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Jahre GemeinschaftsschuleDer Grundstein ist gelegt

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bildung und wissenschaft –

Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg

Jahre Gemeinschaftsschule Der Grundstein ist gelegt

09. Februar 2018 | 72. Jahrgang | 4 Euro Ausgabe 01-02 / 2018

Landeshochschulgesetz

Mehr Demokratie an Vorsorge

Wie sich Teilzeit auf Rente Sonderpädagogik

Unterrichtsversorgung

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Echte Hilfen für den Alltag

8. Aufl age 2016

Von A wie Altersteilzeit über Patientenverfügung und Testament bis Z wie Zurruhesetzung - die Vorsorgemappe der GEW -

55plus - enthält alles, was man beim Übergang in den dritten Lebensabschnitt wissen muss.

Auf alle Fragen im Zusammenhang mit dem Ruhestand gibt die Vorsorgemappe umfassende und kompetente Antworten. Sie enthält alle notwendigen Informationen

über die Zurruhesetzung und Versorgung der Lehrkräfte im Beamtenverhältnis sowie Grundinformationen über die Rente für Arbeitnehmer/innen (Angestellte). Außerdem enthält

sie Checklisten und Formulare zur Dokumentation der persönlichen Verhältnisse.

Ein unentbehrlicher Ratgeber für alle Kolleginnen und Kollegen, die sich gut auf den dritten Lebensabschnitt

vorbereiten wollen.

// VORSORGEMAPPE//

Gewerkschaft Erziehung und WissenschaftLandesverband Baden-Württemberg

55plus

Ruhestand und Vorsorge

Informationen zur Planung der letzten Dienstjahre und für die Zeit des Ruhestands

8. überarbeitete und aktualisierte Auflage 2016 ISBN 978-3-944970-04-2

55plus. Ruhestand und Vorsorge

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Mitgliederpreis: 12 Euro Buchhandelspreis: 20 Euro zuzüglich Versandkosten

Schriftliche Bestellungen:

Süddeutscher Pädagogischer Verlag Silcherstraße 7a

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Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserin, lieber Leser,

CDU liefert Stammtischparolen statt echter Unterstützung

die CDU-Landtagsfraktion und Kultusministerin Susanne Eisenmann behaupten, dass sie wüss- ten wie „gute Schule“ geht. Sie fordern Leistung und betonen: „Auf die Lehrerinnen und Lehrer kommt es an!“ Aber die „Schöntaler Erklärung“

der CDU-Fraktion ignoriert die Erkenntnisse moderner Pädagogik und verkennt die Rea- lität an den Schulen. In dem Papier fehlt jede Perspektive, wie die Schulen die Unterstützung bekommen, die sie seit Jahren vermissen. Statt- dessen bedient die CDU die Stammtische.

Die CDU setzt auf „gute verpflichtende Wei- terbildungsangebote, die auch in der unter- richtsfreien Zeit stattfinden“ können – dabei kann das Kultusministerium schon heute nicht genug Fortbildungen für die Lehrkräfte anbie- ten. Das Geld für die Fortbildung wurde 2017 um 550.000 Euro auf 3,8 Mio. gekürzt. Für gute Angebote melden sich regelmäßig mehr Kol- leg/innen an, als zugelassen werden. Die CDU will Präsenzpflichten für die Lehrkräfte im Sinne der 41-Stunden-Woche – dabei gibt es an keiner Schule ausreichend Arbeitsplätze an den Schu- len. Sie will verpflichtende Diktate, verpflichten- des Rechtschreiben. Für die CDU haben Kinder mit Migrationshintergrund beim Erwerb der deutschen Sprache eine „Bringschuld“, bei der sie die Schule nur noch unterstützt. Die Reali- tät: Den allgemeinbildenden Schulen standen im Jahr 2016/17 für 2.000 Vorbereitungsklassen nur 460 Lehrerstellen zur Verfügung. Und der Unterricht in diesen Klassen wird überwiegend von Personen ohne abgeschlossene Lehreraus- bildung erteilt.

Die CDU verlangt auch, dass der Lernerfolg aller Schüler/innen durch klare Notengebung vergleichbar und messbar sein soll. Auf Respekt und Achtung gegenüber Lehrkräften und Mit- schüler/innen müsse wieder deutlich mehr Wert gelegt werden, erzieherische und disziplinari- sche Maßnahmen gestärkt werden.

Das ist eine krude Aufzählung, die an die Päd-

agogik lang vergangener Zeiten erinnert. Es ist indiskutabel, dass die CDU-Fraktion und die Kultusministerin damit den Eindruck erwe- cken, die Lehrkräfte legten derzeit auf die Ver- mittlung der Rechtschreibung und auf klare Leistungsanforderungen keinen Wert. Diese Unterstellung treibt einen Keil zwischen Eltern und Lehrerschaft und stellt die Kompetenz und Leistungsbereitschaft der Lehrkräfte in Frage.

So lenkt die Politik von eigenen Versäumnissen und Fehlern ab und zieht sich aus der Verant- wortung. Die Öffentlichkeit wird so manipuliert.

Das ist nicht schwer: Außerhalb der Schule weiß kaum jemand, unter welchen Bedingungen die Lehrkräfte versuchen, Unterricht erfolgreich zu gestalten. Wer auf Frontalunterricht setzt, hat keine Ahnung davon, wie weit die Fähigkeiten und Kenntnisse heutzutage in einer Klasse aus- einandergehen. Und natürlich gibt es an jeder Schule Phasen der direkten Instruktion für alle Schüler/innen.

Die Landesregierung investiert auch weniger in die Unterrichtsversorgung als sie behauptet: Im Landeshaushalt für 2019 stehen 461 Lehrerstel- len weniger als im Jahr 2017.

Wie geht es weiter? Qualitätsentwicklung wird in den Sonntagsreden groß geschrieben. Die Umstrukturierung der Lehrerfortbildung und der beteiligten Einrichtungen findet hinter ver- schlossenen Türen statt und hinkt dem Zeitplan hinterher.

Bei allem Ärger über die CDU: Baden-Württem- berg wird von einer Koalition aus Grünen und CDU regiert. Die Beschlüsse der Grünen unter- scheiden sich deutlich von denen der CDU.

Schade, dass man davon bei den Entscheidun- gen der Regierung nichts bemerkt.

Mit freundlichem Gruß Ihre

Doro Moritz,

Landesvorsitzende GEW Baden-Württemberg

Foto: Michael Bolay

(4)

4

S. 10 Titelthema

Landesdeligiertenversammlung 2012:

GEW wirkt und wächst

S. 07

1. Mai: Für gerechte Löhne und soziale Sicherheit

S. 26

Gemeinschaftsschulen

bildung & wissenschaft 01-02 / 2018

S. 16 Titelthema

Gemeinschaftsschule: Der Grundstein ist gelegt

Foto: sajola/photocase.de

28

Schulsozialarbeit kann sich sehen lassen

31

Erinnerungsarbeit:

Toten einen Namen geben

12

Landesregierung präsentiert geschönte Zahlen

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Inhalt

In dieser Ausgabe

Titelthema

16 5 Jahre Gemeinschaftsschule:

Der Grundstein ist gelegt 21 Gemeinschaftsschulen fehlt der

politische Rückenwind 22 Ich brenne für diese Schulart 24 „Ich brauche keine Ziffernnoten für

mein Kind“

Arbeitsplatz Schule / Kindertageseinrichtung

12 Haushalt 2017/18: Landesregierung präsentiert geschönte Zahlen 14 Sonderpädagogik: Unterrichtsversor-

gung verschlechtert sich 27 Änderungen bei Grundschul-

empfehlung: Weniger Zeit, mehr Druck 28 Schulsozialarbeit kann sich

sehen lassen

30 LSBTI-Jugendliche: Raus aus der Tabuzone

34 Sag‘, wie hälst du‘s mit den Schriftstellerinnen?

40 FL und TL: 334 Stellen für das Beförderungsprogramm Aus-, Fort- und Weiterbildung Hochschule

26 Mehr Demokratie an Hochschulen?

Recht/Geld

6 Für abgeordnete Lehrkräfte ändert sich vorerst nichts

9 Verordnung zum Qualifizierungs- programm für A13

11 Erstattung von Übernachtungskosten zu gering

36 Wie sich Teilzeit auf Pension und Rente auswirkt

Aus der Arbeit der GEW

6 GEW-Aktion: Zeigt uns eure Schule – und eure Arbeit!

7 Beauftragte für Chancengleichheit stärken

8 Hauptschullehrkräfte protestieren mit Versetzungsanträgen

35 Betriebsratswahlen 2018: GEW unter- stützt bei der Wahlvorbereitung 41 Hartmut Markert ist 70!

Gesellschaft

31 Den Toten einen Namen geben 38 Revolution, Fachismus, Neubeginn Rubriken

3 Editorial 6 Aktuell 39 Kurz berichtet 43 Vor Ort/Impressum 44 Vor Ort/Jubilare 48 Vor Ort/Totentafel 49 Leserbriefe 50 Termine

Heftmitte UP

Titelbild: sajola/photocase.de

Redaktionsschluss für jede b&w Ausgabe:

jeweils der 15. des Vormonats

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6 bildung & wissenschaft 01-02 / 2018 Aktuell

QUALITÄTSKONZEPT KULTUSMINISTERIUM

Für abgeordnete Lehrkräfte ändert sich vorerst nichts

Die Beschäftigten in der Lehreraus- und -fortbildung sowie der schulischen Unterstützungssysteme mussten lange warten. Erst ein halbes Jahr nach der ersten Pressemitteilung des Kultusmi- nisteriums (KM) gab es am 8. Januar 2018 eine klärende Information für die Beschäftigten, die vom neuen Qualitäts- konzept betroffenen sind.

