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1. Entgeltinformation zum Konto Volksbank Basic mit Leistungspaketen
2. Entgeltinformation zum Konto Volksbank Basic U18 mit Leistungspaket Young Banking
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen
4. Preis- und Leistungsverzeichnis
Bedingungen und P reise
Ihre rechtlichen Unterlagen
Anhänge
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Anhang 1.
Entgeltinformation
zum Konto V olksbank Basic
mit Leistungspaketen
1 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
Entgeltinformation
Name des Kontoanbieters: Volksbank Mittelhessen Kontobezeichnung: „Volksbank Basic“ (Kontoführung) Datum: 15.12.2021
• Hiermit informieren wir Sie über die Entgelte, die bei Nutzung der wichtigsten mit dem Zahlungskonto verbundenen Dienste anfallen, damit Sie diese mit anderen Konten vergleichen können.
• Darüber hinaus können auch Entgelte für hier nicht aufgeführte Dienste anfallen.
Umfassende Informationen erhalten Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis sowie im Preisaushang der Bank.
• Ein Glossar der hier verwendeten Begriffe ist kostenfrei erhältlich.
Dienst Entgelt
Allgemeine mit dem Konto verbundene Dienste Kontoführung
[„Volksbank Basic“]
Umfasst ein Dienstleistungspaket bestehend aus:
- Kontoführung
- [girocard] (Ausgabe einer Debitkarte)
- Kontoauszüge im elektronischen Postfach, an eigenen Kontoauszugsdruckern oder bundesweit über „BankCard KontoInfo“
- Freischaltung für eBanking und Telefonbanking per DirektService - Einrichtung, Änderung, Löschung von Daueraufträgen auf Wunsch des Kunden
Über diese Anzahl hinausgehende Dienste werden getrennt in Rechnung gestellt.
monatlich
Jährliche Gesamtentgelte
unbegrenzt Erste Karte
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
1,00 €
12,00 €
2 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
Zahlungen (ohne Karten)
1Überweisung
2Gutschrift einer Überweisung
2In Euro innerhalb der EWR- Staaten
3Überweisung mit IBAN innerhalb der Bank
beleghaft beleglos
4: im eBanking als Echtzeit-Überweisung per Datenfernübertragung SB-Terminal bei Erteilung telefonisch über Berater bei Telefonbanking bei formloser Erteilung über Berater ohne Telefonbanking als beleglose Eilüberweisung als beleghafte Eilüberweisung Überweisung mit IBAN an einen anderen
Zahlungsdienstleister
beleghaft beleglos
4: im eBanking als Echtzeit-Überweisung per Datenfernübertragung SB-Terminal bei Erteilung telefonisch über Berater bei Telefonbanking bei formloser Erteilung über Berater ohne Telefonbanking als beleglose Eilüberweisung als beleghafte Eilüberweisung
In Euro aus den EWR-Staaten
2Überweisung innerhalb der
Bank Überweisung von einem anderen Zahlungsdienstleister
2,00 € 0,20 € 0,50 € 0,20 € 0,20 € 2,00 € 2,00 € 3,00 € 2,00 €
2,00 € 0,20 € 0,50 € 0,20 € 0,20 € 2,00 € 2,00 € 3,00 € 2,00 € zzgl.
15,00 €
0,20 € 0,20 €
1 Hinweise für Überweisungen / Überweisungsgutschriften / Lastschriften: Die aufgeführten Entgelte werden
- nur dann berechnet, wenn die Überweisungen / Überweisungsgutschriften / Lastschriften im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt wurden;
Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist.
- nicht berechnet, wenn und soweit diese bereits mit dem Entgelt für die Kontoführung abgegolten oder bei einzelnen Kontomodellen abweichend geregelt ist. Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht.
2 Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht.
3 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
4 Sm@rt-TAN plus mittels TAN-Generator 0,00 EUR, VR-SecureGo (Push-TAN) 0,00 EUR. VR SecureGo Plus (Auftragsfreigabe/ Push-Tan) 0,00 EUR (Kosten Gerät einmalig: Sm@rt TAN plus Photo-Generator: 14,99 EUR).
