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2021/1 ( ) Der Bahnhofsbereich in Schlieren ist der falsche Ort für eine Begegnungszone

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HEV Newsletter

2021/1 (7.2.2021)

Verkehrsberuhigte Zone mit Tempo 30 Kommunale Abstimmung vom 7. März 2021

Ja zum Gegenvorschlag

Der HEV Schlieren unterstützte die Volksinitiative „Verkehrsberuhigte und überschaubare Gestaltung der Strassen im Bahnhofsbereich“. Mit wenigen Änderungen wird der Inhalt der Volksinitiative als Gegenvorschlag des Stadtrates der Volksinitiative „Begegnungszone im Bahnhofbereich“ gegenübergestellt und über diese beiden Möglichkeiten wird am 7. März 2021 abgestimmt.

Der beleuchtende Bericht, die Pläne und die Visualisierung können auf der Website der Stadt Schlieren eingesehen werden: https://www.schlieren.ch/abstimmungen/termine/4543385

Der Vorstand des HEV Schlieren empfiehlt die Annahme des Gegenvorschlages „Verkehrsberuhigte Zone mit Tempo 30“ aus folgenden Gründen:

Der Bahnhofsbereich in Schlieren ist der falsche Ort für eine Begegnungszone

Wir haben in Schlieren mit der Sägestrasse ein sehr gutes Beispiel für eine Begegnungszone. Es ist vornehmlich ein Wohnquartier. Das Verkehrsaufkommen ist sehr gering. Die Strasse wurde zum Aufenthaltsort für die Anwohner. Der HEV könnte sich durchaus noch weitere Strassen in Wohnquartieren als Begegnungszonen vorstellen.

Demgegenüber sind die Güter- und Grabenstrasse im Bahnhofsbereich sehr enge Durchgangsstrassen mit einem grossen Verkehrsaufkommen. Über diese Strassen erfolgt nicht nur die Verkehrserschliessung von Bahnhof, Post, Migros, Denner, Fitness-Center sowie den weiteren Betrieben in den Neubauten der SBB mit publikums- und verkehrsintensiven Nutzungen, sondern auch der Zugang zu bedeutenden Gewerbe- gebieten auf dem westlichen Teil des „Wagiareals“ an der Grabenstrasse. Neu wird dazu der Verkehr aus dem ehemaligen NZZ-Areal kommen, der auf die Grabenstrasse gezwungen wird – davon wird vermutlich ein Teil Richtung Bahnhof fahren (auch als Umfahrung des Stadtplatzes). Es wir wohl kaum so idyllisch sein, wie dies auf der farbigen Zeichnung der Befürworter dargestellt wird. Wegen des hohen Verkehrsaufkommens wird die Begegnungszone kaum zum Verweilen einladen.

Diese Gründe sprechen gegen eine Begegnungszone. Der Gegenvorschlag mit der Verkehrsberuhigung mit Tempo 30 ist die vernünftigere Lösung.

Sicherheit durch klare Trennung zwischen Fussgängern und rollendem Verkehr

Das Trottoir ist der dem Fussgängerverkehr dienende Teil einer Strasse. Mit einem Trottoir, das mit einem Randstein von der Strasse abgegrenzt wird, entsteht für die Fussgänger ein Sicherheitsbereich, den es bei der Begegnungszone mit den Mischverkehrsflächen für alle Verkehrsteilnehmer nicht gibt. Auf dem Trottoir haben mit der Ausnahme velofahrender Kinder keine anderen Verkehrsteilnehmer etwas zu suchen. Das Trottoir ist auch durchgehend zu gestalten.

Gegenüber dem ursprünglichen Text der Initiative sind im Gegenvorschlag die Bestimmungen über Fussgängerstreifen leider im Sinne eines Kompromisses weggefallen. Es gibt im Kanton Zürich verschiedene Beispiele von Fussgängerstreifen in Tempo 30-Zonen. Der Stadtrat wäre jedoch gezwungen gewesen, gegen die Haltung der Kantonspolizei zu Fussgängerstreifen bei Tempo 30-Zonen auf dem Verwaltungsweg vorzugehen. Die Übergangsflächen von und zu den Auf- bzw. Abgängen beim Bahnhof werden neu auf Trottoirhöhe angehoben und blau eingefärbt und in der Weise hervorgehoben.

(2)

Die Sicherheit für die schwächeren Mitmenschen ist bei einer Begegnungszone eingeschränkt

Die gesamte Fläche der Begegnungszone ist neu eine Mischverkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmenden.

Personen- und Lastwagen können durch entsprechendes Strassenmobiliar (Pfosten, Kübel usw.) kanalisiert werden. Personen mit Fahrrädern, E-Bikes und motori- sierten Trottinetts können und dürfen die ganze Fläche ungehindert befahren (bis 20 km/Std). Gefährdet sind so ältere Menschen, Menschen mit Sinnesbehinderungen und auch kleinere Kinder. Dazu Joe Manser, Architekt für hindernisfreie Architektur, Bauherrenberater bei der Behindertenkonferenz und SP-Gemeinderat in der Stadt Zürich: «Der Trend hin zu Begegnungszonen ist für Sehbehinderte schwierig. So steht ihnen kein Trottoir mehr zur Verfügung das Orientierunshilfe bietet. Man verlässt sich auf den Blickkontakt zwischen Autofahrern und Fussgängern, was bei Blinden natürlich nicht geht»

(Interview in der Limmattaler Zeitung vom 22. August 2018).

