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Das neue Schuljahr –

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Academic year: 2022

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DIE SCHULLEITUNG W

www.gew-bw.de

Das neue Schuljahr –

Von der Krise in eine neue alte Normalität?

Information für Schulleitungsteams

Nr. 3-2021

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Die Schulleitung

Herausgegeben von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Baden-Württemberg,

Silcherstraße 7, 70176 Stuttgart Redaktion:

Ute Kratzmeier Layout:

2und3d-design, Thomas Holland-Cunz

Bildnachweise:

Titel Adobe Stock,

S 3 (Monika Stein) GEW Baden-Württemberg S 5 (Corona) Adobe Stock

S 10 (Klemm) Prof. Dr. Klaus Klemm S 11 GEW Baden-Württemberg Verlag:

Süddeutscher Pädagogischer Verlag (SPV) Silcherstraße 7a, 70176 Stuttgart, Tel. 0711 21030-70

Impressum

Inhalt

Das Schuljahr 2021/2022: Bildungschancen im dritten Schuljahr unter Corona . . . 4

Termin-Checkliste Schuljahr 2021/22 . . . 6

Über wieviel Brücken müssen wir noch gehen? . . . 8

Der tägliche Wahnsinn – oder kann ich bitte ein Kühlpack haben? . . . 9

Thema Lehrkräftemangel, Fragen an… Prof. Dr. Klaus Klemm . . . 10

Einen guten Start ermöglichen . . . 11

Verantwortlich für Anzeigen:

Sabine Ebert, Tel. 0711 21030-771, sabine.ebert@spv-s.de

Druck: GO Druck Media GmbH & Co.KG, Einsteinstr. 12-14, 73230 Kirchheim unter Teck Herausgeber und Redaktion übernehmen keine rechtliche Verantwortung für die Angaben und Empfehlungen in dieser Publikation.

„Die Schulleitung“ wird über die GEW- Vertrauensleute in 2 Exemplaren an die Schule geliefert; beide Exemplare sind für die Schulleitung bestimmt. Die Vertrauensleute erhalten per Mail ein weiteres Exemplar.

Auflage: 10.000 Exemplare

September 2021

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Liebe Schulleiter*innen, liebe Kolleg*innen

ich hoffe Sie hatten erholsame Sommer- ferien mit tatsächlich freien Wochen zum Durchatmen und Entspannen und verspü- ren noch viel oder zumindest etwas von der Erholung und Kraft, die Sie tanken konnten, wenn Sie diese Zeilen lesen!

Sie befinden sich schon längst im neuen Schuljahr, das immer noch anders ist wegen der Lernbrücken am Ende der Sommer- ferien, der notwendigen Vorbereitungen für Rückenwind und allem, was uns Co- rona beschert. Dennoch beinhaltet dieses Schuljahr hoffentlich auch etwas Routine für Sie. In allen Gesprächen mit dem Kul- tusministerium weise ich darauf hin, dass Entlastung für Schulleitungen dringendst kommen muss und der Zustand wie jetzt keinesfalls länger tragbar ist. Im Schreiben des Kultusministeriums Anfang der ersten Schulwoche hat MD Hager-Mann Sie auch im Namen der Kultusministerin ermutigt, Aufgaben, die nicht unbedingt notwendig sind, zu identifizieren und auch mal nicht zu erledigen.

Ich hoffe, dass Sie genug finden können und davon mit gutem Gewissen Gebrauch machen, damit Ihre Kräfte ausreichen und Sie Selbstfürsorge betreiben können! Ein bisschen scheinen die vielen Hinweise ans KM also gewirkt zu haben, aber das reicht natürlich bei Weitem nicht aus. Die GEW bleibt weiterhin an Ihrer Seite und versucht bessere Arbeitsbedingungen und mehr Entlastung durchzusetzen.

Vor allem aber hoffe ich, dass Sie die not- wendige Gelassenheit haben, um mit Ihren Lehrkräften und den anderen Beschäftig- ten der Schule, mit den Erziehungsberech- tigten und den Schüler*innen auch fernab aller notwendigen organisatorischen Be- lange auch gute und erfüllende Begegnun- gen zu haben.

Bleiben Sie gesund, machen Sie das Beste aus den Rahmenbedingungen, die nicht veränderbar sind und lassen Sie uns ge- meinsam für bessere Bedingungen für die Bildung und die in der Bildung beschäf- tigten Menschen in Baden-Württemberg streiten!

Herzliche Grüße und alles Gute in dieser besonderen Zeit

Ihre

Monika Stein

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Schulbetrieb unter Pandemiebedin- gungen 2021/22 und Erwartungen an Rückenwind

Die Bildungsgewerkschaft GEW will, dass die Kinder und Jugendlichen in diesem Schuljahr so viel Präsenzunter- richt wie möglich erleben können. Da- mit das gelingt, sind viele der Maßnah- men der Landesregierung notwendig und richtig. Aber es braucht noch mehr.