3 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
Dauerauftrag
Lastschrift
Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift
Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags
In Euro innerhalb der EWR- Staaten
5Einrichtung / Änderung / Löschung auf Wunsch des Kunden Ausführung Dauerauftrag Vorübergehende Aussetzung
auf Wunsch des Kunden In Euro innerhalb der EWR- Staaten
5Einlösung Lastschrift
wegen fehlender
Kontodeckung durch die Bank wegen fehlender
Kontodeckung durch die Bank
0,00 € 0,20 € 0,00 €
0,20 €
0,94 €
0,94 € Karten und Bargeld
Ausgabe einer Debitkarte [girocard Maestro]
[girocard VPay]
[goldene girocard Maestro]
[goldene girocard V Pay]
Ausgabe einer Debitkarte [Mastercard BasicCard]
Ausgabe einer Kreditkarte [Mastercard Classic Card]
Ausgabe einer Kreditkarte [Mastercard Gold Card]
Jährlich im Voraus berechnet Zusatzkarte Jährlich im Voraus berechnet
Zusatzkarte Jährlich im Voraus berechnet
Zusatzkarte Jährlich im Voraus berechnet
Zusatzkarte Jährlich im Voraus berechnet Jährliche Gesamtentgelte Jährlich im Voraus berechnet umsatzabhängige
Jahresgebühr
ab 2000,00 Euro Umsatz jährlich ab 3000,00 Euro Umsatz jährlich ab 4000,00 Euro Umsatz jährlich ab 5000,00 Euro Umsatz jährlich Jährlich im Voraus berechnet Umsatzabhängige
Jahresgebühr
0,00 € 7,00 € 0,00 € 7,00 € 0,00 € 7,00 € 0,00 € 7,00 € 14,90 € 14,90 € 20,00 €
15,00 € 10,00 € 5,00 € 0,00 € 70,00 €
5 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
4 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
Bargeldeinzahlung
Bargeldauszahlungen
6Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Schalter
[girocard Maestro], [girocard V Pay], [goldene girocard Maestro],
[goldene girocard V Pay]
Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten
[girocard Maestro], [girocard V Pay], [goldene girocard Maestro],
[goldene girocard V Pay]
ab 3500,00 Euro Umsatz jährlich ab 5000,00 Euro Umsatz jährlich ab 6500,00 Euro Umsatz jährlich ab 8000,00 Euro Umsatz jährlich In Euro auf das eigene Konto
an der Kasse am Geldautomaten mit Debitkarte [girocard]
In Euro
an eigene Kunden an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten
In Euro innerhalb der EWR- Staaten
7bei hauseigenen Geldautomaten Bei teilnehmenden Banken am
BankCard ServiceNetz Bei Kreditinstituten in der EU und den EWR-Staaten
7, die ein direktes Kundenentgelt
erheben können:
Verfügungen im girocard- System in anderen Zahlungssystemen (Maestro / V Pay) in Euro
Bei Kreditinstituten in der EU und den EWR-Staaten
7, die kein direktes Kundenentgelt erheben können:
45,00 € 30,00 € 15,00 € 0,00 €
2,00 € 1,00 €
2,00 € Dienst nicht verfügbar
1,00 € 0,00 €
Dienst nicht verfügbar 1,00% vom Umsatz mind.
4,00 €
6 Hinweise:Die aufgeführten Entgelte für Bargeldauszahlungen werden
- nur dann berechnet, wenn sie im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt wurden; Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist.
- nicht berechnet, wenn und soweit diese bereits mit dem Entgelt für die Kontoführung abgegolten oder bei einzelnen Kontomodellen abweichend geregelt sind. Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht.
7 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
5 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
Bargeldauszahlung mit der Debitkarte an fremden Geldautomaten in Fremdwährung [girocard Maestro], [girocard V Pay],
[goldene girocard Maestro], [goldene girocard V Pay]
Bargeldauszahlung mit der Debitkarte an fremden Geldautomaten in Fremdwährung [Mastercard BasicCard]
Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte am Geldautomaten
[Mastercard ClassicCard]
[Mastercard GoldCard]
Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte an fremden Geldautomaten
[Mastercard ClassicCard]
[Mastercard GoldCard]
Verfügungen in folgenden Zahlungssystemen (Maestro/V Pay) in Euro
Bei Kreditinstituten in der EU und den EWR-Staaten
8in Fremdwährung
zzgl. Auslandseinsatzentgelt
Bei Kreditinstituten außerhalb der EU und den EWR-Staaten
8zzgl. Auslandseinsatzentgelt
Bei Kreditinstituten im In- und Ausland
zzgl. Auslandseinsatzentgelt
An eigene Kunden
Bei Kreditinstituten im In- und Ausland in Euro
Bei Kreditinstituten im In- und Ausland in Fremdwährung
zzgl. Auslandseinsatzentgelt
1,00% vom Umsatz mind.
4,00 €
1,00% vom Umsatz mind.
5,00 € 1,50 % vom Umsatz
1,00% vom Umsatz mind.
5,00 € 1,50 % vom Umsatz
2,95 € 1,50% vom Umsatz 2,00% vom Umsatz mind.
5,00 €
2,00% vom Umsatz mind.
5,00 €
2,00% vom Umsatz mind.
5,00 € 1,50 % vom
Umsatz
8 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
6 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
Einsatz der Debitkarte zum Bezahlen in Fremdwährung
[girocard]
[Mastercard BasicCard]
Einsatz der Kreditkarte zum Bezahlen in Fremdwährung
[Mastercard ClassicCard]
[Mastercard GoldCard]
[Mastercard PremiumCard]
Zahlung in einem Land außerhalb der EWR-Staaten
Auslandseinsatzentgelt
9Zahlung in einem Land außerhalb der EWR-Staaten
9Auslandseinsatzentgelt
1,50 % vom Umsatz mind.
1,00 € max. 5,00 €
1,50 % vom Umsatz
Überziehungen und damit verbundene Dienste Eingeräumte Kontoüberziehung
[Dispositionskredit]
Geduldete Kontoüberziehung [Kontoüberziehung]
Sollzinssatz für eingeräumte Kontoüberziehungen
(Dispositionskredite) variabler Zinssatz, pro Jahr Sollzinssatz für geduldete Überziehungen (Kontoüber- ziehung) variabler Zinssatz, pro Jahr
7,94 %
7,94 %
Optionales Dienstleistungspaket Entgelt [Online]
(kann nur in Verbindung mit dem Konto
„Volksbank Basic“ abgeschlossen werden)
Für Kunden im Alter von 18 – 27 Jahre [Online (unter 28 Jahre)]
Monatliches Kontoführungsentgelt des Volksbank Basic entfällt.