In einem Brief an alle Mitarbeiter/

innen der Kultusverwaltung versicher- te Ministerialdirektorin Gerda Windey:

„Alle Lehrkräfte mit Abordnungen und Anrechnungsstunden in den vom Qua- litätskonzept betroffenen Bereichen können sich zudem darauf verlassen, dass sich im Hinblick auf das Schuljahr 2018/2019 für sie noch keine grund- sätzlichen Änderungen bezüglich ihres Arbeitsumfangs ergeben.“

Das KM hat bestätigt, dass Anfang 2019 zwei neue Institutionen gegründet wer- den, das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg

(IBBW). In einer Lenkungsgruppe wer- den derzeit die Ergebnisse von insge- samt zwölf thematischen Projekt- und Arbeitsgruppen zusammengeführt, die sich regelmäßig in kurzen Abständen treffen. Der zuständige Hauptpersonal- rat für den außerschulischen Bereich hat sein Recht auf frühzeitige und fortlau- fende Unterrichtung eingefordert und nimmt beratend an den Sitzungen teil, um die Perspektive der Beschäftigten einzubringen.

In den Arbeitsgruppen werden die Auf- gabenbeschreibungen der zwei neuen Institutionen erarbeitet, die Schnittstel- len und die Abgrenzung der neuen Insti- tutionen zueinander sowie der Personal- bedarf konkretisiert und Organigramme erstellt. Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung soll regionale Stand- orte haben, die die zentral entwickelten Konzepte wirkungsvoll umsetzen.

Derzeit sind viele Fragen noch offen. Die künftige Rechtsform und die Lage der Institutionen sind noch unklar. Auch die

konzeptionelle Veränderung der Lehrer- aus- und Lehrerfortbildung sowie der Beratungs- und Unterstützungssysteme für die Schulen müssen noch entwickelt werden. Nicht zuletzt muss die künfti- ge Besoldung der Fachberater/innen im gehobenen Dienst (derzeit 38,81 Euro Zulage gegenüber A15 im höheren Dienst) verbessert werden.

Die Mitglieder der Fachgruppe Schul- aufsicht, Schulverwaltung, Semina- re und des Hauptpersonalrats für den außerschulischen Bereich werden sich intensiv für die Belange der betroffenen Personen einsetzen.

Im ersten Halbjahr 2018 soll die Umset- zungsplanung abgeschlossen sein. Im zweiten Halbjahr 2018 steht die konkre- te Umsetzung auf der Tagesordnung.

Martin Morgen Vorsitzender des Hauptpersonalrats für den außerschulischen Bereich (ASB) GEW-AKTION

Zeigt uns eure Schule – und eure Arbeit!

Wir wollen die alltäglichen Herausforde- rungen, die veränderten und ganz unter- schiedlichen Arbeitsbedingungen, die Vielfalt der Schulen, ihre Konzepte und Profile sowie ihre lokalen Besonderhei- ten bei einem Besuch kennenlernen. Die

Bezirks- und Kreisvorstände der GEW bieten an, mit Vorstandsmitgliedern zu einem Besuch an die Schulen zu kom- men. Ziel ist es, den Kontakt mit Kol- leginnen und Kollegen nicht mehr auf den Austausch in GEW-Veranstaltungen

zu beschränken, sondern den Arbeits- platz kennenzulernen. Das stärkt uns als Interessenvertretung im Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen.

Bei einem Rundgang durch die Schule, einer Gesprächsrunde mit Kolleginnen und Kollegen und der Schulleitung, mit und ohne Presse, gegebenenfalls mit Beteiligung des Schulträgers, Eltern- beirat und politisch Verantwortlichen nimmt die GEW gerne Wünsche und Forderungen auf und zeigt Handlungs- möglichkeiten.

Ein Plakat in den Lehrerzimmern macht auf das Angebot aufmerksam.

Die Vertrauensleute der GEW sowie die Schulleitungen sind über diese Initiative informiert und melden uns Schulen, die dabei sein möchten.

Doro Moritz

Fotomontage: Alex Winter

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Aktuell

Glosse: Gefrorene Türen

Ich habe mal an einer Schule gearbeitet, die sehr viel Wert auf Demokratie gelegt hat. Deshalb hat sich eines Tages ein japanischer Pädagogik-Student gemel- det. Er wolle sich einmal den Klassenrat anschauen. Da könne er bestimmt etwas lernen.

Ich wurde beauftragt, den Studenten vom Bahnhof abzuholen. Es war Januar und bitterkalt. Mein Polo war schon damals ein sehr altes Auto. Alle vier Türen des Polos waren an dem Morgen zugefroren.

Das war nichts Besonderes. Ich wusste, dass ich über den Kofferraum einsteigen konnte. Das tat ich in geübten Bewegun- gen, kleine Atemwölkchen ausstoßend.

Wichtig war, die Kofferraumklappe nur anzulehnen. Sonst kam man nicht mehr raus, wenn die Türen am Ziel immer noch nicht aufgingen. Der Wagen sprang prob- lemlos an. Immerhin, dachte ich.

Am Bahnhof waren die Türen immer noch zugefroren. Also stieg ich auch wie- der über den Kofferraum aus. Am Bahn- steig traf ich den japanischen Studenten.

Er lächelte, verbeugte sich höflich und begrüßte mich in seinem wunderbaren BBC-Englisch. Ich sagte: „Hello, aim hier to bring ju to se skuhl. Plies fallo mi tu mai kar.“ Er verstand mich trotzdem und kam mit.

Ich erklärte ihm, dass das Auto zugefro- ren sei und wir über den Kofferraum ein- steigen müssten. „Aim so sorry“, fügte ich hinzu.

Er lächelte und ließ mir den Vortritt. Die Pendler, die vorsichtig über den glatten Straßenbelag balancierten, schauten verwundert dabei zu, wie der japanische Pädagoge mit der Anmut eines Kranichs tapfer lächelnd durch meinen Koffer- raum stakste und schließlich auf den Rücksitz rutschte. Leider hatte er die Kof- ferraumklappe ganz geschlossen.

Ich hoffte, dass die Türen bis zum Schul- parkplatz auftauten. Doch das taten sie nicht. Bei laufendem Motor standen wir auf dem Schulparkplatz. Ich hatte die Heizung volle Pulle aufgedreht. Die Türen öffneten sich nicht. „Maibi wi kut

gät aut sru se windo?“, fragte ich mei- nen Gast höflich verzweifelt. „If you want to, it’ll be my pleasure“, antwortete der Japaner. Aber die Scheiben gingen nicht auf.Zehn Minuten später parkte eine Kolle- gin neben uns. Ich klopfte an die Scheibe und erklärte ihr mit Zeichensprache, sie solle meine Kofferraumklappe öffnen.

Sie steckte sich erst mal eine Zigarette an. Dann klappte sie den Kofferraum auf.

Zuerst machte der Japaner wieder den Kranich. Da staunte die Kollegin nicht schlecht, was da aus dem Kofferraum vom Buchholz kam. Dann rutschte ich ebenfalls heraus.

Ich lieferte den Japaner im Rektorat ab.

Er fand die Demokratie toll an unserer Schule.

Ich weiß nicht, was aus dem Mann gewor- den ist. Und ich weiß auch nicht, was aus der Schuldemokratie in Japan geworden ist. Aber manchmal frage ich mich, ob der Mann sich noch an uns erinnert.

Jens Buchholz GEW IM GESPRÄCH

Beauftragte für Chancengleichheit stärken

Anfang Dezember waren Elke Gärtner, Georgia Kolb, Bärbel-Etzel Paulsen und Manuela Reichle als Vertreterinnen der GEW von Birgit Stimpfig, BfC am Kultus- ministerium, als Gäste zur Dienstbespre-

chung mit den Fachlichen Beraterinnen der vier Regierungspräsidien eingeladen.

Themen des Austauschs waren: Koordi- nation der Veranstaltungsplanung für BfCs im Schulbereich, Grundsätze der

Beratung von Kolleg/innen, Stärkung der BfCs gegenüber „Schwarzen Schafen“

in der Schul- bzw. Amtsleitung, Umset- zung des Mutterschutzgesetzes und des Teilzeitreferendariats an Schulen sowie die Erstellung und Veröffentlichung der Zwischenberichte zu den Chancen- gleichheitsplänen im Schulbereich, die ein zentraler Inhalt der nächsten GEW- Tagung für BfCs im Schulbereich sein werden.

Das konstruktive und inhaltlich ergiebi- ge Gespräch diente dem Kennenlernen – sowohl der Personen als auch der Aus- gangspositionen für die jeweilige Arbeit.

Bei einem nächsten Termin sollen wirk- same flankierende Maßnahmen für die Chancengleichheitspläne im Schulbe- reich erörtert werden.