Richtig und wichtig sind die von nie- mandem gern getragenen, aber Si- cherheit bringenden Masken in allen Situationen in geschlossenen Räumen, in denen ein Abstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Regel- mäßige Tests sind wichtig, um Infek- tionen zu erkennen. Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten, haben sich PCR Pool-Tests wie Lolli-Tests bewährt. Sie sind niederschwellig an- wendbar und erkennen Infektionen mit größerer Sicherheit als Schnelltests. Die Schulen müssen aber bei der organi- satorischen Abwicklung der Tests ent- lastet werden. Wir erwarten, vor allem auch angesichts der neuen Quarantäne- regelung, dass nur noch PCR-Tests ein- gesetzt werden und die Schulen schnell mit Tests versorgt werden.

Regelmäßiges Lüften ist weiterhin un- erlässlich, um einerseits infektiöse Ae- rosole aus der Luft zu bekommen und andererseits genügend Sauerstoff in die Räume zu lassen.

Wenn wir aber viel Präsenz mit mög- lichst wenigen Ansteckungen erreichen wollen, brauchen wir mehr Räume mit Luftreinigungsgeräten. Alle Räume, in denen sich unter 12-jährige aufhalten, müssen damit ausgestattet sein. Inzwi- schen herrscht auch in der Wissen- schaft eine große Übereinstimmung, dass mobile Luftreinigungsgeräte, richtig dimensioniert und angewendet, grundsätzlich wirksam sind und bis zu 90 Prozent der Aerosole aus der Luft fil- tern. In der Praxis zeigt sich, dass das Lüften in der kalten Jahreszeit nicht

konsequent umgesetzt werden kann oder dass es in den Klassenzimmern sehr ungemütlich wird. Die Luftreini- gungsgeräte sind also eine notwendige und lohnende Investition.

Niederschwellige Möglichkeiten für Impfungen von Schüler*innen über 12 Jahren müssen angeboten werden.

Informationen zum Impfen für Schü- ler*innen und vor allem für deren El- tern müssen in leichter Sprache und in verschiedenen Sprachen bereits am ersten Schultag in den Schulen vorlie- gen, damit diese Informationen alle Schüler*innen und Familien erreichen.

Links zu bisher bekannten Informa- tionen reichen dafür bei weitem nicht aus. Land und Schulträger müssen für mobile Impfteams zumindest an Schulzentren sorgen, damit die Imp- fung zu den Kindern und Jugendlichen kommt, die sich impfen lassen wollen.

Wir erwarten, dass dabei die Schulträ- ger mehr Verantwortung für die Orga- nisation übernehmen. Schulleitungen haben mehr als genug damit zu tun, die ersten Schulwochen zu organisieren.

Hinter den Kindern und Jugendlichen liegt eine schwierige Zeit, sie hatten deutlich zu wenig Kontakt zu Gleich- altrigen. Die Schule als sozialer Le- bensraum, als Begegnungsort, war für viele Monate eingeschränkt. Darum ist es so wichtig, dass soziales Lernen, Gruppenfindung und gemeinsame Er- lebnisse wieder möglich sind. Insbe- sondere zur Unterstützung der vielen Kinder und Jugendlichen, bei denen sich in den vergangenen eineinhalb Jahren sozial-emotionale Defizite ent- wickelt haben oder die psychische Pro- bleme haben, braucht es niederschwel- lige Angebote. Dies kann durch einen schnellen Ausbau der Schulsozialar- beit erfolgen. Es sind aber auch mehr Schulpsycholog*innen notwendig, die für Schüler*innen mit Unterstützungs- bedarf ausreichend Kapazitäten haben und mit denen Kontaktaufnahme prob- lemlos und niederschwellig möglich ist.

Beim Lernbrücken-Programm in den Sommerferien ist ein Teil der angemel- deten Schüler*innen nicht erschienen.

Das zeigt die Schwierigkeit, mit freiwilli- gen Angeboten in der Freizeit diejenigen zu erreichen, die sie besonders brauchen.

Durch das Projekt „Lernen mit Rü- ckenwind“ will die Landesregierung die Schulen für die kommenden zwei Schuljahre stärken und bei der Perso- nalgewinnung unterstützen, so dass in- dividuelle Förderung in Kleingruppen ermöglicht werden soll. Die Landesre- gierung muss sich daran messen lassen, ob die erforderlichen 20.000 bis 30.000 Personen mit pädagogischen Vorkennt- nissen gefunden werden können. Nur wenn dies gelingt und an allen Schulen auch fernab der Uni- oder PH-Städte die notwendige personelle Unterstützung ankommt, kann das Programm zur Unterstützung von Schüler*innen zu einem Erfolg werden. Dabei muss aber eine weitere Mehrbelastung der Schul- leitungen auf das absolut unvermeid- bare Minimum beschränkt werden.

Auch hier ist mehr Unterstützung, auch durch die Schulträger, wie zum Beispiel ein schneller Ausbau der Schulsekre- tariate notwendig. Bereits jetzt kla- gen viele Schulleitungen über massive Überlastung. Die im Koalitionsvertrag versprochene kurzfristige Prüfung, ob die Schulleitungen durch eine Senkung

Das Schuljahr 2021/2022: Bildungschancen im dritten Schuljahr unter Corona

Bei der Landespressekonferenz der GEW Baden-Württemberg am 08. September 2021 skizzierte die Landesvorsitzende Monika Stein, was aus Sicht der GEW notwendig ist, um die Arbeitsbelastungen der an der Schule Beschäftigten zu verringern und die Bildungschancen der Schüler*innen zu verbessern.