Für Kunden ab einem Alter von 28 Jahren
monatlicher Paketpreis
monatlicher Paketpreis bei einem bargeldlosen Geldeingang (Lohn, Gehalt oder sonstigen privaten Einkünften) von mindestens 500,00 EUR im Monat Jährlicher Gesamtpreis
0,00 €
0,00 € 0,00 €
9 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
7 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
[Online] umfasst:
- Kontoführung ausschließlich online per eBanking und VR-BankingApp - Kontoauszüge ausschließlich im
elektronischen Postfach - Beleglose Buchungen wie
Überweisungen, Lastschriften, Ausführung der Daueraufträge und Kartenzahlungen
- Bargeldeinzahlung und
-auszahlung mit der Debitkarte an hauseigenen Geldautomaten und an Geldautomaten der am BankCard ServiceNetz teilnehmenden Banken
- Bargeldeinzahlungen und
-auszahlungen am Schalter/ an der Kasse oder beleghafte Buchungen wie Überweisungen und Einlösung von Schecks
bei einem bargeldlosen Geldeingang (Lohn, Gehalt oder sonstigen privaten Einkünften) von weniger als 500,00 EUR im Monat Jährlicher Gesamtpreis
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
monatlich 1 Buchung kostenfrei
4,00 € 48,00 €
Über diese Anzahl hinausgehende Dienste werden getrennt in Rechnung gestellt.
Optionales Dienstleistungspaket Entgelt [Classic]
(kann nur in Verbindung mit dem Konto
„Volksbank Basic“ abgeschlossen werden)
[Classic] umfasst:
- Kontoführung auch online per eBanking und VR BankingApp möglich
- Kontoauszüge per
Kontoauszugsdrucker oder elektronischem Postfach
monatlicher Paketpreis jährliche Gesamtentgelte
unbegrenzt
unbegrenzt
5,00 €
60,00 €
8 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
- Beleglose Überweisungen im eBanking und VR-BankingApp - Bargeldeinzahlung und
-auszahlung mit der Debitkarte an hauseigenen Geldautomaten und an Geldautomaten der am BankCard ServiceNetz teilnehmenden Banken - Bargeldeinzahlungen und
-auszahlungen am Schalter/Kasse und/oder beleghafte Buchungen wie Überweisungen, Lastschriften und Einlösung von Schecks
unbegrenzt
unbegrenzt
monatlich 10 Buchungen kostenfrei
Über diese Anzahl hinausgehende Dienste werden getrennt in Rechnung gestellt.
Optionales Dienstleistungspaket Entgelt [Premium]
(kann nur in Verbindung mit dem Konto
„Volksbank Basic“ abgeschlossen werden)
[Premium-Paket] umfasst:
- Kontoführung auch online per eBanking und VR BankingApp möglich
- Kontoauszüge per
Kontoauszugsdrucker oder elektronischem Postfach - Beleglose Buchungen wie
Überweisungen, Lastschriften, Ausführung der Daueraufträge und Kartenzahlungen
- Beleghafte Buchungen wie
Überweisungen, Lastschriften und Einlösung von Schecks
- Bargeldeinzahlungen und
-auszahlungen am Schalter/Kasse - Bargeldeinzahlung und
-auszahlung mit der Debitkarte an hauseigenen Geldautomaten und an Geldautomaten der am BankCard ServiceNetz teilnehmenden Banken
monatlicher Paketpreis jährliche Gesamtentgelte
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
14,00 € 168,00 €
Über diese Anzahl hinausgehende Dienste werden getrennt in Rechnung gestellt.