Manuela Reichle Dr. Renate Buck, Fachliche Beraterin (FB) für Beauftragte für Chancengleichheit an Schulen (BfCs)

am Regierungspräsidium (RP) Tübingen; Claudia Hermann, FB für BfCs am RP Stuttgart; Dr. Barbara Unterreiner, FB für BfCs am RP Karlsruhe; Bärbel Etzel-Paulsen, GEW; Michaela Lex, FB für BfCs am RP Freiburg; Birgit Stimpfig BfC am Kultusministerium; Georgia Kolb und Elke Gärtner, beide GEW.

Foto: Manuela Reichle

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8 bildung & wissenschaft 01-02 / 2018 AUFSTIEG ZU A13

Hauptschullehrkräfte protestieren mit Versetzungsanträgen

Der Unmut der Lehrerinnen und Lehrer der Bismarck-Werkrealschule in Stutt- gart ist groß. Ihnen wird wie allen Haupt- schullehrkräften, die weiterhin an einer Werkrealschule unterrichten, der Zugang zu den Lehrgängen für einen horizonta- len Laufbahnwechsel gemäß § 21 Landes- beamtengesetz und damit die Chance auf Besoldungsgruppe A13 verweigert. Die Landesregierung sieht keinen Grund, die- sen Kolleg/innen eine Perspektive anzu- bieten. 13 der 37 Kolleginnen und Kol- legen der Bismarckschule zogen deshalb Konsequenzen. Termingerecht gaben sie Anfang Januar 2018 Versetzungsanträge bei ihrem Schulleiter ab. Nur mit einem

Wechsel an eine Realschule, eine Gemein- schaftsschule oder ein Sonderpädagogi- sches Bildungs- und Beratungszentrum bekommen sie die Chance auf das höhere Gehalt. Die GEW, Presse, Rundfunk und Fernsehen waren bei der Aktion dabei.

Bereits beim Hauptschultag der GEW im Dezember 2017 diskutierten die Lehrkräf- te nach vielen erfolglosen Aktivitäten über weitere demonstrative Maßnahmen mit Beteiligung der GEW.

GEW-Vertrauensmann Julian Maus stell- te in der Pressemitteilung fest: „Das Kabi- nett hat gegen uns entschieden. Es gibt keine Möglichkeit für uns, an der Bis- marckschule zu bleiben, ohne auf dem

A12-Abstellgleis zu landen. Gerne wür- den wir weiterhin gemeinsam an der Bis- marckschule arbeiten und unsere Kinder und Jugendlichen unterrichten, unter- stützen und fördern. Schade, dass unse- re doch sehr veränderte und schwierige Arbeit mit den Kindern und Jugendli- chen so wenig wahrgenommen und wert- geschätzt wird. Denn dann hätte man uns bei dem Qualifizierungsprogramm mit- bedacht.“

Diese Hauptschullehrkräfte mit A12 begleiten auch junge Haupt-/Realschul- lehrkräfte im Referendariat, die nach Ihrer Ausbildung in A13 eingestellt wer- den. Sie unterrichten in Klasse 10 und führen ihre Schüler/innen zum Mittle- ren Bildungsabschluss. Die Kolleg/innen engagieren sich gerne weiter für ihre Schüler/innen, aber nur unter der Bedin- gung, dass sie gleich besoldet werden wie die Realschullehrkräfte.

Das Kultusministerium reagierte mit dem Hinweis, dies sei aufgrund der hohen Kosten „finanziell nicht darstellbar“. Für diese Aussage haben weder die Kolleg/

innen noch die GEW Verständnis. Zu den Kosten von 38 Millionen Euro für die lau- fenden Qualifizierungsangebote kämen lediglich rund zehn Millionen Euro dazu, wenn auch die Lehrkräfte an den Haupt-/

Werkrealschulen einbezogen würden.

Die Hauptschullehrkräfte an den Werkre- alschulen haben für ihr Ziel, nach A13 besoldet zu werden, die volle Unterstüt- zung der GEW.

Doro Moritz Aktuell

Doro Moritz unterstützte die Aktion an der Werkrealschule

Foto: dpa Picture-Alliance GmbH/Murat

GEW lädt ein

Bildungsverantstaltung

Das Mai-Meeting ist eine Bildungsveran- staltung für Mitglieder und besonders für Funktionärinnen und Funktionäre. Sie bietet Austausch über die Grenzen von Landesverbänden, Berufsfeldern und GEW-Organisationsbereichen hinweg.

6 Workshops werden angeboten:

1. Ehrenamtlich Aktive für GEW / Unter- gliederungen gewinnen

2. Identitäten, Kulturen und Vielfalt – Wie wir das Internet und neue Arbeitsformen für die Prävention gegen Ausgrenzung, Rassismus und Hass nutzen können.

3. Das Eigene und das Fremde- gesell- schaftliche Herausforderungen für eine gelingende Integration

4. In Bewegung kommen - ein theaterpä- dagogischer Workshop

5. Diversitätsbewusst und diskriminie- rungskritisch mit dem Anti-Bias-Ansatz 6. Lebens- und Arbeitszeit. Gesellschaftli- che Probleme und (gewerkschafts)politi- sche Perspektiven

Anmeldung : www.gew.de/maimee- ting.

Anmeldeschluss:

14.02.2018

„Mai-Meeting 2018 “

10. bis 13.05.2018 (Himmelfahrt) Hotel am Müggelsee,

Berlin Köpenick

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Akteull

VERORDNUNG ZUM QUALIFIZIERUNGSPROGRAMM FÜR A13

Gelegenheit, Kritik zu wiederholen

Bereits im März 2017 hat der Minister- rat die Einführung der Aufstiegslehrgän- ge gebilligt, die den Haupt- und Werk- realschullehrkräften einen horizontalen Laufbahnwechsel und damit eine höhere Besoldung nach A13 gemäß § 21 Lan- desbeamtengesetz ermöglicht. Die ers- ten Lehrgänge sind bereits gestartet.

Notwendig ist noch eine Anpassung der Laufbahnverordnung. Hierzu hat das Kultusministerium (KM) einen Verord- nungsentwurf vorgelegt und die Gewerk- schaften und Verbände noch vor der Weihnachtspause um eine Stellungnah- me gebeten. Für sich genommen war der Verordnungsentwurf nicht zu beanstan- den. Im Wesentlichen wurden die Vor- aussetzungen für die Teilnahme an den Lehrgängen, die Lehrgangsstruktur und die Prüfungsmodalitäten aufgenommen, die bereits vorab politisch diskutiert und entschieden worden waren.

Auch wenn der Entwurf formal nicht zu beanstanden war, so bot er doch die Gele- genheit, noch einmal die Position der GEW zu den Aufstiegslehrgängen darzu- legen. So hat die GEW in ihrer Stellung- nahme begrüßt, dass durch die Lehrgänge Kolleg/innen nach A13 aufsteigen kön- nen. Kritisiert hat die GEW aber, dass die Lehrkräfte, die an Haupt- und Werkreal- schulen verbleiben, von den Aufstiegslehr- gängen ausgeschlossen sind und weiterhin keine Perspektive für eine bessere Bezah- lung haben. Oft haben diese A12-Lehr- kräfte Generationen von Schüler/innen durch ihre Schullaufbahn geführt. Viele sind heute Mentor/innen für Werkreal-, Haupt- und Realschullehranwärter/innen, die danach in A13 angestellt werden. Das ist schlichtweg ungerecht und eine Miss- achtung ihrer Lebensleistung.

Eingefordert hat die GEW, dass die Lehrkräfte, die an Gemeinschaftsschu- len eingesetzt sind, aufgrund der hohen Anforderungen der Qualifizierungsmaß- nahmen eine angemessene zeitliche Ent- lastung erhalten. Kritisiert hat die GEW auch die mangelnde Unterstützung für die Lehrkräfte, die an den SBBZ zu Son- derpädagog/innen weiterqualifiziert werden. Sie erhalten zwar eine Depu- tatsanrechnung, diese ist jedoch völlig unzureichend.

Die hohen Anforderungen und die knap- pen Bewerbungsfristen im letzten Jahr haben dazu geführt, dass sich viele Kol- leg/innen nicht beworben haben und des- halb nicht alle Plätze vergeben werden konnten. Hier muss die Schulverwaltung in diesem Jahr nachbessern. Gemessen an der Zahl der potentiell bewerbungsbe- rechtigten Lehrkräfte reichen die Kapazi- täten nicht aus, weshalb es gut ist, dass das KM die Teilnahmeplätze in diesem Jahr erhöhen möchte. Eine Ausweitung der Lehrgangskapazitäten ist auch deshalb notwendig, damit die an Schulen in frei- er Trägerschaft beurlaubten Lehrkräfte anders als 2017 eine realistische Chance zur Teilnahme haben.

Klargestellt hat die GEW, dass weiter politischer Handlungsbedarf besteht.

Ziel muss es sein, dass in absehbarer Zeit alle GHS-Lehrkräfte nach A13 bezahlt werden. Das kann über die Öffnung des horizontalen Aufstiegs für alle Kolleg/

innen erfolgen. Die einfachste Lösung wäre es, wenn die Landesregierung durch rechtliche Regelungen das Beförderungs- amt GHS A13 wieder einführt, das vom Gesetzgeber 2012 abgeschafft wurde.