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der Unterrichtsverpflichtung entlastet werden können, lässt die Landesregie- rung offensichtlich still und leise im Sand verlaufen. Viele Schulleitungen denken daran, ihr Amt aufzugeben, die Gewinnung neuer Bewerber*innen für freie Stellen wird noch schwieriger als sie es ohnehin schon ist.

Bildungsgerechtigkeit / Chancenge- rechtigkeit

In den Grundschulen wird der Grund- stein gelegt für den schulischen Werde- gang von Kindern. Hier gehen sie die ersten Schritte in unserem Schulsystem, hier ist die Heterogenität am größten, Inklusion kein Fremdwort, das Deputat der Lehrer*innen am höchsten und ihre Bezahlung am schlechtesten, wenn die Fach- und technischen Lehrkräfte nicht berücksichtigt werden. Wer den Satz

„Auf den Anfang kommt es an“ ernst meint, muss hier ansetzen. Grundschu- len müssen besser fördern können. Sie haben keine Stunden zur Differenzie- rung oder zur individuellen Förderung.

Grundschulen brauchen verbindliche Poolstunden, in denen sie je nach Be- darf für Lese-Rechtschreibförderung, mathematisches Verständnis, Sprach- förderung oder was sonst notwendig ist, Schwerpunkte legen können. In den Schularten der Sekundarstufe gibt es diese Poolstunden – bis zu 3,5 Stunden pro Klasse. Wir schlagen wie zuletzt für die Realschulen einen Stufenplan vor, bei dem die Grundschulen mit Förder- stunden in der Pflichtstundentafel aus- gestattet werden. 2022 soll mit jährlich 3 Stunden gestartet werden, das Ziel sind 12 Stunden pro Zug.

Die SBBZ (Sonderpädagogische Bil- dungs- und Beratungszentren) und damit auch die inklusiven Bildungs- angebote an den allgemeinen Schulen sind beschämend schlecht ausgestattet.

So wird das schulisch und gesellschaft- lich sinnvolle und wichtige Konzept der Inklusion an die Wand gefahren.

Bei den derzeitigen Bedingungen kann das Recht auf Bildung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung nicht erfüllt werden. Zu strukturell fehlen- den Stellen für Sonderpädagog*innen kommt ein massiver Mangel an Bewer- ber*innen für freie Stellen.

In den anderen Mangelbereichen Grundschulen, berufliche Schulen und der Sekundarstufe 1 sowie den Mangelfächern (vor allem im natur- wissenschaftlichen Bereich) erwarten wir von Theresa Schopper zeitnah ein Konzept, wie Bewerber*innen für die vermeintlich weniger attraktiven Re- gionen (inzwischen ganz Baden-Würt- temberg außer der Rheinschiene) ge- funden werden können. Warum gibt es keine Anreizsysteme und kreative Lösungen, wie Bewerber*innen dazu gebracht werden können, nicht nur für ihre bevorzugte Region zur Verfügung zu stehen? Die Modelle könnten jetzt entwickelt werden, um sie bei der Lehr- kräfteeinstellung 2022 zu erproben.

Nur durch eine Ausbildungsoffensi- ve und attraktive Arbeitsbedingun- gen kann gewährleistet werden, dass genügend Bewerber*innen für alle Stellen zur Verfügung stehen werden.

In der Hälfte aller Bundesländer wird für Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen A 13 / E 13 bezahlt.

Das Land Baden-Württemberg meint es sich immer noch leisten zu können, die Grundschullehrkräfte und die nicht neu eingestellten Lehrkräfte an Haupt- und Werkrealschulen nach A 12 bzw. E 11 zu bezahlen. Ein Irrglaube.

Bis der Lehrkräftemangel behoben ist, müssen Qualifizierungsmaßnahmen für die sogenannten „Nichterfüller*in- nen“ angeboten werden, damit sie sich berufsbegleitend neben der Tätigkeit in der Schule als Lehrkraft qualifizie- ren können. Auch die pädagogischen Assistenzen müssen eine langfristige Perspektive bekommen, als Lehrkräf- te an den Schulen zu arbeiten. Auch für Lehrkräfte aus dem Ausland soll- ten deutlich mehr Anerkennungs- und Fortbildungsmaßnahmen ergriffen werden, um auch dieses Potential nicht ungenutzt zu lassen.

(Stark gekürzter Auszug des Beitrags bei der Landespressekonferenz vom 08.09.2021)

Unterrichtsversorgung und Lehrkräf- teeinstellung

Im Landesschnitt gilt: Berufliche Schu- len, die Schulen der Sekundarstufe 1 und ganz besonders Grundschulen und die SBBZ starten mit zu wenig Personal ins neue Schuljahr.

Bereits vor der Zuteilung von Lehrkräf- ten besteht an den SBBZ ein struktu- relles Defizit von 10 Prozent, so dass eine vollständige Unterrichtsversor- gung entsprechend dem Bildungsplan gar nicht stattfinden kann. Zudem er- leben wir eine Verschärfung des jahre- langen Fachkräftemangels im Bereich Sonderpädagogik, so dass die Situa- tion an den SBBZ und in der Inklusi- on im kommenden Schuljahr deutlich schlechter ist als in vergangenen Schul- jahren. Die GEW weist seit Jahren auf den bestehenden und von Jahr zu Jahr größer werdenden Fachkräftemangel hin. Bisher hat auch die dritte grün geführte Landesregierung noch kein Konzept vorgelegt, wie die Unterrichts- versorgung für die Kinder und Jugend- lichen mit Behinderung verbessert wer- den soll.