9 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
Optionales Dienstleistungspaket Entgelt Paket [Mastercard BasicCard ]
Ausgabe einer Debitkarte [Mastercard BasicCard]
- Debitkarte auf Guthabenbasis
- Bargeldlos zahlen im Inland und Ausland - Bargeldauszahlungen im Inland und Ausland
- Kontaktlos bezahlen
- Mobiles bezahlen mit der digitalen Karte
Jährlich im Voraus berechnet
Jahresgebühr
Für junge Erwachsene von 18 bis 27 Jahren (Schüler, Studenten, Auszubildende) Für Erwachsene
0,00 € 14,90 €
Optionales Dienstleistungspaket Entgelt Paket [Mastercard ClassicCard]
Ausgabe einer Kreditkarte [Mastercard ClassicCard]
- Umsatzabhängige Jahresgebühr
- Bargeldlos zahlen im Inland und Ausland - Bargeldauszahlungen im Inland und Ausland
- Kontaktlos bezahlen
- Mobiles bezahlen mit der digitalen Karte
Jährlich im Voraus berechnet
Jahresgebühr
Für junge Erwachsene von 18 bis 27 Jahren (Schüler, Studenten, Auszubildende) Für Erwachsene
Umsatzabhängige Jahresgebühr
ab 2000,00 Euro Umsatz jährlich ab 3000,00 Euro Umsatz jährlich ab 4000,00 Euro Umsatz jährlich ab 5000,00 Euro Umsatz jährlich
0,00 €
20,00 €
15,00 €
10,00 €
5,00 €
0,00 € Optionales Dienstleistungspaket Entgelt
Paket [Mastercard GoldCard]
Ausgabe einer Kreditkarte [Mastercard GoldCard]
- Bargeldlos zahlen im Inland und Ausland - Bargeldauszahlungen im Inland und Ausland
- Kontaktlos bezahlen
- Mobiles bezahlen mit der digitalen Karte - Reiserücktrittskosten- / Reiseabbruch- versicherung (mit Selbstbeteiligung) - Auslandsreisekrankenversicherung - Reiseservice-Versicherung
- Auslands-Schutzbrief-Versicherung - Abhängig vom Karteneinsatz:
Jährlich im Voraus berechnet
Jahresgebühr
Für junge Erwachsene von 18 bis 27 Jahren (Schüler, Studenten, Auszubildende) Für Erwachsene
Umsatzabhängige Jahresgebühr
ab 3500,00 Euro Umsatz jährlich ab 5000,00 Euro Umsatz jährlich
50,00 €
70,00 €
45,00 €
30,00 €
10 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
- Reisebuchungsservice mit 7 % Rückvergütung des Reisepreises - Verkehrsmittel-Unfallversicherung - Leistungen gelten für die ganze Familie.
ab 6500,00 Euro Umsatz jährlich ab 8000,00 Euro Umsatz jährlich
15,00 €
0,00 €
Informationen über zusätzliche Dienste
Informationen über die Entgelte bei Diensten, die über die im Dienstleistungspaket inbegriffene Anzahl an Diensten hinausgehen (ohne die oben aufgeführten Entgelte)
Dienst Entgelt
Scheckeinlösung
10Kontoauszug
Einzug 2,00 € Einlösung 2,00 €
Im Online-Banking durch
elektronisches Postfach
110,00 € Durch Kontoauszugs-
drucker
120,00 € Durch Postzustellung pro
Sendung aufgrund gesonderter Vereinbarung
zzgl. Portokosten
132,00 €
10 Hinweise: Die aufgeführten Entgelte für die Einlösung oder den Einzug von Schecks werden
- nur dann berechnet, wenn die Einlösung oder der Einzug des Schecks im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt wurden; Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist.
- nicht berechnet, wenn und soweit die Einlösung oder der Einzug von Schecks bereits mit dem Entgelt für die Kontoführung abgegolten oder bei einzelnen Kontomodellen abweichend geregelt ist Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht.
11 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
12 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
13 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt.
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Anhang 2.
Entgeltinformation
zum Konto V olksbank Basic U18 mit Leistungspaket
Young Banking
1 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
Entgeltinformation
Name des Kontoanbieters: Volksbank Mittelhessen Kontobezeichnung: Volksbank Basic U18 (Kontoführung) Datum: 15.12.2021
• Hiermit informieren wir Sie über die Entgelte, die bei Nutzung der wichtigsten mit dem Zahlungskonto verbundenen Dienste anfallen, damit Sie diese mit anderen Konten vergleichen können.
• Darüber hinaus können auch Entgelte für hier nicht aufgeführte Dienste anfallen.
Umfassende Informationen erhalten Sie in unserem Preisaushang sowie im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank.
• Ein Glossar der hier verwendeten Begriffe ist kostenfrei erhältlich.
Dienst Entgelt
Allgemeine mit dem Konto verbundene Dienste Kontoführung
[Volksbank Basic U18]
Umfasst ein Dienstleistungspaket bestehend aus:
- Kontoführung
- [girocard] (Ausgabe einer Debitkarte)
- Kontoauszüge im elektronischen Postfach, an eigenen Kontoauszugsdruckern oder bundesweit über „BankCard KontoInfo“
- Freischaltung für eBanking und Telefonbanking per DirektService - Einrichtung, Änderung, Löschung von Daueraufträgen auf Wunsch des Kunden
Über diese Anzahl hinausgehende Dienste werden getrennt in Rechnung gestellt.
monatlich
Jährliche Gesamtentgelte
unbegrenzt Erste Karte
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
1,00 € 12,00
Zahlungen (ohne Karten)
11 Hinweise für Überweisungen / Überweisungsgutschriften / Lastschriften: Die aufgeführten Entgelte werden
- nur dann berechnet, wenn die Überweisungen / Überweisungsgutschriften / Lastschriften im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt wurden;
2 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
Überweisung
2Gutschrift einer Überweisung
2In Euro innerhalb der EWR- Staaten
3Überweisung mit IBAN innerhalb der Bank
beleghaft beleglos
4: im eBanking als Echtzeit-Überweisung per Datenfernübertragung per SB-Terminal bei Erteilung telefonisch über Berater bei Telefonbanking bei formloser Erteilung über Berater ohne Telefonbanking als beleglose Eilüberweisung als beleghafte Eilüberweisung Überweisung mit IBAN an einen anderen
Zahlungsdienstleister
beleghaft beleglos
4: im eBanking als Echtzeitüberweisung per Datenfernübertragung per SB-Terminal bei Erteilung telefonisch über Berater bei Telefonbanking bei formloser Erteilung über Berater ohne Telefonbanking als beleglose Eilüberweisung als beleghafte Eilüberweisung
zusätzlich
In Euro aus den EWR-Staaten
3Überweisung innerhalb der
Bank Überweisung von einem anderen Zahlungsdienstleister In Euro innerhalb der EWR- Staaten
52,00 € 0,20 € 0,50 € 0,20 € 0,20 € 2,00 €
2,00 € 3,00 € 2,00 €
2,00 €
0,20 € 0,50 € 0,20 € 0,20 € 2,00 € 2,00 € 3,00 € 2,00 € zzgl.