Martin Schommer

GEW lädt ein

Gymnasialtag

Zukunft der gymnasialen Oberstufe

09.03.2018, 9:30 bis 16:00 Uhr CVJM Stuttgart

Das Gymnasium in Zeiten des Wan- dels und neuer Herausforderungen

• Vortrag 1:

Prof. Dr. Anne Sliwka:

„Das Abitur im Kontext des 21. Jahr- hunderts: Passt die Oberstufe noch zu den Anforderungen der Lebens- und Berufswelt?“

• Vortrag 2:

Junior-Professor Dr. Andreas Lachner

„Unterstützung von Lehr-Lernpro- zessen mit digitalen Medien in der Schule?! Einblicke in die empirische Lehr-Lernforschung“

Podiumsgespräch:

Digitalisierung – Mehrarbeit oder Mehrwert?

mit: Hans-Christoph Schaub, Kultus- ministerium

Junior-Professor Dr. Andreas Lachner David Warneck, GEW

Markus Riese, GEW

Moderation: Eva Rudolph, GEW Dazwischen: Beratung, Austausch, Diskussionen

Anmeldung bis 28.02.2018 unter:

www.gew-bw.de/gym- nasialtag

STUDIE ZUR ARBEITSZEIT

Lehrkräfte sind sehr motiviert, aber stark belastet

Lehrkräfte in Deutschland arbeiten im Durchschnitt länger als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Zu diesem Schluss kommt die Studie der Georg-August-Universität Göttingen, die Ende Januar in Hannover vorgestellt

wurde. Die GEW fordert umgehend Ent- lastung!

„Viele Lehrkräfte arbeiten mehr als 48 Stunden“ schreibt der Sozialwissen- schaftler Frank Mußmann.

Texte samt Studie stehen auf:www.gew-bw.de/Arbeits- platzstudie-Lehrkraefte/

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10 bildung & wissenschaft 01-02 / 2018 Aktuell

SONDERWERBEPRÄMIE

Zum Start in der Schule gehört die GEW-Mitgliedschaft!

An sehr vielen Schulen haben Referen- dar/innen und Anwärter/innen ihren Vorbereitungsdienst aufgenommen. Die GEW wünscht allen einen guten Start, viel Erfolg und gute Unterstützung an der Schule. Den GEW-Vertrauensleuten und Personalratsmitgliedern sowie allen GEW-Kolleginnen und –Kollegen danke ich für diese Begleitung.

Die Chance auf Einstellung in den Schul- dienst am Ende des Vorbereitungsdiens- tes ist dank unseres Erfolges gegen die Stellenstreichungen größer geworden.

Sprecht bitte die Referendar/innen und Anwärter/innen auf die GEW-Mitglied- schaft an. Sie kostet im Vorbereitungs- dienst nur 4 Euro monatlich.

Die GEW hat im vergangenen Jahr deut- lich an Mitgliedern gewonnen. Tragt

bitte dazu bei, dass unser Mitgliederzu- wachs noch größer wird. Das ist ein kla- res Signal der Akzeptanz unserer Inter- essenvertretung.

Für die Werbung eines neuen Mitglieds gibt es bis Ende Februar mehr als die übliche Prämie. Wir verlosen unter allen Werber/innen eine Übernachtung mit Halbpension im Strandhotel Löchner- haus.

Doro Moritz

DGB-BEZIRKSKONFERENZ

DGB und seine 812.000 Mitglieder selbstbewusst und durchsetzungsfähig

Ende Januar wurde bei der Konferenz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Baden-Württemberg der Vorsitzende Martin Kunzmann mit 100 Prozent der Stimmen wiedergewählt. Für die stellver- tretende Vorsitzende Gabriele Frenzer- Wolf votierten 95,5 Prozent. Die Wahl- ergebnisse verdeutlichen, mit welcher

Geschlossenheit der DGB Baden-Würt- temberg mit den acht Einzelgewerkschaf- ten einschließlich der GEW die Interes- sen der Beschäftigten im Land vertritt.

Für den öffentlichen Dienst nimmt der DGB die Aufgabe als Dachverband der Gewerkschaften wahr.

Neben vier Leitanträgen des Bezirksvor-

standes –„Gute Arbeit“, „Gute Bildung“,

„Gutes Leben“ und „Starker DGB“ haben die Kreis- und Stadtverbände, der Bezirks- frauenausschuss, die DGB-Jugend und die Gewerkschaften Anträge eingebracht.

Sichere Beschäftigung, eine höhere Tarif- bindung, mehr Mitbestimmung, Weiter- bildungschancen für alle Beschäftigte, ein chancengerechtes Bildungssystem, Inves- titionen in einen handlungsfähigen Staat sowie eine gerechte Steuer- und Sozialpo- litik sind die Kernanliegen.

Als Vertreter der Landesregierung sprach der stellvertretende Ministerpräsident, Innenminister Thomas Strobl (CDU). Er sagte den Delegierten einen besseren Dia- log der Regierung mit dem DGB und sei- nen Gewerkschaften zu. Die GEW-Lan- desvorsitzende Doro Moritz appellierte an Strobl, die Qualität an den Schulen und Kitas durch bessere Arbeitsbedin- gungen sicherzustellen und nicht mit Kri- tik an den Beschäftigten von den Ver- säumnissen und Fehlern der Regierung abzulenken.

b&w Prämien und Infos unter

www.gew.de/mitglied- werden

Foto: Jo Röttger

Wiedergewählt: Martin Kunzmann und Gabriele Frenzer-Wolf

GEW lädt ein

Schulleitungstag

Bildungscontrolling – Was kommt auf die Schulleitungen zu?

12.03.2018, 9 bis 15 Uhr DGB-Haus Stuttgart

> Aktuelles zur Bildungspolitik und Qualitätsdiskussion in den Schulen von Kultusministerin Eisenmann

> Podiumsgespräch

mit Susanne Eisenmann, Doro Moritz und Dr. Reinhold Nickolaus, Professor für Berufspädagogik, Universität Stuttgart.

> Vortrag von Reinhold Nickolaus Datengestützte Qualitätsentwick- lung an den Schulen. Kommen zusätzliche oder andere Aufgaben auf die Schulleitungen zu?

Anmeldung bis 28.02.2018 unter:

www.gew-bw.de/Schul- leitungstag

(11)

Recht

ERFOLG DES GEW-RECHTSSCHUTZES

Erstattung von Übernachtungskosten zu gering

Seit Jahren setzt sich die GEW politisch dafür ein, dass die Erstattungssätze und die Mittel für außerunterrichtliche Veranstaltungen (Klassen- und Studienfahrten) erhöht werden. Seither war das Kultusministerium nicht bereit, die Erstattungssätze zu erhöhen. Nun gibt es ein Gerichtsurteil.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem vom GEW-Rechtsschutz betreu- ten, finanzierten und von der Anwalts- kanzlei Au & Luther vertretenen Ver- fahren entschieden, dass die pauschale Begrenzung der Übernachtungskosten auf 18 Euro pro Nacht zu gering ist und unserem Mitglied weitere 44 Euro zuge- standen.

Der GEW-Rechtsschutz führte das Ver- fahren als Musterverfahren für ein Mit- glied, das 2016 bei einer Studienfahrt nach Prag in einem Jugendhotel als verantwortliche Lehrkraft Übernach- tungskosten von 59,17 Euro pro Nacht bezahlt hatte. Das Mitglied erhielt nur die übliche Pauschale von 18 Euro pro Nacht erstattet. Der Widerspruch des GEW-Rechtsschutzes gegen den Reise- kostenbescheid blieb ohne Erfolg. Nun klagte der GEW-Rechtschutz gegen den Widerspruchsbescheid. Das Verwal- tungsgericht Stuttgart entschied in sei-

nem Urteil vom 14.12.2017, veröffent- licht am 10.01.2018, 1 K 6923/17, dass die Aufwandsvergütung mit 18 Euro pro Übernachtung nach der Verwaltungs- vorschrift zu „Außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schulen“ (GEW Jahrbuch 2018, Seite 74 ff) nicht der im Landesreisekostengesetz normierten Erfordernis entspreche. Die Aufwands- entschädigung müsse nach den notwen- digen Mehrausgaben bemessen werden.

Da die Kosten für Schülerinnen und Schüler und die Belastung der Eltern so niedrig wie möglich zu halten seien, sei zwar der Ansatz von geringeren Aufwen- dungen für Verpflegung und Unterkunft als allgemein üblich nicht zu beanstan- den, aber es fehle an Erfahrungswerten, dass 18 Euro (seit 2002 unverändert) generell geeignet wären, die Übernach- tungskosten abzugelten. Folglich könne die Erstattung der Übernachtungskosten nach den allgemein für Beamte gelten- den Vorschriften beansprucht werden.

Das Verwaltungsgericht hat die Beru- fung ausdrücklich zugelassen. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Land schon zur grundsätzlichen Klä- rung diese einlegen wird. Selbstver- ständlich wird der GEW-Rechtsschutz das Verfahren weiter durch die Instan- zen führen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!

Empfehlung: Widerspruch einlegen!

