Technische Hochschule Aschaffenburg
Fakultät Ingenieurwissenschaften
Studienplan
für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Sommersemester 2020
Erlassen für den Studiengang „Wirtschaftsingenieurwesen“ der Technischen Hoch- schule Aschaffenburg durch Eilentscheidung des Dekans vom 15.03.2020 sowie durch Beschluss des Fakultätsrats der Fakultät Ingenieurwissenschaften am 01.04.2020.
Dieser Studienplan gilt in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung vom 28.09.2008 in der Fassung vom 22.12.2015 (SPO 2).
Prof. Dr.-Ing. Mußenbrock, Dekan
Teil A: Fächer und Leistungsnachweise Teil B: Studienschwerpunkte
Teil C: Wahlpflichtfächer
Teil D: Studienziele und Studieninhalte
Inhalt
Teil A: Fächer und Leistungsnachweise ... 1
A 1: Erstes bis viertes Semester ... 1
A 1.1: Studienübersicht ... 1
A 1.2: Detaillierte Angaben zu Prüfungen und Leistungsnachweisen ... 3
A 1.2.1: Leistungsnachweis zur Lehrveranstaltung „Übungen zu Physik“ ... 3
A 1.2.2: Leistungsnachweis zu den Lehrveranstaltungen „Übungen zu Mathematik, I und II“ ... 4
A 1.2.3: Leistungsnachweis zu den Lehrveranstaltungen „Übungen zu Informatik, I und II“ ... 4
A 1.2.4: Leistungsnachweis zur Lehrveranstaltung „Übungen zu Wirtschaftsinformatik“ ... 4
A 1.2.5: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung „Interdisziplinäres Praktikum Elektrotechnik I“ ... 4
A 1.2.6: Leistungsnachweis zur Lehrveranstaltung „Praktikum Physik“ ... 4
A 1.2.7: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung „Praktikum Werkstofftechnik“ ... 5
A 1.2.8: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltungen „Englisch I und II“ ... 5
A 1.2.9: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung „Interdisziplinäres Praktikum Elektrotechnik II“ ... 5
A 2: Fünftes bis siebtes Studiensemester ... 6
A 2.1: Studienübersicht ... 6
A 2.2: Detaillierte Angaben zu Prüfungen und Leistungsnachweisen ... 7
A 2.2.1: Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen ... 7
A 2.2.2: Leistungsnachweis zur Veranstaltung „Praxisseminar“ ... 7
A 2.2.3: Leistungsnachweis zur Veranstaltung „Interdisziplinäre Projektarbeit“ ... 7
A 2.2.4: Leistungsnachweis zur Lehrveranstaltung „Prozessautomatisierung“ ... 7
A 3: Bonusleistungen gemäß APO §9a ... 8
Teil B: Studienschwerpunkte ... 9
Teil C: Wahlpflichtfächer ... 10
C 1: Wahlfächer an der Technischen Hochschule Aschaffenburg ... 10
C 2: Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer (AWPF) ... 10
C 3: Fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer (FWPF) ... 10
C 4: Wahlfächer ... 10
Teil D: Studienziele und Studieninhalte ... 11
Abkürzungen
AWPF Allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach BA Bachelorarbeit
FWPF Fachwissenschaftliches Wahlpflichtfach
Kl Klausur
LN studienbegleitender Leistungsnachweis mündl mündlich(er)
min Minuten prakt praktischer
Pr Praktikum
S Seminar
schrP schriftliche Prüfung SWS Semesterwochenstunden schrTp schriftliche Teilprüfung
SPO Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen SU Seminaristischer Unterricht
TN Teilnahmenachweis
Ü Übungen
WPF Wahlpflichtfach
1
Teil A: Fächer und Leistungsnachweise
Dieser Studienplan basiert auf der SPO 2 vom 28.09.2007 in der Fassung vom 22.12.2015 und gilt für Studie- rende des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2015 / 2016 begonnen haben.
Dieser alte Studienplan wird schrittweise eingestellt; d.h. im Studienjahr 2018 / 2019 werden keine Lehrver- anstaltungen mehr in der alten Form angeboten.