15,00 €
0,20 €
0,20 €
Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist.
- nicht berechnet, wenn und soweit diese bereits mit dem Entgelt für die Kontoführung abgegolten oder bei einzelnen Kontomodellen abweichend geregelt ist. Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht.
2 Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht.
3 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
4 Sm@rt-TAN plus mittels TAN-Generator 0,00 EUR, VR-SecureGo (Push-TAN) 0,00 EUR, VR SecureGo Plus (Auftragsfreigabe/ Push-Tan) 0,00 EUR (Kosten Gerät einmalig: Sm@rt TAN plus Photo-Generator:14,99 EUR).
5 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
3 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
Dauerauftrag
Lastschrift
Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift
Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags
Einrichtung / Änderung / Löschung auf Wunsch des Kunden Ausführung Dauerauftrag Vorübergehende Aussetzung
auf Wunsch des Kunden Wiederaufnahme auf Wunsch des Kunden In Euro innerhalb der EWR- Staaten
5Einlösung Lastschrift
wegen fehlender
Kontodeckung durch die Bank wegen fehlender
Kontodeckung durch die Bank
0,00 € 0,20 € 0,00 € 0,00 €
0,20 €
0,94 €
0,94 € Karten und Bargeld
Ausgabe einer Debitkarte [girocard Maestro]
[girocard VPay]
[goldene girocard Maestro]
[goldene girocard V Pay]
Ausgabe einer Debitkarte [Mastercard BasicCard]
Ausgabe einer Kreditkarte [Mastercard Classic Card]
Ausgabe einer Kreditkarte [Mastercard Gold Card]
Bargeldeinzahlung
Jährlich im Voraus berechnet Zusatzkarte Jährlich im Voraus berechnet
Zusatzkarte Jährlich im Voraus berechnet
Zusatzkarte Jährlich im Voraus berechnet
Zusatzkarte Jährlich im Voraus berechnet Jährliche Gesamtentgelte
Jährlich im Voraus berechnet Jährliche Gesamtentgelte Jährlich im Voraus berechnet Jährliche Gesamtentgelte
Bareinzahlung an der Kasse am Geldautomaten mit
Debitkarte [girocard]
0,00 € 7,00 € 0,00 € 7,00 € 0,00 € 7,00 € 0,00 € 7,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 50,00 €
0,00 €
0,00 €
4 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
Bargeldauszahlungen
6Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Schalter
[girocard Maestro], [girocard V Pay], [goldene girocard Maestro],
[goldene girocard V Pay]
Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten
[girocard Maestro], [girocard V Pay], [goldene girocard Maestro],
[goldene girocard V Pay]
Bargeldauszahlung mit der Debitkarte an fremden Geldautomaten in Fremdwährung [girocard Maestro], [girocard V Pay],
[goldene girocard Maestro], [goldene girocard V Pay]
In Euro
an eigene Kunden an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten
In Euro innerhalb der EWR- Staaten
7bei hauseigenen Geldautomaten Bei teilnehmenden Banken am
BankCard ServiceNetz
Bei Kreditinstituten in der EU und den EWR-Staaten
7, die ein direktes Kundenentgelt
erheben können:
Verfügungen im girocard- System
in anderen Zahlungssystemen (Maestro / V Pay) in Euro
Bei Kreditinstituten in der EU und den EWR-Staaten
7, die kein direktes Kundenentgelt erheben können:
Verfügungen in folgenden Zahlungssystemen (Maestro/V Pay) in Euro
Bei Kreditinstituten in der EU und den EWR-Staaten
7in Fremdwährung
zzgl. Auslandeinsatzentgelt
0,00 € Dienst nicht verfügbar
0,00 € 0,00 €
Dienst nicht verfügbar
1,00% vom Umsatz mind.
4,00 €
1,00% vom Umsatz mind.
4,00 €
1,00% vom Umsatz mind.
5,00 € 1,50% vom Umsatz
6 Hinweise:Die aufgeführten Entgelte für Bargeldauszahlungen werden
- nur dann berechnet, wenn sie im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt wurden; Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist.
- nicht berechnet, wenn und soweit diese bereits mit dem Entgelt für die Kontoführung abgegolten oder bei einzelnen Kontomodellen abweichend geregelt sind. Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht.
