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Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung

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2006-2698 7497

Bundesbeschluss

über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung

vom 26. September 2007

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1,

gestützt auf Artikel 22 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 20062 über Regionalpolitik,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Februar 20073, beschliesst:

Art. 1

1 Zur Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung sollen in den Jahren 2008–2015 maximal 230 Millionen Franken zulasten der Finanzierungsrechnung des Bundes aufgewendet werden.

2 Die jährlichen Einlagen werden den eidgenössischen Räten im Rahmen der Voran- schläge des Bundes zur Beschlussfassung unterbreitet. Bei der Festsetzung der Jahrestranchen ist den finanziellen Möglichkeiten des Bundes Rechnung zu tragen.

Art. 2

Zu Lasten der Kreditrubrik A2310.0421 können maximal zwei Stellen ab 2008 während vier Jahren finanziert werden. Die Anstellungen erfolgen nach öffentlich- rechtlichem Arbeitsvertrag.

Art. 3

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 5. Juni 2007 Nationalrat, 26. September 2007 Der Präsident: Peter Bieri

Der Sekretär: Christoph Lanz Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Protokollführer: Ueli Anliker

1 SR 101

2 SR 901.0; AS 2007 681

3 BBl 2007 2445

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Weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung. BB

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