Für Studierende, die das Studium nach dem Sommersemester 2015 aufnehmen, gilt die neue SPO 3 vom 17.06.2015 und der darauf basierende neue Studienplan.
A 1: Erstes bis viertes Semester
Die Unterrichtssprache aller Fächer wird im Modulhandbuch festgelegt.
Hinweis zum Ablegen von Leistungsnachweisen in Praktika im Grundstudium nach §6 SPO: Der endnoten- bildende Leistungsnachweis im Fach G4b Praktikum Physik und im Fach G5b Praktikum Werkstofftechnik kann nur abgelegt werden, wenn in den folgenden Fächern mindestens 12 ECTS-Leistungspunkte erreicht wurden:
G1a Grundlagen der Elektrotechnik I
G4a Physik
G5a Werkstofftechnik
G7a Mathematik I
G9a Informatik I
Hinweis zum Studienfortschritt nach §7 SPO: Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters sind Prüfungsleis- tungen in den Fächern
G1a Grundlagen der Elektrotechnik I
G7a Mathematik I
G12a Betriebswirtschaftslehre
(Grundlangenorientierungsprüfung) zu erbringen. Andernfalls gelten diese als erstmals nicht bestanden.
A 1.1: Studienübersicht
Grau geschriebene Lehrveranstaltungen werden in der bisherigen Form nicht mehr angeboten.
Für Abkürzungen siehe Erläuterungen im Abkürzungsverzeichnis (im Anschluss an das Inhaltsverzeichnis).
Nr.
(Nr. in Daten- bank)
Module und Fächer / Details Art der Lehr- veranstal- tung
Semesterwochen-
stunden ECTS-
Kredit- punkte
Art der Prüfung, Dauer in Minuten
Zulassungs- voraus- setzungen
Endnoten- bildender, studienbe- gleitender LN Modul / Fach (Nummer in Datenbank)
Englische Bezeichnung 1. 2. 3. 4.
G1 Grundlagen der Elektrotechnik I
Principles of Electrical Engineering I 6 6
G1a (4301)
Grundlagen der Elektrotechnik I Principles of Electrical Engineering
SU 4/6 6/6 schrP
120 min Übungen zu Grundlagen der Elektrotechnik I
Practice for Principles of Electrical Engineering I
Ü 2/6
G2 Grundlagen der Elektrotechnik II
Principles of Electrical Engineering II 4 4
G2a (4302)
Grundlagen der Elektrotechnik II Principles of Electrical Engineering II
SU 2/4 4/4 schrP
120 min Übungen der Elektrotechnik II
Principles of Electrical Engineering II Ü 2/4 G3 Elektrotechnik I
Electrical Engineering I
6 8
G3a (4160)
Grundlagen der Mess- und Automatisierungs- technik
Principles of Measurement and Automation
SU/Ü 4/6 4/8 schrP
90 min
2
Nr.
(Nr. in Daten- bank)
Module und Fächer / Details Art der Lehr- veranstal- tung
Semesterwochen-
stunden ECTS-
Kredit- punkte
Art der Prüfung, Dauer in Minuten
Zulassungs- voraus- setzungen
Endnoten- bildender, studienbe- gleitender LN Modul / Fach (Nummer in Datenbank)
Englische Bezeichnung
1. 2. 3. 4.
Engineering G3b
(4303) Interdisziplinäres Praktikum Elektrotechnik I
Interdisciplinary Lab on Electrical Engineering Pr 2/6 4/8 mündl. LN
siehe A 1.2.5:
G4 Physik
Physics
6 2 8
G4a (4304)
Physik Physics
SU 4/6 6/8 schrP
90min
siehe A 1.2.1:
Übungen zu Physik
Practice for Physics Ü 2/6
G4b (4136)
Praktikum Physik Physics Lab
Pr 2/2 2/8 mündl. LN
siehe A 1.2.6:
G5 Werkstofftechnik Material Science
2 2 4
G5a
(4156) Werkstofftechnik
Material Science SU 2/2 2/4 schrP
90 min G5b
(4157)
Praktikum Werkstofftechnik Material Science Lab
Pr 2/2 2/4 mündl. LN
siehe A 1.2.7:
G6 Konstruktion Design Engineering
4 4
G6a
(4122) Konstruktion
Design Engineering SU 2/4 4/4 schrP
90 min Übungen zu Konstruktion
Practice for Design Engineering
Ü 2/4
G7 Mathematik I
Mathematics I 6 6
G7a
(4306) Mathematik I
Mathematics I SU 4/6 6/6 schrP
120 min siehe A 1.2.2:.