7 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
5 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
Bargeldauszahlung mit der Debitkarte an fremden Geldautomaten in Fremdwährung [Mastercard Basic]
Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte am Geldautomaten
[Mastercard Classic]
[Mastercard Gold]
Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte an fremden Geldautomaten
[Mastercard Classic]
[Mastercard Gold]
Einsatz der Debitkarte zum Bezahlen in Fremdwährung
[girocard]
[Mastercard Basic]
Einsatz der Kreditkarte zum Bezahlen in Fremdwährung
[Mastercard Classic]
[Mastercard Gold]
[Mastercard Premium]
Bei Kreditinstituten außerhalb der EU und den EWR-Staaten
8zzgl. Auslandeinsatzentgelt
Bei Kreditinstituten im In- und Ausland
zzgl. Auslandseinsatzentgelt
An eigene Kunden
Bei Kreditinstituten im Inland und Ausland in Euro
Bei Kreditinstituten im Inland und Ausland in Fremdwährung
zzgl. Auslandseinsatzentgelt
Zahlung in einem Land außerhalb der EWR-Staaten
8Auslandseinsatzentgelt
Zahlung in einem Land außerhalb der EWR-Staaten
8Auslandseinsatzentgelt
1,00% vom Umsatz mind.
5,00 € 1,50% vom Umsatz
2,95 € 1,50% vom
Umsatz 2,00% vom Umsatz mind.
5,00 €
2,00% vom Umsatz mind.
5,00 €
2,00% vom Umsatz mind.
5,00 € 1,50% vom
Umsatz
1,50 % vom Umsatz mind.
1,00 € max. 5,00 €
1,50 % vom Umsatz
8 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
6 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
Überziehungen und damit verbundene Dienste Eingeräumte Kontoüberziehung
[Dispositionskredit]
Geduldete Kontoüberziehung [Kontoüberziehung]
Sollzinssatz für eingeräumte Kontoüberziehungen
(Dispositionskredite) variabler Zinssatz, pro Jahr Sollzinssatz für geduldete Überziehungen (Kontoüber- ziehung) variabler Zinssatz, pro Jahr
7,94 %
7,94 %
Optionales Dienstleistungspaket Entgelt [YoungBankingKonto]
(kann nur in Verbindung mit dem Konto
„Volksbank Basic U18“ abgeschlossen werden)
Für Kunden im Alter von 0 – 18 Jahre
Monatliches Kontoführungsentgelt des
„Volksbank Basic U18“ entfällt.
[YoungBankingKonto] umfasst:
- Kontoführung auch online per eBanking und VR BankingApp möglich
- Kontoauszüge per
Kontoauszugsdrucker oder elektronischem Postfach - Beleglose Buchungen wie
Überweisungen, Lastschriften, Ausführung der Daueraufträge und Kartenzahlungen
- Beleghafte Buchungen wie
Überweisungen, Lastschriften und Einlösung von Schecks
- Bargeldeinzahlungen und
-auszahlungen am Schalter/Kasse - Bargeldeinzahlung und
-auszahlung mit der Debitkarte an hauseigenen Geldautomaten und an Geldautomaten der am BankCard ServiceNetz teilnehmenden Banken
Monatlicher Paketpreis Jährlicher Gesamtpreis
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
0,00 €
0,00 €
Über diese Anzahl hinausgehende Dienste werden getrennt in Rechnung gestellt.
7 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
Optionales Dienstleistungspaket Entgelt Paket [Mastercard BasicCard]
Ausgabe einer Debitkarte [Mastercard BasicCard]
- Debitkarte auf Guthabenbasis
- Bargeldlos zahlen im Inland und Ausland - Bargeldauszahlungen im Inland und Ausland
- Kontaktlos bezahlen
- Mobiles bezahlen mit der digitalen Karte
Jährlich im Voraus berechnet
Jährliche
Gesamtentgelte
0,00 € 0,00 €
Optionales Dienstleistungspaket Entgelt Paket [Mastercard ClassicCard]
Ausgabe einer Kreditkarte [Mastercard ClassicCard]
- Umsatzabhängige Jahresgebühr
- Bargeldlos zahlen im Inland und Ausland - Bargeldauszahlungen im Inland und Ausland
- Kontaktlos bezahlen
- Mobiles bezahlen mit der digitalen Karte - Abhängig vom Karteneinsatz:
- Reisebuchungsservice mit 4 % Rückvergütung des Reisepreises (bei Buchungen bei unserem Service- partner Urlaubsplus über vr-meinereise.de)
Jährlich im Voraus berechnet
Jährliche
Gesamtentgelte
0,00 € 0,00 €
Optionales Dienstleistungspaket Entgelt Paket [Mastercard GoldCard]
Ausgabe einer Kreditkarte [Mastercard GoldCard]
- Bargeldlos zahlen im Inland und Ausland - Bargeldauszahlungen im Inland und Ausland
- Kontaktlos bezahlen
- Mobiles bezahlen mit der digitalen Karte - Reiserücktrittskosten- / Reiseabbruch- versicherung (mit Selbstbeteiligung) - Auslandsreisekrankenversicherung - Reiseservice-Versicherung
- Auslands-Schutzbrief-Versicherung - Abhängig vom Karteneinsatz:
- Reisebuchungsservice mit 7 % Rückvergütung des Reisepreises (bei Buchungen bei unserem Service- partner Urlaubsplus über vr-meinereise.de) - Verkehrsmittel-Unfallversicherung
- Leistungen gelten für die ganze Familie.
