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FMP-JournalFOEDERATIO MEDICORUM PRACTICORUM

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IN G R I D L . WY L E R- BR E M

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Hälfte unseres Vereinsjahres 2005/2006 ist vorüber. Immerhin haben wiederum fast 900 Mitglieder mit ihrem Mitgliederbeitrag dem Verein und dem Vorstand das Vertrauen ausge- sprochen. Es ist Zeit, euch über unsere Vor- standsarbeit einen Zwischenbericht abzugeben.

Die Ausgaben im Gesundheitswesen steigen stetig an. Fast 50 Milliarden waren es im letzten Jahr. Entgegen allen öffentlichen Meinungsmachern will die Bevölkerung offensichtlich vom politi- schen Sparkurs im Gesundheitswesen nichts wissen. Trotz der Ausgabensteigerung ist aber vor allem im Bereich der sozialen Grundversicherung der Verteilkampf zwischen den verschiede- nen Konkurrenten in vollem Gang und härter denn je. Die durch verschiedene Partikularinteressen gelähmte Ärzteschaft weiss sich kaum noch zu wehren: gegen Krankenversicherer, Kantone, Spitäler, Paramedizinerinnen und -mediziner, Pharma- und Medi- zinaltechnikindustrie und vor allem die Apothekerinnen und Apotheker. Im Kanton Zürich läutete das Bundesgericht die ent- scheidende Schlacht um die Medikamentenabgabe ein.

Selbstdispensation der Medikamente und direkte Medikamentenabgabe (DMA)

Nachdem das Zürcher Verwaltungsgericht im Jahre 1998 das Ver- bot der direkten Medikamentenabgabe in der Arztpraxis in den Städten Zürich und Winterthur für ungültig erklärt hatte, hat das Bundesgericht auf eine Beschwerde der Zürcher Apotheke hin diese liberale Marktordung aufgehoben. Die Apotheker sind in zwei Volksabstimmungen bei der Monopolisierung ihrer Medika- mentenabgabe gescheitert. Doch gemäss den bundesgericht- lichen Überlegungen könnte das Verbot der Selbstdispensation

sogar auf andere städtische Orte des Kantons Zürich erweitert werden. Ohne dass die Ärzteschaft Verfahrensbeteiligte gewesen wäre, meinte das Bundesgericht lapidar, die Selbstdispensation sei ja für den Arzt sowieso nur ein Nebenerwerb. Das könne man den Ärzten schon verbieten. Das Bundesgericht hat sich damit über alle Regeln der juristischen Kunst und des Anstandes hin- weggesetzt. Es wäre das Mindeste gewesen, die Ärztinnen und Ärzte vor dem Entscheid anzuhören beziehungsweise ihnen das rechtliche Gehör zu gewähren. Ein solches «höchstrichterliches»

Urteil kann nicht viel wert sein.

Die Ärzteschaft in der ambulanten Praxis hat schon genug mit der abnehmenden Attraktivität ihres Berufes zu kämpfen, ganz zu schweigen von den sinkenden Einkommen und den sich im- mer schwieriger gestaltenden Nachfolgeregelungen. Die Patien- tin und der Patient sollen frei entscheiden können, wo sie die Medikamente beziehen wollen: beim Arzt, in der Apotheke oder bei einer Versandapotheke. Für die FMP ist es nicht zulässig, wenn unnötige Einschränkungen den selbstbestimmten Zugang zu den Medikamenten erschweren oder sogar verwehren; zumal dies eindeutig dem erklärten Willen der Bevölkerung wider- spricht.

Die schweizerische FMP unterstützt deshalb ihre Zürcher Sektion tatkräftig. Dank unserer Intervention ist sich die kantonale Ärzte- gesellschaft (AGZ) ihrer Pflicht bewusst geworden und versucht nun auf der juristischen wie politischen Ebene die Interessen der freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte durchzusetzen. Solltet ihr ähnliche Bestrebungen der Apotheker in anderen Kantonen beobachten, bitte informiert uns, wir werden auch eure kanto- nalen Gesellschaften gerne unterstützen und für die Gefahren sensibilisieren.

Dignitätskonzept Tarmed: Wie ist die Besitz- standsgarantie noch gewährleistet?

Die FMP stellte mit ihrer Tätigkeit sicher, dass alle Ärztinnen und Ärzte einen Facharzttitel erwerben konnten. Ohne unseren Zu- sammenhalt hätten wir das nicht geschafft. Doch bald kommen neue Schwierigkeiten auf uns zu. Die Übergangsbestimmungen des Tarmed zur Besitzstandsgarantie für die Abrechnung von

Zum Status quo der FMP-Standespolitik

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Alle Ziele der FMP unter www.fmpnet.ch

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Tätigkeiten ausserhalb des eigenen Facharztbereiches werden ablaufen. Wir sind zwar alle der Meinung, dass Qualitätssiche- rung wichtig ist. Wenn diese aber zur Fortbildungszettelwirt- schaft für jede Einzelposition ausserhalb des eigenen Facharzt- gebietes wird, entspricht dies weniger dem Qualitätsgedanken als administrativer Kontrollperversion.

Dank unseren Vorarbeiten hat der Zentralvorstand der FMH die- sen Gedanken aufgenommen und lässt abklären, inwiefern das Dignitätskonzept eher dem Marktabschottungsbedürfnis einzel- ner Fachgruppen als dem Qualitätsbedürfnis der Patientinnen und Patienten entspricht. Wir werden hier hart dran bleiben. Wir danken aber dem Generalsekretariat der FMH, dass es uns aktiv zugehört hat.