Übungen zu Mathematik I Practice for Mathematics I
Ü 2/6
G8 Mathematik II
Mathematics II 4 6
G8a (4307)
Mathematik II Mathematics II
SU 2/4 6/6 schrP
90 min
siehe A 1.2.2:.
Übungen zu Mathematik II Practice for Mathematics II
Ü 2/4
G9 Informatik
Computer Science 4 4 8
G9a (4308)
Informatik I Computer Science I
SU 2/4 4/8 schrP
90 min
siehe A 1.2.3:
Übungen zu Informatik I Practice for Computer Science I
Ü 2/4
G9b
(4309) Informatik II
Computer Science II SU 2/4 4/8 schrP
90 min siehe A 1.2.3:
Übungen zu Informatik II Computer Science II
Ü 2/4
G10 Digitaltechnik und Mikrocomputertechnik Digital- and Microcomputer Technology
4 4
G10a
(4108) Digitaltechnik und Mikrocomputertechnik
Digital- and Microcomputer-Technology SU/Ü 4/4 4/4 schrP
90 min G11 Steuerungs- und Regelungstechnik
Control and Feedback Control Systems
4 4
G11a
(4150) Steuerungs- und Regelungstechnik
Control and Feedback Control Systems SU/Ü 4/4 4/4 schrP
90 min G12 Betriebswirtschaftslehre
Business Administration 4 2 6
G12a (4106)
Betriebswirtschaftslehre Business Administration
SU 4/4 2/2 6/6 schrP
120 min G13 Marketing
Marketing 4 4
G13a (4126)
Marketing Marketing
SU 4/4 4/4 schrP
90 min G14 Buchführung und Bilanzierung
Financial Accounting and Balance Sheet Operations
4 4
G14a (4107)
Buchführung und Bilanzierung
Financial Accounting and Balance Sheet Oper- ations
SU 4/4 4/4 schrP
90 min G15 Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik
Economics and Economic Policy 2 2
G15a (4155)
Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik Economics and Economic Policy
SU 2/2 2/2 schrP
90 min
3
Nr.
(Nr. in Daten- bank)
Module und Fächer / Details Art der Lehr- veranstal- tung
Semesterwochen-
stunden ECTS-
Kredit- punkte
Art der Prüfung, Dauer in Minuten
Zulassungs- voraus- setzungen
Endnoten- bildender, studienbe- gleitender LN Modul / Fach (Nummer in Datenbank)
Englische Bezeichnung
1. 2. 3. 4.