Jährlich im Voraus berechnet
Jährliche
Gesamtentgelte
50,00 €
50,00 €
8 Vorvertragliche Entgeltinformation nach § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 15.12.2021
Informationen über zusätzliche Dienste
Informationen über die Entgelte bei Diensten, die über die im Dienstleistungspaket inbegriffene Anzahl an Diensten hinausgehen (ohne die oben aufgeführten Entgelte)
Dienst Entgelt
Scheckeinlösung
9Kontoauszug
Einzug 2,00 € Einlösung 2,00 € Im Online-Banking durch
elektronisches Postfach
100,00 € Durch Kontoauszugs-
drucker
110,00 € Durch Postzustellung pro
Sendung aufgrund gesonderter Vereinbarung
zzgl. Portokosten
122,00 €
9 Hinweise: Die aufgeführten Entgelte für die Einlösung oder den Einzug von Schecks werden
- nur dann berechnet, wenn die Einlösung oder der Einzug des Schecks im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt wurden; Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist.
- nicht berechnet, wenn und soweit die Einlösung oder der Einzug von Schecks bereits mit dem Entgelt für die Kontoführung abgegolten oder bei einzelnen Kontomodellen abweichend geregelt ist Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht.
10 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
11 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
12 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt.
www.vb-mittelhessen.de
Anhang 3.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
und Sonderbedingungen
Die Neuvereinbarung umfasst ferner das Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die aufgeführten Bedingungen sind beigefügt. Erläuterungen zu den wesentlichen Änderungen können Sie dieser Übersicht entnehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Übersicht auch Bedingungstexte für Produkte enthalten kann, deren Nutzung Sie aktuell nicht mit uns vereinbart haben. In diesem Fall sind die entsprechenden Bedingungen für Sie gegenstandslos. Die Bedingungen entfalten erst im Zusammenwirken mit den jeweiligen Produktverträgen ihre Wirkung.
1 Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volksbanken und Raiffeisenbanken Textänderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 AGB-Banken
Die neu gefasste Nr. 1 Abs. 2 der AGB-Banken enthält eine Textänderungsklausel für die AGB-Banken und Sonderbedingungen. Die neue Textän- derungsklausel definiert den Begriff der Zustimmungsfiktion und regelt deren Anwendungsbereich, der durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 eingeschränkt ist. Daher sind Textänderungen nach Nr. 1 Abs. 2 AGB-Banken im Wege der Zustimmungsfiktion nur möglich bei einer Änderung der Gesetzeslage, einer Änderung der Rechtsprechung und bei behördlichen Auflagen. Selbst in diesen Fällen greift die Zustimmungsfiktion u. a. dann nicht ein, wenn Hauptleistungspflichten oder Hauptleistungsentgelte betroffen sind oder das Äquivalenzverhältnis des Vertrags verschoben würde.
Der genaue Wortlaut der Textänderungsklausel ist in den AGB-Banken unter Nr. 1 Abs. 2 abgedruckt.
Preisänderungsklausel in Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken
Die neu gefasste Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken beschreibt die gesetzlichen Anforderungen an eine Preisänderungsklausel und enthält keine Zustim- mungsfiktion. Der genaue Wortlaut der Preisänderungsklausel ist in den AGB-Banken unter Nr. 12 Abs. 5 abgedruckt.
Aufrechnungsverbot in Nr. 4 AGB-Banken
Die neue Nr. 4 der AGB-Banken enthält ein Aufrechnungsverbot für Nicht-Verbraucher, wonach u. a. nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden kann. Der genaue Wortlaut des Aufrechnungsverbots ist in den AGB-Banken unter Nr. 4 abgedruckt.
2 Änderungen in den Sonderbedingungen
Die in den zahlungsverkehrsrechtlichen Sonderbedingungen enthaltene Preisänderungsklausel entspricht der Neufassung in Nr. 12 Abs. 5 AGB- Banken. Der genaue Wortlaut der Preisänderungsklauseln ist jeweils abgedruckt in Nr. 1.10 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr, Nr. 1.2 der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr, A.II.12 der Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte) sowie in Nr. 1.2 der Sonder- bedingungen für den Lastschrifteinzug.
3 Im Übrigen entsprechen die AGB-Banken und Sonderbedingungen jeweils den zuvor verwendeten Fassungen.
Übersicht über die wesentlichen Vertragsbestimmungen und Entgelte
Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt, sodass es einer Neuvereinbarung der verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen bedarf. Die Neuvereinbarung umfasst die
1. Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volksbanken und Raiffeisenbanken (AGB-Banken), 2. Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr,
3. Sonderbedingungen für die Ausführung von Echtzeit-Überweisungen, 4. Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr,
5. Sonderbedingungen für den Scheckverkehr, 6. Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte),
7. Sonderbedingungen für die Abholung von Briefen und für die Überlassung von Briefschließfächern, 8. Sonderbedingungen für das Online-Banking,
9. Sonderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs, 10. Sonderbedingungen für den Sparverkehr,
11. Sonderbedingungen für die VR-SparCard,
12. Sonderbedingungen für das Wechseldiskont- und Wechseleinzugsgeschäft, 13. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte,
14. Sonderbedingungen für die Vermietung von Schrankfächern,
15. Sonderbedingungen für die Nutzung zentraler Authentifizierungsdienste im Online-Banking, 16. Sonderbedingungen für die Nutzung von Multibanking-Zusatzdiensten im Online-Banking, 17. Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten,