Der GEW-Rechtsschutz empfiehlt allen Lehrkräften, die nicht freiwillig vorab ganz oder teilweise auf Reisekosten verzichtet haben und deren Übernach- tungskosten nicht vollständig erstattet worden sind oder werden, innerhalb der Rechtsmittelfrist (mit Rechtsmit- telbelehrung 1 Monat, ohne Rechts- mittelbelehrung 1 Jahr ab Zustellung/

Aushändigung) unter Verweis auf das Urteil Widerspruch einzulegen und die

volle Zahlung der Übernachtungskosten zu beantragen. Dabei kann das Einver- ständnis erklärt werden, die Entschei- dung über den Widerspruch bis zur abschließenden, rechtskräftigten Ent- scheidung in diesem Verfahren auszu- setzen, sofern das Land auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Bestandskräf- tige Reisekostenabrechnungen können nicht mehr angefochten werden. GEW- Mitglieder werden von der zuständigen GEW-Bezirksrechtsschutzstelle beraten und unterstützt.

Alfred König GEW Landesrechtsschutzstelle

Baden-Württemberg

GEW sucht Beispiele

„Was Lehrkräfte bei Schulaus- flügen selber zahlen“

Viele außerunterrichtliche Veran- staltungen können nur stattfinden, wenn Lehrkräfte in die eigene Ta- sche greifen. Das darf nicht so blei- ben! Um politisch Druck zu machen, sammelt die GEW Erfahrungen aus den Schulen. Bitte schicken Sie uns z. B. Regelungen für Klassenfahrten an ihrer Schule oder Berichte von Veranstaltungen, die nur zustande kamen, weil Lehrkräfte auf Kosten- erstattung verzichtet haben.

Informationen bitte an info@gew-bw.de 18 Euro pro Nacht sind zu wenig.

Foto:imago

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12 bildung & wissenschaft 01-02 / 2018 Geld

LANDESHAUSHALT 2018/2019

Landesregierung präsentiert geschönte Zahlen

Der Landtag hat vor Weihnachten den Doppelhaushalt des Landes für 2018 und 2019 beschlossen.

Das Kultusministerium weist den Schulen viele neue Aufgaben zu. Die dafür notwendigen Stellen schafft die Landesregierung nicht.

Insgesamt will das Land im Jahr 2019 51,9 Milliarden Euro ausgeben. Rund elf Milliarden Euro sind für den Haushalt des Kultusministeriums vorgesehen. Im Vergleich zu 2017 steigen die Ausgaben für die Bildung im Jahr 2019 um knapp 750 Millionen Euro. Der wesentliche Teil dieses Geldes (86 Prozent) fließt in die Kosten für das Personal. Das liegt auch daran, dass gut jeder zweite Landesbe- dienstete im Kultusbereich arbeitet.

Diese Zahlen können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es trotz steigen- der Schülerzahlen in Zukunft weniger Lehrerstellen gibt: Im Haushalt des Kul- tusministeriums stehen 2017 108.098 Stellen, 2019 sind es nur noch 107.637.

Das sind 461 Stellen weniger. Trotzdem betonte das Ministerium: „Mit dem Doppelhaushalt beendet das Land auch den Lehrerstellen-Abbaupfad der Vor- gängerregierung.“ Ministerin Susanne Eisenmann sagte: „Dieser Abbaupfad beruhte auf einer falschen Annahme, nämlich auf weniger Schülern, als wir

ZUSÄTZLICHE MASSNAHME STELLEN-

BEDARF WOHER KOMMEN DIE STELLEN?

Ausbau Poolstunden Realschule 2019 103 103 neue Stellen Ausbau Poolstunden Realschule 2018 154,5

Stellen aus dem vor- handenen Bestand:

• 700kw-Stellen blei- ben erhalten

• ca. 250 Abordnun- gen ans KM und an- dere Behörden wer- den beendet

• ca. 300 Stellen wer- den z.B. aus dem Ju- gendbegleiterpro- gramm bezahlt Erweiterung Kontingentstundentafel

Grundschulen 160

Ausbau Inklusion 318

Ausbau Ganztagesschulen 206

Informatik 235,5

Oberstufe Gymnasien 65

Ethik Klasse 7 71

Verwendung unbekannt 40

Foto:imago

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Geld

tatsächlich haben. Deshalb haben wir ihn nun endgültig beendet.“

Die Landesregierung verschweigt, dass sie der Unterrichtsversorgung Stellen entzieht. Das Kultusministerium defi- niert zusätzliche pädagogische Auf- gaben im Umfang von ca. 1.350 Stel- len. Für diese neuen Aufgaben werden exakt 103 neue Stellen für den Ausbau der Poolstunden an den Realschulen geschaffen. Die anderen Stellen sind bereits mit Lehrkräften besetzt, die im Schuljahr 2017/18 noch andere Aufga- ben haben. Die GEW kritisierte deshalb die Aussagen der Regierungsfraktionen zum Doppelhaushalt. Doro Moritz, die

GEW-Chefin, sagte: „Mit diesen Rechen- künsten würden Grüne und CDU bei einer IQB-Studie auf den hinteren Rän- gen landen. Die Lehrerinnen und Leh- rer haben kein Verständnis dafür, dass die Politik den Alltag in ihren Klassen- zimmern völlig ausblendet und sich auf die Schulter klopft“. Die GEW erinnerte auch daran, dass bei der Schüler-Lehrer- Relation aller Bundesländer die Grund- schulen in Baden-Württemberg 2016 auf dem vorletzten Platz standen. „Es ist unverfroren, die Streichung der Fremd- sprache in den Klassen 1 und 2 als Erfolg zu bezeichnen. Es wird Pflichtunterricht gekürzt, um für einen Teil der Kinder

Fördermaßnahmen einrichten zu kön- nen. Trotz voller Steuerkassen verteilt die Landesregierung nur um und sorgt dafür, dass die Kleinsten im Land weiter mit den schlechtesten Bedingungen aller Schular- ten lernen müssen“, betonte Moritz.

Auch die die Opposition ist mit der Bil- dungspolitik unzufrieden „Ihre Politik heißt Lehrerstellenstreichung in einer Zeit, wo wir dringend Lehrkräfte an Schulen brauchen“, warf Stefan Fulst- Blei (SPD) Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) vor.

Michael Hirn Redakteur der b&w

Kommentar: Landesregierung täuscht die Öffentlichkeit

Die Pressemitteilung der Landesregie- rung zum Landeshaushalt und die Geld- menge, die in Baden-Württemberg für Bildung ausgegeben wird, könnte einem Freudentränen in die Augen treiben. Fast 800 Millionen Euro mehr, 1.350 zusätzli- che Lehrerstellen. Da können doch keine Wünsche offen bleiben und selbst als GEW-Funktionär muss man jetzt dank- bar sein.

Leider steht in der Pressemitteilung nicht die ganze Wahrheit. Es stimmt, dass die Landesregierung für 1.350 Stellen neue Aufgaben definiert (siehe Tabelle). Das sind wichtige Aufgaben, keine Frage. Lei- der werden für diese zusätzlichen Auf- gaben exakt 103 neue Stellen geschaf- fen. Alle anderen Stellen sind bereits jetzt im Landeshauhalt enthalten. Allein 700 Stellen waren mit einem „künftig wegfallend“-Vermerk (kw) versehen. Die grün-rote Landesregierung vertrat 2011 die irrige Annahme, dass diese Stellen aufgrund zurückgehender Schülerzahlen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 gestri- chen werden können. Die Schülerzahlen gehen aber nicht zurück und die Lehr- kräfte werden im Unterricht gebraucht.

Beispiel: Wenn die Lehrerin, die 2017 noch Förderunterricht erteilen konnte, ab 2018 Informatik unterrichtet, fällt der Förderunterricht aus. Insofern ist klar:

Durch die Zuweisung der neuen Aufga-

ben ohne entsprechende echte zusätzli- chen Stellen wird sich die Unterrichtsver- sorgung weiter verschlechtern.

Zusätzlich 800 Millionen Euro mehr für Bildung, wie in diversen Pressemittei- lungen der Grünen und der CDU verkün- det, klingen gut. In Wirklichkeit steigt der Haushalt des Kultusministeriums von 2017 bis 2019 um knapp 750 Millio- nen. Leider wird nur ein kleiner Teil die- ses Geldes für Verbesserungen an den Schulen sorgen. Allein der Mehraufwand für Pensionen und Beihilfen für Ruhe- standsbeamt/innen verbraucht 488 Mil- lionen Euro. Für die Schulbauförderung werden 45 Millionen mehr geplant und die Privatschulen bekommen 122 Milli- onen mehr. Überschlägig sind das 655 Millionen. Von den restlichen knapp 100 Millionen fließt der Löwenanteil in Gehalts- und Besoldungserhöhungen.

So berechtigt diese Ausgaben sind: Hin- ter der vollmundigen Aussage, dass noch nie so viel Geld für Bildung ausgegeben wurde, steckt keine spürbare Verbesse- rung der angespannten Unterrichtsver- sorgung.

Das wird die Probleme verschärfen. Die GEW erreichen schon jetzt viele nega- tive Rückmeldungen aus den Schulen.

Die Unruhe und Unzufriedenheit ist seit dem Regierungswechsel 2016 größer geworden. Viele Kolleg/innen belasten

die schlechte Unterrichtsversorgung, die Stellenstreichungen und die unberech- tigte Kritik an Lehrkräften, vor allem in den Grundschulen.