G16 Grundlagen der Logistik und Produktions- technik
4 4
G16a
(4161) Grundlagen der Logistik und Produktionstech- nik
Principles of Logistics and Production Engi- neering
SU/Ü 4/4 4/4 schrP
90 min
G17 Fremdsprachen Foreign Languages
2 2 2 6
G17a
(4310) Englisch I
English I SU 2/2 2/6 Kl
90 min siehe A 1.2.8:
G17b (4311)
Englisch II English II
SU 2/2 2/6 Kl
90 min G17c
(1401) WPF Moderne Fremdsprachen Compulsory Elective Subject Modern Lan- guages
SU/Ü 2/2 2/6 LN
H2 Elektrotechnik II
Electrical Engineering II 6 8
H2a (4111)
Elektronische Bauelemente und Schaltungs- technik
Electronic Components and Circuits
SU/Ü 4/6 4/8 schrP
90 min H2b
(4312)
Interdisziplinäres Praktikum Elektro- und Informationstechnik II
Interdisciplinary Lab on Electrical Engineering II
Pr 2/6 4/8 mündl. LN
siehe A 1.2.9:
H3 Projektmanagement Project Management
2 2
H3a (4142)
Projektmanagement Project Management
SU 2/2 2/2 schrP
90 min H4 Kostenrechnung
Costing 4 4
H4a (4123)
Kostenrechnung Costing
SU 4/4 4/4 schrP
90 min H8 Statistik und Operations Research
Statistic and Operations Research 4 4
H8a
(4149) Statistik und Operations Research
Statistic and Operations Research SU/Ü 4/4 4/4 schrP
90 min H10 Wirtschaftsinformatik
Business Information Systems
4 4
H10a
(4158) Wirtschaftsinformatik
Business Information Systems SU 2/4 4/4 schrP
90 min siehe A 1.2.4:
Übungen zu Wirtschaftsinformatik
Practice for Business Information Systems Ü 2/4
H11 Allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach General Elective Subject
6 6
H11a
(4401) AWPF
General Elective Subject SU/Ü 4/6 4/6 2LN
H11b (1401)
AWPF Moderne Fremdsprachen Compulsory Elective Subject Modern Lan- guages
SU/Ü 2/6 2/6 LN
H14 Qualitätsmanagement Quality Management I
2 2 4
H14a
(4324) Qualitätsmanagement I
Quality Management I SU/Ü 2/2 2/4 schrP
90 min H14b
(4313)
Qualitätsmanagement II Quality Management II
SU/Ü 2/2 2/4 schrP
90 min
Gesamt 30 28 28 28 120
A 1.2: Detaillierte Angaben zu Prüfungen und Leistungsnachweisen
A 1.2.1: Leistungsnachweis zur Lehrveranstaltung „Übungen zu Physik“
Der studienbegleitende Leistungsnachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zu der schriftlichen Prüfung Physik. Er wird durch das korrekte Vorrechnen von mindestens zwei Aufgaben in den Übungen zur Physik erbracht. Zur Vorbereitung steht den Studierenden ein Woche Zeit zur Verfügung. Die Bewertung der Lösun- gen findet durch den zuständigen Dozenten statt.
Der Leistungsnachweis wird mit dem Prädikat mit Erfolg („mE“) oder ohne Erfolg („oE“) bewertet.
4
A 1.2.2: Leistungsnachweis zu den Lehrveranstaltungen „Übungen zu Mathematik, I und II“
Die studienbegleitenden Leistungsnachweise sind Voraussetzung für die Zulassung zu den schriftlichen Teilprüfungen Mathematik I und II. Sie werden jeweils durch die Bearbeitung von mindestens 50% der Aufga- ben in den Übungen zu Mathematik I und mindestens 50% der Aufgaben in den Übungen zu Mathematik II erbracht. Zur Vorbereitung steht den Studierenden eine Woche Zeit zur Verfügung. Die Bewertung der Lö- sungen findet durch den zuständigen Dozenten statt.
Der Leistungsnachweis wird mit dem Prädikat mit Erfolg („mE“) oder ohne Erfolg („oE“) bewertet.
A 1.2.3: Leistungsnachweis zu den Lehrveranstaltungen „Übungen zu Informatik, I und II“
Die studienbegleitenden Leistungsnachweise sind Voraussetzung für die Zulassung zu den schriftlichen Teilprüfungen Informatik I und II. Sie werden durch die erfolgreiche Bearbeitung jeweils eines Pflichtpro- gramms erbracht. Bearbeitungsfristen bzw. Abgabetermine werden vom Dozenten bekanntgegeben. Die Abgabe erfolgt in Form von Quellcode; die zugehörigen Dokumentationsrichtlinien werden in den Übungen bekanntgegeben.
A 1.2.4: Leistungsnachweis zur Lehrveranstaltung „Übungen zu Wirtschaftsinformatik“
Der studienbegleitende Leistungsnachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zu der schriftlichen Prüfung Wirtschaftsinformatik. Er wird durch erfolgreiche Teilnahme an der Übungsveranstaltung erbracht.
