Felix Henke
Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Asylpaket I).
Ein geeignetes Instrument zur Lösung der Flüchtlingsproblematik in Deutschland?
Bachelorarbeit
Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen e-fellows.net (Hrsg.)
Band 2151
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asylpaket-i-ein-geeignetes-instrument
Felix Henke
Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen
e-fellows.net (Hrsg.) Band 2151
Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Asylpaket I). Ein geeignetes Instrument zur Lösung der Flüchtlings- problematik in Deutschland?
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Berlin, den 4. April 2016
Bachelorarbeit zum Thema:
Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
- ein geeignetes Instrument zur Lösung der Flüchtlingsproblematik in Deutschland?
vorgelegt von Herrn Felix Henke
Sommersemester 2016
Abgabetermin: 4. Juli 2016
II
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abkürzungsverzeichnis III
I. Einleitung 1
II. Hauptteil 6
1. Wesentliche Aspekte des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes 6
1.1 Sichere Herkunftsländer 6
1.1.1 Folgen für das Asylverfahren 6
1.1.2 Verfassungs- und europarechtliche Anforderungen 7
1.2 Erstaufnahme 8
1.3 Unterkünfte 10
1.3.1 Das Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz 10 1.3.2 Immobilienbeschlagnahme zur Flüchtlingsunterbringung 13
1.4 Abschiebungen 15
1.5 Sozialleistungen 18
1.6 Gesundheit 20
1.7 Integration 22
1.7.1 Sprachkurse 22
1.7.2 Arbeitsmarktzugang 25
1.8 Finanzierung 30
1.9 Richter auf Zeit 32
1.10 Bestrafung von Fluchthelfern: „Schlepperbanden“ 33
1.11 Verordnung zum AsylVfBeschlG 34
1.12 Meldebescheinigung und Asylbewerberausweis 35
2. Ausgewählte Inhalte des Asylpakets II 36
3. Entwicklung seit Inkrafttreten des AsylVfBeschlG 39
3.1 Deutschland 39
3.2 Europa 42
III. Schlussbetrachtung 45
1. Zusammenfassung 45
2. Beantwortung der Forschungsfrage 46
3. Ausblick / Handlungsempfehlungen 48
Literaturverzeichnis 55
Gesetzessynopse V
Anhang XXXVII
Seite
III
Abkürzungsverzeichnis
ABH Ausländerbehörde
Abl. Amtsblatt
Abs. Absatz/Absätze/n
Ärzte-ZV Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
ANA Anwaltsnachrichten Ausländer- und Asylrecht
APuZ Aus Politik und Zeitgeschichte
Art. Artikel/s
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz/es
AsylG Asylgesetz
AsylVfBeschlG Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz/es
AufenthG Aufenthaltsgesetz/es
AZ: Aktenzeichen
BA Bundesagentur für Arbeit
BAB Berufsausbildungsbeihilfe
BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BauGB Baugesetzbuch/es
BauR Baurecht
BeckRS Beck´sche Rechtsprechungssammlung
BeschV Beschäftigungsverordnung
BGBl. Bundesgesetzblatt
BR-Drucks. Bundesrat-Drucksachen
BremGBl. Bremisches Gesetzesblatt
BSZ Braunschweiger Zeitung
BT-Drucks. Bundestag-Drucksachen
BüMA Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BVerfGE Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
bzw. beziehungsweise
ca. circa/zirka
dpa Deutsche Presse-Agentur
EEWärmeG Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
EG Europäische Gemeinschaft
EGMR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EntflechtG Entflechtungsgesetz
EU Europäische Union
EuGH Gerichtshof der Europäischen Union
f. folgende
ff. fortfolgende
FAG Finanzausgleichsgesetz
IV
FAS Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
FAW Frankfurter Allgemeine Woche
FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung
GEAS Gemeinsames Europäisches Asylsystem
gem. gemäß
GG Grundgesetz
HmbGVBl. Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt
Hs. Halbsatz
i.d.F. in der Fassung
i.d.R. in der Regel
i.S.v. im Sinne von
i.V.m. in Verbindung mit
InfAuslR Informationsbrief Ausländerrecht
IntV Integrationskursverordnung
Jg. Jahrgang
max. maximal
NJW Neue Juristische Wochenschrift
NordÖR Zeitschrift für Öffentliches Recht in Norddeutschland
Nr. Nummer
NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
o.A. ohne Autor
OVG Oberverwaltungsgericht
p. page
RL Richtlinie
Rn. Randnummer
S. Seite oder Satz
s.o. siehe oben
SGB Sozialgesetzbuch
StAG Staatsangehörigkeitsgesetz
u.a. und andere
UN United Nations
UNTS United Nations Treaty Series
UStG Umsatzsteuergesetz
usw. und so weiter
VG Verwaltungsgericht
Vgl. Vergleiche
Vol. Volume
VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
z.B. zum Beispiel
ZAR Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und
Vergaberecht
zfmr Zeitschrift für Menschenrechte
ZUR Zeitschrift für Umweltrecht
- 1 -
I. Einleitung
Das die aktuelle Migrationsdiskussion nicht neu ist, zeigen das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 und das Protokoll aus dem Jahre 1967, besser bekannt als die Genfer Flüchtlingskonvention. [1, 2] Basierend auf den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges und der inhumanen Behandlung der Vertriebenen einigten sich die Vertragsstaaten schon damals auf eine völkerrechtlich bindende Vereinbarung zum Schutz der Flüchtlinge. Wie die Grafik belegt sah sich Deutschland zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Historie noch keinen nennens- werten Zuwanderun- gen ausgesetzt. Erst im Zuge der Wieder- vereinigung Ost- und Westdeutschlands er- lebte ganz Europa eine enorme Bevölke- rungswanderung. War es damals häufig der Wunsch nach Unab- hängigkeit und Frei- heit, sind die Beweg- gründe heutzutage viel differenzierter. [3]
Die prekären Lebens- verhältnisse in vielen Regionen des Erdballs https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/
Flyer/flyer-schluesselzahlen-asyl-halbjahr-2015.html Letzter Zugriff am 15. Juni 2016 um 18.02 Uhr
religiösen und politischen Verfolgung in ihren Heimatländern zu entkommen. Bürgerkrieg in Syrien, Armut in Afrika, aber auch Lebensraumverlust durch klimatische Veränderun- gen sind bloß einige der Ursachen. [4] Von der Zielregion wurde jedoch wenig abgewi- chen. Die Anziehungskraft des wirtschaftsstarken, wohlhabenden und sicheren Raumes
