• Keine Ergebnisse gefunden

3.46Wenn schon Studiengebühren, dann sozial gestalten

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "3.46Wenn schon Studiengebühren, dann sozial gestalten"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1

3. Jugend- und Gesellschaftspolitik 3.46

3.46 Wenn schon Studiengebühren, dann sozial gestalten

Beschluss der BDKJ - Hauptversammlung 2007

Bildungspolitische Entscheidungen in Deutschland müssen sich daran messen lassen, welche Effekte sie in Bezug auf die größte bildungspolitische Herausfor- derung haben, nämlich die Reduzierung des Einflus- ses der sozialen Herkunft auf den Bildungserfolg.

Die in mehreren Bundesländern geplante oder schon umgesetzte Einführung von Studiengebühren birgt die Gefahr, die herkunftsbedingt unterschiedliche Bil- dung-/Studienbeteiligung in Deutschland zusätzlich zu verstärken. Der BDKJ als Interessenvertreter von Kindern und Jugendlichen lehnt deshalb nach wie vor die Einführung von Studiengebühren aus sozial- und bildungspolitischer Perspektive ab.

Bundesgesetzliche Regelungen wie den vom BDKJ in seinem Beschluss „Bildung mit Herz und Verstand“

im Jahr 1999 geforderten Ausschluss von Studienge- bühren im Hochschulrahmengesetz hat das Bundes- verfassungsgericht im Januar 2005 verworfen. Das Gericht hat dabei aber die sozialstaatliche Verpflich- tung der Länder bei der Einführung von Studienge- bühren betont. Inzwischen ist der Prozess zur Ein- führung von Studiengebühren in einigen Bundeslän- dern so weit fortgeschritten ist, dass mit einem Ver- zicht auf dieses Instrument nicht mehr zu rechnen ist. Deshalb bringt der BDKJ als Interessenvertre- tung junger Menschen jetzt Vorschläge für die soziale Gestaltung der Studiengebühren in die politische Dis- kussion ein.

Zu einer sozialen Gestaltung von Studiengebühren, die gewährleistet, dass der Hochschulzugang von der Finanzkraft der Einzelnen unabhängig bleibt, gehö- ren für den BDKJ folgende Elemente, die in den Hochschulgesetzen der Bundesländer zu verankern sind:

1) Für junge Menschen aus BAföG-berechtigten Ein- kommensschichten sind die positiven Anreize zur Aufnahme eines Studiums durch Befreiung von der Gebührenpflicht zu verstärken.

2) Um junge Menschen und deren Familien aus Ein- kommensschichten, die knapp über der BAföG-Be- rechtigung liegen, nicht überproportional zu belas- ten, müssen Studiengebühren gestaffelt werden.

Gestaffelte Studiengebühren hält der BDKJ zu- sätzlich zu den mancherorts geplanten Studien- krediten mit einkommensabhängiger Rückzah-

lung für erforderlich um den sozialen Ausgleich zu erreichen.

3) Regelmäßiges ehrenamtliches Engagement in Ju- gendverbänden ist als Grund für das Erlassen der Gebührenpflicht anzusehen.

4) Wo ein Überschreiten von Regelstudienzeiten (er- höhte) Studiengebühren nach sich zieht, ist bei Student/-innen, die aufgrund ihres gesellschaft- lichen Engagements im Jugendverband, in das sie viel Zeit einbringen, eine verlängerte Regelstu- dienzeit anzusetzen. Dies sollte über ein zu re- gelndes Nachweisverfahren laufen, das schon be- stehende Instrumentarien nutzt. Ein bestimmter Mindestumfang Std./Woche sollte nicht unter- schritten und formal von der Organisation, in der der Student/in tätig ist bestätigt werden und das Vorhandensein der JULEICA nachgewiesen wer- den. Die konkrete Ausgestaltung solcher Modalitä- ten ist mit den Landesjugendringen abzustimmen.

5) Studierenden aus so genannten Schwellen- und Entwicklungsländern ohne Stipendien ist die Mög- lichkeit zu eröffnen, ihr Studium im Sinne eines Vertrauensschutzes, befreit von der Gebühren- pflicht abzuschließen.

6) Für zukünftig Studierende aus Schwellen- und Entwicklungsländern sind ebenfalls gestaffelte Gebühren sowie unterstützende Gebührenstipen- dien zu entwickeln.

Finanzmittel, die als Studiengebühren erhoben wer- den, sollen aus Sicht des BDKJ ausschließlich zweck- gebunden zur Verbesserung der Lehre an den Hoch- schulen eingesetzt und die Verwendung der Mittel in Gremien unter studentischer Mitbestimmung geplant und festgelegt werden. Keiner Hochschule dürfen durch die soziale und ehrenamtsfreundliche Gestal- tung von Studiengebühren Nachteile entstehen.

Eventuell entstehende Nachteile bedürfen des steuer- lichen Ausgleichs.

(2)

2

3.46 3. Jugend- und Gesellschaftspolitik

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

„Druck der Straße", den sie sonst stets als „antiparlamentarisch" geißelte. Nun sind die Schwarzen wenigstens konsequent genug, auch jetzt bei ihrer Ablehnung

Unabhängig von der Diskussion über die Energiewende gab es im Jahr 2011 312.000 Strom- sperren für Haushalte (Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt Monitoringbericht 2012 9

II.4.2-1: Gebaggerte Mengen auf der Hamburger Delegationsstrecke in m 3 Profilmaß, unterteilt nach Herkunft und Verbleib Jahr 1999.. Landbehandlung

Der kfmv Bern benötigt von den Events und Seminaren immer wieder kurze Vi- deos (3 – 10 Minuten) und Fotos für Facebook, Instagram, Website, Trailer, Webinar, Mails, Bewerbung

Als Sachbearbeiter/in Events & Kommu- nikation sind Sie verantwortlich für die reibungslose Planung, Durchfüh- rung/Koordination sowie Nachbearbei- tung von bestehenden Events

Er setzt sich für zeitge- mässe Grund-, Aus- und Weiterbildun- gen ein, engagiert sich für eine moderne und faire Arbeitswelt und übernimmt in der Politik eine gestaltende

Er setzt sich für zeitge- mässe Grund-, Aus- und Weiterbildun- gen ein, engagiert sich für eine moderne und faire Arbeitswelt und übernimmt in der Politik eine gestaltende

Wir setzen uns für zeitgemässe Grund-, Aus- und Weiterbildungen ein, engagieren uns für eine moderne und faire Arbeitswelt und übernehmen in der Politik eine ge- staltende Rolle