Der Leistungsnachweis erfolgt
a) durch eine schriftliche Ausarbeitung und / oder durch Rechnerübungen, b) zusätzlich durch einen Vortrag unter Einbezug der Präsentationsunterlagen und wird vom betreuenden Dozenten überprüft.
A 1.2.5: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung „Interdisziplinäres Praktikum Elektrotechnik I“
Das Praktikum umfasst die Teile „Elektrische Messtechnik“ und „Elektrische Bauelemente“.
Der Leistungsnachweis wird durch die erfolgreiche Bearbeitung aller Praktikumsversuche erbracht. Die Ver- suchsbearbeitung umfasst jeweils folgende Einzelleistungen:
a) Versuchsvorbereitung b) Versuchsdurchführung
c) Versuchsprotokollierung und -nachbearbeitung
Diese Leistungen werden überprüft durch Befragung der Teilnehmer während der Lehrveranstaltung sowie durch Begutachtung der erstellten Unterlagen.
Bei der Bildung der Endnote werden die beiden Praktikumsteile zu jeweils 50% berücksichtigt. Die Teilnote für den Praktikumsteil „Elektrische Messtechnik“ wird in einer Klausur mit einem schriftlich zu bearbeitenden und einem praktischen Aufgabenteil festgestellt. Die Teilnote für den Praktikumsteil „Elektrische Bauelemen- te“ wird in einem Kolloquium festgestellt. Wird in einem Praktikumsteil die Teilnote "nicht ausreichend" er- zielt, so ist die Endnote "nicht ausreichend" zu erteilen. Der Leistungsnachweis kann für jeden Praktikumsteil einzeln wiederholt werden.
Gruppeneinteilung und Versuchstermine werden durch Aushang bekannt gegeben.
A 1.2.6: Leistungsnachweis zur Lehrveranstaltung „Praktikum Physik“
Der endnotenbildende studienbegleitende Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung „Praktikum Physik“
ist ein praktischer Leistungsnachweis. Er wird durch erfolgreiche Durchführung der angebotenen Versuche sowie eine benotete mündliche Prüfung erbracht. Im Rahmen des Praktikums Physik werden für jeden Ver- such
a) Versuchsvorbereitung b) Versuchsdurchführung
5 c) Versuchsprotokollierung und -nachbearbeitung
durch den betreuenden Dozenten überprüft. Diese Überprüfung findet durch Befragung der Teilnehmer wäh- rend des laufenden Versuches sowie Begutachtung der erstellten Unterlagen statt.
Die Note des Leistungsnachweises ergibt sich aus der Note der mündlichen Prüfung. Es wird darauf hinge- wiesen, dass diese Note bei der Bildung der Endnote der Technischen Physik zur Hälfte berücksichtigt wird.
Gruppeneinteilung und Versuchstermine werden durch Aushang bekannt gegeben.
A 1.2.7: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung „Praktikum Werkstofftechnik“
Der endnotenbildende studienbegleitende Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung „Praktikum Werk- stofftechnik“ ist ein praktischer Leistungsnachweis. Er wird durch erfolgreiche Durchführung der angebote- nen Versuche sowie eine benotete mündliche Prüfung erbracht. Im Rahmen des Praktikums Werkstofftech- nik werden für jeden Versuch
a) Versuchsvorbereitung b) Versuchsdurchführung
c) Versuchsprotokollierung und -nachbearbeitung
durch den betreuenden Dozenten überprüft. Diese Überprüfung findet durch Befragung der Teilnehmer wäh- rend des laufenden Versuches sowie Begutachtung der erstellten Unterlagen statt.
Die Note des Leistungsnachweises ergibt sich aus der Note der mündlichen Prüfung. Es wird darauf hinge- wiesen, dass diese Note bei der Bildung der Werkstofftechnikendnote zur Hälfte berücksichtigt wird.
Gruppeneinteilung und Versuchstermine werden durch Aushang bekannt gegeben.