Die Landesregierung lügt sich selbst in die Tasche und täuscht die Öffentlich- keit. Es vergeht kein Monat, in dem die Kultusministerin und andere Politiker/

innen der Landesregierung die Zustände im baden-württembergischen Bildungs- system nicht beklagen. Gefordert wird mehr Qualität. Aber die Landesregierung verweigert den Kolleginnen und Kollegen in den Kitas und den Schulen die Zeit und die Unterstützung, die sie für Qualitäts- verbesserungen brauchen. Wenn die Auf- gaben wachsen und schwieriger werden und die Belastung immer weiter steigt, ist es kein Wunder, dass Beschäftigte an ihre Grenzen kommen. Viele überschreiten sie und werden krank oder ziehen sich zurück.

Es stimmt: 750 Millionen Euro mehr sind auch im reichen Baden-Württemberg viel Geld. Aber das Land muss mehr investieren – sonst werden Kitas und Schulen nicht besser, sondern schlechter.

Verantwortlich dafür sind die Landtags- abgeordneten der Grünen und der CDU, die den Landeshaushalt beschlossen haben.

Michael Hirn

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14 bildung & wissenschaft 01-02 / 2018 Arbeitsplatz Schule

SONDERPÄDAGOGIK

Unterrichtsversorgung verschlechtert sich

Die SPD hat eine große Landtagsanfrage zur Unterrichtsversorgung im sonderpädagogischen Be- reich gestellt. In der Antwort des Kultusministeriums steht viel Bekanntes und wenig Konkretes. Die Zahlen zur Unterrichtsversorgung machen deutlich: Für die Schüler/innen stehen weniger Lehrerwo- chenstunden zur Verfügung.

Die SPD-Landtagsfraktion hat das Kul- tusministerium (KM) mit 26 differen- zierten Fragen gezwungen, auf viele Aspekte der Arbeit mit den Schüler/

innen, die sonderpädagogisch unter- stützt werden, einzugehen. Neben inhaltlichen Bewertungen lassen sich aus der Antwort des KM einige Aspekte zur Unterrichtsversorgung ablesen.

Von 2014 bis 2016 hat sich an allen öffentlichen Schulen einschließlich der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) die Zahl der Schüler/innen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (BA) von 36.744 auf 41.159 erhöht, was einem Zuwachs von über 12 Prozent entspricht. Für diese Schüler/innen wur- den 2014 an den öffentlichen Schulen 131.745 Lehrerwochenstunden (LWS) von Sonderpädagog/innen erteilt (rech- nerisch 3,6 LWS pro Schüler/in). 2016 wurden für die Schüler/innen mit BA

insgesamt 137.300 LWS erteilt (rech- nerisch 3,3 LWS pro Schüler/in). Von 2014 bis 2016 hat sich die rechnerische Versorgung mit Lehrerwochenstunden pro Schüler/in also um 7 Prozent ver- schlechtert. Dazu kommt, dass der son- derpädagogische Bereich bereits vor der Änderung des Schulgesetzes ein struktu- relles Unterrichtsdefizit von über 6 Pro- zent hatte.

Für die Umsetzung der Inklusion sind zusätzliche Lehrerstellen vorgesehen. In den Schuljahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18 wurden insgesamt 560 Stellen eingerichtet. Diese Stellen werden für die sonderpädagogische Beratung und Unterstützung, die zusätzliche Klassen- bildung an allgemeinen Schulen und die Steuerungsaufgaben der Schulverwal- tung eingesetzt. (Tabelle 1)

Damit wird deutlich, dass nur ein Teil der zusätzlichen Stellen für die sonder- pädagogische Arbeit mit den Schüler/

innen mit BA zur Verfügung steht.

Bis zum Schuljahr 2016/17 waren das an den öffentli- chen Schulen nur 211 Stellen. Damit erhöhen sich die Stellen für Sonder- pädagog/innen um weniger als 3 Pro- zent. Die Schüler- zahl hat sich von 2014 bis 2016 um über 12 Prozent erhöht.

Diese Zahlen erklä- ren die Belastung

und die hohe Unzufriedenheit der Lehr- kräfte an den SBBZ und in den inklusi- ven Bildungsangeboten. Die Verschlech- terung der Unterrichtsversorgung betrifft beide Bereiche und nimmt dramatische Ausmaße an. Das Land muss umgehend dafür sorgen, dass sich die Unterrichts- versorgung an den SBBZ und in den inklusiven Bildungsangeboten verbessert.

Das KM musste durch die detaillierten Fragen der SPD-Anfrage auch einge- stehen, dass die Landesregierung keine genauen Zahlen über die Unterrichts- versorgung hat: „Eine Aussage über die tatsächlich pro Schüler/in am SBBZ in einem inklusiven Bildungsangebot zur Verfügung gestellten Lehrerwochen- stunden ist nicht möglich.“

Neben den Zahlen zur Unterrichtsver- sorgung können aus der Antwort des KMs auch andere Folgen der Änderung des Schulgesetzes entnommen werden.

Zum Beispiel unterscheidet das KM bei seiner Darstellung zum Stand der Inklusion zwei Gruppen von Schüler/

innen: Einerseits die Schüler/innen mit „Anspruch auf ein sonderpädago- gisches Unterstützungsangebot“. Das sind Schüler/innen, die ohne förmli- che Feststellung eine allgemeine Schu- le besuchen, dort aber Unterstützung brauchen. Die allgemeine Schule wird deshalb von Lehrkräften der SBBZ im Rahmen des sonderpädagogischen Dienstes (sopäDie) unterstützt. An den SBBZ mit Förderschwerpunkt „geisti- ge Entwicklung“ wird dieser sopäDie erst aufgebaut – bis 2015 gab es ihn dort noch nicht. 2016 waren für 12.762 Schüler/innen nur 4.995 Lehrerwo- chenstunden im sopäDie vorgesehen, Bereiche, für die zusätzliche Stellen vorgesehen sind

2015 2016 2017

allgemeinbildende Schulen 96 73 73

berufliche Schulen 22 20 15

Schulverwaltung 30 20

Klassenteilungen 47 50 40

private SBBZ 32 32

Sachkosten 5 5

Tabelle 1

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Arbeitsplatz Schule

was rechnerisch 0,39 LWS pro Schüler/

in entspricht.

Andererseits gibt es die Schüler/innen mit „Anspruch auf ein sonderpädago- gisches Bildungsangebot“ (BA). Das sind Schüler/innen, die mit förmlicher Feststellung die SBBZ besuchen oder in einem inklusiven Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule unterrich- tet werden. Diese Schüler/innen müssen sonderpädagogisch wesentlich intensi- ver unterstützt werden.

Bundesweit tauchen in der Bericht- erstattung häufig Zahlen zur sogenann- ten Inklusionsquote auf. In Baden-Würt- temberg fasst das KM dazu

die Schüler/innen, die mit BA inklusiv eine allgemeine Schule besuchen, mit den Schüler/innen zusammen, die eine allgemeine Schule besuchen und vom sopäDie unterstützt werden. Diese beiden Gruppen können aufgrund der unterschiedli- chen Bedürfnisse der Schü-

ler/innen und der Ausstattung mit son- derpädagogischer Unterstützung nicht zusammengefasst werden. Aber das KM kommt so auf eine recht hohe Inklusions- quote von 38 Prozent.

Aus der Antwort des KM geht auch her- vor, dass es seit der Schulgesetzänderung deutlich mehr Schüler/innen mit BA gibt. Dafür nennt das KM verschiedene Ursachen: „In einzelnen Schulamtsbe- reichen hat die Zahl der vollzeitschul- pflichtigen Schüler/innen insgesamt zugenommen und damit gegebenenfalls auch die Zahl der Schüler/innen mit einem Anspruch auf ein sonderpädago- gisches Bildungsangebot. Teilweise kann beobachtet werden, dass die Zahl der Schüler/innen, die durch den sonderpä- dagogischen Dienst an ihrer allgemei- nen Schule Beratung und Unterstützung erhalten, bei gleichzeitigem Anstieg der Schüler/innen in inklusiven Bildungsan- geboten rückläufig ist. Ferner ist festzu- stellen, dass in einzelnen Schulamtsbe- reichen die Zahl der Schüler/innen, für die der Anspruch auf ein sonderpäda- gogisches Bildungsangebot aufgehoben wird, insgesamt geringer ausfällt, als in

früheren Jahren Rückschulungen erfolg- ten.“

Das KM kann nur vermuten, warum die Situation an den SBBZ und in der Inklu- sion regional so unterschiedlich ist:

„Dieser Sachverhalt zeigt sich regional unterschiedlich, weshalb die Staatlichen Schulämter aufgefordert sind, die Schü- lerzahlentwicklung in ihrem Schulamts- bereich zu untersuchen. Ferner sollen sie in ihrer Steuerungsverantwortung unterstützt werden.“

Die Unterschiede sind erheblich. 2016 besuchten z.B. im SSA Rastatt 7 Prozent der Schüler/innen mit BA inklusiv eine

allgemeine Schule, während es im SSA Stuttgart 33,6 Prozent waren. Auch die Schülerzahlen haben sich sehr unter- schiedlich entwickelt. So hat sich z.B.

von 2014 bis 2016 im SSA Tübingen die Zahl der Schüler/innen mit BA im Förderschwerpunkt Lernen um 31 Pro- zent erhöht, im SSA Freiburg nur um 4 Prozent. Das KM verweist darauf, dass die SBBZ wieder stärker in die Organi- sation und Gestaltung der inklusiven Bildungsangebote eingebunden wer- den sollen: „Es kann festgestellt werden, dass die ausschließliche Verantwortung der Staatlichen Schulämter und der all- gemeinen Schulen für die Anlage und Ausgestaltung inklusiver Bildungsange- bote vor dem Hintergrund der Zielgrup- pendiskussion nicht hinreichend ist.“

Damit räumt das KM ein, dass die For- derung der GEW, die SBBZ verantwort- lich in die Einrichtung und Begleitung der inklusiven Angebote einzubinden, berechtigt ist.