18. Sonderbedingungen für die digitale girocard (Debitkarte).
§ Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr
§ Sonderbedingungen für die Ausführung von Echtzeit-Überweisungen
§ Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr
§ Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)
§ Sonderbedingungen für die VR-SparCard
§ Sonderbedingungen für den Sparverkehr
§ Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte
§ Sonderbedingungen für das Online-Banking
§ Sonderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs
§ Sonderbedingungen für den Scheckverkehr
§ Sonderbedingungen für die Abholung von Briefen und für die Überlassung von Briefschließfächern
§ Sonderbedingungen für das Wechseldiskont- und Wechseleinzugs- geschäft
§ Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten
§ Sonderbedingungen für die Vermietung von Schrankfächern
§ Sonderbedingungen für die Nutzung zentraler Authentifizierungs- dienste im Online-Banking
§ Sonderbedingungen für die Nutzung von Multibanking-Zusatzdiensten im Online-Banking
§ Sonderbedingungen für die digitale girocard (Debitkarte) mit
individualisierten Authentifizierungsverfahren
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung: September 2021
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenban- ken e. V. angeschlossen.
Grundregeln für die Beziehung zwischen Kun- de und Bank
1 Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäfts- bedingungen und der Sonderbedingungen für ein- zelne Geschäftsbeziehungen
(1) Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Ge- schäftsstellen der Bank (im Folgenden Bank genannt). Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für das Wertpapier- geschäft, den Zahlungsverkehr und für den Sparverkehr) Sonderbe- dingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Kontoeröffnung oder bei Erteilung eines Auftrags mit dem Kunden vereinbart. Unterhält der Kunde auch Geschäftsverbindungen zu ausländischen Geschäftsstel- len, sichert das Pfandrecht der Bank (Nummer 14 dieser Geschäftsbedin- gungen) auch die Ansprüche dieser ausländischen Geschäftsstellen.
(2) Änderungen a) Änderungsangebot
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
b) Annahme durch den Kunden
Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- gend geregelten Zustimmungsfiktion.
c) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungs- angebots (Zustimmungsfiktion), wenn
aa) das Änderungsangebot der Bank erfolgt, um die Übereinstim- mung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtsla- ge wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingun- gen oder der Sonderbedingungen
• aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder
• durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder
• aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi- gen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist und
bb) der Kunde das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorge- schlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.
Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
d) Ausschluss der Zustimmungsfiktion Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
• bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder
• bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
• bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder
• bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom- men, oder
• bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür- den.
In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än- derungen auf andere Weise einholen.
e) Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kos- tenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kun- den in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
2 Bankgeheimnis und Bankauskunft
(1) BankgeheimnisDie Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsa- chen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bank- geheimnis). Informationen über den Kunden darf die Bank nur weiter- geben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.
(2) Bankauskunft
Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruch- nahmen werden nicht gemacht.
(3) Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft
Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen erteilt die Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen.
(4) Empfänger von Bankauskünften
Bankauskünfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.
3 Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden
(1) HaftungsgrundsätzeDie Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in
pflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
(2) Weitergeleitete Aufträge
Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass die Bank einen Dritten mit der weiteren Erledi- gung betraut, erfüllt die Bank den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag).
Dies betrifft zum Beispiel die Einholung von Bankauskünften bei anderen Kreditinstituten oder die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
(3) Störung des Betriebs
Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrs- störung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
4 Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist
Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräf- tig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechts- grund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.
5 Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden
Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtli- che Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungs- niederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.6 Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kauf- männischen und öffentlich-rechtlichen Kunden
(1) Geltung deutschen RechtsFür die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für Inlandskunden
Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die Bank diesen Kunden an dem für die kontoführende Stelle zuständigen Ge- richt oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich- rechtliche Sondervermögen. Die Bank selbst kann von diesen Kunden nur an dem für die kontoführende Stelle zuständigen Gericht verklagt werden.
(3) Gerichtsstand für Auslandskunden
Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländi- sche Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentli- chen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sonder- vermögen vergleichbar sind.
Kontoführung
7 Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Kon- ten in laufender Rechnung)
(1) Erteilung der Rechnungsabschlüsse
Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas
anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstande- nen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.
(2) Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rech- nungsabschlusses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs- Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rech- nungsabschlusses besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
8 Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank
(1) Vor RechnungsabschlussFehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rech- nungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stor- nobuchung). Der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbu- chung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.
(2) Nach Rechnungsabschluss
Stellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rechnungsab- schluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs sein Konto belasten (Berichti- gungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung Ein- wendungen, so wird die Bank den Betrag dem Konto wieder gutschrei- ben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen.
(3) Information des Kunden; Zinsberechnung
Über Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die Bank den Kunden unverzüglich unterrichten. Die Buchungen nimmt die Bank hinsichtlich der Zinsberechnung rückwirkend zu dem Tag vor, an dem die fehlerhaf- te Buchung durchgeführt wurde.
9 Einzugsaufträge
(1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.
(2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks Lastschriften sowie Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 – bei Lastschriften im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nicht spätestens am dritten Bankar- beitstag1 – nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmel- dung absendet. Schecks, die über die Abrechnungsstelle der Bundes- bank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben werden.