Die Selbstausbeutung der Beschäf- tigte, die notwendig ist, um den Bil- dungsanspruch dieser Kinder so weit wie möglich zu erfüllen, wird offenbar vom Arbeitgeber vorausgesetzt. Daher muss dringend in kurzfristige Quali- fizierungsmaßnahmen für diejenigen investiert werden, die nicht ausgebil- dete Sonderpädagog*innen sind, aber dankenswerterweise an den SBBZ oder in der Inklusion arbeiten. Auch die be- rufsbegleitende Qualifikation anderer Lehrkräfte muss mit einer bezahlten Freistellung für das Aufbaustudium dringend attraktiver gestaltet und aus- gebaut werden. Die Studienplätze für das grundständige und das Aufbaustu- dium Sonderpädagogik müssen sofort aufgestockt werden, damit in Zukunft die Lücke geschlossen werden kann.

Kurzfristig schlagen wir vor, dass die Landesregierung ab 2022 ein Modell anbietet, mit dem Lehrkräfte anderer Lehrämter bei vollen Bezügen bzw. ei- nem Vertretungsvertrag an ein SBBZ abgeordnet und zu 75 Prozent für das sonderpädagogische Aufbaustudium teilbeurlaubt werden.

(6)

6 Termin-Checkliste

Termin Was ist zu erledigen? Einschlägige Vorschrift

Freitag vor dem

ersten Schultag* Einstellung der Dienstanfänger*innen a Einstellungserlass Nr. 28 Erster Schultag Unterrichtsbeginn nach (vorläufigem) Stundenplan und In-

kraftsetzen des (vorläufigen) Aufsichtsplans a Aufsichtspflicht Zu Beginn des Schul-

jahres (in der Regel im September)

Meldung nicht angemeldeter, aber schulpflichtiger Schüler*innen an die Meldebehörde (BS/GS/WRS)

a Schulpflicht (Durchsetzung) II. 1

Meldung des Dienstantritts (z.B. bei Einstellung / Versetzung) bzw. sonstiger Personalveränderungen

(z.B. Deputatsumfang) an Schulaufsichtsbehörden

a Dienstantrittsmeldung (wichtig wegen kontinuierlicher Gehaltszahlung)

Hinweis auf Unfallverhütungsvorschriften usw. a Arbeitsschutz (Allgemeines) Berufung des schulinternen Krisenteams und

Alarmprobe; Aktualisierung des Krisenplans

a Gewaltvorfälle und Schadensereignisse Standard-Themen

der ersten Gesamt- lehrerkonferenz im neuen Schuljahr

Geschäftsverteilung der Schule (Information über funktionsbe- zogene Deputatsanrechnungen, Ermä-ßigungen, Freistellungen und Arbeitsbefreiungen)

a Schulgesetz § 41 i.V.m.

a Arbeitszeit (Lehrkräfte) – VwV Anrechnungsstunden IV.1.5 Beratung und Beschlussfassung über Grundsätze

für außerunterrichtliche Veranstaltungen im Schuljahr (einschließlich Verteilung der Reisekosten)

a Konferenzordnung § 2 1.11 i.V.m. a Außerunterrichtliche Veranstaltungen II.1 Beratung und Beschlussfassung

über die Fortbildung der Lehrkräfte a Konferenzordnung § 2 1.2 a Fortbildung/Personalent-

wicklung Wahl der Vertreter*innen des Lehrerkollegiums

in der Schulkonferenz

a Schulkonferenzordnung i.V.m.

a KonfO § 2 Abs. 1 Nr. 15 Wahl der Fremdsprache (Lernstandserhebungen/Gymn.) a Lernstandserhebungen Nr. II.3 2 Wo. nach dem

ersten Schultag Spätestens: Abmeldung vom Religionsunterricht für das 1.

Schulhalbjahr (Ausschlussfrist) a Religionsunterricht (Abmeldung) A 2.4 3 Wo. nach dem

ersten Schultag

Wahl des Klassensprechers bzw. der Klassen- sprecherin und der Stellvertretung (außer GS)

a Schülermitverantwortung § 3 Abs. 3

bis Ende September Anträge und Änderungen für vermögenswirksame Leistungen ans Landesamt für Besoldung schicken

a Vermögenswirksame Leistungen

4 Wo. nach dem

ersten Schultag Entscheidung über Erfolg einer Aufnahme

auf Probe in die nächsthöhere Klasse a Versetzungsordnungen 5 Wo. nach dem

ersten Schultag

Konstituierung des Schülerrats (außer Grundschule)

a Schülermitverantwortung § 3 Abs. 6

6 Wo. nach dem

ersten Schultag Wahl des Klassenelternvertreters bzw. der

Klassenelternvertreterin a Elternbeiratsverordnung

§ 14 Abs. 1 7 Wo. nach dem

ersten Schultag Wahl des Schülersprechers bzw. der Schüler-

sprecherin und der Stellvertretung (außer GS) a Schülermitverantwortung

§ 3 Abs. 6 9 Wo. nach dem

ersten Schultag

Wahl des bzw. der Elternbeiratsvorsitzenden a Elternbeiratsverordnung

§ 26 Abs. 3 im November bzw.