A 1.2.8: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltungen „Englisch I und II“
Im ersten und zweiten Semester findet jeweils eine Klausur statt. Jede der beiden Klausuren muss mit min- destens „ausreichend“ bewertet sein, damit eine mindestens „ausreichend“ bewertete Endnote gebildet wer- den kann. Zu wiederholen ist ggf. nur die mit „nicht ausreichend“ bewertete Klausur. Anstelle von Klausuren kann der Fakultätsrat auch andere Leistungsnachweise nach § 12 Abs. 2 Satz 3 der RaPO zulassen, wenn fachdidaktische Gründe dies erfordern.
Die Endnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten aus beiden Klausuren.
A 1.2.9: Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung „Interdisziplinäres Praktikum Elektrotechnik II“
Das Praktikum umfasst die Teile „Regelungstechnik“ und „Schaltungstechnik“.
Die endnotenbildende studienbegleitende Leistungsnachweise für die Lehrveranstaltung „Interdisziplinäres Praktikum Elektrotechnik“ sind praktische Leistungsnachweise. Sie werden durch erfolgreiche Durchführung der angebotenen Versuche erbracht und durch je ein Kolloquium über die Inhalte des jeweiligen Prakti- kumsteils abgeschlossen. Für jeden Versuch werden
a) Versuchsvorbereitung b) Versuchsdurchführung
c) Versuchsprotokollierung und -nachbearbeitung
durch den/die betreuenden Dozenten überprüft. Diese Überprüfung findet durch Befragung der Teilnehmer während der laufenden Versuche sowie Begutachtung der erstellten Unterlagen statt.
Die Ergebnisse der beiden Kolloquien werden bei der Bildung der Gesamtnote zu jeweils 50% berücksichtigt.
Wird in einem Leistungsnachweis die Note "nicht ausreichend" erzielt, so ist die Gesamtnote "nicht ausrei- chend" zu erteilen. Die Leistungsnachweise können einzeln wiederholt werden.
Gruppeneinteilung und Versuchstermine werden durch Aushang bekannt gegeben.
6
A 2: Fünftes bis siebtes Studiensemester
Die Unterrichtssprache aller Fächer wird im Modulhandbuch festgelegt.
Hinweis zum Studienfortschritt nach §7 SPO: Zum Eintritt in das praktische Studiensemester ist berechtigt, wer 70 ECTS-Leistungspunkte erreicht hat. Eintrittsvoraussetzung für die Studienschwerpunkte ist das Errei- chen von 90 ECTS-Leistungspunkten.
A 2.1: Studienübersicht
Grau geschriebene Lehrveranstaltungen werden in der bisherigen Form nicht mehr angeboten.
Für Abkürzungen siehe Erläuterungen im Abkürzungsverzeichnis (im Anschluss an das Inhaltsverzeichnis).
Nr.
(Nr. in Daten- bank)
Module und Fächer / Details Art der Lehr- veranstal- tung
Semesterwochen- stunden
ECTS- Kredit- punkte
Art der Prüfung, Dauer in Minuten
Zulassungs- voraus- setzungen
Endnoten- bildende studienbe- gleitende LNs2) Modul / Fach
Englische Bezeichnung
5. 6. 7.