Strahlenschutzkommission

Als Präsidentin der FMP bin ich durch die FMH dem Bundesrat zur Wahl in die Eidgenössische Strahlenschutzkommission empfoh- len worden, mit dem Auftrag, die Interessen der freipraktizieren- den Ärztinnen und Ärzte zu vertreten. Diese Arbeit ist interes- sant, allerdings manchmal auch frustrierend: Bin ich doch das

einzige Kommissionsmitglied, das als Hausärztin in eigener Dop- pelpraxis praktisch arbeitet.

Ausblick auf unsere FMP-Tätigkeit

Im Oktober 2004 beschloss das Parlament, eine Patientenkarte einzuführen. Damit solle die Administration vereinfacht werden.

Tatsächlich haben es lediglich Software- und Hardwareproduzen- ten erreicht, sich eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um sich am gedeckten Tisch des Gesundheitswesens zu laben. Ausser vielen Ideen bestehen keine konkreten Nachweise, dass die Kos- ten der Einführung und des Betriebs dieser Patientenkarten je- mals wieder eingespart werden können. Aus Sicht der freiprakti- zierenden Ärzteschaft ist bedenklich, dass die Einführung dieser Karte durch uns Leistungserbringer (mit)finanziert werden soll.

Ein Mitspracherecht bei der Entwicklung des Projektes wird uns nämlich nicht zugestanden. Entscheiden dürfen wir nicht, aber zahlen. Die FMP wird sich hier in Bälde stark engagieren.

Zwischen Medidata, der Helsana und der CSS einerseits und der Zürcher und der Berner Ärztegesellschaft andererseits ist ein Streit darüber ausgebrochen, ob wir freipraktizierenden

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Beitrittserklärung/Mutationsblatt

Name _____________________________________

Vorname _____________________________________

Geburtsdatum _____________________________________

Adresse Praxis Privat

Strasse _____________________________________ _____________________________________

PLZ/Ort _____________________________________ _____________________________________

Tel. _____________________________________ _____________________________________

Fax _____________________________________ _____________________________________

E-Mail _____________________________________ _____________________________________

Spezialität: ❏Allgemeinmedizin ❏Innere Medizin ❏Psychiatrie ❏Pädiatrie ❏Gynäkologie ❏andere: _____________________

Dr.-Titel: ❏ja ❏nein Eidgenössisches Diplom seit 19___ Eigene Praxis seit 19___

Mitglied bei standespolitischer Organisation: ❏FMH ❏Ärztegesellschaft des Kantons: _____________________

❏SGAM ❏SGIM ❏SGP ❏SVPTA ❏SGPP ❏Gyn. + Geburtshilfe ❏andere: _____________________

Hätten Sie Interesse an einer standespolitischen Tätigkeit? ❏ja ❏nein Wenn ja, in welchem Bereich: _____________________

Würden Sie als aktives Mitglied der FMP mitarbeiten: ❏im Vorstand ❏in einer Arbeitsgruppe ❏bei sonstigen Aufgaben Ort und Datum: _____________________________________ Unterschrift: _____________________________________

Bitte einsenden an: A. Benyamini, FMP-Sekretariat, Letzacherstrasse 37, 8117 Fällanden Tel. 01-825 26 55, Fax 01-825 21 50, E-Mail: benyamini@dial.eunet.ch

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Ärztinnen und Ärzte im Tiers payant direkt gegenüber der Kasse statt im Tiers garant abrechnen dürfen. Die Ärztegesellschaften meinen, man dürfe nur im Tiers garant und allenfalls nur über die Trustcenter abrechnen. Zwar sind Sondervertragsverbote zulas- ten von Verbandsmitgliedern sowie Exklusivitätsklauseln nach Art. 46 Abs. 3 KVG verboten, was auch für die kantonalen Ärz- tegesellschaften gelten dürfte. Das ist aber nicht so wichtig.

Wichtig ist, dass wir freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte selbstverantwortlich entscheiden wollen. Wir können sowohl auf Staats-, Versicherungs- wie Verbandsbevormundung verzichten.

Besonders traurig wird es, wenn ein Ärzteverband seine eigenen Investitionen in die Trustcenter schützt, indem er seine Mitglieder zu verklagen beginnt. Wir werden dies als FMP nicht hinnehmen und uns verbandspolitisch dafür engagieren, dass Ärztinnen und Ärzte sich frei entscheiden dürfen, wie sie den Versicherern oder den Patientinnen und Patienten Rechnung stellen. Wer hierin behindert wird, soll sich bei uns melden.

Wenn ihr im Gesundheitsmarkt etwas beobachtet, das euch als freipraktizierender Arzt oder freipraktizierende Ärztin behindert, sei es eine überadministrierte Kranken- versicherung, ein unfähiges Softwarehaus, unsinnige Auf-

lagen des Kantons, unlautere Machenschaften von Liefe- ranten oder Konkurrenten, meldet euch bei uns. Wir sind unabhängig und frei. Wir tragen keine Handschellen und

können deshalb auf jeden zeigen!

Mit herzlichen und kollegialen Grüssen

Dr. med. I. L. Wyler-Brem Präsidentin FMP Schweiz

Der beiliegende Anmeldungstalon soll zu einer FMP-Mitglied- schaft ermuntern. Die FMP hat über 800 Mitglieder und setzt sich ein für die selbstständige und unabhängige Ärzteschaft.

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La version française suivra dans le prochain numéro.

Referenzen

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