rechtzeitig vor dem Stichtag

Beratung und ggf. Beschluss der GLK über schulbezogene Stel- lenausschreibung (Verfahren von Dez. bis Juli

(https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/lobw)

a Einstellungserlass Nr. 26

31. Dezember Ausschlusstermin für Beihilfe aus dem Vor-Vorjahr a BeihilfeVO § 17 Abs. 10 Antragsschluss für Besoldungsansprüche aus dem laufenden

Kalenderjahr (z.B. Mehrarbeitsvergütung)

a Mehrarbeit; a Mehrarbeit (Ver- gütung)

(7)

7

Schuljahr 2021/22

Termin Was ist zu erledigen? Einschlägige Vorschrift

1. Schultag im

Januar Schlusstermin für die Abgabe von stellenwirksamen Ände-

rungsanträgen bei der Schulleitung a Stellenwirksame Änderungs- anträge

bis 15. Januar Antrag auf schulbezogene Stellenausschreibung (nach Information und ggf. Empfehlung der GLK)

a Einstellungserlass Nr. 26

bis 31. Januar Entscheidung über Zurückstellung vom Schulbesuch während

des ersten Grundschuljahres a Schulgesetz § 74 Abs. 2

Entscheidung über ausgesetzte Versetzung und freiwillige Wiederholung einer Klasse

a Versetzungsordnungen der verschiedenen Schularte Entscheidung über Übergang in eine andere

Schulart zum Schulhalbjahr a Multilaterale

Versetzungsordnung 1. bis 10. Februar Ausgabe der (Halbjahres-)Informationen/-Zeugnisse a NotenbildungsVO § 3 Abs. 4 bis 15. Februar Spätestens: Abmeldung vom Religionsunterricht für das 2.

Schulhalbjahr (Ausschlussfrist)

a Religionsunterricht (Teilnahme) Buchst. A 2.4 1. März Schlusstermin für Schüler*innen zur Anmeldung bei berufli-

chen Vollzeitschulen a Schulpflicht (Berufliche

Schulen – Übergabe) II.1 Ausgabe Halbjahresinformation (4. Kl. Grundschule) a NotenbildungsVO § 4 Abs. 3 Termin wird örtlich

festgesetzt

Anmeldung der Schulanfänger*innen; Entscheidung über vorzeitige Aufnahme bzw. Zurückstellung; nach Anmeldefrist Prüfung, ob alle angemeldet wurden

a Schulgesetz §§ 73-74 a Schulpflicht (Durchsetzung)

bis Anfang Mai Meldung der versetzungsgefährdeten Grundschüler*innen an die Schulleitung

a Versetzungsordnung Grundschulen § 2

letzte 7 Schultage Zeugnisausgabe a NotenbildungsVO § 3 Abs. 4

vor Beginn der

Sommerferien Übergabe der Schüler*innen an die beruflichen Schulen a Schulpflicht (Berufliche Schulen – Übergabe) I.2.1

vgl. Kalendarium Letzter Schultag (Ende nach der 4. Stunde) a Ferienverordnung § 2 Abs. 5 Bis Schuljahresende

(31. Juli); möglichst vor den Sommer- ferien

Entscheidung über freiwillige Wiederholung a Versetzungsordnungen Entscheidung über Verlängerung der Schulpflicht bzw. über

Beendigung der Schulpflicht (Berufliche Schulen bzw. Haupt-/

Werkrealschule)

a Schulgesetz § 75 Abs. 2;

a Schulgesetz §§ 75, 3 und 81 a Schulpflicht (Berufl. Schulen) Vor Beginn des

neuen Schuljahres (spätestens im Juli)

(die nebenstehend aufgeführten Themen sind regel- mäßig einmal im Schuljahr von der GLK zu beraten)

Beratung und Beschlussfassung von GLK und Schulkonferenz über den Haushaltsplan der Schule

a Konferenzordnung § 2, 1 Ziff. 7 a Schulgesetz § 47 Abs. 3 Nr. 7 Planung für das nächste Schuljahr. Information der GLK über

Grund und Umfang von Deputatsnach-lässen (ggf. Beschluss der GLK über Empfehlungen für die Verteilung der Lehraufträge und sonstiger dienstlicher Aufgaben, Kooperationszeiten usw.)

a Schulgesetz § 41 Abs 1 a Konferenzordnung § 2, 1.9 a Arbeitszeit (Lehrkräfte) – VwV An-

rechnungen (Nr. IV.1.5 beachten!) Beratung/Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz

über den Vorschlag an die Schulleitung zur Fest-legung der beweglichen Ferientage sowie der

„unterrichtsfreien Tage“ (für das nächste Schuljahr)

a Ferienverordnung § 3 i.V.m.

a Konferenzordnung § 2, 1.16 a Arbeitszeit (Lehrkräfte-

ArbeitszeitVO) § 7 Mindestens einmal

im Schuljahr

Besprechung mit dem/der Sicherheitsbeauftragten (ggf. mit dem Personalrat) über Unfallverhütung und Arbeitsschutz;