Übersichtlichkeit fördert die Sicherheit

Mit einer geraden Strassenführung und einer wenig eingeschränkenden Möblierung des Strassenraumes wird eine bessere Übersichtlichkeit und damit auch wieder die Sicherheit gefördert.

Aufenthaltsqualität

Auch beim Gegenvorschlag wird der Baumbestand an den Strasse erhöht und das Zentrum wird gegenüber der heutigen Situation bedeutend grüner und attraktiver. Ein Vergleich der Pläne zwischen den beiden Vorschlägen zur Bahnhofstrasse zeigt keine wesentlichen Änderungen in der Nutzungsweise (auch beim Gegenvorschlag können Flächen für Strassencafés entstehen und auch der Brunnen mit Bänken vor der Bibliothek kann erstellt werden).

Der Gegenvorschlag ist nicht beschränkt auf die Bahnhofstrasse und kurze Abschnitte der Graben- und Güterstrasse.

Sie umfasst auch den nördlichen Abschnitt ab der Zürcher- und Badenerstrasse der Graben- und Bachstrasse und die ganzen Strecken der Bahnhof- und Güterstrasse.

Auch beim Gegenvorschlag werden neue Abstellplätze für Velofahrer geschaffen.

Die Volksvertreter im Parlament haben den Gegenvorschlag der verkehrsberuhigten Zone mit Tempo 30 den Vorzug gegenüber der Begegnungszone gegeben.

Daher ein Ja für den Gegenvorschlag (siehe beigefügtes Muster für den Abstimmungszettel).

Änderung der Bauordnung – Mehrwertabgaben

Am 17. Juni 2020 hat der Stadtrat folgende beabsichtigte Ergänzung der Bauordnung zur öffentlichen Auflage verabschiedet:

(3)

Art. 30a / Erhebung einer Mehrwertabgabe

1 Auf Planungsvorteilen, die durch Auf- oder Umzonungen entstehen, wird eine Mehrwertabgabe im Sinne von § 19 des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) erhoben.

2 Die Freifläche gemäss § 19 Abs. 2 MAG beträgt 1 200 m2.

3 Die Mehrwertabgabe beträgt 40 % des um Fr. 100 000 gekürzten Mehrwerts.

Art. 30b / Erträge

Die Erträge aus den Mehrwertabgaben fliessen in den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds und werden nach Massgabe des Fondsreglements verwendet.

Bis 20. Oktober 2020 konnte sich jedermann zu diesen Ergänzung äussern. Der Vorstand HEV hat eine Stellungnahme eingereicht. Die vollständige Eingabe ist einsichtbar unter www.hev-schlieren.ch .

Die wichtigsten Punkte aus unserer Stellungnahme sind:

- Eine auf Schlieren bezogene Regelung bedarf einer vertieften Auseinandersetzung. Die Lösung des Stadtrates ist finanzpolitisch motiviert und belastet die Grundeigentümer grösstmöglich. Der Einbezug von raumplanerischen Aspekten ist nicht ausgewiesen.

- Behandlung einer Vorlage im Parlament erst wenn auch das kommunale Fondsreglement, das die konkrete Verwaltung und Verwendung der einbezahlten Fondsmittel aufzeigt, vorliegt.

- Wird der Mehrwertausgleich nicht in Geld geleistet, sondern durch Sach- und/oder Dienstleistungen, sind die Leistungen zu bewerten und öffentlich bekannt zu machen (Ergänzung von Art. 30a). Nur mit dieser Transparenz ist eine Gleichbehandlung aller Grundeigentümer nachprüfbar.

- In den Fonds geleistete Beträge sollen für planerische Massnahmen möglichst im Umfeld des zahlenden Grund- eigentümers erfolgen (Ergänzung von Art. 30b).

- Erhöhung der Freifläche von 1‘200 m2 auf 1‘600 m2, da viele Städte mit ähnlichen Herausforderungen wie Schlieren höhere Freiflächen (bis 2‘000 m2) vorsehen.

- Ergänzung des Berichtes zu dieser Vorlage mit konkreten Aussagen zu den Auswirkungen auf die Grundeigentümer, die Einnahmen der Stadt und die Grundstückgewinnsteuer.

- Reduktion der Höhe des Abgabesatzes auf den Finanzbedarf der vorgesehenen Massnahmen. Keine Belastung der Grundeigentümer mit Abgaben auf „Vorrat“. Ergänzung des Berichtes mit einer Aufzählung der konkreten Projekte und deren Kostenfolgen. Sofern keine Transparenz geschaffen wird, Beschränkung des Abgabesatzes auf 20 % (anstatt 40 %).