Da in den „kooperativen Organisations- formen“ (früher Außenklassen) nach Meinung des KM gute Erfahrungen mit der gemeinsamen Beschulung von Schü-

ler/innen mit und ohne Behinderung gemacht werden, sollen diese wieder verstärkt eingerichtet werden: „Daher sollen kooperative Organisationsformen von den Staatlichen Schulämtern wie- der mehr bekannt gemacht und gestärkt werden. Vor dem beschriebenen Hin- tergrund stehen die verschiedenen Organisationsformen der schulischen Bildung von jungen Menschen mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gleichwertig nebeneinander.“ Für das KM sind die drei Organisationformen des Unterrichts für Schüler/innen mit Behinderung (SBBZ, Inklu- sion, kooperative Organisa- tionsform) gleichwertig. Im Sinne einer institutionenbe- zogenen Zusammenarbeit sollen die Schulleitungen der allgemeinen Schulen und der jeweils zugehöri- gen SBBZ die Ausgestaltung inklusiver Bildungsangebote und kooperativer Organi- sationsformen sowie die Fallsteuerung verantworten. Auch das entspricht einer Forderung der GEW.

Es ist ein Verdienst der Anfrage der SPD, dass das KM nun umfangreiche Tabellen vorgelegt hat. Dort werden für die öffent- lichen und privaten Schulen die Anteile der Schüler/innen mit BA an den SBBZ und in inklusiven Bildungsangeboten differenziert nach den sonderpädago- gischen Förderschwerpunkten in den RPs und den SSAs dargestellt. Damit können die regionalen Unterschiede der Umsetzung der Inklusion sehr differen- ziert dargestellt werden. Dies sollte vor Ort analysiert und diskutiert werden.

Michael Hirn Redakteur der b&w

Zur Anfrage:

www.landtag-bw.de/files/

live/sites/LTBW/files/doku- mente/WP16/Druck sachen/2000/16_2640_D.

pdf

„Die Zahlen erklären die Belastung und die hohe Unzufriedenheit der Lehrkräf- te an den SBBZ und in den inklusiven Bil- dungsangeboten. “

Michael Hirn

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bildung & wissenschaft 04 / 2012

„Zitat“

Name, Titel / Ort / etc.

Bildunterschrift

Titelthema

Foto: sajola / photocase.de

Titelthema

(17)

Titelthema

FÜNF JAHRE GEMEINSCHAFTSSCHULE

Der Grundstein ist gelegt

Prof. Katrin Höhmann hat sich in mehreren Bundesländern mit Schulen längeren gemeinsamen Lernens in der Sek. I auseinandergesetzt. Als gymnasiale Gesamtschullehrerin und Erziehungswissen- schaftlerin setzt sie sich für ein chancengerechteres und demokratisches Bildungssystem ein. b&w bat

sie um einen persönlichen Blick auf fünf Jahre Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg.

304 Gemeinschaftsschulen gibt es in Baden-Württemberg. Mit der Gemeinschaftsschule hat sich Baden-Württemberg einer bundesweiten Entwicklung angeschlossen: Mehr als die Hälf- te aller Bundesländer haben kein traditionelles dreigliedriges Bildungssystem mehr; bei den meisten gibt es eine reine oder erweiterte Zweigliedrigkeit. Von 2007 bis 2016 hat sich laut Bil- dungsberichtserstattung die Zahl der Schülerinnen und Schü- ler, die in Schulen mit mehreren Bildungsgängen unterrichtet werden bundesweit von 700.000 auf 1,1 Millionen erhöht.

Vor fünf Jahren ging die erste Gruppe von 42 Gemeinschafts- schulen in Baden-Württemberg an den Start. In diesen fünf Jahren hat es eine rasante Entwicklung gegeben, um diese Schulform längeren gemeinsamen Lernens in der Sekundar- stufe fest zu etablieren. Innerhalb der Rahmenbedingungen wurde eine bemerkenswerte Vielfalt an guten und interessan- ten Konzepten entwickelt. Es ist beeindruckend, was Lehrerin- nen und Lehrer, unterstützt von den Kommunen, von inno- vativen Vertreter/innen in der Schulaufsicht, von Eltern und von Netzwerkpartnern in dieser kurzen Zeit konzipiert und umgesetzt haben. Das ist ein Grund zu feiern!

Gute Gründe für die Gemeinschaftsschule

An den Gründen, warum es die Gemeinschaftsschule braucht, hat sich nichts geändert. Die Gemeinschaftsschulen in Baden- Württemberg wurden mit dem Anspruch gegründet, ein Ort zu sein, der es Kinder ermöglicht, ihre Begabungen bestmög- lich zu entfalten und zu verhindern, dass sie durch die nor- mative Festlegung von schulformbezogenen Niveaus in Situ- ationen kontinuierlicher Unter- oder Überforderung geraten.

Jede Vergleichsstudie spiegelt dem dreigliedrigen System, dass die Sortierung von Kindern und Jugendlichen nach Leistungs- niveaus nicht gut gelingt. Es gibt eine große Gruppe von Haupt- schüler/innen, die auf Gymnasialniveau liest, es gibt sehr viele Realschüler/innen, die die Mathematikinhalte am Gymnasi- um problemlos bewältigen könnten usw. Leistungsvergleichs-

untersuchungen zeigen, dass die Aufteilung von SchülerInnen nach Jahrgang 4 auf ein mehrgliedriges Sekundarstufensystem nicht gut funktioniert.

Es darf nicht von der sozialen Herkunft, vom Habitus, vom Professionsverständnis der Lehrkräfte, von der Qualität der Einzelschule, der Fähigkeit der Eltern, als Bildungscoach ihrer Kinder zu agieren oder von anderen Zufällen abhängen, ob ein Kind mit entsprechendem Potential das Gymnasium besucht oder nicht. Fragen demokratischer Erziehung und Bildung sind daher das zweite Argument, das nach wie vor Gültigkeit für die Gemeinschaftsschule hat.

Wir leben in einer Gesellschaft, die sich immer weiter aufspal- tet. Schulen längeren gemeinsamen Lernens bieten die Mög- lichkeit, dass Kinder mit sehr unterschiedlichem Hintergrund sich begegnen, miteinander lernen und arbeiten, Regeln aus- handeln und sinnvolle Gemeinschaften bilden können. Wenn es zur Demokratieerziehung gehört, schon in der Schule ein demokratisches Miteinander zu erfahren und der Segregation und der Entwicklung von Parallelgesellschaften vorzubauen, dann ist die Gemeinschaftsschule der richtige Ort.

Gemeinschaftsschule ist zudem die passende Antwort, wenn es um Inklusion geht, zumindest wenn es um einen erweiter- ten Inklusionsbegriff geht, einer, der eben nicht erneut Kinder in Schubladen sortiert. Wer von „meinen Inklusionskindern“

spricht und damit Kinder mit sonderpädagogischem Förder- bedarf in seiner Klasse meint, zeigt, dass er nicht verstanden

Neue OECD-Studie bestätigt:

Eine gute soziale Mischung an der Schule und ein positives Schulklima befördert die Leistung sozial benachteiligter Schüler/innen.

www.gew-bw.de/OECD-Studie-2018

(18)

18 bildung & wissenschaft 01-02 / 2018 Titelthema

18

hat, was Inklusion ist und nicht merkt, dass er bereits durch die gewählte Formulierung wieder aussondert. Inklusion bedeutet, jedes Kind in einer Klasse oder Lerngruppe mit sei- nen Stärken und seinen Schwächen, mit seinen Kompetenzen und seinen Handicaps individuell wahrzunehmen und durch sinnvolle und anspruchsvolle Lernsettings und Bildungsarran- gements zu bestmöglichen Bildungserfolgen zu führen.

Der demografische Wandel hängt ebenfalls eng mit einer Legi- timierung der Gemeinschaftsschule zusammen. Es gibt derzeit Debatten, als sei es ein gangbarer Weg, wieder zur Dreigliedrig- keit und zu den Hauptschulen zurückzukehren, aus denen her- aus sich die meisten Gemeinschaftsschulen entwickelt haben.

Zur Erinnerung: Die Hauptschule war eine Schulform, in der viele engagierte Kolleg/innen eine sehr gute Arbeit gemacht haben. Nur: die Schülerzahl sank aus unterschiedlichen Grün- den kontinuierlich und das Hauptschulsterben hatte vor allem im ländlichen Raum bereits begonnen, bevor die erste Gemeinschaftsschule gestartet ist.