Unterrichtung der Schüler*innen und Lehrkräfte über getroffe- ne Maßnahmen

a Unfallverhütung

a PersonalvertretungsG § 83 a Arbeitschutzgesetz a Gewaltvorfälle Entscheidung über Beibehaltung einer Raucherzone (nur Schu-

len, wo Raucherzonen zulässig sind) a Rauchen in der Schule Alle zwei Jahre Belehrung über das Infektionsschutzgesetz a Infektionsschutzgesetz § 35 In regelmäßigen

Abständen

Die Lehrkräfte sollten einen Ausdruck der über sie an der Schule gespeicherten Daten und der damit durchgeführten systematischen Auswertungen erhalten.

a Datenschutz (Schulen) 3.1.5

Quelle:GEW-Jahrbuch 2021, https://spv-s.de

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In den letzten zwei Wochen der Som- merferien starteten zum zweiten Mal in Folge wieder „Lernbrücken“, um die durch Schulschließung und Wechsel- unterricht während der Pandemie ent- standenen Lernlücken zu schließen. Es schleicht sich der Gedanke ein, dass wir auch künftig die letzten Wochen der unterrichtsfreien Sommerzeit auf die- se Weise „überbrücken“ werden. Bis- lang beruht der Einsatz der Lehrkräfte auf Freiwilligkeit, diese gilt es in jedem Fall zu erhalten, will man das Maß der Belastung für Lehrkräfte nicht überzie- hen.

Wie wirkungsvoll sind die Lernbrücken?

Wäre es nicht sinnvoller die Lernför- derung parallel zum Unterricht in Ab- sprache mit der unterrichtenden Lehr- kraft zu verorten, damit die betroffenen Schüler*innen zielgerichtet und konti- nuierlich über längere Zeiträume arbei- ten können?

Können drei Stunden Förderung am Vormittag an zehn Tagen die Lücken schließen?

Der Anspruch alle Schüler*innen in- dividuell zu fördern ist hoch, zumal an vielen Schulstandorten neben schu- linternen Kräften auch Lehrpersonal (Pensionär*innen, Referendar*innen, Studierende) Lernende betreuen, die sie nicht persönlich kennen, deren Lernblockaden sie jedoch innerhalb der kurzen Zeit lösen sollen, sowohl im fachlichen als auch im sozial - emotio- nalen Bereich.

Das Konzept „Lernbrücke“ ist mit gro- ßem Aufwand verbunden und wirft viele Fragen auf.

Wer begleitete die schulfremden Lehr- personen, wer koordinierte ihre Ein- sätze, wurden vom ZSL geeignete För- dermaterialien bereit gestellt, nach welchem Konzept erfolgte die Förde- rung im sozial- emotionalen Bereich?

Welche Zusatzaufgaben musste die Schulleitung vor Ort leisten?

Zumindest im Vorfeld gab es einiges zu organisieren, Eltern und Kolleg*innen mussten in einer kurzen Zeitschiene vor Ablauf der Ferien informiert, die Umsetzung des Übergabemodus an die schulfremden Unterstützer*innen geplant und der Schulträger über den Raumbedarf und den Einsatz des Rei- nigungspersonals einbezogen werden.

Zu guter Letzt musste jede Schulleitung vor Ort die Frage der Präsenzpflicht für sich klären, denn sie trägt die Ver- antwortung. Darüber kann der Satz im Anschreiben des KM „…Eine tägliche Anwesenheit der Schulleitung ist nicht erforderlich.“ auch nicht hinwegtäu- schen.

Im neuen Schuljahr geht es dann mit

„Rückenwind“, dem nächsten Förder- programm weiter, das von externem

Über wieviel Brücken müssen wir noch gehen?

Lehrpersonal übernommen werden soll. Allerdings muss dieses erst mit Unterstützung der Schulaufsicht requi- riert und in ein stimmiges Förderkon- zept, das die Schule erarbeitet, additiv oder integrativ eingebunden werden.

Die gleichen Fragen stehen im Raum:

Wer bindet die externen Kräfte ein?

Gibt es Ressourcen, um die Lernent- wicklungsschritte der Schüler*innen zu begleiten?

Ohne Anrechnungspool für Lehrkräfte und Entlastungsstunden für die Schul- leitung ist diese Aufgabe kaum zu leis- ten. Wir brauchen Zeit, um die Förder- programme sinnvoll und im Austausch mit externem Personal ausfüllen zu können.

Elke Imbery

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Wir schreiben das Schuljahr 20/21. Eine kleine Gruppe hochqualifizierter Menschen, auch Schulleitung oder „Mädchen für alles“ genannt, hat beschlossen das Schuljahr trotz der Corona- pandemie zu meistern.

Erfüllt durch die erste Lernbrücke, erfreut durch die Ankündigung der kommenden Leitungsprä- mie und voller Tatendrang stürzen sich Schullei- tungen in die anstehenden Aufgaben. Es ist ein Start ohne Masken, ohne Lüftungsanlagen, ohne eine ausreichende Anzahl an Kühlpacks aber mit eigens aufgestellten individuellen Hygieneplänen, die jeder Überprüfung bei der Bewerbung um die Robert-Koch-Seuchenabwehrehrennadel in Gold standhalten werden.