- Ergänzung des Berichtes mit den Gebieten, die auf- oder umgezont werden, verbunden mit einer Schätzung der Mehrwerte und der entsprechenden Mehrwertausgleichsabgaben. Dabei sind auch die Mindereinnahmen bei der Grundstückgewinnsteuer und die Kosten (Personalkosten usw.) für den Einzug der Abgaben anzugeben.

Wir warten nun gespannt auf die Vorlage des Stadtrates an das Parlament.

Ergebnis der schriftlichen Abstimmung über die Trak- tanden der ordentlichen Generalversammlung

Leider mussten wir die reale Abhaltung der 85. Generalversammlung absagen und die erforderlichen Entscheide durch eine schriftliche bzw. elektronische Abstimmung herbeiführen. Mit Brief vom 28. September 2020 haben wir das Abstimmungsverfahren in die Wege geleitet. Die Unterlagen zu den Entscheiden wurden den Mitgliedern bereits am 11. Mai 2020 zugestellt. Von den 409 abstimmungsberechtigten Mitgliedern haben 85 an der Abstimmung teilgenommen. Das Abstimmungsergebnis sieht wie folgt aus:

Traktandum Gegenstand Abstimmungsergebnis

Genehmigung Ablehnung Enthaltung 1. Genehmigung des Protokolls der General-versammlung

vom 16. Mai 2019 85 0 0

2. Kenntnisnahme vom Bericht des Präsidenten für 2019 84 0 1

3. Kenntnisnahme vom Bericht der Revisoren zur

Jahresrechnung 2019 83 0 2

4. Genehmigung der Jahresrechnung 2019 83 1 1

5. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 81 1 3

6. Jahresbeitrag für 2021: Wie bisher Fr. 65.00 im Jahr 84 1 0

7. Genehmigung des Budget 2020 mit einem

Ausgabenüberschuss von rund Fr. 7'000.00 80 2 3

8. Kreditbewilligung von brutto Fr. 7'000.00 für die

Abstimmung «Nein zur Gewinnabgabe Gasversorgung» 75 4 6

Wir hoffen sehr, die Generalversammlung 2021 real durchführen zu können und mit Ihnen den persönlichen Kontakt wieder zu pflegen.

(4)

Nein zur Gewinnabgabe Gasversorgung

Aufgabe unseres Vereins ist es, die Interessen der Haus- und Wohnungseigentümer wahrzunehmen. Dies war auch der Grund, weshalb der HEV Schlieren das Referendum zum Beschluss des Parlamentes Schlieren organisierte. Die rund 1000 Gasbezüger, sowohl Eigentümer wie auch Mieter, sollten im Gegensatz zu den Bezügern von Fernwärme mit einer

„Steuer“ belastet werden, die uns unfair und ungerechtfertigt erschien.

Die Stimmberechtigten haben die Vorlage leider mit 1750 Ja gegen 1310 Nein angenommen. Auch wenn wir mit dem Referendum keinen Erfolg hatten, betrachten wir das Ergebnis als Achtungserfolg, da doch rund 43 % der Stimm- berechtigten unsere Bedenken geteilt haben.

Die stimmberechtigten Mitglieder haben dem Vorstand die Kompetenz erteilt, zulasten des HEV für die Abstimmungs- kampagne brutto Fr. 7‘000.00 einzusetzen. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Spenden an diese Abstim- mungskosten betragen die Kosten zulasten des HEV Schlieren definitiv noch Fr. 3‘300.00.

Wir danken den Mitgliedern, die uns unterstützt haben.

Unsere Partner, die uns finanziell und ideell unterstützen:

-

für

· mehr Sicherheit

· mehr Umfang

· mehr Übersicht

FDP Oie Liberalen

CVP EVP FDP SVP

SPS

Bürgerliche Parteien Schlieren

-

\lo\ksinitiativen

,,

Bereich Bahnhof"

Mehr Sicherheit

Trottoirs auf der Güterstrasse

zwischen Restaurant Corona und der Post Schlieren

Mehr Umfang

Tempo 30 für Graben-, Güter-, Bach- und Bahnhofstrasse

Mehr Übersicht

übersichtliche Strassenführung ohne Bäume und Bänke mitten auf der Strasse

Der Gegenvorschlag basiert auf der Volksinitiative «Verkehrsberuhigte und überschaubare Gestaltung der Strassen im Bahnhofsbereich» und wird unterstützt von:

Sarah lmpusino (Gemeinderätin CVP), Markus Weiersmüller (Gemeinderat FDP), Boris Steffen (Gemeinderat SVP) sowie 15 weitere Gemeinderäten; Peter Voser, Alt-Stadtpräsident FDP; Pierre Dalcher, Kantonsrat SVP; Andreas Geistlich, Kantonsrat FDP; Robert Welti, Alt-Stadtrat EVP, Hauseigentümerverband HEV Schlieren, Wirtschaftskammer Schlieren, Hans Kahler AG

(5)

Zur Unterstützung des Gegenvorschlages sollte der Abstimmungszettel wie folgt ausgefüllt werden:

Referenzen

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