P1 Praxissemester
Internship Semester 4 30 70 ECTS
P1a
(4130) Praxissemester
Internship Semester Praxis-
semester 0/4 24/30 LN/TN 70 ECTS
P1b
(4132) Praxisseminar
Practical Seminar S 2/4 3/30 LN/TN
siehe A 2.2.1:, A 2.2.2:
70 ECTS
P1c (4134)
Interdisziplinäre Projektarbeit Interdisciplinary Project work
SU/Ü/Pr 2/4 3/30 LN/TN
siehe A 2.2.1:, A 2.2.3:
70 ECTS
H1 Prozessautomatisierung Process Automation
4 5
H1a (4162)
Prozessautomatisierung Process Automation
SU/Pr 4/4 5/5 schrP
90 min
siehe A 2.2.4:
H5 Unternehmensplanung und Prozessmanage- ment
Company Planning and Organization
4 5
H5a (4349)
Unternehmensplanung und Prozessmanage- ment
Company Planning and Organization
SU/Ü 4/4 5/5 schrP
90 min H6 Finanz- und Investitionswirtschaft
Finance and Investment 4 4
H6a
(4115) Finanz- und Investitionswirtschaft
Finance and Investment SU/Ü 4/4 4/4 schrP
90 min H7 Personalführung
Human Resources Management 4 4
H7a
(4129) Personalführung
Human Resources Management SU/Ü 4/4 4/4 schrP
90 min H9 Wirtschaftsprivatrecht
Civil and Commercial 2 2
H9a (4159)
Wirtschaftsprivatrecht Civil and Commercial Law
SU/Ü 2/2 schrP
90 min H12 Fachwissenschaftliches Wahlpflichtfach
Specific Elective Subject
4 4
H12a (4402)
Fachwissenschaftliches Wahlpflichtfach Specific Elective Subject
SU/Ü 4/4 4/4 2 LN´s
H13 Selbständiges technisch-wissenschaftliches Arbeiten
Independent Technical Research
2 4 16
H13a
(4145) Seminar Wirtschaftsingenieurwesen
Seminar Industrial Engineering S 2/2 4/16 mündl.
LN H13b
(4210) Bachelorarbeit
Bachelor Thesis BA 4/4 12/16 BA
SP1 Studienschwerpunkte SP1 8 8 20
SP1
(1403) Studienschwerpunkte SU/Ü 8/8 8/8 20 unter-
schiedlich
Gesamt 4 20 24 90
7
A 2.2: Detaillierte Angaben zu Prüfungen und Leistungsnachweisen
A 2.2.1: Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen
Die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen (PLV) werden im Block (2 SWS) abgehalten. Ein Block findet Ende Juli vor dem Praxissemester und der zweite Block Anfang März nach dem Praxissemester statt. Die genauen Termine sowie die Organisation und die Modalitäten dieser Veranstaltungen werden durch Aushang bekanntgegeben.
Es wird angeboten (vgl. SPO):
P1b: Praxisseminar o N. N.
o 2 Semesterwochenstunden im Block, o Teilnahmenachweis / Leistungsnachweis
P1c: Praxisbegleitendes Vertiefungsfach o N. N.
o 2 Semesterwochenstunden im Block, o Teilnahmenachweis / Leistungsnachweis
Die Einteilung erfolgt zu Beginn der PLV nach Interesse, bzw. bei Überbelegung durch Losentscheid.
A 2.2.2: Leistungsnachweis zur Veranstaltung „Praxisseminar“
Der Leistungsnachweis wird durch erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung, maßgeblich der Ableis- tung von Übungen erbracht.
A 2.2.3: Leistungsnachweis zur Veranstaltung „Interdisziplinäre Projektarbeit“
Der Leistungsnachweis wird durch erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung, maßgeblich der Ableis- tung von Übungen erbracht.
A 2.2.4: Leistungsnachweis zur Lehrveranstaltung „Prozessautomatisierung“
Der studienbegleitende Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung „Prozessautomatisierung“ ist ein prak- tischer Leistungsnachweis. Er wird durch die erfolgreiche Durchführung aller vorgesehenen Versuche er- bracht. Im Rahmen des praktischen Anteils der Lehrveranstaltung werden für jeden Versuch
a) Versuchsvorbereitung b) Versuchsdurchführung
c) Versuchsprotokollierung und -nachbearbeitung
durch den betreuenden Dozenten überprüft. Diese Überprüfung findet durch die Befragung der Teilnehmer während des laufenden Versuches sowie durch die Begutachtung der erstellten Unterlagen statt.
Gruppeneinteilung und Versuchstermine werden durch Aushang bekannt gegeben.
8
A 3: Bonusleistungen gemäß APO §9a
Nach APO § 9a können auf Veranlassung der Prüferinnen und Prüfer in geeigneten Modulen neben den vor- gesehenen Prüfungsleistungen zusätzliche Leistungen, sogenannte Bonusleistungen, angeboten werden.