1 Vgl. BGBl. 1953 II, S. 560ff.; Internationale Quelle: UNTS Vol. 189, p. 137ff.
2 Vgl. BGBl. 1969 II, S. 1294ff.; Internationale Quelle: UNTS Vol. 606, p. 267ff.
3 Vgl. Krause, Ulrike: Zwischen Historie und Aktualität. Kritische Betrachtung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (1951) und mit Beachtung des Protokolls (1967), in:
zfmr, 8. Jg. 2014, Nr. 2, S. 115.
4 Vgl. Frey, Andreas: Auf der Flucht vor dem Klima?, in: FAS (2016), Nr. 7, S. 61.
bewegen die Menschen zur Migration,umder
- 2 -
der Europäischen Union, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland, mit umfangrei- chen (völker-)rechtlichen und sozialen Schutzvorschriften ist immens. Angefangen bei Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, über Artikel 18 der EU- Grundrechte-Charta, bis hin zu Artikel 78 und 79 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union existiert eine sehr attraktive Asyl- und Einwanderungspolitik.
Deutschland soll sogar „das offenste Asylrecht der Welt“ haben. [5] Dabei wurde der an- gesprochene Artikel 16a Grundgesetz erst 1993 eingeführt. [6] Doch hat dieser in seiner jetzigen Form, in Anbetracht der Tatsache, dass im vergangenen Jahr über eine Millio- nen Menschen zu uns gekommen sind, noch eine Zukunft? Dem Vorgänger Art. 16 II S. 2 GG, der eine Reaktion auf politische Verfolgung durch das Naziregime war, ereilte nach den Anfang der 1990er Jahre sprunghaft gestiegenen Immigrations- zahlen das Schicksal, welches derzeit auch dem Nachfolger drohen könnte. [7] Durch die Auslagerung in einen eigenen Artikel (Art. 16a I GG) mitsamt der Ausgestaltung ein- schneidender Schrankenvorbehalte sowie Verfahrensvorschriften (Art. 16a II-V GG) wurde die gesetzliche und praktische Bedeutung wirksam beschränkt. [8] Zweifel beste- hen nicht allein bei den Bundesbürgern, sondern ferner hinsichtlich sich unterscheiden- der nationaler und supranationaler Gerichtsentscheidungen. [9] Einerseits sind die An- sichten der Richter des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs uneinheitlich, andererseits belastest die Rechtspraxis bezüglich der sogenannten Dop- pelprüfung im Rahmen des Artikels 16a Grundgesetz zusätzlich. [10] Das sind zwei der Gründe wieso sich die Lage hierzulande und in Europa mittlerweile ins Negative verkehrt hat. Krise hier, Probleme da - in den letzten 18 Monaten wirkten die Politiker und Behör- den zunehmend überfordert, was zu einer humanitären Katastrophe in mediterranen Tei- len Europas führte. [11] Das jahrelang gut funktionierende Dublin-System, nach dem der Vertragsstaat für das Asylverfahren zuständig ist, den der Asylbewerber als erstes im Dublin-Gebiet betreten hat, brach zusammen. [12] Dieses Vorgehen konnte langfristig nicht funktionieren, denn der vermögende Nordwesten Europas, wegen der geographi- schen Lagefeinraus, überließalleLastendesDublin-Systemsdemeinkommensschwa-
5 Bade, Klaus Jürgen: Wir könnten gelassen sein, in: Die Zeit Campus (2016), Nr. 1, S. 26.
6 Vgl. BGBl. 1993 I, S. 1002.
7 Vgl. Schmidt-Bleibtreu, Bruno / Hofmann, Hans / Henneke, Hans-Günter: Grundgesetz Kom- mentar, Köln 2014, S. 687f., Rn. 1.
8 Vgl. Stern, Klaus / Becker, Florian: Grundrechte-Kommentar, Köln 2016, S. 1280, Rn. 15.
9 Vgl. Strieder, Bernd: Was wird aus Artikel 16a GG?, in: InfAuslR, 37. Jg. 2015, Nr. 11/12, S. 453f.
10 Vgl. Strieder 2015, S. 451, 454f.
11 Vgl. Lehmann, Julian: Flucht in die Krise - Ein Rückblick auf die EU- „Flüchtlingskrise“ 2015, in: APuZ, 65. Jg. 2015, Nr. 52, S. 7f.
12 Vgl. Bergmann, Jan: Das Dublin-Asylsystem, in: ZAR, 35. Jg. 2015, Nr. 3, S. 83f.