Eines ist immerhin im Überfluss vorhanden: Feh- lendes Personal.

Trotz aller Verwunderung gehen die ersten Schu- len schon nach ein oder zwei Wochen Beginn in unfreiwilligen Sonderurlaub auch Quarantäne ge- nannt. Leichte Irritationen entstehen, da damit doch überhaupt nicht zu rechnen ist. Viren passen nicht in Kinder!

Zur allgemeinen Entlastung kommt nun die Mas- kenpflicht – zunächst noch mit den schicken, selbstgenähten Exemplaren, die etwas Farbe in den tristen Schulalltag bringen. Alle Kinder sind anwesend und die tägliche mehrfach gestellte Fra- ge: „Kann ich bitte ein Kühlpack haben?“, gehört noch zum Alltag. Manch eine Schulleitung springt ein, wenn einmal wöchentlich im städtischen Bal- lungsraum Downtown Stuttgart-Innenstadt, Mann- heim-Jungbusch oder in Heidelberg-Neuenheim eine Zecke entdeckt wird. Puh, gerade noch einmal das Gesundheitswesen vor dem Zusammenbruch gerettet.

Alle arbeiten ganz emsig weiter, immer mehr Schu- len zählen zu den Außerwählten, die in Quarantäne kommen.

Gebetsmühlenartig warnt die oberste Diensther- rin vor Hysterie und mahnt einen kühlen Kopf zu wahren. Kurz vor Weihnachten ist die gesamte Si- tuation dann trotz aller Kühlpacks so brenzlig, dass doch mal schnell die Weihnachtsferien verlängert werden. Zeit zum Einkaufen braucht es ja auch.

Nach Weihnachten bleibt alles lieber erstmal noch etwas zu, weil ja unabhängig von den Inzidenzen

geöffnet werden soll. Die Notgruppen werden wie- derbelebt und der wöchentlichen Newsletter des KMs, der grundsätzlich erst am Freitagnachmittag nach 16 Uhr verschickt wird, bereichert das Wo- chenende der Schulleitungen.

Wir fügen uns in den laufenden Monaten in den Lockdown ein, vermissen schmerzlich die Frage nach den Kühlpacks, lernen Inzidenzen auswen- dig, gehen in den Wechselunterricht, schließen die Schulen, öffnen sie wieder, freuen uns über die Testpflicht und stellen mit Begeisterung Bestäti- gungen über die Testselbstbestätigung der Eltern aus.

Schulen sollen nun gar nach der Selbstbestätigung von Eltern über die möglicherweise anstehende Impfung ihrer Kinder jenen eine Impfbestätigung ausstellen und ihnen auf dem vom Kultusministe- rium bereitgestellten Formular im entsprechenden Feld einen QR-Code malen, ein Gerücht verursacht durch den irren Traum eines verwirrten Geistes.

Nach einer Woche über 35 Grad Außentemperatur – ja trotz des Regens gibt es das - bekommen die edlen Streiter*innen in den Schulleitungen endlich Lagerhinweise des KMs für die Tests. Auf ein So- fortpaket für Kühlschränke warten alle leider ver- geben. Die vorhanden Kühlpacks müssen reichen.

Aber das Warten kennen schon viele der Recken, zumindest was Lüftungsanlagen angeht.

Nach unzähligen Elternbriefen, Stundenplanände- rungen, Besprechungen (digital), Umplanungen, Maskenverteilungen, Testverteilungen, Organisa- tion bei Quarantäne, Unterstützung von Eltern, Kolleg*innen und Schüler*innen, brigde the gap, Lernbrücken und anstehendem Rückenwind, Lernplattformen und bigbluebutton, belwue – Änderungen, „Microsoft – Einschränkungen“, Hygieneplänen, digitalen Tagen der offenen Tür, Einschulungsveranstaltungen und Abschlussfeiern in gestaffelter Form, Infoveranstaltungen in der digi- talen Welt, dem Kennenlernen des Wortes „Niprä“, Masken- und Testverweigerern mit resultierenden Klageverfahren, Abmeldungen vom Präsenzunter- richt, Prüfungen unter Pandemiebedingungen und und und…. freuen sich alle auf ein neues unbekann- tes Schuljahr mit der nun viel aktuelleren Frage:

„Kann ich bitte eine Maske haben?“

Frank Orthen, Ruth Schütz-Zacher

Der tägliche Wahnsinn – oder kann ich bitte ein Kühlpack haben?

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1. Baden-Württemberg ist Mitte Sep- tember in das das neue Schuljahr gestartet. Viele Schulleitungen kämpfen mit Personalknappheit.

Wie viele Lehrkräfte werden bis 2025 in der Bundesrepublik fehlen?

2. Man hat das Gefühl, es gibt nur Zei- ten mit zu vielen oder zu wenigen Lehrkräften. Kann man den Lehr- kräftedarf überhaupt bedarfsge- recht steuern?

3. Könnte man von anderen Ländern lernen? Mit anderen Worten: Haben andere Staaten ähnliche Probleme und wenn nein: warum nicht?

