entfallen 76 % auf Bodenhaltungen, 17 % auf Freilandhaltungen, 5 % auf ökologische Freilandhaltungen und nur 2 % auf Kleingruppenhaltungen. Die Angaben in den Protokollen ergaben, dass jährlich in ca. 1 % der Bodenhaltungen und in bis zu 10 % der Freilandhaltungen Probleme mit Kannibalismus auftraten.

Auch hatte es den Anschein, dass oft dieselben Betriebe betroffen waren. In den auffälligen Haltungen versuchte der Geflügelgesundheitsdienst durch fachliche Empfehlungen, den akuten Kannibalismus zu reduzieren.

Die Auswertung der Protokolle und die offenen Fragen zum Auftreten von Kannibalismus veranlassten den Geflügelgesundheitsdienst Angaben zu diesem Sachverhalt in sächsischen Legehennenhaltungen zu erheben. Dabei wurden die Haltungsbedingungen, der Informationsstand der Tierhalter zu Kannibalismus und die Maßnahmen, die in betroffenen Haltungen zur Vermeidung und Eindämmung durchgeführt werden, erfasst.

Bei dem Projekt handelt es sich nicht um eine wissenschaftliche Studie, es ist viel mehr eine Statuserhebung von zum Teil sensiblen Daten, die sich aus der Arbeit des Geflügelgesundheitsdienstes ergeben hat. Der Vortrag stellt zum einen die Häufigkeit von Kannibalismus in sächsischen Legehennenhaltungen dar, zum anderen werden anhand der unterschiedlichen Angaben zu Management und Haltungsbedingungen versucht, entscheidende Einflussfaktoren zu bestimmen, die vor Kannibalismus schützen oder aufgetretenen Kannibalismus eindämmen.

Unabhängig davon, wie häufig Kannibalismus in den Beständen auftritt, stellt jeder einzelne Fall für die betroffene Haltung eine massive Beeinträchtigung dar. Nur frühes Erkennen und schnelles Reagieren können den Kannibalismus eingrenzen.

Verfasser:

Roland Küblböck, Sächsische Tierseuchenkasse, Brückenstraße 2, 09322 Penig kueblboeck@tsk-sachsen.de

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15. Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Langzeitstudie über Campylobacter-Infektionen bei Huhn, Pute und Ente

Glünder, Gerhard; Auerbach, Monika; Jung, Arne; Weber, Rita

(Klinik für Geflügel, Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover)

Zwischen der Campylobacter (C.)- Prävalenz in Broilerherden und dem Risiko einer Infektion des Menschen wurde ein Zusammenhang erkannt; daher wurde ein besonderes Augenmerk auf epidemiologische Aspekte der Besiedlung von Broilern gerichtet. Wenige Untersuchungen befassen sich dagegen mit der Infektion bei Puten und überhaupt keine Studien liegen über das Vorkommen des Erregers bei Enten in Stallhaltung ohne Auslauf vor.

Dies war Anlass, 52 Broilerherden, 46 Pekingentenherden, 22 Moschusentenherden und 20 Putenherden auf das Auftreten von Campylobacter-Infektionen zu untersuchen.

Stellt man den ersten Nachweis von Campylobacter nach Einstallung in den jeweiligen Herden im zeitlichen Verlauf der Mast dar, so ergeben sich für jede Geflügelart Kurven mit unterschiedlichen Verläufen, die möglicherweise mit den verschiedenen Haltungsbedingungen der Geflügelart zusammenhängen können. Im Gegensatz zu anderen Berichten ist es nicht so, dass sich Tiere unter 3 Wochen selten infizieren oder dass sich die Infektionen der Herden nach der zweiten oder dritten Lebenswoche häufen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Herde Campylobacter-positiv wird, dürfte mit dem Lebensalter zunehmen, da damit auch die Chance auf einen Eintrag des Erregers von außerhalb des Stalles steigt. So waren Legehennenherden zum Zeitpunkt der Schlachtung stets Campylobacter-Träger. Während für Campylobacter-Infektionen beim Broiler saisonale Zusammenhänge bereits beschrieben wurden, konnte dieser Zusammenhang erstmalig auch für Pekingenten nachgewiesen werden; bei Pute und Moschusente besteht dieser Zusammenhang in der Tendenz, ließ sich aber nicht statistisch absichern.

Überwiegend konnte C. jejuni isoliert werden, jedoch traten C. coli-Infektionen einerseits häufiger im Herbst und andererseits mit zunehmenden Alter der Tiere auf.

Korrespondenzadresse:

Dr. Gerhard Glünder, Einsteinstr. 48, 30659 Hannover e-mail: gerhard.gluender@t-online.de

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