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Reiseziel Italien / Nationalität Deutschland Einreisebestimmungen

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Reiseziel Italien / Nationalität Deutschland Einreisebestimmungen

Coronavirus

Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.esteri.it/mae/en/ministero/normativaonline/decreto- iorestoacasa-domande-frequenti/focus-cittadini-italiani-in-rientro-dall-estero-e- cittadini-stranieri-in-italia.html. Für Heimkehrer sowie Reisende mit der

Staatsbürgerschaft des Ziellandes oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis im Zielland können die nachfolgenden Bestimmungen abweichen. Zur Einreise

berechtigt sind derzeit nur Reisende aus den Länderkategorien A, B, C und D aus der verlinkten Aufstellung. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisen innerhalb des Landes derzeit eingeschränkt sind und es daher zu Einreiseverweigerungen kommen kann, wenn sich das Endziel von Reisenden in einer anderen Region befindet, als die Einreise. Es können zudem jederzeit kurzfristige Einreisesperren für einzelne Regionen ausgesprochen werden. Reisende sollten sich deshalb in jedem Fall rechtzeitig vor Reisebeginn bei ihrer zuständigen Auslandsvertretung darüber informieren, ob ihre Reise wie geplant stattfinden kann.

Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit

Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Erleichterungen für geimpfte oder genesene Reisende:

Reisende, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden, können sich bei Einreise nach Sardinien von der Testpflicht befreien. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung darüber, welche Impfnachweise diesbezüglich anerkannt werden.

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Reisen innerhalb des Landes:

Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Innerhalb des Landes werden die Regionen und autonomen Provinzen je nach ihrer Infektionslage kategorisiert (weiß, gelb, orange und rot).

Reisen zwischen den weißen und gelben Zonen sind möglich, während für orange und rote Zonen

Beschränkungen gelten. Reisende, die entweder eine vollständige COVID-19-Impfung oder eine Genesung von der Krankheit nachweisen können, können jedoch ein sogenanntes grünes Zertifikat erhalten, mit dem sie sich auch zwischen orangen und roten Zonen bewegen dürfen. Dieses Zertifikat ist für 6 Monate gültig. Gleiches gilt für Personen, die einen negativen Schnelltest vorweisen können, diese erhalten das grüne Zertifikat jedoch nur für 48 Stunden. Die Kategorisierung sowie weitere Informationen zu den jeweils geltenden Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=english&id=5367&area=nuovoCoronavirus&menu=vuoto.

Quarantänemaßnahmen:

Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen. Diese gelten bis auf Weiteres. Reisende aus

Länderkategorie D in der oben verlinkten Aufstellung müssen sich nach der Ankunft für 10 Tage isolieren und dann einen Test vor Ort vornehmen lassen, um die Quarantäne zu beenden.

Wichtig bei der Einreise:

Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Der Test muss ein PCR- oder Antigen-Test sein und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Die Testpflicht besteht nicht für Kinder unter 2 Jahren. Reisende, die kein negatives Testergebnis vorweisen können, müssen mit Quarantänemaßnahmen rechnen. Reisende müssen sich außerdem innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt anmelden (siehe dazu

https://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=italiano&id=5364&area=nuovoCoronavirus&menu=aChiRivolgersi).

Reisende werden vor Ort auf das Coronavirus getestet. Reisende aus der Länderkategorie D werden nach Ablauf ihrer 10-tägigen Isolationszeit getestet. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://app.euplf.eu/#/. Es wird ein QR- Code generiert, den Reisende vorweisen müssen. Die Papierform des Formulars wird nur noch akzeptiert, wenn eine Online-Registrierung aufgrund technischer Gründe nicht möglich ist. Sie finden die Papierform unter folgendem Link: https://www.esteri.it/mae/en/ministero/normativaonline/decreto-iorestoacasa-domande- frequenti/focus-cittadini-italiani-in-rientro-dall-estero-e-cittadini-stranieri-in-italia.html. Bei der Ankunft kommt

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es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder

Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. Für Flugreisende herrschen veränderte Handgepäck-

Bestimmungen, bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Fluggesellschaft.

Südtirol:

Für Einreisen nach Südtirol muss zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen das folgende Einreiseformular ausgefüllt werden: https://siag.limequery.org/483785?lang=de.

Sardinien:

Reisende nach Sardinien müssen sich unter folgendem Link registrieren:

https://sus.regione.sardegna.it/sus/covid19/regimbarco/init;jsessionid=A0AFE3E494531A0B6C5155AC01625994.sus2?lang=it.

Der Registrierungsnachweis ist mitzuführen. Zudem muss ein maximal 48 Stunden alter, negativer Molekular- oder Antigentest vorgelegt werden. Können Reisende kein negatives Testergebnis vorweisen, können sie sich auch bei Einreise testen lassen, müssen dann jedoch mit weiteren zusätzlichen Tests und

Quarantänemaßnahmen rechnen.

Transit:

Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Die Durchreise aus den EU-/Schengen-Staaten ist bis zu 36 Stunden uneingeschränkt möglich.

Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kommt zu strengeren Beschränkungen sowie Schließungen bestimmter Lokalitäten innerhalb der roten Zonen des Landes. Die

Einstufung sowie weitere Informationen zu den jeweiligen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=english&id=5367&area=nuovoCoronavirus&menu=vuoto.

Notstand: ja

Nächtliche Ausgangssperre: ja

Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen Bars: geöffnet mit Beschränkungen

Geschäfte: geöffnet

Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen Kinos/Theater: geschlossen

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Strände: geöffnet mit Beschränkungen

Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen

Private Fahrzeuge: begrenzte Personenanzahl von maximal 3 Personen aus unterschiedlichen Haushalten inklusive Fahrer

Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit, in allen geschlossenen Räumen (mit Ausnahme von

Privatwohnungen), in privaten Fortbewegungsmitteln sofern die Personen nicht demselben Haushalt angehören

Mindestabstand: 1.00 Meter

Versammlungsverbot: ja, ab 2 Personen Regionale Abweichungen möglich App: https://www.immuni.italia.it

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und

Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.

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Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur

Verweigerung der Einreise kommt.

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente.

In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:

Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung Dies gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

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Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung Hepatitis A

Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition

Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles

Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Schwangere:

Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:

Chikungunya-Fieber

Hinweis:

Von April bis Oktober können Zeckenbisse eine Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen.

Schlussbestimmungen

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Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

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