Die KMK erwartet in ihrer im Dezember 2020 vorgelegten Vorausschätzung, dass bis 2025 in den allgemeinbildenden Schulen (ohne Gymnasien) und in den beruf- lichen Schulen etwa 38.400 ausgebildete Lehrkräfte fehlen werden. Lediglich in den Gymnasien wird mit einem Überangebot von etwa 16.000 Lehrkräften gerechnet.

In der Tat: In den letzten Jahrzehnten haben wir einen andauernden Wechsel von Phasen mit Lehrkräftemangel und mit Lehrkräfteüberschuss erleben müssen. In Zeiten mit Lehrkräftemangel nehmen viele junge Leute ein Lehramtsstudium auf, in Phasen mit einem Überangebot von Lehrkräften beginnen deutlich weniger ein solches Studium. Durch dieses prozyklische Verhalten erzeugen sie jeweils den Überschuss bzw. den Mangel der folgenden Phase. Nur wenn die politischen ‚Ent- scheider‘ eine gleichbleibend hohe Zahl jährlicher Einstellungen zusagen würden (unabhänhgig von steigenden oder sinkenden Schülerzahlen), ließe sich dieser zy- klische Prozess auflösen.

Internationale Vergleiche sind nicht weiterführend: Wir haben z.B. Länder, in de- nen die Entscheidung für den Lehrberuf erst nach einem nicht lehramtsspezifischen Studium erfolgt – und dies in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt für Lehrkräfte. An- dere Länder steuern z.B. die Zahl der Einschreibungen in ein Lehramtsstudium in Abhängigkeit von dem bei ihnen erwarteten Bedarf. Derart unterschiedliche Rah- menbedingungen führen zu kaum vergleichbaren Arbeitsmarktsituationen.

Thema Lehrkräftemangel

Drei Fragen an…

Prof. Dr. Klaus Klemm, Universität Duisburg-Essen

Wie weiter mit den Corona-Schuljahren?

Freitag, 18.März 2022, 10:15 Uhr bis 14:30 Uhr, CVJM-Haus Stuttgart Mit Theresa Schopper, Kultusministerin Baden-Württemberg und

Prof. Dr. Marcel Helbig, Professor für Bildung und soziale Ungleichheit an der Universität Erfurt

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Schulleitungstag 2022

Aktuelle Hinweise zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.gew-bw.de/schulleitungstag2022

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Einen guten Start ermöglichen –

junge Kolleginnen und Kollegen unterstützen

Einen guten Start an der Schule – das wünscht die GEW jedes Jahr nicht nur allen neuen Schüler*innen, sondern auch allen Kolleg*innen, die neu an der Schule starten: Referendar*innen, Dienstanfänger*innen, Schulsozialar- beiter*innen und allen, die den Alltag in der Schule gemeinsam gestalten.

2020 hat die Junge GEW in einer On- line-Umfrage Dienstanfänger*innen danach befragt, wie es ihnen in den ers- ten Dienstjahren geht. 461 Dienstan- fänger*innen haben an der Umfrage teilgenommen. Neue Umgebung, neu- er Arbeitsplatz, neues Kollegium – die Anforderungen zum Dienstanfang sind hoch. Erfreulich ist: Dienstanfänger*in- nen sehen sich größtenteils als qualifi-

ziert und kompetent für ihre Arbeit an.

Gleichzeitig fühlen sich fast alle Befrag- te durch Zeit- und Termindruck über- fordert: Über 77 Prozent der Befragten nehmen das so wahr, über 44 Prozent leiden darunter. Dies geht sogar so weit, dass einzelne junge Kolleg*innen über einen Berufswechsel nachdenken. „Um ehrlich zu sein, sehe ich mich gerade aus meinem sicheren Hafen ‚auf Probe verbeamtet‘ nach einer beruflichen Al- ternative um.“ (Zitat aus Umfrage) Eine andere Kollegin berichtet „Ich habe täglich von 7:45 Uhr bis 15:25 Uhr Unterricht. Die Zeit an der Schule habe ich quasi keine Pause und sehr oft beaufsichtige ich Klassen parallel. An- schließend bereite ich nicht selten bis 22:00 Uhr vor und nach. Am Wochen- ende mache gar nichts, weil ich sonst in einem halben Jahr einen Burnout habe“.

Diese Rückmeldungen nehmen wir sehr ernst. Wenn es stressig ist, sind Wert- schätzung und Rückhalt im eigenen Kollegium besonders wichtig. Deshalb hat die Junge GEW im Frühsommer 2021 junge Kolleg*innen gefragt, was für sie besonders hilfreich war, schnell und sicher an der neuen Schule und im neuen Team anzukommen.

Aus den Antworten haben wir für Vor- schläge formuliert: Was kann die Schul- leitung tun, was die Kolleg*innen? Wie kann Orientierung ermöglicht, wie Un- terstützung organisiert werden? Diese guten Beispiele geben wir gerne weiter:

gew-bw.de/gutstarten

Es ist klar, dass diese Vorschläge nicht für jede Schule passen. Sie stellen auch keine Checkliste dar, die 1:1 umgesetzt werden muss. Prüfen Sie, was Sie davon umsetzen können - manchmal haben auch kleine Gesten eine große Wir- kung.

Johanna Schreiber

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www.gew-bw.de

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg

Silcherstraße 7, 70176 Stuttgart

Referenzen

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