Diese sind freiwillig und ersetzen nicht die eigentliche Prüfungsleistung. Diese kann eine oder mehrere der folgenden Leistungen beinhalten:
Bearbeitung von Übungsaufgaben mit/ohne Präsentation
Bearbeitung kleiner Projekte mit/ohne Präsentation
Erstellen eines Labor-/ Praktikumsberichts
Informationen zur Art der Bonusleistung in den einzelnen (Teil-)Modulen sind dem Modulhandbuch zu ent- nehmen.
9
Teil B: Studienschwerpunkte
Die Schwerpunktmodule werden in der separaten Satzung „Schwerpunktmodule für ingenieurwissenschaftli- che Studiengänge an der Technischen Hochschule Aschaffenburg“ festgelegt, die verbindlicher Bestandteil dieses Studienplans ist.
Jeder Student muss ein Schwerpunktmodul im Umfang von 16 SWS und 20 ECTS-Leistungspunkten belegen.
Die Satzung, der Studienplan und das Modulhandbuch zu den Studienschwerpunkten können im Intranet der Technischen Hochschule Aschaffenburg sowie im Internet unter den folgenden Links eingesehen werden:
https://www.th-ab.de/studierende/studium/rechtliches/
Folgende Schwerpunktmodule stehen zur Auswahl:
Informations- und Automatisierungstechnik (IAT)
Antriebstechnik und Robotik (AR)
Mikrosystemtechnik (MST)
Anwendungen der Mikroelektronik (AME)
Produktionstechnik (PT)
Logistik (LOG)
Konstruktion und Entwicklung (KE)
10
Teil C: Wahlpflichtfächer
C 1: Wahlfächer an der Technischen Hochschule Aschaffenburg
Die Wahlpflichtfächer an der Technischen Hochschule Aschaffenburg werden zum Semesterstart online belegt. Die für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen belegbaren Fächer sowie Beschreibungen der Studienziele und Studieninhalte sind unter https://www.th-ab.de/studierende/studium/rechtliches/ abrufbar.
C 2: Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer (AWPF)
Es müssen zwei AWPF moderne Fremdsprachen mit je 2 SWS belegt werden (Modul G17c, H11b), vorzugs- weise im 3. und 4. Studiensemester. Es müssen AWPF im Umfang von insgesamt 4 SWS belegt werden (Modul H11a), vorzugsweise im 4. Studiensemester.
Die im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen wählbaren Allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflicht-fächer (AWPF) können im Intranet der Technischen Hochschule Aschaffenburg sowie im Internet unter
https://www.th-ab.de/studierende/studium/rechtliches/ eingesehen werden.
Nichttechnische Wahlfächer können aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaften des Kursprogramms der VHB gewählt werden. Dabei ist zu beachten, dass die gewählten Fächer mindestens einen Umfang von 2 ECTS- Punkten besitzen.
C 3: Fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer (FWPF)
Es müssen FWPF im Umfang von 4 Semesterwochenstunden belegt werden (Modul H12). Im Interesse einer ausgeglichenen Semesterbelastung wird eine Belegung im siebten Studiensemester empfohlen.
Die im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen wählbaren Fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer (FWPF) können im Intranet der Technischen Hochschule Aschaffenburg sowie im Internet unter https://www.th-ab.de/studierende/studium/rechtliches/ eingesehen werden.
Die virtuelle Hochschule Bayern (VHB) bietet Lehrveranstaltungen an. Diese können teilweise ebenfalls als Fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer gewählt werden. Die Beschreibungen dieser Lehrveranstaltung findet sich unter www.vhb.org.
C 4: Wahlfächer
Wahlfächer sind zusätzlich zu den Pflichtfächern wählbar.
11
Teil D: Studienziele und Studieninhalte
Eine detaillierte Beschreibung der Studienziele und Studieninhalte aller in Teil A des Studienplans aufgeführ- ten Module befindet sich im Modulhandbuch zu dem Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen der Fakultät Ingenieurwissenschaften. Die jeweils gültige und aktuelle Fassung des Modulhandbuchs kann im Intranet der Technischen Hochschule Aschaffenburg sowie im Internet unter
https://www.th-ab.de/studierende/studium/rechtliches/ eingesehen werden.