Die sinnvolle Nutzung von staatlichen Ressourcen ist ein wei- teres interessantes Argument. Die Gemeinschaftsschule ist die Schulform, die ausgesprochen flexibel auf Veränderungen wie Schülerpopulationen reagieren kann. Sie ist die einzige Schul- form, die alle drei Bildungsgänge offiziell vorhält und nicht nur indirekt bedient. Sie bietet Alternativen zu der tradierten, teuren und wenig wirksamen Klassenwiederholung. Und gera- de der ländliche Raum braucht Schulen, in denen alle Schulab- schlüsse vergeben werden und eine wohnortnahe Beschulung möglich ist. Dadurch verlangsamen Abwanderungstendenzen.

Gestaltungselemente, die Gemeinschaftsschulen auszeichnen Die Einführung der Gemeinschaftsschule ist eines der größ- ten Schulentwicklungsprojekte in Baden-Württemberg in den letzten Jahrzehnten. Es lohnt sich, unbeirrt einen Blick auf das zu werfen, was an Gemeinschaftsschulen erarbeitet wurde. So intensiv, wie Kollegien über Fragen von Aufgabenstellungen, Lernbegleitung und Leistungsmessung nachgedacht haben, um nur drei Beispiele zu nennen, so intensiv wurde in den letzten Jahrzehnten selten von so vielen an grundsätzlichen Gestaltungsfragen von Schule gearbeitet. Und aufgeschlos-

sene Schulen der anderen Schulformen schauen interessiert, was entstanden ist und was sich adaptieren lässt. Das Lern- coaching ist ein Beispiel für ein Verfahren, das auch andere Schulen übernehmen.

Mit den Vorgaben für die Gemeinschaftsschule vor fünf Jah- ren wurde die Basis geschaffen für sorgfältig geplante und gut durchdachte Bildungsarrangements. Der Wechsel von indivi- dualisierten und personalisierten Lernphasen, gemeinsamem Lernen in Projekten und konzentrierten Input-Phasen, ent- spricht dem, was laut Schulforschung Bestandteile eines guten Unterrichts sind. Die Lernwegeliste und Kompetenzraster, die den Lernprozess unterstützend begleiten, sind Instrumente, mit denen Lernentwicklung sinnvoll begleitet werden kann.

Die systematische und kontinuierliche Begleitung von Schü- ler/innen durch Lehrende beim Lerncoaching ist für die Erfol- ge von Lernprozessen von großer Bedeutung. Die Wertschät- zung, die bei gut gemachten Coachinggesprächen sichtbar wird, und das Gefühl, als Individuum gesehen zu werden, sind von unschätzbarem Wert und werden von Lehrer/innen wie Schüler/innen bei Befragungen positiv gewertet. Das Lern- coaching ist auch ein Beispiel dafür, wie sich das Verständnis davon, was einen professionellen Lehrer, was eine professionel- le Lehrerin auszeichnet, durch Gemeinschaftsschule verändert hat. Beraten, Begleitung, professionell gestaltete Beziehungs- arbeit als Basis für erfolgreiche Bildungsbiografien, haben an Bedeutung gewonnen.

Lernentwicklungsberichte statt Zeugnisse sind ein weiterer Aspekt, der hervorgehoben werden muss. Diese Lernentwick- lungsberichte müssen mit dem Lerncoaching zusammen gese- hen werden und sind Ergebnis eines genauen Blicks auf den Schüler, auf die Schülerin, wie er/sie lernt, welche Stolperstei- ne es gibt und zu welchen Ergebnissen er/sie kommt. Lern- berichte sind Ausdruck für einen differenzierten Umgang mit Leistung und eröffnen auch Eltern, die Kompetenzen und die Entwicklung ihrer Kinder besser einschätzen zu können.

Hervorzuheben ist auch die Verlässlichkeit bei der Förderung, Betreuung und Erziehung im gebundenen/verpflichtenden Ganztag der Gemeinschaftsschule. Es war eine gute Entschei- dung, die Gemeinschaftsschule grundsätzlich als gebundene

Fotos: Maria Jeggle Foto: Heidi Musolesi

(19)

Titelthema

Ganztagsschule einzuführen und somit eine Rhythmisierung des Tages zu ermöglichen. Wenn überhaupt eine Ganztags- schulform zu verbesserten Leistungsergebnissen führt, dann die gebundene Ganztagsschule.

Systemüberlegungen zur Gemeinschaftsschule

Es steht außer Frage, dass die Qualität der Einzelschule von großer Bedeutung ist, aber zugleich geht es bei „Schulen län- geren gemeinsamen Lernens“ um mehr. Wenn man nur auf die Einzelschule schaut, lässt sich die Frage, warum es Gemein- schaftsschulen braucht, nur eingeschränkt beantworten.

Natürlich ist jede einzelne Gemeinschaftsschule ein Gewinn für Schüler/innen mit unklarer Bildungsprognose, für Kinder und Jugendliche mit Inselhochbegabung oder für solche die z.B. aufgrund familiärer Belastung ihre Potentiale noch nicht entfalten konnten. Aber es gibt auch hervorragende Einzel- schulen in anderen Schulformen. Es gibt ausgezeichnete Real- schulen und Gymnasien, die auch leistungsschwache Schüle- rinnen und Schüler sehr gut fördern, sinnvolle Wege gefunden haben, mit Heterogenität umzugehen, kaum Klassenwieder- holer/innen haben und mit anspruchsvollen Lernarrange- ments arbeiten, die Inklusion ernst nehmen, Lerncoaching und Teamarbeit bei sich eingeführt haben und rundum über- zeugend sind. Gerade die Realschulen in Baden-Württem- berg, die es für sich als positive Herausforderung angenom- men haben, leistungsschwachen ebenso wie leistungsstarken Schüler/innen gerecht zu werden, leisten Beeindruckendes.

Und keineswegs jede der 304 Gemeinschaftsschulen arbeitet überzeugend. Ein gutes Konzept macht noch lange keine gute Schule; genau so wenig haben kluge Vorgaben von Ministeri- en automatisch klug konzipierte und überzeugend arbeitende Schulen zur Folge.

Es lässt sich aber nicht über Gemeinschaftsschulen sprechen, ohne auf das Gesamtsystem zu schauen und die Gemein- schaftsschule als ersetzende Schulform zu thematisieren.

Jeder, der dabei den Ideologieverdacht aus der Kiste der Schul- geschichte holt, verweigert sich einem sachlichen Austausch.

Das traditionelle deutsche Schulsystem ist teuer. Die Verrecht- lichung der Dreigliedrigkeit, der Aufwand beim Administ-

rieren von unterschiedlichen Schulformen ist aufwändig. Die Komplexität des Bildungssystems zu reduzieren, der Wunsch, dieses von einem vertikal, zu einem horizontal gegliederten weiterzuentwickeln, ist ein Argument für die Gemeinschafts- schule als ersetzende und nicht als ergänzende Schulform. Die Gemeinschaftsschule könnte dann eine vernünftige organisa- torische Basis dafür sein, dass mehr Ressourcen bei den Schü- ler/innen ankommen und weniger Gelder in einen aufwändi- gen Verwaltungsapparat investiert werden müssen.

Gemeinschaftsschulen können systemisch gesehen erst dann ihre positive Wirkung voll entfalten, wenn alle Kinder eines Stadtteils, eines Dorfes diese Schule ganz selbstverständlich besuchen. Sie kann als sozialer Ort in einem umfassenden Sinn wirksam werden und ihre Aufgabe als wichtiges kultu- relles Zentrum vor allem dann wahrnehmen, wenn sie die ersetzende Schulform ist. Wenn Kinder eines Jahrgangs län- ger gemeinsam lernen könnten, ließen sich Bildungspotenti- ale voraussichtlich besser entfalten und Risikolagen von Kin- dern ebenso wie die enge Kopplung von sozialer Herkunft und Schulabschluss vermindern. Jeder Vergleich des deutschen Gesamtschulsystems mit Schulsystemen wie jenen in den nordi- schen Ländern funktioniert so lange nicht, wie die Systeme sich darin unterscheiden, dass die einen in der Sekundarstufe I eine Schulform haben, die von allen Kindern besucht wird, während die anderen ein komplexes mehrgliedriges System vorhalten.

Weltweit überwiegen in der Sekundarstufe I integrierte Sys- teme. In nahezu keiner Nation findet die Aufteilung von Schüler/innen auf unterschiedliche Schulformen so früh statt wie in Deutschland. Segregationstendenzen gibt es hingegen natürlich in jeder Nation. Bestimmte Eliten sind weltweit dar- auf bedacht, vermeintlich besondere, ausgewählte Bildungsor- te für ihre Kinder zu finden. In Deutschland gibt es diese Form der Entmischung jedoch in dreifacher Hinsicht: 1. zwischen den Schulformen, 2. innerhalb der Schulformen, man nehme nur die Konkurrenz der Gymnasien innerhalb einer Groß- stadt; 3. an manchen Orten noch zusätzlich zwischen Privat- schulen und öffentlichen Schulen.

Die Qualität von Schule sei ein Wettbewerbsfaktor, ist man- cherorts zu hören. Schulen müssten sich dem Wettbewerb

Bild ganz links:

7.- Klässler/innen der Theodor-Heuglin- Gemeinschaftsschule in Ditzingen wäh- rend einer individualisierten Lernphase Bilder Mitte und rechts:

10.- Klässler/innen der Gemeinschafts- schule Grafenau-Döffingen mit ihrer Lehrerin Antje Kopp

Foto: Heidi Musolesi

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