3 Maßnahmen der Landesforstverwaltung gegen die "Neuartigen Waldschäden"
Die Forstwirtschaft kann mit waldbaulichen Maßnahmen an den immissionsbedingten Ursa- chen von Waldschäden nichts ändern. Flankierend zu gesetzlichen Auflagen zur Luftreinhal- tung werden aber alle Möglichkeiten genutzt, durch forstliche Maßnahmen die Widerstandsfä- higkeit der Waldbestände zu verbessern und den Schadensverlauf zu mildern.
Im Landeswaldgesetz sind die wesentlichen Erhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Schutzmaß- nahmen fixiert, die die erforderlichen Funktionen des Waldes sichern.
Die Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktion der Wälder werden im Landeswald, wie im Landes- waldprogramm formuliert, über eine standortgerechte und naturnahe Waldwirtschaft realisiert.
Die Stabilität und Elastizität der brandenburgischen Wälder werden erhöht und von den forst- wirtschaftlichen Maßnahmen gehen keine zusätzlichen Belastungen für die Wälder aus.
Das Ziel der standortgerechten und naturnahen Waldbewirtschaftung sind Wälder,
• die die Waldfunktionen, möglichst ohne zusätzliche Einflussnahme, gleichzeitig auf ganzer Waldfläche erfüllen.
• die auf Grund ihrer Struktur, Naturnähe und biologischen Vielfalt auch bei dauerhaft vorkommenden Standortsveränderungen hohe Stabilität und Elastizität aufweisen,
• in denen durch die Bestockung, die Standortsverhältnisse erhalten, verbessert und op- timal ausgenutzt werden.
• die in Abhängigkeit von der Lichtökologie der beteiligten Baumarten horizontal und/oder vertikal strukturiert sowie gemischt sind und
• die unter Ausnutzung natürlicher Entwicklungsprozesse und unter Berücksichtigung na- turnaher waldbaulicher Methoden bewirtschaftet werden.
Diese Ziele sollen durch folgende waldbauliche Maßnahmen erreicht werden:
• Planung und Bewirtschaftung nach Betriebszielen unter Beachtung der ökonomischen und ökologischen Erfordernisse,
• standort- und waldfunktionsgerechte Baumartenwahl,
• Verbesserung der Waldstrukturen durch Erhöhung bzw. Gewährleistung des Laubholz- anteiles, der baum-, gruppen- und bestandesweisen Mischung und Förderung der Stu- figkeit bzw. Schichtung in den Beständen,
• Förderung und Ausnutzung natürlicher Waldverjüngungen, insbesondere bei Eichen, Rotbuche und Gemeiner Kiefer,
• Minimierung auf Kahlschläge, die zur erfolgreichen Verjüngung, wegen der Qualität, der Harzung oder des Gesundheitszustandes des Vorbestandes un-umgänglich sind,
• Standraumregulierung, Mischungsregulierung und Phänotypenauslese bei der Wald- pflege zugunsten von Zuwachs- und Wertträgern sowie Mischbaumarten unter Berück- sichtigung der Waldfunktionen,
• höchstmögliche Bildung und Nutzung an Wert und Volumen des Holzes unter Beach- tung der Waldfunktionen,
• Erhaltung und Erhöhung des Anteils alter Bäume und Bestände zur Sicherung von ho- her Wertholzbildung,
• Erhaltung von Niststätten für Vögel sowie ökologisch notwendigen und ökonomisch ver- tretbaren Totholzanteiles,
• Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt, insbesondere durch die Förderung und den Schutz seltener und bedrohter Pflanzen- und Tierarten sowie die Erhöhung der Biodiversität durch gezielte Pflege von Biotopen,
• Gestaltung und Pflege von Waldinnen- und -außenrändern mit besonderer Bedeutung für Waldinnenklima, Artenschutz und Bestandessicherung,
• Aufbau eines Netzes von Naturwäldern und Beachtung des Biotopverbundes,
• über die Ausnutzung naturnaher Bewirtschaftungsmethoden hinausgehende Gewähr- leistung der natürlichen Waldentwicklungsdynamik in Kleinstrukturen, - waldverträgliche Wildbewirtschaftung durch Wildbestandsregulierung sowie Biotop- und Habitatgestal- tung,
• Integrierter Waldschutz, insbesondere durch biologische und mechanische Verfahren der Gefahrenabwehr,
• Anwendung boden- und bestandespfleglicher Technologien.
Das für alle Waldbesitzarten erarbeitete Waldumbauprogramm des Landes (1994) wurde durch die Waldentwicklungsplanung (1997) für den Landeswald präzisiert.
Landeswald Nadelwald
in %
Mischwald in %
Laubwald in %
Ist 1994 70 14 16
Ziel Waldentwicklungsplanung 26 49 25
Landeswald Nadelwald
in ha
Mischwald in ha
Laubwald in ha
Ist 1994 162.000 32.000 37.000
Ziel Waldentwicklungsplanung 60.000 113.000 58.000
Im Nichtlandeswald ist die langfristige Planung der Waldentwicklung als wichtiger Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung eine Orientierungshilfe für die Eigentümer, die eigene Ziele und Vorstellungen zu verwirklichen. Die Forstverwaltung nutzt die Ergebnisse der forstlichen Rah- menplanung im Nichtlandeswald zur gezielten Anleitung, Beratung, Betreuung und Förderung des Privatwaldes. Zur ökologischen Stabilisierung des Privat- und Körperschaftswaldes wurden 1999 im Rahmen der GAK Zuwendungen in Höhe von rund 15 Mio. DM gewährt.
Nichtlandeswald Nadelwald in %
Mischwald in %
Laubwald in %
Ist 1994 77 10 13
Ziel Waldentwicklungsplanung 45 41 24